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Document 32012D0092

2012/92/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

OJ L 46, 17.2.2012, p. 40–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2012/92/oj

17.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 46/40


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

vom 14. Dezember 2011

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

(2012/92/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Auf Antrag Portugals hat der Rat dem Land finanziellen Beistand gewährt (Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates (2)), um ein rigoroses Wirtschafts- und Haushaltskonsolidierungsprogramm (im Folgenden „Programm“) zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll.

(2)

Nach den aktuellen Kommissionsprojektionen für das nominale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (-0,6 % im Jahr 2011, -1,9 % im Jahr 2012, 1,9 % im Jahr 2013 und 3,9 % im Jahr 2014) steht der Haushaltskonsolidierungspfad sowohl mit der gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV an Portugal gerichteten Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 zur Beendigung der Lage eines übermäßigen öffentlichen Defizits als auch mit dem Pfad für die Schuldenstandsentwicklung (107,2 % des BIP im Jahr 2011, 116,2 % des BIP im Jahr 2012, 118,1 % des BIP im Jahr 2013 und 116 % des BIP im Jahr 2014) in Einklang. Demnach würde der Anstieg des Schuldenstands 2013 gestoppt und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau im Anschluss daran auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, darunter die Übernahme von Finanzaktiva in erheblichem Umfang, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und Finanzierung von staatseigenen Unternehmen, sowie Differenzen zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen.

(3)

Das vierteljährliche quantitative Leistungsziel für den gesamtstaatlichen Kassensaldo wurde im zweiten Quartal 2011 und nach vorläufigen Daten auch im dritten Quartal 2011 erreicht. Allerdings wird aufgrund der Anfang November verfügbaren Daten auf Basis des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) für das Gesamtjahr 2011 nun eine Haushaltslücke von rund 1,5 % des BIP projiziert. Diese Haushaltslücke war zum Teil bereits im August aufgetreten, insbesondere aufgrund von Überschreitungen bei den laufenden Ausgaben, Ausfällen bei den steuerfremden Einnahmen und unplanmäßig hohen Investitionsausgaben. Die portugiesische Regierung hatte eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, um den Fehlbetrag zu verringern, insbesondere einen einmaligen Einkommensteueraufschlag und eine Erhöhung des MwSt.-Satzes für Erdgas und Elektrizität, die von 2012 auf den 1. Oktober 2011 vorgezogen wurde. Doch diese Maßnahmen reichten nicht aus, um die Haushaltslücke zu schließen, zumal in letzter Zeit weitere Zielverfehlungen festgestellt wurden, unter anderem höhere Zinszahlungen, niedrigere Kapitalerträge und geringere Immobilienverkäufe als geplant. Die portugiesische Regierung bemüht sich um eine Einigung mit den Banken über eine Teilübertragung von deren Pensionsfonds auf die staatliche Sozialversicherung, die in voller Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften der Union erfolgen und auf die ausnahmsweise zurückgegriffen werden soll, um das Defizitziel von 5,9 % des BIP im Jahr 2011 zu erreichen. Die portugiesische Regierung hat zugesagt, zur Erreichung der Programmziele der kommenden Jahre keine weiteren Pensionsfondsübertragungen vorzunehmen.

(4)

Bei der Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung sind aufgrund eines verbesserten Berichtswesens und einer verbesserten Überwachung sowie aufgrund der Reformierung des Haushaltsrahmens gemäß den Empfehlungen der Mitarbeiter von Kommission und Internationalem Währungsfonds (IWF) Fortschritte zu verzeichnen.

(5)

Die Zahlungsrückstände sollten im Programmzeitraum erheblich abgebaut werden. Zu diesem Zweck sollte eine Strategie für die Validierung und Begleichung der Zahlungsrückstände gesamtstaatlicher Einheiten und nicht zum Gesamtstaat zählender staatseigener Unternehmen ausgearbeitet werden. Diese Strategie sollte einen Fahrplan enthalten, der festlegt, wie und wann die Zahlungsrückstände stabilisiert werden sollten. Außerdem sollten darin verschiedene Optionen für die Begleichung von Zahlungsrückständen geprüft werden, die geeignete Anreize setzen, unter anderem die Möglichkeit von Abschlägen bei frühzeitiger Begleichung und eine Belohnung für Einheiten, die keine weiteren Zahlungsrückstände entstehen lassen.

(6)

Angesichts der erheblichen Belastung, die die Autonome Region Madeira für die öffentlichen Finanzen Portugals darstellt, sollte die portugiesische Regierung eine Finanzierungsregelung mit dieser Region ausarbeiten, die die noch immer hohen fiskalischen Risiken eindämmen soll. Die Regelung sollte so gestaltet werden, dass sie mit dem Programm in Einklang steht, und unter anderem eine Schuldentragfähigkeitsanalyse einschließen.

(7)

Die portugiesischen Banken sollen daran arbeiten, die im Programm vorgeschriebenen höheren Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, wobei auch der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde geleiteten Übung auf der Grundlage der Bewertung der Risikopositionen der Staaten gemäß Marktpreisen von Ende September, dem Sonderprogramm für Prüfungen vor Ort und der Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung Rechnung getragen wird. Ein Rahmengesetz, das die vorübergehende Unterstützung der Banken mit öffentlichen Mitteln ermöglichen soll, ist in Arbeit. Ein ausgewogener und geordneter Abbau der Verschuldungsquote im Bankensektor ist nach wie vor von zentraler Bedeutung, wobei eine angemessene Kreditversorgung der produktiven Wirtschaftszweige aufrechtzuerhalten ist. Der Verkauf des Banco Português de Negócios steht kurz vor dem Abschluss, muss allerdings noch von den Wettbewerbsbehörden der Union genehmigt werden. