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Document 32021B1674

Beschluss (EU, Euratom) 2021/1674 des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2019

OJ L 340, 24.9.2021, p. 494–495 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/1674/oj

24.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 340/494


BESCHLUSS (EU, EURATOM) 2021/1674 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 28. April 2021

zum Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2019

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2019,

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2019, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05795/2021 – C9-0034/2021),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 71,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 559/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ (FCH 2) (4), insbesondere auf Artikel 12,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 110/2014 der Kommission vom 30. September 2013 über die Musterfinanzregelung für öffentlich-private Partnerschaften nach Artikel 209 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5),

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (6),

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0107/2021),

1.   

billigt den Rechnungsabschluss des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“ für das Haushaltsjahr 2019;

2.   

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff 2“, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

David Maria SASSOLI

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 380 vom 11.11.2020, S. 6.

(2)  ABl. C 380 vom 11.11.2020, S. 6.

(3)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)  ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 108.

(5)  ABl. L 38 vom 7.2.2014, S. 2.

(6)  ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.


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