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Beratende Organe der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU verfügt über sieben Organe, die für verschiedene Bereiche der Rechtsetzung und Politikgestaltung verantwortlich sind.

Außerdem sind zwei beratende Organe eingerichtet, die verschiedene Bereiche der europäischen Gesellschaft vertreten und Stellungnahmen zur Politik und zur Rechtsetzung abgeben, die rechtlich jedoch nicht bindend sind.

Aufgaben

Der EWSA hat drei Hauptaufgaben:

  • Beratung des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission,
  • Förderung der Entwicklung einer EU, die besser über die Meinungen der EU-Bürger informiert ist, indem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen und anderen Interessengruppen in politischen Diskussionen eine Stimme verliehen wird,
  • Sicherstellung eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der EU und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Unterstützung ihrer Rolle und der Rolle der stärkeren Beteiligung an der Demokratie.

Zusammensetzung

  • Der EWSA besteht aus 350 Mitgliedern. Über die Aufteilung der Sitze pro EU-Land entscheidet der Rat.
  • Die Mitglieder vertreten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Interessengruppen aus der Zivilgesellschaft, insbesondere im sozioökonomischen, bürgerlichen, professionellen und kulturellen Bereich.
  • Die Mitglieder werden durch ihre nationalen Regierungen aufgestellt und für fünf Jahre (Wiederernennung zulässig) durch den Rat ernannt.

Handlungen

  • Der EWSA tritt neun Mal jährlich zu einer Plenarsitzung zusammen.
  • Der EWSA wird vom Europäischen Parlament, vom Rat oder von der Kommission zu verschiedenen Themen gehört.
  • Zudem gibt er auf eigene Initiative Stellungnahmen ab.

Aufgaben

Der AdR verleiht Regionen und Städten ein formelles Mitspracherecht am Entscheidungsprozess der EU und gibt die Positionen und Bedürfnisse der regionalen und lokalen Behörden in den Stellungnahmen wieder, die er den EU-Organen unterbreitet.

Zusammensetzung

  • Der AdR besteht aus 350 Mitgliedern. Über die Aufteilung der Sitze pro EU-Land entscheidet der Rat.
  • Die Mitglieder sind gewählte Vertreter der lokalen und regionalen Behörden.
  • Die Mitglieder werden durch ihre nationalen Regierungen aufgestellt und für fünf Jahre (Wiederernennung zulässig) durch den Rat ernannt.

Handlungen

Der AdR tritt sechs Mal jährlich zu einer Plenarsitzung zusammen.

Der AdR wird verpflichtend von der Kommission, dem Rat oder dem Europäischen Parlament zu Gesetzesvorschlägen unter anderem in folgenden Politikbereichen gehört:

  • Gesundheit,
  • Bildung,
  • Beschäftigung,
  • Sozialpolitik,
  • Transport,
  • Energie.

Der AdR kann auch zu Fragen außerhalb dieser Bereiche vom Europäischen Parlament, dem Rat oder der Kommission gehört werden. Zudem kann er auf eigene Initiative Stellungnahmen abgeben.

Erhält der AdR einen Gesetzesvorschlag, gibt er eine Stellungnahme dazu ab, die den relevanten Organen zugesandt wird.

Der AdR kann zwei Arten von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof erheben:

Letzte Aktualisierung: 20.01.2016

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