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Document 32012R1025

Normung in der Europäischen Union

Normung in der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 zur europäischen Normung

Verordnung (EU) 2022/2480 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Mit der Verordnung soll die Normung, die eine führende Rolle im Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) einnimmt, modernisiert und verbessert werden. Dazu soll Folgendes hervorgehoben werden:
    • Wie der EU-Normungsprozess funktioniert und
    • wie die zahlreichen an diesem Prozess beteiligten Organisationen (auf europäischer und nationaler Ebene) zusammenarbeiten.
  • Die Verordnung soll den Rechtsrahmen vereinfachen und anpassen, damit die neuesten Entwicklungen und zukünftigen Herausforderungen berücksichtigt werden.
  • Normen stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, senken Kosten, verbessern die Sicherheit, fördern den Wettbewerb, schützen die Gesundheit, stärken die Sicherheit und tragen zum Umweltschutz bei.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Regelung der

  • Zusammenarbeit zwischen den Normungsorganisationen, den nationalen Normungsgremien, den Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission;
  • Festlegung marktorientierter europäischer Normen für Produkte und Dienstleistungen gemäß den EU-Rechtsvorschriften und -Strategien;
  • wie die technischen Spezifikationen der Informations- und Kommunikationstechnologie diesen Prozess unterstützen können;
  • Finanzierung von Normungstätigkeiten in Form von Zuschüssen und der Einreichung von Vorschlägen gemäß den EU-Rechtsvorschriften und -Strategien;
  • Mitwirkung von Interessenträgern.

Die Verordnung gilt sowohl für Dienstleistungen als auch für Produkte. Die geforderten Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung müssen außerdem den Umweltschutz und den Schutz der öffentlichen Gesundheit einschließen.

Normungsaufträge für europäische Normungsorganisationen

Die Kommission kann eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen damit beauftragen, eine europäische Norm zu erarbeiten. Europäische Normen müssen marktorientiert sein, dem öffentlichen Interesse und den politischen Zielen der EU Rechnung tragen. Die Kommission legt die Anforderungen an den Inhalt und einen Termin für dessen Annahme fest. Die Mitgliedstaaten werden die Kommission über alle an die Normungsgremien gerichteten Aufforderungen zur Erstellung technischer Spezifikationen oder einer bestimmten Produktnorm in Kenntnis setzen, damit ein Entwurf für technische Vorschriften ausgearbeitet werden kann.

Umfassende Mitwirkung am Normungsprozess

  • Die europäischen Normungsorganisationen müssen eine aktive Teilnahme aller interessierten Kreise am Normungsprozess, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, Verbraucherorganisationen sowie Interessengruppen aus dem Umwelt- und Sozialbereich, ermöglichen.
  • Nationale Normungsgremien müssen kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Normen und ihrem Entwicklungsprozess ermöglichen, wobei ein Austausch über bewährte Verfahren zur stärkeren Beteiligung erfolgen sollte.
  • Die Mitgliedstaaten werden gegebenenfalls die Beteiligung von öffentlichen Behörden, einschließlich Marktüberwachungsbehörden, an nationalen Normungstätigkeiten zur Entwicklung oder Überarbeitung von Normen fördern.
  • Um sicherzustellen, dass die Interessen, Werte und politischen Ziele der EU sowie das öffentliche Interesse im Normungsprozess besser berücksichtigt werden, führt die Verordnung (EU) 2022/2480 eine Änderung von Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ein. Mit der Änderung werden die Grundsätze der verantwortungsvollen Verwaltung innerhalb des europäischen Normungssystems eingeführt, indem eine ausgewogene Vertretung der Interessengruppen im Rahmen des Normungsverfahrens gewährleistet wird. Jede europäische Normungsorganisation stellt sicher, dass die folgenden Entscheidungen über europäische Normen und Dokumente der europäischen Normung ausschließlich von Vertretern der nationalen Normungsorganisationen im zuständigen Entscheidungsgremium dieser Organisation getroffen werden:
    • Entscheidungen über die Annahme und Ablehnung von Normungsaufträgen;
    • Entscheidungen über die Annahme neuer Arbeitspunkte, die für die Erfüllung des Normungsauftrags erforderlich sind, und
    • Entscheidungen über die Annahme, Überarbeitung und Zurückziehung von europäischen Normen oder Dokumenten der europäischen Normung.

Anerkennung und Verwendung von technischen Spezifikationen

Behörden sollten den größtmöglichen Nutzen aus der ganzen Bandbreite einschlägiger technischer Spezifikationen ziehen, wenn sie Hardware, Software und IT-Dienstleistungen beschaffen. Die technischen Spezifikationen haben Marktakzeptanz erreicht und ihre Verwendungen hemmen nicht die Interoperabilität bei der Verwendung bereits bestehender europäischer oder internationaler Normen.

Jährliche Arbeitsprogramme und Einwände gegen harmonisierte Normen

Das jährliche Arbeitsprogramm zeigt strategische Prioritäten unter Berücksichtigung der langfristigen Wachstumsstrategien der EU auf. Die Kommission richtet ein Notifizierungssystem für alle Interessenträger ein, um zweckmäßige Konsultation und Marktrelevanz zu gewährleisten, bevor das jährliche Arbeitsprogramm oder Normungsaufträge verabschiedet oder Entscheidungen über Einwände gegen harmonisierte Normen, die durch die Mitgliedstaaten oder das Europäische Parlament hervorgebracht werden, getroffen werden.

Berichterstattung

Die europäischen Normungsorganisationen übermitteln der Kommission einen Jahresbericht über die Durchführung dieser Verordnung.

Spezifische Normen

Die Verordnung bezieht sich ausdrücklich auf die folgenden spezifischen Normen:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Die Verordnung (EU) 2022/2480 tritt am 9. Juli 2023 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12-33).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2022/2480 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 hinsichtlich Entscheidungen der europäischen Normungsorganisationen über europäische Normen und Dokumente der europäischen Normung (ABl. L 323 vom 19.12.2022, S. 1-3).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – Eine strategische Vision der europäischen Normung: Weitere Schritte zur Stärkung und Beschleunigung des nachhaltigen Wachstums der europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2020 (KOM(2011) 311 endg., 1.6.2011).

Letzte Aktualisierung: 09.07.2023

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