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Document 32018R1709

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1709 der Kommission vom 13. November 2018 zur Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2020 über Arbeitsunfälle und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR.)

C/2018/7433

OJ L 286, 14.11.2018, p. 3–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/1709/oj

14.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 286/3


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1709 DER KOMMISSION

vom 13. November 2018

zur Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2020 über Arbeitsunfälle und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Wie in der Mitteilung der Kommission über einen strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 (2) unterstrichen wird, ist es notwendig, die Erfassung statistischer Daten zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Expositionen und Gesundheitsschäden zu verbessern. Mit einer Wiederholung des 1999, 2007 und 2013 durchgeführten Ad-hoc-Moduls über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme sollte es möglich sein, Daten, die von den Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission (3) übermittelt wurden, zu ergänzen. Zudem sollten durch eine Wiederholung dieses Moduls Angaben zu berufsbedingten Risikofaktoren für die physische Gesundheit und das psychische Wohlbefinden gewonnen werden.

(2)

In der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1851 der Kommission (4) werden die Bereiche spezieller Angaben („Untermodule“) festgelegt und beschrieben, die in das Ad-hoc-Modul 2020 über Arbeitsunfälle und andere arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme aufgenommen werden sollten.

(3)

Die Kommission sollte die technischen Merkmale, Filter, Codes sowie die Frist für die Übermittlung der Daten nach dem Ad-hoc-Modul über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme festlegen.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2020 über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme, die zu verwendenden Filter und Codes und die Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission werden im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. November 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3.

(2)  COM(2014) 332 final vom 6. Juni 2014.

(3)  Verordnung (EU) Nr. 349/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Arbeitsunfälle (ABl. L 97 vom 12.4.2011, S. 3).

(4)  Delegierte Verordnung (EU) 2016/1851 der Kommission vom 14. Juni 2016 zur Annahme des die Jahre 2019, 2020 und 2021 umfassenden Programms von Ad-hoc-Modulen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 284 vom 20.10.2016, S. 1).


ANHANG

In diesem Anhang werden die im Rahmen des für 2020 geplanten Ad-hoc-Moduls über Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme zu verwendenden technischen Merkmale, Filter und Codes festgelegt. Darüber hinaus werden die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission festgelegt.

Frist für die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommission: 31. März 2021.

Für die Übermittlung der Daten zu verwendende Filter und Codes: wie in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission (1) festgelegt.

Spalten für fakultative Gewichtungsfaktoren, die bei Teilstichproben oder Nichtbeantwortung zu verwenden sind: Spalten 226 bis 229 mit ganzen Zahlen und Spalten 230 bis 231 mit Dezimalstellen.

1.   Untermodul „Arbeitsunfälle“

Filter: 15 ≤ AGE ≤ 74

Bezeichnung/Spalte

Code

Beschreibung

Filter

 

 

 

 

ACCIDNUM

 

Zahl der Arbeitsunfälle in den letzten zwölf Monaten

(WSTATOR = 1,2)

211

 

Arbeitsunfälle, die zu Verletzungen führten und in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche aufgetreten sind

oder (WSTATOR = 3-5 und EXISTPR = 1

 

0

Keine

und YEARPR und

 

1

Eins

MONTHPR liegen nicht

 

2

Zwei oder mehr

mehr als 1 Jahr

 

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

vor der

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

Referenzwoche)

 

 

 

 

ACCIDTYP

 

Art des Arbeitsunfalls

ACCIDNUM = 1,2

212

 

Handelte es sich bei dem jüngsten Arbeitsunfall um einen Unfall im Straßenverkehr?

 

 

1

Straßenverkehrsunfall

 

 

2

Nicht im Straßenverkehr aufgetretener Unfall

 

 

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

ACCIDJOB

 

Mit der Tätigkeit zusammenhängender Unfall

ACCIDNUM = 1,2

213

 

Tätigkeit, bei der es zu dem jüngsten zu einer Verletzung führenden Arbeitsunfall gekommen ist

 

 

1

Derzeitige Haupttätigkeit

 

 

2

Derzeitige Zweittätigkeit

 

 

3

Zuletzt ausgeübte Tätigkeit (nur für Personen, die nicht erwerbstätig sind)

 

 

4

Andere derzeit oder früher ausgeübte Tätigkeit

 

 

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

ACCIDBRK

 

Ausfallzeit aufgrund des Arbeitsunfalls

ACCIDNUM = 1,2

214-215

 

Zahl der Kalendertage — abzüglich des Unfalltags — in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche, an denen die Person aufgrund des jüngsten zu einer Verletzung führenden Arbeitsunfalls ausfiel

