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Document 32009D0371
EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung – Europol
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EU-Agentur für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung – Europol
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Beschluss 2009/371/JI des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Mit diesem Beschluss wird Europol als die für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern auf dem Gebiet der Strafverfolgung zuständige Agentur der Europäischen Union (EU) errichtet.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
HINTERGRUND
HAUPTDOKUMENT
Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37-66)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53-114)
Letzte Aktualisierung: 14.11.2016