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Document 32021R2109

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2109 der Kommission vom 30. November 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 hinsichtlich der verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2021/8543

OJ L 429, 1.12.2021, p. 99–107 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/2109/oj

1.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 429/99


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2109 DER KOMMISSION

vom 30. November 2021

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 hinsichtlich der verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1 und Artikel 50 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. Mai 2020 wurde Agrobiothers Laboratoire mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 der Kommission (2) eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0021035-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ erteilt.

(2)

Am 8. September 2020 übermittelte Agrobiothers Laboratoire der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (3) eine Notifizierung hinsichtlich der verwaltungstechnischen Änderungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ gemäß Titel 1 Abschnitt 1 des Anhangs der genannten Verordnung.

(3)

Agrobiothers Laboratoire schlug vor, in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 in der Zusammenfassung der Eigenschaften der Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ unter „Dritte Informationsebene: einzelne Produkte in der Meta-SPC 1“ Handelsnamen hinzuzufügen. Die Notifizierung wurde mit der Nummer BC-DR061688-14 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(4)

Am 12. Oktober 2020 legte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme (4) zu den vorgeschlagenen Änderungen vor. Sie gelangt in der Stellungnahme zu dem Schluss, dass die von dem Zulassungsinhaber beantragten Änderungen der bestehenden Zulassung unter Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 fallen und die in Artikel 19 dieser Verordnung genannten Voraussetzungen nach Durchführung der Änderungen weiterhin erfüllt sind. Am selben Tag übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 die überarbeitete Zusammenfassung der Eigenschaften der Biozidproduktfamilie in allen Amtssprachen der Union.

(5)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ zu ändern.

(6)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. November 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 der Kommission vom 26. Mai 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ (ABl. L 164 vom 27.5.2020, S. 19).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4).

(4)  Stellungnahme der ECHA vom 9. Oktober 2020 zur verwaltungstechnischen Änderung der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“, https://echa.europa.eu/documents/10162/22836226/opinion_for_ua-admin_change_bc-dr061688-14_en.pdf/90bc7c1f-ed8e-a127-982c-4f08b3af513f.


ANHANG

„ANHANG II

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie

INSECTICIDES FOR HOME USE

Produktart 18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfungsmittel)

Zulassungsnummer: EU-0021035-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0021035-0000

TEIL I

ERSTE INFORMATIONSEBENE

1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Familienname

Name

INSECTICIDES FOR HOME USE

1.2.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

1.3.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

Agrobiothers Laboratoire

Anschrift

ZI Route des Platières, 71290 CUISERY, Frankreich

Zulassungsnummer

EU-0021035-0000

R4BP-Assetnummer

EU-0021035-0000

Datum der Zulassung

16. Juni 2020

Ablauf der Zulassung

31. Mai 2030

1.4.   Hersteller der Biozidprodukte

Name des Herstellers

Agrobiothers Laboratoire

Anschrift des Herstellers

ZI Route des Platières, 71290 CUISERY Frankreich

Standort der Produktionsstätten

AF3 16 rue de l’Oberwald, 68360 Soultz Frankreich

1.5.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin)

Name des Herstellers

Tagros Chemicals India Ltd. (Art.95 List: LIMARU NV (Acting for Tagros Chemicals India Private Limited)

Anschrift des Herstellers

Jhaver Centre, Rajah Annamalai Bldg., IV floor 72 Marshal’s road Egmore, 600008 Chennai Indien

Standort der Produktionsstätten

A-4/1&2, Sipcot Industrial Complex, Pachayankuppam Cuddalore, 607 005 Tamilnadu Indien


Wirkstoff

S-Methopren

Name des Herstellers

Babolna bio Ltd.

Anschrift des Herstellers

Szallas u.6 H-, 1107 Budapest Ungarn

Standort der Produktionsstätten

Szallas u.6 H-, 1107 Budapest Ungarn

2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE

2.1.   Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname

IUPAC-Bezeichnung

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Min.

Max.

Permethrin

 

Wirkstoffe

52645-53-1

258-067-9

0,177

0,177

S-Methopren

 

Wirkstoffe

65733-16-6

 

0,00225

0,00225

Propan-2-ol

Propan-2-ol

Nicht-Wirkstoff

67-63-0

200-661-7

3,33475

3,33475

n-Butan

n-Butan

Nicht-Wirkstoff

106-97-8

203-448-7

63,458

63,458

Propan

Propan

Nicht-Wirkstoff

74-98-6

200-827-9

16,271

16,271

Isobutan

Isobutan

Nicht-Wirkstoff

75-28-5

200-857-2

4,068

4,068

2.2.   Art(en) der Formulierung

Formulierung(en)

AE- Aerosolpackung

TEIL II

ZWEITE INFORMATIONSEBENE — META-SPC(S)

META-SPC 1

1.   META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Meta-SPC 1 Identifikator

Identifikator

INSEKTIZIDSPRAY FÜR DEN HAUSHALT

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-1

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

2.   META-SPC 1 ZUSAMMENSETZUNG

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname

IUPAC-Bezeichnung

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Min.

