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Document 22016A0618(01)
Declaration on the Expansion of Trade in Information Technology Products
Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie
Erklärung über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie
OJ L 161, 18.6.2016, p. 4–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.
18.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 161/4 |
ERKLÄRUNG ÜBER DIE AUSWEITUNG DES HANDELS MIT WAREN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE
Die folgenden Mitglieder der Welthandelsorganisation, die sich auf die Ausweitung des Welthandels mit Waren der Informationstechnologie geeinigt haben (im Folgenden „Vertragsparteien“):
|
Albanien |
|
Australien |
|
Kanada |
|
VR China |
|
Costa Rica |
|
Europäische Union |
|
Guatemala |
|
Hongkong (China) |
|
Island |
|
Israel |
|
Japan |
|
Korea |
|
Malaysia |
|
Montenegro |
|
Neuseeland |
|
Norwegen |
|
Philippinen |
|
Singapur |
|
Schweiz (1) |
|
Gesondertes Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu |
|
Thailand |
|
Vereinigte Staaten von Amerika |
erklären Folgendes:
(1) |
Jede Vertragspartei bindet und beseitigt, wie nachstehend dargelegt, die Zölle und die anderen Abgaben und Belastungen jeder Art im Sinne des Artikels II Absatz 1 Buchstabe b des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 in Bezug auf Folgendes:
|
Staffelung
(2) |
Die Vertragsparteien senken die Zölle in vier gleichen Raten über einen Standardzeitraum von drei Jahren, der 2016 beginnt und 2019 endet, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren, in der Erkenntnis, dass es unter bestimmten Umständen erforderlich sein kann, den Zollabbau hinauszuschieben. Der gesenkte Zollsatz ist bei jeder Rate auf die erste Dezimalstelle abzurunden. Jede Vertragspartei nimmt in ihre Liste von Zugeständnissen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen 1994 (im Folgenden „Liste von Zugeständnissen“) für jede Ware Verpflichtungen zum Zollabbau auf. |
Durchführung
(3) |
Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben und inländische Verfahrensanforderungen erfüllt sind, beseitigt jede Vertragspartei sämtliche Zölle sowie anderen Abgaben und Belastungen jeder Art auf die in den Anlagen aufgeführten Waren wie folgt:
|
Beschleunigte Durchführung
(4) |
Die Vertragsparteien fördern unabhängig davon die sofortige Beseitigung von Zöllen oder die beschleunigte Durchführung des Zollabbaus z. B. für Waren, für die vergleichsweise niedrige Zollsätze gelten, noch vor den in Absatz 3 genannten Daten an. |
Zeitplan
(5) |
So bald wie möglich und in jedem Fall bis zum 30. Oktober 2015 übermittelt jede Vertragspartei allen anderen Vertragsparteien den Entwurf eines Zeitplans mit a) den Angaben über die jeweilige Zollbehandlung, bereitgestellt in ihrer Liste von Zugeständnissen, sowie b) einer Liste der ausführlichen HS-Unteroptionen, die für die in Anlage B aufgeführten Waren von Belang sind, einschließlich eines Kopfvermerks, aus dem hervorgeht, dass für diese Waren unabhängig von ihrer Einreihung im HS Zollfreiheit gilt. Jeder Entwurf eines Zeitplans wird von den Vertragsparteien geprüft und unter Berücksichtigung der von den Vertragsparteien bei den Verhandlungen geäußerten Bedenken durch Konsens genehmigt. Das Prüfungsverfahren sollte spätestens am 4. Dezember 2015 abgeschlossen sein. |
