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Document 32012D0471
Abkommen zwischen der EU und den USA zur Fluggastdatenspeicherung
Ziel des Abkommens ist die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) von Fluggesellschaften, die Auslands-Passagierflüge zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten anbieten, an das United States Department of Homeland Security (DHS) sowie die anschließende Nutzung dieser Daten durch das amerikanische DHS.
Der Zweck dieses Abkommens ist es, terroristische Straftaten und damit verbundene Straftaten sowie sonstige Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von drei oder mehr Jahren geahndet werden können und grenzüberschreitender Art sind, zu verhüten, aufzudecken, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.
Mit dem Beschluss (EU) 2012/471/EU wird die Unterzeichnung des Abkommens durch die EU gebilligt. Mit dem Beschluss 2012/472/EU wird das Abkommen selbst gebilligt.
Fluggastdatensätze (PNR) sind die von den Passagieren freiwillig bereitgestellten und von den Fluggesellschaften während des Reservierungs- und Check-in-Verfahrens gesammelten Informationen. Dazu gehören Informationen wie Name, Reisedaten und Reiseroute, Ticketinformationen, Kontaktinformationen, Zahlungs-/Rechnungsinformationen, Reisebüro, Sitzplatznummer und Gepäckinformationen.
Die Kernpunkte des PNR-Abkommens zwischen der EU und den USA lauten wie folgt:
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2012 in Kraft getreten.
PNR bezeichnet die Informationen, die ein Passagier bei der Buchung eines Fluges der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro übermittelt. Diese Informationen werden seit Jahren von Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt genutzt, um Schwerstkriminelle und Terroristen aufzuspüren. Ihre Analyse führte beispielsweise zur Verhaftung der Terroristen, die im Jahr 2009 den Selbstmordanschlag auf die New Yorker U-Bahn verübten. Sie halfen ebenfalls bei der Aufklärung der Terroranschläge im Jahr 2008 im indischen Mumbai und zur Verhaftung des Verantwortlichen für den geplanten Anschlag auf den New Yorker Times Square im Jahr 2010. Sie sind auch ein äußerst wichtiges Instrument zum Erkennen von Drogenschmugglern.
Das EU-US-Abkommen aus dem Jahr 2012 zu Fluggastdaten (PNR) löst das EU-US-Abkommen aus dem Jahr 2007 ab.
Weiterführende Informationen:
Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 5-14)
Beschluss 2012/471/EU des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 1-3)
Beschluss 2012/472/EU des Rates vom 26. April 2012 über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 4)
Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (ABl. L 174 vom 4.7.2012, S. 1)
Letzte Aktualisierung: 26.08.2021