Max.

Permethrin

 

Wirkstoffe

52645-53-1

258-067-9

0,177

0,177

S-Methopren

 

Wirkstoffe

65733-16-6

 

0,00225

0,00225

Propan-2-ol

Propan-2-ol

Nicht-Wirkstoff

67-63-0

200-661-7

3,33475

3,33475

n-Butan

n-Butan

Nicht-Wirkstoff

106-97-8

203-448-7

63,458

63,458

Propan

Propan

Nicht-Wirkstoff

74-98-6

200-827-9

16,271

16,271

Isobutan

Isobutan

Nicht-Wirkstoff

75-28-5

200-857-2

4,068

4,068

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierung(en)

AE- Aerosolpackung

3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1

Gefahrenhinweise

Extrem entzündbares Aerosol.

Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten

Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Verursacht schwere Augenreizung.

Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Enthält PERMETHRIN. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.

Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.

Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.

Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.

Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F aussetzen.

Bei Temperaturen von nicht mehr als 40 °C/104 °F aufbewahren.

Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Verschüttete Mengen aufnehmen.

zuführen.

4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 1

4.1.   Beschreibung der Verwendung

Tabelle 1. Verwendung # 1 — Insektizidspray für den Haushalt

Art des Produkts

PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

-

Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Flöhe Larven Insekten Adulte Insekten

Ctenocephalides felis

Zecken

Ixodes ricinus

Rhipicephalus sanguineus

Anwendungsbereich

Innen-

Gezielte Behandlung nicht waschbarer Möbel und Heimtextilien wie Teppiche, Matten oder Sessel

Anwendungsmethode(n)

Sprühen

Nach dem Absaugen der zu behandelnden Oberfläche wird das Produkt aus 30 cm Abstand aufgesprüht.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

1,3 Sekunden Sprühdauer für circa 1 m2 (2,1 g/m2) —

Der zeitliche Abstand zwischen zwei Behandlungen muss mindestens 6 Monate betragen.

Anwenderkategorie(n)

Verbraucher (nicht-berufsmäßiger Verwender)

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Weißblech-Sprühdose mit Innenbeschichtung aus phenolbasiertem Epoxidharz (250 ml oder 500 ml).

Weißblech-Sprühdose ohne Innenbeschichtung (300 ml)

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen

5.   ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (1) DER META-SPC 1

5.1.   Anwendungsbestimmungen

Das Produkt ist für die gezielte Behandlung nicht waschbarer Möbel und Heimtextilien wie Teppiche, Matten oder Sessel geeignet.

Lesen Sie vor der Verwendung immer das Etikett oder das Merkblatt und befolgen Sie alle Anweisungen.

Halten Sie die empfohlene Anwendungsdosis ein.

Die bis zu 6 Monaten andauernde Residualwirkung kann sich im Falle normaler Reinigung (beispielsweise Staubsaugen von Teppichen) oder intensiver Nutzung der Oberflächen (zum Beispiel Begehen, Reibung) vermindern.

Bei anhaltendem Befall Alternativprodukte anwenden, die Wirkstoffe mit einer anderen Wirkweise enthalten, um das Auftreten von Resistenzen zu vermeiden. Dies soll resistente Individuen aus der Population beseitigen.

Falls der Befall trotz Einhaltung der Anweisungen auf dem Kennzeichnungsetikett/in der Packungsbeilage fortbesteht, wenden Sie sich an einen professionellen Schädlingsbekämpfer.

Nicht bei Katzen, anderen Haustieren oder bei Katzenkörbchen anwenden.

Informieren Sie den Zulassungsinhaber, wenn die Behandlung wirkungslos ist.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Nicht auf abwaschbaren Oberflächen und waschbaren Textilien anwenden.

Möbel nicht mit feuchten Wischtüchern reinigen und Teppiche oder Matten nicht nass reinigen, um Einträge in die Kanalisation zu vermeiden.

Lebens- und Futtermittel und Getränke vor Anwendung entfernen.

Nicht auf Oberflächen bzw. nicht in Bereichen verwenden, die mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Getränken in Kontakt kommen können.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Nach dem Aufsprühen den Raum verlassen, eine Stunde einwirken lassen und danach lüften.

