This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32008D0768
Einheitliche Bedingungen für die Vermarktung sicherer Produkte in der EU (Konformitätskennzeichnung)
Beschluss Nr. 768/2008/EG – ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten in der EU
* CE-Kennzeichnung: gibt an, dass ein Produkt den geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen genügt und der relevanten Konformitätsbewertung unterzogen wurde.
* Konformitätsbewertung: das Verfahren zur Bestätigung, dass spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt worden sind.
Die CE-Kennzeichnung bedeutet für Unternehmen, dass sich ihr Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Länder, Island, Liechtenstein und Norwegen) frei bewegen kann. Verbrauchern zeigt es an, dass die von ihnen erworbenen Produkte den europäischen Produktvorschriften entsprechen.
Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Entscheidung Nr. 768/2008/EG |
9.7.2008 |
– |
Letzte Aktualisierung: 22.10.2015