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Document 52021BP1633

Entschließung (EU) 2021/1633 des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2019 sind

OJ L 340, 24.9.2021, p. 378–381 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2021/1633/oj

24.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 340/378


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1633 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 29. April 2021

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2019 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für das Haushaltsjahr 2019,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0072/2021),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (im Folgenden „Institut“) für das Haushaltsjahr 2019 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 7 847 000 EUR belief, was einer Kürzung um 1,68 % gegenüber 2018 entspricht; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel des Instituts aus dem Unionshaushalt stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2019 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung des Instituts zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 98,96 % geführt haben, was gegenüber 2018 einem Rückgang um 0,42 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen 82,50 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 1,35 % entspricht;

2.

nimmt zur Kenntnis, dass der Wert der Mittelübertragungen bei den operativen Ausgaben des Instituts im Jahr 2019 auf 28,01 % (gegenüber 51,29 % im Jahr 2016) zurückgegangen ist; stellt fest, dass damit die Mittelübertragungen zum ersten Mal unter dem Zielschwellenwert des Rechnungshofs von 30 % liegen;

3.

stellt mit Besorgnis fest, dass im 2019 veröffentlichten Jahreshaushaltsplan des Instituts, der später geändert wurde, ein Teil der im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe zweckgebundenen Einnahmen nicht enthalten war; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Institut gemäß der Haushaltsordnung die entsprechenden Informationen mit den erforderlichen Angaben in seinen ursprünglich veröffentlichten Haushaltsplan hätte aufnehmen müssen;

Leistung

4.

stellt fest, dass das Institut bestimmte wesentliche Leistungsindikatoren in Bezug auf operative Ziele sowie Finanz- und Personalverwaltung zugrunde legt, um den Mehrwert seiner Tätigkeiten zu bewerten und seine Haushaltsführung zu verbessern; stellt ferner fest, dass das Institut im Jahr 2019 95,80 % der im einheitlichen Programmplanungsdokument vorgesehenen Aktivitäten abgeschlossen hat; begrüßt den Plan, spezifische Leistungsindikatoren zur Messung der Leistung horizontaler Dienststellen einzuführen;

5.

stellt fest, dass das Institut zu Forschungszwecken und im Hinblick darauf, seine Tätigkeiten bekannt zu machen, mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und mit Eurofound zusammenarbeitet; begrüßt, dass das Institut am Netzwerk der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen beteiligt ist und weitere Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen mit anderen Agenturen auslotet; würdigt diese Zusammenarbeit als nachahmenswertes Beispiel für andere Agenturen der Union;

6.

fordert das Institut auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln und die Zusammenarbeit sowie den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern (Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit);

7.

begrüßt die Veröffentlichung des Gleichstellungsindex 2019 mit dem besonderen thematischen Schwerpunkt auf der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, der neue Einblicke in die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte und ihrer Initiative „Ein neuer Start“ zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bietet;

8.

weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Digitalisierung des Instituts voranzutreiben, und zwar nicht nur im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung, sondern auch, um die Digitalisierung der Verfahren zu beschleunigen; betont, dass das Institut in dieser Hinsicht weiterhin proaktiv vorgehen muss, um eine digitale Kluft zwischen den Agenturen der Europäischen Union um jeden Preis zu vermeiden; hebt jedoch hervor, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen zu vermeiden;

9.

nimmt die geplanten Vorbereitungsarbeiten für die nächste externe Evaluierung zur Kenntnis; stellt fest, dass der Verwaltungsrat des Instituts aufgrund der Tatsache, dass die Empfehlungen der ersten Evaluierung noch umgesetzt werden und das Institut relativ klein ist, die zweite externe Evaluierung von 2020 auf 2022 verschoben und beschlossen hat, alle sieben Jahre eine Evaluierung durchzuführen; fordert das Institut auf, Bericht zu erstatten über die Entwicklungen in Bezug auf die aufgeschobene externe Evaluierung und über die Entscheidung, von der Vorgabe der Kommission im Gemeinsamen Konzept abzuweichen, wonach alle fünf Jahre eine Evaluierung durchzuführen ist; stellt fest, dass die Kommission die aufgeschobene Evaluierung als hinreichend begründet erachtet hat;

10.

weist darauf hin, dass das Institut mit dem Ziel eingerichtet wurde, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Union, einschließlich der durchgängigen Berücksichtigung der damit verbundenen Belange in allen Politikbereichen der Union und bei den darauf beruhenden einzelstaatlichen politischen Maßnahmen, und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beizutragen und die Gleichstellung zu stärken sowie das Bewusstsein der Unionsbürger für die Gleichstellung der Geschlechter zu schärfen;

11.

