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Document 32015D2216

Beschluss (GASP) 2015/2216 des Rates vom 30. November 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

OJ L 314, 1.12.2015, p. 58–59 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/2216/oj

1.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/58


BESCHLUSS (GASP) 2015/2216 DES RATES

vom 30. November 2015

zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (1), insbesondere auf Artikel 23,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran angenommen.

(2)

Mit seinem Urteil vom 18. September 2015 in der Rechtssache T-121/13 hat das Gericht der Europäischen Union die Entscheidung des Rates, die Oil Industry Pension Fund Investment Company (OPIC) in die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufzunehmen, für nichtig erklärt.

(3)

Die OPIC sollte auf der Grundlage einer neuen Begründung wieder in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4)

Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. November 2015.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. ASSELBORN


(1)  ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.


ANHANG

Folgende Einrichtung wird in die in Anhang II Teil I des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltene Liste aufgenommen:

I.   Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen

B.   Einrichtungen

 

Name

Identifizierungsinformationen

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„159.

Oil Industry Pension Fund Investment Company (OPIC)

No. 234, Taleghani St., Teheran, Iran

Die OPIC leistet der Regierung Irans erhebliche Unterstützung durch Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzdiensten für Projekte zur Entwicklung der Öl- und Gasförderung für eine Reihe von mit der Regierung Irans verbundenen Einrichtungen, einschließlich Tochterunternehmen staatseigener Unternehmen (NIOC). Außerdem hält und kontrolliert OPIC die IOEC (Iranian Offshore Engineering Construction Co.), die wegen der Bereitstellung logistischer Unterstützung für die Regierung Irans von der EU benannt ist.

Der Öl- und Gassektor stellt für die Regierung Irans eine bedeutende Finanzierungsquelle dar, und es besteht möglicherweise ein Zusammenhang zwischen den Öleinnahmen Irans aus dem Energiesektor und der Finanzierung der proliferationsrelevanten Tätigkeiten Irans.

Der geschäftsführende Direktor der OPIC ist Naser Maleki, der von den Vereinten Nationen benannt wurde, weil er Leiter der Shahid-Hemmat-Industriegruppe (SHIG) und außerdem ein Beamter im Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) ist, der die Arbeiten an dem Programm für den ballistischen Flugkörper Shahab-3 (den in Nutzung befindlichen ballistischen Langstreckenflugkörper Irans) beaufsichtigt. Die SHIG wurde als Einrichtung von den Vereinten Nationen benannt, weil sie eine untergeordnete Einrichtung der Organisation der Luft- und Raumfahrtindustrien (AIO, von der EU benannte Einrichtung) und an dem iranischen Programm für ballistische Flugkörper beteiligt ist. Somit steht OPIC direkt mit den proliferationsrelevanten Nukleartätigkeiten Irans oder der Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen in Verbindung.

1.12.2015“


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