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Document 32015D0026

Beschluss (EU) 2015/1196 der Europäischen Zentralbank vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/21 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/26)

OJ L 193, 21.7.2015, p. 134–146 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/12/2016; Aufgehoben durch 32016D0035(01)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1196/oj

21.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 193/134


BESCHLUSS (EU) 2015/1196 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 2. Juli 2015

zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/21 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/26)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2 —

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Beschluss EZB/2010/21 (1) legt die Vorschriften für die Aufstellung des Jahresabschlusses der Europäischen Zentralbank fest.

(2)

Das Meldewesen im Bereich der Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen begeben und im Rahmen des durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) (2) eingerichteten Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmarkten erworben wurden, muss klargestellt werden, um sicherzustellen, dass diese Bestände unter der Aktivposition 7.1 gemeldet werden.

(3)

Ebenso sind einige zusätzlichen technischen Änderungen des Anhangs I des Beschlusses EZB/2010/21 erforderlich.

(4)

Daher sollte der Beschluss EZB/2010/21 entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung

Anhang I des Beschlusses EZB/2010/21 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 2. Juli 2015.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  Beschluss EZB/2010/21 vom 11. November 2010 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 1).

(2)  Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2015 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (EZB/2015/10) (ABl. L 121 vom 14.5.2015, S. 20).


ANHANG

„ANHANG I

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

AKTIVA

 

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1

Gold und Goldforderungen

Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern. Nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: a) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und b) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

Marktwert

2

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Forderungen gegen Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung

 

2.1

Forderungen gegen den Internationalen Währungsfonds (IWF)

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position ‚Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ gebucht werden.

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

SZR

Bestände an SZR (brutto)

b)

SZR

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)

Sonstige Forderungen

Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen bei vom IWF verwalteten Treuhandfonds

c)

Sonstige Forderungen

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

2.2

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Eigenkapitalinstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und aktueller Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Eigenkapitalinstrumente

Marktpreis und aktueller Währungskurs

c)

Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

c)

Auslandskredite

Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

d)

Sonstige Auslandsaktiva

Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

d)

Sonstige Auslandsaktiva

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

3

Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige im Euro-Währungsgebiet

a)

Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Eigenkapitalinstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

a)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und aktueller Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Eigenkapitalinstrumente

Marktpreis und aktueller Währungskurs

b)

Sonstige Forderungen gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

b)

Sonstige Forderungen

Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

4

Forderungen in Euro gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

4.1

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Eigenkapitalinstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Eigenkapitalinstrumente

Marktpreis

c)

Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

c)

Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Einlagen zum Nennwert

d)

Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘ und der Aktivposition 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘

Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene und nicht zu geldpolitischen Zwecken erworbene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz

d)

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

4.2

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert

5

Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Positionen 5.1 bis 5.5: Transaktionen im Sinne der geldpolitischen Instrumente, die in der Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/60) (1) aufgeführt sind.

 

5.1

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.2

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.3

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.4

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.5

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.6

Forderungen aus Margenausgleich

Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden

Nennwert oder Anschaffungskosten

6

Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet‘ eingestellten Wertpapierportfolios, einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen.

Nennwert oder Anschaffungskosten

7

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

7.1

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere (einschließlich zu geldpolitischen Zwecken erworbener Wertpapiere, die von supranationalen oder internationalen Organisationen oder multilateralen Entwicklungsbanken begeben werden, unabhängig von deren Sitz). Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB

a)

Marktgängige Wertpapiere

In Abhängigkeit von geldpolitischen Erwägungen verbucht:

i)

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung (Anschaffungskosten, wenn die Wertminderung durch eine in der Passivposition 13 b ‚Rückstellungen‘ ausgewiesene Rückstellung gedeckt wird).

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

7.2

Sonstige Wertpapiere

Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘ und 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, endgültig erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere). Eigenkapitalinstrumente

a)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

c)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

d)

Marktgängige Eigenkapitalinstrumente

Marktpreis

8

Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

9

Intra-Eurosystem-Forderungen

 

 

9.1

Forderungen im Zusammenhang mit der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

Forderungen innerhalb des Eurosystems gegenüber NZBen, die sich aus der Emission von EZB-Schuldverschreibungen ergeben

Anschaffungskosten

9.2

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2010/29 (2)

Nennwert

9.3

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

 

a)

Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Passivposition 10.2 ‚Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)‘

a)

Nennwert

b)

Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen

b)

Nennwert

10

Schwebende Verrechnungen

Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

Nennwert

11

Sonstige Aktiva

 