(6) |
Nachdem die Prüfung für jeden solchen Zeitplan einer Vertragspartei abgeschlossen ist, reicht diese Vertragspartei den Zeitplan vorbehaltlich der Erfüllung inländischer Verfahrensanforderungen als Änderung ihrer Liste von Zugeständnissen gemäß dem Beschluss über die Verfahren zur Änderung und Berichtigung der Listen der Zollzugeständnisse vom 26. März 1980 (BISD 27S/25) ein. |
(7) |
Jede Vertragspartei führt die Absätze 3 und 6 dieser Erklärung durch, sobald die Vertragsparteien Zeitplanentwürfe geprüft und einvernehmlich genehmigt haben, auf die ungefähr 90 % des Welthandels (2) mit den durch diese Erklärung erfassten Waren entfallen. |
Format für die Entwürfe von Listen von Zugeständnissen
(8) |
Zur Durchführung ihrer Bindung und zur Beseitigung von Zöllen und anderen Abgaben und Belastungen jeder Art auf in den Anlagen aufgeführte Waren muss jede Vertragspartei bei Änderungen ihrer Liste von Zugeständnissen:
|
Annahme
(9) |
Die Erklärung steht allen Mitgliedern der Welthandelsorganisation zur Annahme offen. Die Annahme ist dem Generaldirektor der Welthandelsorganisation schriftlich zu notifizieren, der seinerseits alle Vertragsparteien hiervon unterrichtet. |
Nichttarifäre Schranken
(10) |
Die Vertragsparteien vereinbaren die Intensivierung der Konsultationen über nichttarifäre Schranken im Bereich der Informationstechnologie. Hierzu unterstützen die Vertragsparteien die mögliche Entwicklung eines erweiterten Arbeitsplans für nichttarifäre Schranken. |
Schlussbemerkung
(11) |
Die Vertragsparteien kommen regelmäßig zusammen, und zwar wenigstens ein Jahr vor den regelmäßigen Änderungen der Systematik des Harmonisierten Systems und spätestens im Januar 2018, um die Erfassung der in den Anlagen erfassten Waren zu überprüfen und zu erwägen, ob die Anlagen angesichts technischer Entwicklungen, der Erfahrungen mit der Anwendung der Zollzugeständnisse oder von Änderungen der Systematik des HS zur Einbeziehung neuer Waren aktualisiert werden sollten. |
(12) |
Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Ergebnisse dieser Verhandlungen Zugeständnisse beinhalten, die bei laufenden mehrseitigen Verhandlungen über den Zugang zu nichtlandwirtschaftlichen Märkten im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda berücksichtigt werden sollten. |
Anlagen zu dieser Erklärung
— |
In Anlage A sind die Unterpositionen des HS 2007 oder Teile von diesen aufgeführt, auf die sich diese Erklärung erstreckt. |
— |
In Anlage B sind bestimmte Produkte aufgeführt, auf die sich diese Erklärung unabhängig davon erstreckt, wo sie im HS 2007 eingereiht sind. |
(1) Im Auftrag der Zollunion zwischen der Schweiz und Liechtenstein.
(2) Dieser Wert ist vom Sekretariat der Welthandelsorganisation zu berechnen und den Vertragsparteien auf Grundlage der neuesten verfügbaren Daten mitzuteilen.
