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Document 32013H0461
Die Grundsätze von SOLVIT, dem Problemlösungsnetz für Bürger und Unternehmen
Die Grundsätze von SOLVIT, dem Problemlösungsnetz für Bürger und Unternehmen
Das SOLVIT-Netzwerk befasst sich mit der Suche nach Lösungen für Beschwerden von EU-Bürgern und -Unternehmen, die vermuten, dass Ihre EU-Rechte durch eine öffentliche Behörde verletzt wurden.
RECHTSAKT
Empfehlung 2013/461/EU der Kommission vom 17. September 2013 zu den Grundsätzen für SOLVIT (ABl. L 249 vom 19.9.2013).
ZUSAMMENFASSUNG
Die Empfehlung der Kommission definiert Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den SOLVIT-Stellen.
Alle EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein haben eine nationale SOLVIT-Stelle geschaffen, die in den meisten Fällen innerhalb der Räume des Büros des Premierministers oder des Außen- oder Wirtschaftsministeriums liegt.
Diese Stellen arbeiten direkt über eine Online-Datenbank zusammen, um Beschwerden, die von Bürgern oder Unternehmen eingereicht werden, pragmatisch und innerhalb von zehn Wochen zu bearbeiten. Die Kommission ist für die Bereitstellung und Koordinierung des SOLVIT-Netzwerks verantwortlich.
Der Service ist gebührenfrei und die Lösungen sind nicht bindend, da es sich um ein informelles Netzwerk handelt.
Damit SOLVIT eingreift, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Antragsteller darf noch kein förmliches Verfahren eingeleitet haben, da dies eine informelle Lösung für das Problem ausschließt.
SOLVIT befasst sich mit Problemen aus Bereichen wie soziale Sicherheit, Aufenthaltsrechte, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Besteuerung und Fahrzeuganmeldung.
SOLVIT-Stellen sollen gemäß der Empfehlung unter anderem folgende Dienste anbieten (NB: Leser, die sich vollständig über die Grundlagen informieren möchten , sollten die komplette Empfehlung lesen):
Öffentlichkeitswirksamkeit des SOLVIT-Netzwerks
Gemäß der Empfehlung sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass benutzerfreundliche Informationen und einfachen Zugriff auf die Dienste von SOLVIT verfügbar sind, insbesondere auf allen einschlägigen Websites der öffentlichen Verwaltungen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner Maßnahmen ergreifen, um den Bekanntheitsgrad von SOLVIT zu erhöhen.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Empfehlung 2013/461/EU |
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ABl. L 249 vom 19.9.2013 |
Letzte Änderung: 22.04.2014