EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32019D1096
Council Decision (EU) 2019/1096 of 25 June 2019 on the signing, on behalf of the Union, of the Investment Protection Agreement between the European Union and its Member States, of the one part, and the Socialist Republic of Viet Nam, of the other part
Beschluss (EU) 2019/1096 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
Beschluss (EU) 2019/1096 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
ST/5930/2019/INIT
OJ L 175, 28.6.2019, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
28.6.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 175/1 |
BESCHLUSS (EU) 2019/1096 DES RATES
vom 25. Juni 2019
über die Unterzeichnung im Namen der Union des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 23. April 2007 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Mitgliedstaaten des Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) ein Freihandelsabkommen (FHA) auszuhandeln. In der Ermächtigung war die Möglichkeit bilateraler Verhandlungen vorgesehen. |
(2) |
Am 22. Dezember 2009 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme bilateraler FHA-Verhandlungen mit einzelnen ASEAN-Mitgliedstaaten. Im Juni 2012 leitete die Kommission bilaterale Verhandlungen über ein FHA mit Vietnam ein, welche gemäß den bestehenden Verhandlungsrichtlinien durchgeführt werden sollten. |
(3) |
Am 15. Oktober 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, die laufenden bilateralen Verhandlungen mit ASEAN-Ländern auf den Investitionsschutz auszudehnen. |
(4) |
Die Verhandlungen über ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurden abgeschlossen. |
(5) |
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung des Investitionsschutzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (im Folgenden „Abkommen“) im Namen der Union wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — genehmigt (1).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. ANTON
(1) Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.