ANLAGE A
Position |
HS 2007 |
ex (*) |
Warenbezeichnung |
001 |
350691 |
ex |
Optisch klare, trägerfreie Klebebänder und optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Flachbildschirmen oder berührungsempfindlichen Bildschirmen verwendeten Art |
002 |
370130 |
|
Andere Platten und Planfilme, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255 mm misst |
003 |
370199 |
|
Andere |
004 |
370590 |
|
Andere |
005 |
370790 |
|
Andere |
006 |
390799 |
ex |
Thermoplastische Flüssigkristallcopolymere auf Basis aromatischer Polyester |
007 |
841459 |
ex |
Ventilatoren von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Kühlung von Mikroprozessoren, Fernmeldegeräten, Maschinen für automatische Datenverarbeitung oder deren Einheiten verwendeten Art |
008 |
841950 |
ex |
Wärmeaustauscher aus Fluorpolymeren und mit Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von 3 cm oder weniger |
009 |
842010 |
ex |
Walzenlaminiergeräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder gedruckten Schaltungen verwendeten Art |
010 |
842129 |
ex |
Apparate aus Fluoropolymeren zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten mit einer Filter- oder Reinigungsmembrandicke von höchstens 140 Mikrometern |
011 |
842139 |
ex |
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, mit Gehäuse aus nichtrostendem Stahl und Bohrungen für Eingangs- und Ausgangsleitungen mit Innendurchmessern von 1,3 cm oder weniger |
012 |
842199 |
ex |
Teile für Apparate aus Fluoropolymeren zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten mit einer Filter- oder Reinigungsmembrandicke von höchstens 140 Mikrometern; Teile für Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen, mit Gehäuse aus nichtrostendem Stahl und mit Einlass- und Auslassrohrbohrungen mit einem Innendurchmesser von höchstens 1,3 cm |
013 |
842320 |
ex |
Waagen für Stetigförderer, zum kontinuierlichen Wiegen mittels elektronischer Wägevorrichtungen |
014 |
842330 |
ex |
Absackwaagen, Abfüllwaagen, Dosierwaagen und andere Waagen zur Verwiegung konstanter Gewichtsmengen mittels elektronischer Wägevorrichtungen |
015 |
842381 |
ex |
Andere Waagen, zum Wägen von Lasten von höchstens 30 kg mittels elektronischer Wägevorrichtungen |
016 |
842382 |
ex |
Waagen, zum Wägen von Lasten von mehr als 30 kg, aber von höchstens 5 000 kg Gewicht mittels elektronischer Wägevorrichtungen, außer Waagen zum Wägen von Kraftfahrzeugen |
017 |
842389 |
ex |
Waagen zum Wägen von Lasten über 5 000 kg mittels elektronischer Wägevorrichtungen |
018 |
842390 |
ex |
Teile für Waagen zum Wägen mittels elektronischer Wägevorrichtungen, außer Teilen für Waagen zum Wägen von Kraftfahrzeugen |
019 |
842489 |
ex |
Apparate, mechanisch, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
020 |
842490 |
ex |
Teile für Apparate, mechanisch, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
021 |
844230 |
|
Maschinen, Apparate und Geräte |
022 |
844240 |
|
Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte |
023 |
844250 |
|
Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und Zylinder, für den Druck zugerichtet, z. B. geschliffen, gekörnt, poliert |
024 |
844331 |
|
Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien ausführen und die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können |
025 |
844332 |
|
Andere Maschinen, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können |
026 |
844339 |
|
Andere |
027 |
844391 |
|
Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Position 84.42 |
028 |
844399 |
|
Andere |
029 |
845610 |
ex |
Laserstrahlwerkzeugmaschinen, Lichtstrahlwerkzeugmaschinen und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten, Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art |
030 |
846693 |
ex |
Teile und Zubehör für Laserstrahlwerkzeugmaschinen, Lichtstrahlwerkzeugmaschinen und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten, Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art; Teile und Zubehör für mit Ultraschall betriebene Werkzeugmaschinen, von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten, Teilen der Position 8517 oder Teilen für Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art; Teile und Zubehör für Bearbeitungszentren von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art; Teile und Zubehör für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (andere Drehbänke) von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen der Position 8517 oder Teilen für Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art; Teile und Zubehör für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (andere Bohrmaschinen) von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art; Teile und Zubehör für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (andere Fräsmaschinen) von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art; Teile und Zubehör für Säge- oder Trennmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art; Teile und Zubehör für mit Elektroerosion betriebene Werkzeugmaschinen, von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten, Teilen der Position 8517 oder Teilen von Maschinen für automatische Datenverarbeitung verwendeten Art |