 

 

00

Person arbeitet noch nicht, weil sie vom Unfall noch nicht genesen ist, wird die Arbeit aber voraussichtlich später wieder aufnehmen

 

 

01

Wird aufgrund dieses Unfalls voraussichtlich keine Arbeit mehr aufnehmen

 

 

02

Weniger als ein Tag oder keine Ausfallzeit

 

 

03

Mindestens ein Tag, jedoch weniger als vier Tage

 

 

04

Mindestens vier Tage, jedoch weniger als zwei Wochen

 

 

05

Mindestens zwei Wochen, jedoch weniger als ein Monat

 

 

06

Mindestens ein Monat, jedoch weniger als drei Monate

 

 

07

Mindestens drei Monate, jedoch weniger als sechs Monate

 

 

08

Mindestens sechs Monate, jedoch weniger als neun Monate

 

 

09

Zwischen neun und zwölf Monaten

 

 

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

2.   Untermodul „Arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme“

Filter: 15 ≤ AGE ≤ 74

Bezeichnung/Spalte

Code

Beschreibung

Filter

 

 

 

 

HPROBNUM

 

Zahl der arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme in den letzten zwölf Monaten

(WSTATOR = 1,2)

oder

216

 

Physische(s) oder psychische(s) Gesundheitsproblem(e), an dem/denen die Person in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche litt und das/die unabhängig von zuvor erfassten Arbeitsunfällen durch die Arbeitstätigkeit verursacht oder verschlimmert wurde(n)

(WSTATOR = 3-5 und

EXISTPR = 1)

 

0

Keine

 

 

1

Eins

 

 

2

Zwei oder mehr

 

 

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

HPROBTYP

 

Art des arbeitsbedingten Gesundheitsproblems

HPROBNUM = 1,2

217-218

 

Art des schwerwiegendsten durch die Arbeit verursachten oder verschlimmerten Gesundheitsproblems

 

 

00

Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich Nacken, Schultern, Arme oder Hände betroffen sind

 

 

01

Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich Hüften, Knie, Beine oder Füße betroffen sind

 

 

02

Knochen-, Gelenk- oder Muskelbeschwerden, von denen hauptsächlich der Rücken betroffen ist

 

 

03

Atembeschwerden oder Erkrankung der Lungen

 

 

04

Hautprobleme

 

 

05

Beeinträchtigung des Hörvermögens

 

 

06

Stress, Depressionen oder Beklemmungen

 

 

07

Kopfschmerzen und/oder Überanstrengung der Augen

 

 

08

Herzerkrankungen, Herzanfälle oder andere Kreislaufbeschwerden

 

 

09

Infektionskrankheiten (aufgrund von Viren, Bakterien oder andere Arten von Infektionen)

 

 

10

Magen-, Leber-, Nieren- oder Verdauungsprobleme

 

 

11

Sonstige Beschwerden

 

 

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

HPROBLIM

 

Gesundheitsproblem, das die Fähigkeit zur Ausübung von Aktivitäten des täglichen Lebens einschränkt

HPROBNUM = 1,2

219

 

Schränkt das schwerwiegendste der Gesundheitsprobleme, die durch die Arbeitstätigkeit verursacht oder verschlimmert wurden, die Fähigkeit zur Ausübung von Aktivitäten des täglichen Lebens bei der Arbeit oder außerhalb derselben ein?

 

 

0

Nein

 

 

1

Ja, in gewissem Umfang

 

 

2

Ja, beträchtlich

 

 

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

HPROBJOB

 

Mit dem Gesundheitsproblem zusammenhängende Tätigkeit

HPROBNUM = 1,2

220

 

Tätigkeit, die das schwerwiegendste der Gesundheitsprobleme verursacht oder verschlimmert hat

 

 

1

Derzeitige Haupttätigkeit

 

 

2

Derzeitige Zweittätigkeit

 

 

3

Zuletzt ausgeübte Tätigkeit (nur Personen, die nicht erwerbstätig sind)

 

 

4

Andere derzeitige oder frühere Tätigkeit

 

 

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

HPROBBRK

 

Ausfallzeit aufgrund des arbeitsbedingten Gesundheitsproblems

HPROBNUM = 1,2

221-222

 

Zahl der Kalendertage — abzüglich des Unfalltags — in den zwölf Monaten vor der Referenzwoche, an denen die Person aufgrund des schwerwiegendsten der durch die Arbeitstätigkeit verursachten oder verschlimmerten Gesundheitsprobleme ausfiel

 

 

