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EU-Energieeffizienzplan 2011

Energieeffizienz ist ein wichtiges Element der Energiepolitik der Europäischen Union (EU) und ein wirksames Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, bei der Senkung der Energiekosten sowie der Verringerung der Abhängigkeit von externen Lieferanten.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 (KOM(2011) 109 endgültig vom 8.3.2011).

ZUSAMMENFASSUNG

Energieeffizienz ist ein wichtiges Element der Energiepolitik der Europäischen Union (EU) und ein wirksames Instrument im Kampf gegen den Klimawandel, bei der Senkung der Energiekosten sowie der Verringerung der Abhängigkeit von externen Lieferanten.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Die Mitteilung legt Pläne zur Förderung einer Wirtschaft, die den Ressourcen unseres Planeten Rechnung trägt, dar; in der ein kohlenstoffarmes System umgesetzt wird; in der die Energieunabhängigkeit der EU verbessert wird und die Energieversorgungssicherheit erhöht wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HINTERGRUND

Dieser Plan ist Bestandteil der sogenannten „20-20-20-Ziele“ aus dem 2020-Maßnahmenpaket zum Klimawandel und zu erneuerbaren Energien. Die weiteren zwei Ziele lauten, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern und 20 % der Energie in der EU aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen.

Weitere Informationen sind auf folgenden Websites der Europäischen Kommission erhältlich: Energieeffizienz, Ökodesign und Intelligente Energie - Europa.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Getrennten Anreize: Damit wird die häufig vorkommende Situation beschrieben, dass sowohl Eigentümer als auch Mieter ungern für die Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie zahlen wollen, da die damit verbundenen Vorteile auf beide entfallen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10-35).

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1-56).

Letzte Aktualisierung: 27.08.2015

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