begrüßt die laufende Zusammenarbeit zwischen dem Institut und dem Ausschuss des Parlaments für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM), insbesondere den Beitrag des Instituts zu den laufenden Bemühungen des Ausschusses in Bezug auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Frauen, geschlechtsspezifische Gewalt, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, das gleiche Entgelt und das Rentengefälle, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und die Entwicklung eines geschlechtersensiblen parlamentarischen Instruments; unterstützt nachdrücklich die Arbeit des Instituts, das den FEMM-Ausschuss durch Studien, Forschungsarbeiten und hochwertige Daten in die Lage versetzt, seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen; betont den wertvollen Beitrag, den das Institut für alle Ausschüsse des Parlaments leisten kann, um die Geschlechterperspektive in alle Politikbereiche der Union besser einzubeziehen, und bestärkt das Parlament darin, eine immer engere Zusammenarbeit aufzubauen;

12.

begrüßt die Arbeit des Instituts im Jahr 2019, insbesondere seine Analyse zur Gleichstellung der Geschlechter in den Parlamenten in der Union sowie im Parlament;

13.

unterstützt die Arbeit des Instituts, da es durch seine einschlägigen Studien und Forschungsarbeiten einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeit der Kommission, der Mitgliedsstaaten und des Parlaments leistet;

14.

begrüßt das einheitliche Programmplanungsdokument des Instituts für den Zeitraum 2021–2023 und seine wichtigsten Ziele und Prioritäten;

15.

hebt die zentrale Rolle des Instituts hervor, wenn es um die Erhebung, Analyse, Verarbeitung und Verbreitung von Daten und Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche geht; fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Institut und anderen Agenturen der Union, wie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, und fordert die Kommission gleichzeitig auf, den spezifischen Auftrag des Instituts zu achten und von der Möglichkeit einer Zusammenlegung des Instituts mit anderen Agenturen der Union abzusehen;

Personalpolitik

16.

stellt fest, dass zum 31. Dezember 2019 96,30 % aller Planstellen besetzt waren und 26 der 27 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (2018: 27 bewilligte Stellen); stellt fest, dass das Institut im Jahr 2019 außerdem 12 Vertragsbedienstete und vier abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte;

17.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof aufgrund einer anhängigen Rechtssache betreffend den Einsatz von Zeitarbeitskräften beschlossen hat, davon abzusehen, Bemerkungen zu dem Absatz zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte vorzulegen, bis ein endgültiges Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „EuGH“) ergangen ist; nimmt zur Kenntnis, dass der Oberste Gerichtshof Litauens am 31. Dezember 2019 dem EuGH sechs Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2008/104/EG (2) vorgelegt hat, und dass sich dies hinsichtlich mehrerer Aspekte, einschließlich der Entlohnung, auf den Einsatz von Zeitarbeitskräften durch das Institut auswirken kann; fordert das Institut auf, dem Urteil des EuGH – sobald es vorliegt – gebührend Rechnung zu tragen und dem Parlament über die weiteren Entwicklungen Bericht zu erstatten;

18.

nimmt zur Kenntnis, dass das Institut einen Fall von Belästigung aus dem Jahr 2018 gemeldet hat, der derzeit noch untersucht wird; nimmt ferner zur Kenntnis, dass in dem Fall, der fünf ehemalige Mitarbeiter des Instituts betrifft, die dem Institut vorgeworfen haben, ihren Status als Zeitarbeitskräfte auszunutzen, ein Rechtsstreit anhängig ist und der Oberste Gerichtshof Litauens dem EuGH Fragen vorgelegt hat; nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Fall zunächst vom litauischen Ausschuss für Arbeitsstreitigkeiten behandelt wurde, der zugunsten der Zeitarbeitskräfte entschieden hat;

19.

äußert sich besorgt über die Ansprüche ehemaliger Leiharbeitnehmer in Bezug auf ihre Rechte; nimmt zur Kenntnis, dass der Oberste Gerichtshof Litauens den EuGH darum ersucht hat, zu prüfen, ob die Richtlinie 2008/104/EG auf Agenturen der Union anzuwenden ist, die in ihrer Eigenschaft als öffentliche Einrichtungen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und ob sie Artikel 5 Absatz 1 der genannten Richtlinie, der die Rechte von Leiharbeitnehmern auf grundlegende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere in Bezug auf das Arbeitsentgelt, betrifft, in vollem Umfang einhalten müssen;

20.

stellt mit Besorgnis fest, dass im Verwaltungsrat kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis besteht (7 Männer und 23 Frauen); nimmt mit Besorgnis die mangelnde Vertretung von Männern in der höheren Führungsebene zur Kenntnis; fordert das Institut auf, künftig für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf der höheren Führungsebene zu sorgen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Benennung ihrer Mitglieder für den Verwaltungsrat des Instituts zu berücksichtigen, wie wichtig es ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

21.

ist besorgt darüber, dass ein Geschlecht auf allen Ebenen des Instituts überrepräsentiert ist, und weist darauf hin, dass Fragen der Geschlechtergleichstellung nicht nur für Frauen relevant sind; fordert das Institut auf, seine Bemühungen um ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu verstärken;

22.

fordert das Institut auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

23.

fordert, dass dem Institut zusätzliche und angemessene Mittel zugewiesen werden, um die Zahl seiner statutarischen Bediensteten zu erhöhen und die Qualität dieser Arbeitnehmer zu verbessern und die Kapazitäten des Instituts in den Bereichen Forschung sowie Datenerhebung und -analyse auszubauen;

24.

