EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 22020D0075

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 58/2018 vom 23. März 2018 zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens [2020/75]

OJ L 26, 30.1.2020, p. 42–43 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/75/oj

30.1.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 26/42


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 58/2018

vom 23. März 2018

zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens [2020/75]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Empfehlung (EU) 2016/2123 der Kommission vom 30. November 2016 über die Harmonisierung des Geltungsbereichs und der Bedingungen für Allgemeingenehmigungen für Streitkräfte und Auftraggeber gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Die Empfehlung (EU) 2016/2124 der Kommission vom 30. November 2016 über die Harmonisierung des Geltungsbereichs und der Bedingungen für Allgemeingenehmigungen für zertifizierte Empfänger gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(3)

Anhang II des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang II Kapitel XIX des Abkommens werden unter der Rubrik „RECHTSAKTE, DIE DIE VERTRAGSPARTEIEN ZUR KENNTNIS NEHMEN“ nach Nummer 15 (Empfehlung 2011/24/EU der Kommission) folgende Nummern eingefügt:

„16.

32016 H 2123: Empfehlung (EU) 2016/2123 der Kommission vom 30. November 2016 über die Harmonisierung des Geltungsbereichs und der Bedingungen für Allgemeingenehmigungen für Streitkräfte und Auftraggeber gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 329 vom 3.12.2016, S. 101)

17.

32016 H 2124: Empfehlung (EU) 2016/2124 der Kommission vom 30. November 2016 über die Harmonisierung des Geltungsbereichs und der Bedingungen für Allgemeingenehmigungen für zertifizierte Empfänger gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 329 vom 3.12.2016, S. 105)“.

Artikel 2

Der Wortlaut der Empfehlungen (EU) 2016/2123 und (EU) 2016/2124 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 24. März 2018 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 23. März 2018.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Claude MAERTEN


(1)  ABl. L 329 vom 3.12.2016, S. 101.

(2)  ABl. L 329 vom 3.12.2016, S. 105.

(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


Top