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Document 32013R1379
EU-Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
EU-Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU werden mit dieser Verordnung die Ziele und Regelungen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (Fisch- und Schalentierzucht) überarbeitet.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die gemeinsame Marktorganisation umfasst die folgenden fünf Hauptelemente:
Berufsverbände
Vermarktungsnormen
Es werden gemeinsame Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse unabhängig von ihrer Herkunft innerhalb oder außerhalb der EU festgelegt. Fischereierzeugnisse, die diesen Normen nicht entsprechen, können für andere Zwecke als für den direkten menschlichen Verzehr verwendet werden (z. B. für Heimtierfuttermittel oder kosmetische Mittel).
Verbraucherinformation
Die Etikettierung für Verbraucher muss folgende Angaben enthalten:
Wettbewerbsregeln
Die gemeinsame Marktorganisation unterliegt zwar EU-Wettbewerbsregeln, es bestehen jedoch gewisse Ausnahmen, um gewährleisten zu können, dass die Strategie wie geplant funktioniert und die Ziele der EU erreicht werden (z. B. Anpassung des Produktionsniveaus der Mitglieder).
Marktuntersuchung
Die Kommission stellt durch die Verbreitung von Wirtschaftsinformationen, Marktanalysen und Preisbeobachtung Marktinformationen für Berufsverbände, Interessengruppen und politische Entscheidungsträger bereit.
COVID-19-Pandemie – Änderung der Verordnung
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Diese Verordnung ist der zweite von drei Bestandteilen des Legislativpakets der GFP-Reform. Sie geht einher mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die GFP (siehe die Zusammenfassung) und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (siehe die Zusammenfassung).
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 1-21)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Empfehlung 2014/117/EU der Kommission vom 3. März 2014 über die Erstellung und Durchführung von Produktions- und Vermarktungsplänen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. L 65 vom 5.3.2014, S. 31-38)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1418/2013 der Kommission vom 17. Dezember 2013 über Produktions- und Vermarktungspläne gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 40-42)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1419/2013 der Kommission vom 17. Dezember 2013 über die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden, die Ausdehnung der von den Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden festgelegten Regeln und die Veröffentlichung von Auslösepreisen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 43-47)
Siehe konsolidierte Fassung.
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1420/2013 der Kommission vom 17. Dezember 2013 zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 347/96, (EG) Nr. 1924/2000, (EG) Nr. 1925/2000, (EG) Nr. 2508/2000, (EG) Nr. 2509/2000, (EG) Nr. 2813/2000, (EG) Nr. 2814/2000, (EG) Nr. 150/2001, (EG) Nr. 939/2001, (EG) Nr. 1813/2001, (EG) Nr. 2065/2001, (EG) Nr. 2183/2001, (EG) Nr. 2318/2001, (EG) Nr. 2493/2001, (EG) Nr. 2306/2002, (EG) Nr. 802/2006, (EG) Nr. 2003/2006, (EG) Nr. 696/2008 und (EG) Nr. 248/2009 infolge der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 48-50)
Letzte Aktualisierung: 04.06.2020