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Document 32013R0526
ENISA - die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit
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ENISA - die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit
Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) wurde im März 2004 ins Leben gerufen. Diese Verordnung verlängert ihren Auftrag bis zum Jahr 2020 und stärkt sie darin, Internetangriffe und andere Probleme bei der Informationssicherheit anzugehen.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004.
ZUSAMMENFASSUNG
ENISA nahm ihre Arbeit im Jahr 2005 auf Kreta auf. Ihr Auftrag ist es,
Dadurch wird sie zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beitragen.
Das neue Mandat der Agentur trat am 13. September 2013 in Kraft. Die Verordnung legt ihre Aufgaben wie folgt dar:
Die Verordnung legt fest, dass die Agentur aus einem Direktor und dem Personal sowie aus einer Ständigen Gruppe der Interessenträger und einem Verwaltungsrat besteht, der die allgemeine Ausrichtung der Tätigkeit der Agentur bestimmt. Mit der neuen Verordnung wurde auch ein Exekutivrat eingerichtet.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 526/2013 |
19.6.2013 |
- |
ABl. L 165 vom 18.6.2013 |
Letzte Änderung: 06.04.2014