031 |
847210 |
|
Vervielfältigungsmaschinen |
032 |
847290 |
|
Andere |
033 |
847310 |
|
Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8469 |
034 |
847340 |
|
Teile und Zubehör, für Maschinen und Apparate der Position 8472 |
035 |
847521 |
|
Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen |
036 |
847590 |
ex |
Teile für Maschinen der Unterposition 847521 |
037 |
847689 |
ex |
Geldwechselautomaten |
038 |
847690 |
ex |
Teile für Geldwechselautomaten |
039 |
847989 |
ex |
Bestückungsautomaten für elektronische Bauelemente von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
040 |
847990 |
ex |
Teile für Bestückungsautomaten für elektronische Bauelemente von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
041 |
848610 |
|
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) |
042 |
848620 |
|
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen |
043 |
848630 |
|
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Flachbildschirmen |
044 |
848640 |
|
In Anmerkung 9 C zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte |
045 |
848690 |
|
Teile und Zubehör |
046 |
850440 |
|
Stromrichter |
047 |
850450 |
|
Andere Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen |
048 |
850490 |
|
Teile |
049 |
850590 |
ex |
Elektromagnete von der ausschließlich oder hauptsächlich für bildgebende Magnetresonanzgeräte verwendeten Art, außer Elektromagneten der Position 90.18 |
050 |
851430 |
ex |
Andere Öfen von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
051 |
851490 |
ex |
Teile für andere Öfen von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten oder bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
052 |
851519 |
ex |
Andere Wellenlötmaschinen für elektronische Bauelemente von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
053 |
851590 |
ex |
Teile für andere Wellenlötmaschinen für elektronische Bauelemente von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von bestückten Leiterplatten verwendeten Art |
054 |
851761 |
|
Basisstationen |
055 |
851762 |
|
Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) |
056 |
851769 |
|
Andere |
057 |
851770 |
|
Teile |
058 |
851810 |
|
Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür |
059 |
851821 |
|
Einzellautsprecher im Gehäuse |
060 |
851822 |
|
Zwei oder mehr Lautsprecher in einem gemeinsamen Gehäuse (Mehrfachlautsprecher) |
061 |
851829 |
|
Andere |
062 |
851830 |
|
Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend |
063 |
851840 |
|
Elektrische Tonfrequenzverstärker |
064 |
851850 |
|
Elektrische Tonverstärkereinrichtungen |
065 |
851890 |
|
Teile |
066 |
851981 |
|
Magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend |
067 |
851989 |
|
Andere |
068 |
852110 |
|
Magnetbandgeräte |
069 |
852190 |
|
Andere |
070 |
852290 |
|
Andere |
071 |
852321 |
|
Karten mit Magnetstreifen |
072 |
852329 |
|
Andere |
073 |
852340 |
|
Optische Aufzeichnungsträger |
074 |
852351 |
|
Vorrichtungen mit nichtflüchtigem Halbleiterspeicher |
075 |
852352 |
|
„Intelligente Karten (smart cards)“ |
076 |
852359 |
|
Andere |
077 |
852380 |
|
Andere |
078 |
852550 |
|
Sendegeräte |
079 |
852560 |
|
Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät |
080 |
852580 |
|
Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
081 |
852610 |
|
Funkmessgeräte (Radargeräte) |
082 |
852691 |
|
Funknavigationsgeräte |
083 |
852692 |
|
Funkfernsteuergeräte |
084 |
852712 |
|
Radiokassettengeräte im Taschenformat |
085 |
852713 |
|
Andere Geräte, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten |
086 |
852719 |
|
Andere |
087 |
852721 |
ex |
Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät kombiniert und in der Lage sind, digitale Radio-Daten-System-Signale zu empfangen und zu decodieren |
088 |
852729 |
|
Andere |
089 |
852791 |
|
Kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten |
090 |
852792 |
|
Nicht mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten, jedoch mit Uhr kombiniert |
091 |
852799 |
