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Document 32011L0065
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Sie stärkt bestehende Regelungen zur Verwendung von gefährlichen Stoffen wie Blei, Quecksilber und Cadmium in Elektro- und Elektronikgeräten, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, insbesondere indem eine umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikgeräten ermöglicht wird.
Durch die Neufassung der Rechtsvorschriften wird die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten aktualisiert, indem unter anderem Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung gefährlicher Stoffe auf ein breiteres Spektrum von Elektro- und Elektronikgeräten ausgeweitet werden.
Anwendungsbereich
Ausnahmen
Die Beschränkungen gelten nicht für eine Reihe von Geräten wie z. B. Waffen, Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum, ortsfeste industrielle Großwerkzeuge (z. B. Druckerpressen, Fräs- und Bohrmaschinen) und ortsfeste Großanlagen (z. B. Stromgeneratoren). Weiterhin sind Photovoltaikmodule ausgenommen.
Die Richtlinie 2011/65/EU wurde durch die Richtlinie (EU) 2017/2102 geändert, um eine Reihe von Fragen zu klären und unbeabsichtigte Folgen der Vorschriften aufgrund des 2011 definierten offenen Anwendungsbereichs zu verhindern.
In diesem Sinne werden Pfeifenorgeln und einige bewegliche Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind, aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen.
Mit der Richtlinie (EU) 2017/2102 soll außerdem die Kreislaufwirtschaft gefördert werden, indem das Verbot von Sekundärmarkttätigkeiten (einschließlich Reparatur, Austausch von Ersatzteilen, Nachrüstung und Wiederverwendung sowie Nachbesserung) für Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht in den Anwendungsbereich der vorhergehenden Richtlinie 2002/95/EG fielen, aber nicht der Richtlinie 2011/65/EU entsprechen würden, aufgehoben wird.
Wiederverwendete Ersatzteile, die aus Elektro- und Elektronikgeräten ausgebaut werden, können von den Beschränkungen ausgenommen werden, sofern die Wiederverwendung in einem überprüfbaren geschlossenen zwischenbetrieblichen System erfolgt und den Verbrauchern mitgeteilt wird, dass Ersatzteile wiederverwendet wurden.
Ausnahmen
Verpflichtungen
Anpassung und Überprüfung
Sie ist am 21. Juli 2011 in Kraft getreten. Durch die Richtlinie 2011/65/EU wurde die Richtlinie 2002/95/EG (und ihre nachträglichen Änderungen), die bis 2004 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden musste, revidiert und ersetzt. Die neuen Vorschriften in der Richtlinie 2011/65/EU mussten in den EU-Ländern bis 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88-110)
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/65/EU wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 01.09.2023