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Document 32013H0461

Die Grundsätze von SOLVIT, dem Problemlösungsnetz für Bürger und Unternehmen

Die Grundsätze von SOLVIT, dem Problemlösungsnetz für Bürger und Unternehmen

Das SOLVIT-Netzwerk befasst sich mit der Suche nach Lösungen für Beschwerden von EU-Bürgern und -Unternehmen, die vermuten, dass Ihre EU-Rechte durch eine öffentliche Behörde verletzt wurden.

RECHTSAKT

Empfehlung 2013/461/EU der Kommission vom 17. September 2013 zu den Grundsätzen für SOLVIT (ABl. L 249 vom 19.9.2013).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Empfehlung der Kommission definiert Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den SOLVIT-Stellen.

Alle EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein haben eine nationale SOLVIT-Stelle geschaffen, die in den meisten Fällen innerhalb der Räume des Büros des Premierministers oder des Außen- oder Wirtschaftsministeriums liegt.

Diese Stellen arbeiten direkt über eine Online-Datenbank zusammen, um Beschwerden, die von Bürgern oder Unternehmen eingereicht werden, pragmatisch und innerhalb von zehn Wochen zu bearbeiten. Die Kommission ist für die Bereitstellung und Koordinierung des SOLVIT-Netzwerks verantwortlich.

Der Service ist gebührenfrei und die Lösungen sind nicht bindend, da es sich um ein informelles Netzwerk handelt.

Damit SOLVIT eingreift, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine Verletzung des Unionrechts
  • durch eine Behörde
  • in einer grenzübergreifenden Situation.

Der Antragsteller darf noch kein förmliches Verfahren eingeleitet haben, da dies eine informelle Lösung für das Problem ausschließt.

SOLVIT befasst sich mit Problemen aus Bereichen wie soziale Sicherheit, Aufenthaltsrechte, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Besteuerung und Fahrzeuganmeldung.

SOLVIT-Stellen sollen gemäß der Empfehlung unter anderem folgende Dienste anbieten (NB: Leser, die sich vollständig über die Grundlagen informieren möchten , sollten die komplette Empfehlung lesen):

  • SOLVIT-Stellen sollten telefonisch oder per E-Mail erreichbar sein und Anfragen rasch beantworten.
  • Die Antragsteller sollten innerhalb einer Woche eine erste Antwort auf ihr Problem erhalten.
  • Innerhalb eines Monats nach der ersten Bewertung und unter der Voraussetzung, dass das Dossier vollständig ist, sollten die Antragsteller eine Bestätigung erhalten, ob ihr Fall als SOLVIT-Fall eingeleitet wurde.
  • Wenn ein Problem nicht als ein SOLVIT-Fall behandelt werden kann, sollte dies den Antragstellern erläutert und es sollte eine weitere mögliche Vorgehensweise gefunden werden, die für die Lösung des Problems hilfreich sein könnte.
  • Innerhalb von zehn Wochen ab dem Datum der Einleitung des Falls sollte der Antragsteller eine Lösung für sein Problem erhalten, eventuell unter Präzisierung des geltenden Unionrechts.

Öffentlichkeitswirksamkeit des SOLVIT-Netzwerks

Gemäß der Empfehlung sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass benutzerfreundliche Informationen und einfachen Zugriff auf die Dienste von SOLVIT verfügbar sind, insbesondere auf allen einschlägigen Websites der öffentlichen Verwaltungen. Die Mitgliedstaaten sollten ferner Maßnahmen ergreifen, um den Bekanntheitsgrad von SOLVIT zu erhöhen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Empfehlung 2013/461/EU

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ABl. L 249 vom 19.9.2013

Letzte Änderung: 22.04.2014

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