|
Andere |
092 |
852849 |
|
Andere |
093 |
852871 |
|
Der Beschaffenheit nach nicht für den Einbau eines Videobildschirms hergerichtet |
094 |
852910 |
|
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden |
095 |
852990 |
ex |
Andere, außer Modulen mit organischen Leuchtdioden und Platten mit organischen Leuchtdioden für Geräte der Unterpositionen 8528.72 oder 8528.73 |
096 |
853180 |
ex |
Andere Geräte, außer Türklingeln, -glocken, -summern oder dergleichen |
097 |
853190 |
|
Teile |
098 |
853630 |
|
Andere Geräte zum Schützen von elektrischen Stromkreisen |
099 |
853650 |
|
Andere Schalter |
100 |
853690 |
ex |
Andere Geräte, außer Batterieklemmen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art der Position 8702 , 8703 , 8704 oder 8711 |
101 |
853810 |
|
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Position 8537 , nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet |
102 |
853939 |
ex |
Kaltkathoden-Entladungslampen zur Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen |
103 |
854231 |
|
Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen |
104 |
854232 |
|
Speicher |
105 |
854233 |
|
Verstärker |
106 |
854239 |
|
Andere |
107 |
854290 |
|
Teile |
108 |
854320 |
|
Signalgeneratoren |
109 |
854330 |
ex |
Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik und Elektrolyse von der ausschließlich oder hauptsächlich zur Herstellung von Leiterplatten verwendeten Art |
110 |
854370 |
ex |
Artikel, die eigens für den Anschluss an Fernschreib- und Fernsprechapparate und -geräte oder an Fernschreib- oder Fernsprechnetze ausgelegt sind |
111 |
854370 |
ex |
Mikrowellenverstärker |
112 |
854370 |
ex |
Schnurlose Infrarot-Fernsteuergeräte für Videospielkonsolen |
113 |
854370 |
ex |
Digitale Flugdatenaufzeichnungsgeräte |
114 |
854370 |
ex |
Tragbare, batteriebetriebene elektronische Lesegeräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Text, Stehbildern oder Tondateien |
115 |
854370 |
ex |
Digitale Signalverarbeitungsgeräte für die Tonmischung, die an drahtgebundene oder drahtlose Netze angeschlossen werden können |
116 |
854390 |
|
Teile |
117 |
880260 |
ex |
Telekommunikationssatelliten |
118 |
880390 |
ex |
Teile für Telekommunikationssatelliten |
119 |
880521 |
|
Luftkampfsimulatoren und Teile dafür |
120 |
880529 |
|
Andere |
121 |
900120 |
|
Polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten |
122 |
900190 |
|
Andere |
123 |
900219 |
|
Andere |
124 |
900220 |
|
Filter |
125 |
900290 |
|
Andere |
126 |
901050 |
|
Andere Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien; Negativbetrachter |
127 |
901060 |
|
Lichtbildwände |
128 |
901090 |
ex |
Teile und Zubehör für Waren der Unterpositionen 901050 bis 901060 |
129 |
901110 |
|
Stereomikroskope |
130 |
901180 |
|
Andere Mikroskope |
131 |
901190 |
|
Teile und Zubehör |
132 |
901210 |
|
Andere als optische Mikroskope; Diffraktografen |
133 |
901290 |
|
Teile und Zubehör |
134 |
901310 |
ex |
Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente des Kapitels 90 oder des Abschnitts XVI |
135 |
901320 |
|
Laser, ausgenommen Laserdioden |
136 |
901390 |
ex |
Teile und Zubehör, nicht für Zielfernrohre für Waffen oder für Periskope |
137 |
901410 |
|
Kompasse, einschließlich Navigationskompasse |
138 |
901420 |
|
Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft- oder Raumfahrt (andere als Kompasse) |
139 |
901480 |
|
Andere Instrumente, Apparate und Geräte |
140 |
901490 |
|
Teile und Zubehör |
141 |
901510 |
|
Entfernungsmesser |
142 |
901520 |
|
Theodolite und Tachymeter |
143 |
901540 |
|
Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie |
144 |
901580 |
|
Andere Instrumente, Apparate und Geräte |
145 |
901590 |
|
Teile und Zubehör |
146 |
901811 |
|
Elektrokardiografen |
147 |
901812 |
|
Ultraschalldiagnosegeräte |
148 |
901813 |
|
Magnetresonanzgeräte |
149 |
901819 |
|
Andere |
150 |
901820 |
|
Ultraviolett- oder Infrarotbestrahlungsgeräte |
151 |
901850 |
|
Andere augenärztliche Instrumente, Apparate und Geräte |
152 |
901890 |
ex |
Instrumente, Apparate und Geräte für die Hochfrequenz-Chirurgie oder die Elektromedizin |
153 |
902150 |
|
Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör |
154 |
902190 |
|
Andere |
155 |
902212 |
|
Apparate für die Computertomografie |
156 |
902213 |
|
Andere, für zahnärztliche Zwecke |
157 |
902214 |
|
Andere, für medizinische, chirurgische oder tierärztliche Zwecke |
158 |
902219 |
|
Für andere Zwecke |
159 |
902221 |
|
Für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke |
160 |
902229 |
|
Für andere Zwecke |
161 |
902230 |
