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Document 32018B0665

Beschluss (EU) 2018/665 der Plenarsitzung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vom 15. März 2018 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans und über den Rechnungsabschluss des einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) für das Haushaltsjahr 2016 (SRB/PS/2018/02)

OJ L 110, 30.4.2018, p. 140–140 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/665/oj

30.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 110/140


BESCHLUSS (EU) 2018/665 DER PLENARSITZUNG DES EINHEITLICHEN ABWICKLUNGSAUSSCHUSSES

vom 15. März 2018

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans und über den Rechnungsabschluss des einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) für das Haushaltsjahr 2016 (SRB/PS/2018/02)

DIE PLENARSITZUNG DES EINHEITLICHEN ABWICKLUNGSAUSSCHUSSES —

gestützt auf Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 63 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (1),

gestützt auf die Artikel 103, 104 und 105 der Finanzregelung des SRB,

gestützt auf die im Rahmen seiner Sitzung vom 22. Juni 2017 genehmigte endgültige Jahresrechnung des SRB für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf den im Rahmen seiner Sitzung vom 22. Juni 2017 genehmigten Jährlichen Tätigkeitsbericht des SRB für das Haushaltsjahr 2016,

gestützt auf den Jahresbericht des Rechnungshofs, der die Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2016 enthält, zusammen mit den Antworten des SRB,

gestützt auf den gemäß Artikel 92 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 erstellten Bericht des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2016 über alle Eventualverbindlichkeiten (für den Ausschuss, den Rat, die Kommission oder sonstige), die daraus resultieren, dass der Ausschuss, der Rat und die Kommission ihre Aufgaben nach dieser Verordnung wahrnehmen, zusammen mit den Antworten des SRB, des Rates und der Kommission —

HAT BESCHLOSSEN:

1.

der Vorsitzenden des SRB Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des SRB für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen;

2.

den Rechnungsabschluss des SRB für das Haushaltsjahr 2016 zu genehmigen;

3.

seine Bemerkungen in nachstehendem Antrag niederzulegen;

4.

die Vorsitzende des einheitlichen Abwicklungsausschusses zu beauftragen, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website des SRB zu veranlassen.

Geschehen zu Brüssel am 15. März 2018.

Für die Plenarsitzung des Ausschusses

Mitglied der SRB-Plenarsitzung

Tuija TAOS


(1)  ABl. L 225 vom 30.7.2014, S. 1.


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