00

Person arbeitet noch nicht, weil sie von dem Gesundheitsproblem noch nicht genesen ist, wird die Arbeit aber voraussichtlich später wieder aufnehmen

 

 

01

Wird aufgrund dieses Gesundheitsproblems voraussichtlich keine Arbeit mehr aufnehmen

 

 

02

Weniger als ein Tag oder keine Ausfallzeit

 

 

03

Mindestens ein Tag, jedoch weniger als vier Tage

 

 

04

Mindestens vier Tage, jedoch weniger als zwei Wochen

 

 

05

Mindestens zwei Wochen, jedoch weniger als ein Monat

 

 

06

Mindestens ein Monat, jedoch weniger als drei Monate

 

 

07

Mindestens drei Monate, jedoch weniger als sechs Monate

 

 

08

Mindestens sechs Monate, jedoch weniger als neun Monate

 

 

09

Zwischen neun und zwölf Monaten

 

 

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

3.   Untermodul „Risikofaktoren für die physische Gesundheit und/oder das psychische Wohlbefinden“

Bezeichnung/Spalte

Code

Beschreibung

Filter

 

 

 

 

PHYSRISK

 

Gefährdung durch die physische Gesundheit bedrohende Risikofaktoren

WSTATOR = 1,2

223-224

 

Gefährdung am Arbeitsplatz durch einen der folgenden die physische Gesundheit bedrohenden Risikofaktoren Nennen Sie den Faktor, dessen Gefährdungspotenzial für die physische Gesundheit als am größten betrachtet wird.

 

 

01

Ja, hauptsächlich ermüdende oder schmerzhafte Stellungen

 

 

02

Ja, hauptsächlich repetitive Hand- oder Armbewegungen

 

 

03

Ja, hauptsächlich Hantieren mit schweren Lasten

 

 

04

Ja, hauptsächlich Lärm

 

 

05

Ja, hauptsächlich starke Vibrationen

 

 

06

Ja, hauptsächlich Chemikalien, Staub, Dämpfe, Rauch oder Gase

 

 

07

Ja, hauptsächlich Tätigkeiten, die starke visuelle Konzentration erfordern

 

 

08

Ja, hauptsächlich Ausrutschen, Stolpern und Stürze

 

 

09

Ja, hauptsächlich Einsatz von Maschinen oder Handwerkzeugen (ausgenommen Fahrzeuge)

 

 

10

Ja, hauptsächlich Einsatz von Fahrzeugen (während der Arbeit, ausgenommen auf dem Weg zu oder von der Arbeit)

 

 

11

Ja, hauptsächlich anderer erheblicher Risikofaktor für die physische Gesundheit

 

 

00

Kein nennenswerter Risikofaktor für die physische Gesundheit

 

 

99

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 

MENTRISK

 

Gefährdung durch das psychische Wohlbefinden bedrohende Risikofaktoren

WSTATOR = 1,2

225

 

Gefährdung am Arbeitsplatz durch einen der folgenden das psychische Wohlbefinden bedrohenden Risikofaktoren Nennen Sie den Faktor, dessen Gefährdungspotenzial für das psychische Wohlbefinden als am größten betrachtet wird.

 

 

1

Ja, hauptsächlich Zeitdruck oder Arbeitsüberlastung

 

 

2

Ja, hauptsächlich Gewalt oder Gewaltandrohungen

 

 

3

Ja, hauptsächlich Mobbing oder Belästigungen

 

 

4

Ja, hauptsächlich schlechte Kommunikation oder Zusammenarbeit innerhalb der Organisation

 

 

5

Ja, hauptsächlich Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten, Schülern usw.

 

 

6

Ja, hauptsächlich unsicheres Beschäftigungsverhältnis

 

 

7

Ja, hauptsächlich fehlende Autonomie oder kein Einfluss auf Arbeitstempo oder Arbeitsprozess

 

 

8

Ja, hauptsächlich anderer erheblicher Risikofaktor für das psychische Wohlbefinden

 

 

0

Kein erheblicher Risikofaktor für das psychische Wohlbefinden

 

 

9

Entfällt (nicht im Filter enthalten)

 

 

Leer

Keine Angabe/Nicht bekannt

 

 

 

 

 


(1)  Verordnung (EG) Nr. 377/2008 der Kommission vom 25. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft im Hinblick auf die ab 2009 für die Datenübermittlung zu verwendende Kodierung, die Verwendung einer Teilstichprobe für die Datenerhebung zu Strukturvariablen und die Definition der Referenzquartale (ABl. L 114 vom 26.4.2008, S. 57).


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