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Document 32014L0023
Konzessionsverträge in der EU
Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe
Sie legt die Vorschriften der Europäischen Union (EU) für die Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber im Versorgungssektor mittels einer Konzession (d. h. des Rechts zum Betrieb einer Infrastruktur, beispielsweise einer Straße, oder eines Dienstes, beispielsweise einer Buslinie) fest.
Sie ist am 17. April 2014 in Kraft getreten und musste bis spätestens zum 18. April 2016 von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1-64).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/23/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 08.12.2023