Terrarien, Aquarien und Tierkäfige vor der Anwendung entfernen oder abdecken.

Aquarien-Luftfilter vor dem Sprühen abschalten.

Katzen von den behandelten Flächen fernhalten. Da Katzen besonders empfindlich gegen Permethrin sind, kann das Produkt bei Katzen schwere Nebenwirkungen hervorrufen.

Kinder und Haustiere während der Behandlung fernhalten.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in halb sitzender Position ruhigstellen. Bei Auftreten von Symptomen und/oder wenn große Mengen eingeatmet wurden, sofort ärztlichen Rat einholen.

Kontakt mit den Augen: Augen sofort mit viel Wasser ausspülen, dabei das untere und obere Augenlid gelegentlich heben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens weitere 10 Minuten lang mit lauwarmem Wasser ausspülen. Wenn Reizungen oder Sehstörungen auftreten, ärztliche Betreuung aufsuchen.

Hautkontakt: Kontaminierte Kleidungsstücke und Schuhe entfernen. Kontaminierte Haut mit Wasser waschen. Bei Auftreten von Symptomen an einen Facharzt für Vergiftungen wenden.

Kontakt mit dem Mund: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen oder wenn der Mund mit großen Mengen in Berührung gekommen ist, sofort an einen Facharzt für Vergiftungen wenden.

Bei Bewusstseinsstörungen keine Flüssigkeiten verabreichen und kein Erbrechen auslösen; in Ruheposition bringen und sofort ärztlichen Rat einholen.

Behälter oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

Permethrin kann für Katzen gefährlich sein. Wenn Vergiftungserscheinungen auftreten, suchen Sie sofort einen Tierarzt auf und zeigen sie ihm die Packung.

Pyrethroide können Parästhesien auslösen (Brennen und Kribbeln der Haut ohne Reizung). Wenn die Symptome fortbestehen: ärztlichen Rat einholen.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Unbenutztes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufen, in Rohrleitungen (Spülbecken, Toilette usw.) oder in der Kanalisation entsorgen.

Unbenutztes Produkt, die Behälter und sonstige Abfälle entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgen.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

Die Haltbarkeit beträgt 24 Monate

Nicht bei Temperaturen über 40 °C lagern.

Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen

Vor Frost schützen

6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname

FRONTLINE PET CARE SPRAY INSECTICIDE ET ACARICIDE POUR L’Habitat

SPRAY ANTIPARASITAIRE POUR L’Habitat 300 ML FRISKIES

INSECTICIDE Habitat/HOME VETOCANIS

FRONTLINE HOMEGARD SPRAY INSECTICIDE ET ACARICIDE POUR L’Habitat

INSECTICIDE Habitat/HOME VITALVETO

SPRAY INSECTICIDE POUR L’Habitat VITALVETO/INSECTICIDE HOUSEHOLD

SPRAY VITALVETO

SPRAY INSECTICIDE POUR L’Habitat VETOCANIS/INSECTICIDE HOUSEHOLD

SPRAY VETOCANIS

FRONTLINE HOMEGARD Husholdningsspray med insekticid og acaricid

FRONTLINE HOMEGARD Insecticide and acaricide household spray

FRONTLINE HOMEGARD Hyönteisten ja punkkien torjuntasuihke kotitalouksille

FRONTLINE HOMEGARD insektizides und akarizides Haushaltsspray

FRONTLINE HOMEGARD Spray Εντομοκτόνο και ακαρεοκτόνο σπρέι οικιακής χρήσης

FRONTLINE HOMEGARD Spray insetticida e acaricida per l’ambiente domestico

FRONTLINE HOMEGARD Insecticide en acaricidespray voor huishoudelijk gebruik

FRONTLINE HOMEGARD Husholdningsspray med insekticid og acaricid

FRONTLINE HOMEGARD INSETICIDA E ACARICIDA EM SPRAY PARA USO DOMÉSTICO

FRONTLINE HOMEGARD Hushållspray med insekticid och akaricid

Zulassungsnummer

EU-0021035-0001 1-1

Trivialname

IUPAC-Bezeichnung

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Permethrin

 

Wirkstoffe

52645-53-1

258-067-9

0,177

S-Methopren

 

Wirkstoffe

65733-16-6

 

0,00225

Propan-2-ol

Propan-2-ol

Nicht-Wirkstoff

67-63-0

200-661-7

3,33475

n-Butan

n-Butan

Nicht-Wirkstoff

106-97-8

203-448-7

63,458

Propan

Propan

Nicht-Wirkstoff

74-98-6

200-827-9

16,271

Isobutan

Isobutan

Nicht-Wirkstoff

75-28-5

200-857-2

4,068


(1)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.


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