|
Röntgenröhren |
162 |
902290 |
ex |
Teile und Zubehör für Röntgengeräte |
163 |
902300 |
|
Instrumente, Apparate, Geräte und Modelle, ihrer Beschaffenheit nach zu Vorführzwecken bestimmt (z. B. beim Unterricht oder auf Ausstellungen), nicht zu anderer Verwendung geeignet |
164 |
902410 |
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Materialprüfmaschinen, -apparate und -geräte für Metalle |
165 |
902480 |
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Andere Maschinen, Apparate und Geräte |
166 |
902490 |
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Teile und Zubehör |
167 |
902519 |
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Andere |
168 |
902590 |
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Teile und Zubehör |
169 |
902710 |
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Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch |
170 |
902780 |
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Andere Instrumente, Apparate und Geräte |
171 |
902790 |
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Mikrotome; Teile und Zubehör |
172 |
902830 |
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Elektrizitätszähler |
173 |
902890 |
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Teile und Zubehör |
174 |
903010 |
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Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen |
175 |
903020 |
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Oszilloskope und Oszillografen |
176 |
903031 |
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Multimeter, ohne Registriervorrichtung |
177 |
903032 |
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Multimeter, mit Registriervorrichtung |
178 |
903033 |
ex |
Andere, ohne Registriervorrichtung, außer Instrumenten zur Widerstandsmessung |
179 |
903039 |
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Andere, mit Registriervorrichtung |
180 |
903084 |
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Andere, mit Registriervorrichtung |
181 |
903089 |
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Andere |
182 |
903090 |
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Teile und Zubehör |
183 |
903110 |
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Auswuchtmaschinen |
184 |
903149 |
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Andere |
185 |
903180 |
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Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen |
186 |
903190 |
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Teile und Zubehör |
187 |
903220 |
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Druckregler |
188 |
903281 |
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Hydraulische oder pneumatische |
189 |
950410 |
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Videospiele von der mit einem Fernsehempfangsgerät verwendeten Art |
190 |
950430 |
ex |
Andere Spiele, mit Münzen, Geldscheinen, Bankkarten, Spielmarken oder anderen Zahlungsmitteln betrieben, ausgenommen automatische Kegelbahnen (Bowlingbahnen) und Glücksspielen mit sofortiger Gewinnauszahlung |
191 |
950490 |
ex |
Videospielkonsolen und -geräte, andere als solche der Unterposition 950430 |
(*) Teilweise erfasste Unterpositionen sind mit dem Symbol „ex“ gekennzeichnet.
ANLAGE B
192 |
Integrierte Schaltungen mit mehreren Komponenten (MCO): eine Kombination aus einer oder mehreren monolithischen, hybriden oder mit mehreren Chips ausgestatteten integrierten Schaltungen und wenigstens einer der folgenden Komponenten: Sensoren auf der Basis von Silizium, Aktoren, Oszillatoren, Resonatoren oder Kombinationen von diesen, oder Komponenten, die die Funktionen von Artikeln ausführen, die unter den Positionen 8532 , 8533 , 8541 eingereiht werden können, Induktoren, die unter der Position 8504 eingereiht werden können, faktisch unteilbar zu einer einzigen Einheit wie einer integrierten Schaltung zusammengefasst, von der zur Bestückung von Leiterplatten oder anderen Trägern durch Verbindung mittels Stiften, Leitungen, Lötbuckeln, Leiterbahnen oder Anschlussflächen verwendeten Art Für die Zwecke dieser Begriffsbestimmungen haben folgende Ausdrücke folgende Bedeutung: 1.Komponenten können gesonderte Teile sein, die unabhängig voneinander gefertigt und anschließend auf dem Rest der MCO befestigt oder in andere Komponenten integriert werden.2.Auf der Basis von Silizium bedeutet: auf einem Träger aus Silizium aufgebaut, aus Siliziumwerkstoffen gefertigt oder bei der Fertigung auf den Chip eines integrierten Schaltkreises aufgebracht.