 

11.1

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

Euro-Münzen

Nennwert

11.2

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, einschließlich EDV-Ausstattung, Software

Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer)

11.3

Sonstige Finanzanlagen

Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Eigenkapitalinstrumente

Wertpapiere, einschließlich Eigenkapitalinstrumente, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

a)

Marktgängige Eigenkapitalinstrumente

Marktpreis

b)

Beteiligungen und nicht marktgängige Eigenkapitalinstrumente und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

c)

Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

Substanzwert

d)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio/Disagiobeträge werden amortisiert.

e)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

f)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

g)

Bankguthaben und Kredite

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

11.4

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.5

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen, d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird

Nennwert, bei Fremdwährungspositionen, zum Marktpreis umgerechnet.

11.6

Sonstiges

a)

Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen

a)

Nennwert oder Anschaffungskosten

b)

Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettovermögen von Pensionskassen

c)

Gemäß Artikel 24 Absatz 2

d)

Offene Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften des Eurosystems ergeben

d)

Nennwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)

e)

Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden

e)

Anschaffungskosten zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten)

12

Bilanzverlust

 

Nennwert


PASSIVA

 

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1

Banknotenumlauf

Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2010/29

Nennwert

2

Verbindlichkeiten aus geldpolitischen Operationen in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60)

 

2.1

Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der ESZB-Satzung den Mindestreservevorschriften des Eurosystems unterliegen. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben

Nennwert

2.2

Einlagefazilität

Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität)

Nennwert

2.3

Termineinlagen

Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen

Nennwert

2.4

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

2.5

Einlagen aus Margenausgleich

Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden

Nennwert

3

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition 7 ‚Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet‘ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Girokonten von Kreditinstituten sind ausgeschlossen.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

4

Begebene EZB-Schuldverschreibungen

Schuldverschreibungen gemäß der Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60). Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere

Anschaffungskosten

Etwaige Disagiobeträge werden amortisiert.

5

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

5.1

Öffentliche Haushalte

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

5.2

Sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die von der Mindestreservehaltung befreit sind (vgl. Passivposition 2.1); Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

6

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung: von anderen Banken, Zentralbanken, internationalen/supranationalen Institutionen, einschließlich der Europäischen Kommission; Girokonten anderer Einleger. Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

7

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

8

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

8.1

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten. Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

8.2

Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

9

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten Sonderziehungsrechte enthält

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

10

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

 

 

10.1

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

EZB-Bilanzposition in Euro

Nennwert

10.2

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

 

a)

Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten; vgl. Aktivposition 9.3 ‚Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)‘

a)

Nennwert

b)

Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Einkünften an die NZBen

b)

Nennwert

11

Schwebende Verrechnungen

Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen)

Nennwert

12

Sonstige Passiva

 

 

12.1

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps (es sei denn, die täglichen Nachschussleistungen sind anzuwenden), Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

12.2

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind.

Nennwert, bei Fremdwährungspositionen, zum Marktpreis umgerechnet.

12.3

Sonstiges

a)

Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition 11.3 ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘. Verpflichtende Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten.

a)

Nennwert oder (Repo-Geschäfte) Anschaffungskosten

b)

Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen

c)

Gemäß Artikel 24 Absatz 2

13

Rückstellungen

a)

Für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken und für andere Zwecke (z. B. absehbare (künftige) Ausgaben) und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

a)

Anschaffungskosten/Nennwert

b)

Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen

b)

Nennwert (auf der Grundlage einer Bewertung zum Jahresende durch den EZB-Rat)

14

Ausgleichsposten aus Neubewertung

a)

Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und Sonderziehungsrechten.

Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden — siehe Artikel 13 Absatz 2.

a)

Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis

b)

Ergebnisse der Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

i)

versicherungsmathematische Gewinne und Verluste des Barwerts der definierten Leistungsverpflichtung

ii)

Ertrag aus Planvermögen unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

iii)

Veränderungen bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze unter Ausschluss von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) enthalten sind

b)

Gemäß Artikel 24 Absatz 2

15

Kapital und Rücklagen

 

 

15.1

Kapital

Eingezahltes Kapital

Nennwert

15.2

Rücklagen

Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der ESZB-Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 48.2 der ESZB-Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

Nennwert

16

Bilanzgewinn

 

Nennwert“


(1)  Leitlinie (EU) 2015/510 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2014 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (EZB/2014/60) (ABl. L 91 vom 2.4.2015, S. 3).

(2)  Beschluss EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26).


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