äußert seine Besorgnis über die vom Rechnungshof festgestellten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Auswahl externer Sachverständiger durch das Institut, d. h. dass die Verfahren zur Auswahl und Beauftragung externer Sachverständiger systematisch keinen soliden Prüfpfad aufwiesen; weist darauf hin, dass das Institut die in Artikel 237 der Haushaltsordnung festgelegten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung einhalten muss; nimmt die Zusage des Instituts zur Kenntnis, bei neuen Aufforderungen zur Interessenbekundung verbesserte Verfahren anzuwenden;

Auftragsvergabe

25.

stellt fest, dass im Jahr 2019 47 Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen und 62 Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über administrative Leistungen abgeschlossen wurden; stellt fest, dass das Institut Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen eingeführt hat, um die Qualität der Unterlagen zu verbessern, und eine interne Schulung für neue Bedienstete und Projektleiter eingerichtet hat; stellt fest, dass das Institut 2019 die elektronische Einreichung von Angeboten eingeführt hat;

26.

stellt fest, dass der Rechnungshof keinen soliden Prüfpfad in Bezug auf das Verfahren zur Auswahl und Beauftragung externer Sachverständiger oder keine Belege dafür gefunden hat, dass die Sachverständigen auf der Grundlage vorab festgelegter Auswahlkriterien zur Bewertung ihrer Vorzüge im Vergleich zu denen anderer potenzieller Bewerber mit Aufgaben betraut wurden; weist darauf hin, dass die entsprechenden Zahlungen vom Rechnungshof als vorschriftswidrig erachtet werden; stellt fest, dass die Zahlungen die Wesentlichkeitsschwelle nicht überschreiten; weist jedoch auf den systemischen, wiederkehrenden Charakter des Fehlers hin;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

27.

nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen des Instituts zur Kenntnis, die darauf abzielen, Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie den Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen; begrüßt, dass die Interessenerklärungen und die Lebensläufe der Mitglieder des Verwaltungsrats und der höheren Führungsebene des Instituts auf dessen Website veröffentlicht werden;

Interne Kontrollen

28.

nimmt zur Kenntnis, dass die letzten drei Empfehlungen aus der Prüfung des Internen Auditdienstes (IAS) aus dem Jahr 2017 in Bezug auf die Verwaltung der Beziehungen zu Interessenträgern und die externe Kommunikation abgeschlossen wurden; stellt fest, dass alle Empfehlungen und Unterempfehlungen aus der Prüfung des Internen Auditdienstes zu den Vergabeverfahren zur Unterstützung der operativen Abläufe im Jahr 2019 abgeschlossen wurden und dass die letzte Unterempfehlung Anfang 2020 abgeschlossen wurde;

29.

nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das Institut nach Angaben des Rechnungshofs seit 2016 keine Ex-post-Kontrollen seines Haushaltsvollzugs durchgeführt hat; stellt fest, dass der Rechnungshof ein spezielles Programm für Ex-post-Kontrollen empfiehlt, das auf spezifischen Risiken beruht;

Sonstige Bemerkungen

30.

nimmt die Bemühungen des Instituts zur Kenntnis, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen; stellt fest, dass das Institut einen Umweltbeauftragten ernannt hat, um die Auswirkungen der Tätigkeiten des Instituts auf die Umwelt zu verringern;

31.

nimmt die Verbesserung des Instituts bei der Verbreitung seiner Forschungsergebnisse in der Öffentlichkeit und bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit über soziale Medien und andere Medienkanäle zur Kenntnis;

32.

weist darauf hin, dass ein komplexer Ansatz erforderlich ist, um die Websites der Agenturen der Union gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 für Menschen mit Behinderungen aller Art zugänglich zu machen und dabei auch für die Verfügbarkeit von Inhalten in den nationalen Gebärdensprachen zu sorgen; empfiehlt, Behindertenverbände in diesen Prozess einzubinden;

33.

weist darauf hin, dass das Institut in den Medien und im Internet besser sichtbar werden muss, um seine Arbeit bekannt zu machen;

34.

begrüßt die vom Institut unternommenen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Ernennung eines Umweltbeauftragten, mit der das Ziel verfolgt wird, ein umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu schaffen;

35.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  ABl. C 107 vom 31.3.2020, S. 112.

(2)  Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. L 327 vom 5.12.2008, S. 9).

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.


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