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193 |
Module zur Hintergrundbeleuchtung durch Leuchtdioden (LED) sind aus einer oder mehreren Leuchtdioden und einem oder mehreren Verbindern bestehende Lichtquellen, die auf einer gedruckten Schaltung oder einem ähnlichen Träger montiert sind, sowie weitere passive Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, die zur Hintergrundbeleuchtung von Flüssigkristallanzeigen (LCD) dienen. |
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194 |
Berührungsempfindliche Dateneingabevorrichtungen (sogenannte berührungsempfindliche Schirme) ohne Anzeigefunktion, zum Einbau in Geräte mit einer Anzeigevorrichtung, deren Funktion darin besteht, die Anwesenheit und den Ort einer Berührung auf der Anzeigefläche zu erkennen. Die Erkennung der Berührung kann mittels Widerstand, elektrostatischer Kapazität, Erkennung eines akustischen Impulses, Infrarotlicht oder einer anderen Technik zu Berührungserkennung erfolgen. |
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195 |
Tintenpatronen (auch mit integriertem Druckkopf) zum Einsetzen in Apparate der HS-Unterpositionen 844331 , 844332 oder 844339 , und mit mechanischen oder elektrischen Komponenten; Patronen mit thermoplastischem oder elektrostatischem Toner (auch mit beweglichen Teilen) zum Einsetzen in Geräte der HS-Unterpositionen 844331 , 844332 oder 844339 ; Festtinte in speziellen Formen zum Einlegen in Apparate der HS-Unterpositionen 844331 , 844332 oder 844339 |
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196 |
Drucksachen, mit denen das Recht auf Zugang zu Software (einschließlich Spiele), Daten, Internetinhalten (einschließlich in Spielen oder Anwendungen verwendeter Inhalte) oder -dienstleistungen oder zu Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich mobiler Dienste) sowie das Recht, diese zu installieren, zu reproduzieren oder auf andere Weise zu nutzen, gewährt wird (**) |
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197 |
Selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art |
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198 |
Schachteln (einschließlich Dosen), Kisten, Verschläge und ähnliche Waren, aus Kunststoff, besonders gestaltet oder hergerichtet für den Transport und die Verpackung von Halbleiterscheiben (wafers), Masken und Retikeln der Unterposition 392310 oder 848690 |
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199 |
Vakuumpumpen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Halbleitern oder Flachbildschirmen verwendeten Art |
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200 |
Plasmareinigungsgeräte, die organische Verschmutzungen von Präparaten für die Elektronenmikroskopie und von den Präparatehaltern entfernen |
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201 |
Tragbare, interaktive, elektronische Lernspielprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder |
(**) Die Beseitigung der Zölle für Drucksachen betrifft nur die Rechte und Pflichten hinsichtlich des Handels mit Waren, d. h., sie betrifft den Marktzugang nur hinsichtlich der Zolltarife der Teilnehmer. Keine der Bestimmungen des ITA-Erweiterungsübereinkommens hindert ein ITA-Mitglied daran, den Inhalt solcher Güter, unter anderem auch Internet-Inhalte, zu regeln. Keine der Bestimmungen des ITA-Erweiterungsübereinkommens betrifft Marktzugangsrechte und -pflichten eines Mitglieds hinsichtlich des Dienstleistungsverkehrs oder hindert ein Mitglied daran, seinen Dienstleistungsmarkt zu regeln.