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Document 32009R1069
Tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind
In einem Durchführungsrechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 142/2011 werden Durchführungsmaßnahmen zu Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegt. Dieser Rechtsakt wurde mehrfach geändert und enthält umfassende Vorschriften zur Entsorgung und Verwendung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten.
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist am in Kraft getreten.
Die mit der geänderten Verordnung (EU) 2019/1009 durchgeführten Änderungen gelten seit .
Die mit der geänderten Verordnung (EU) 2023/1605 durchgeführten Änderungen gelten seit .
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom , S. 1-33).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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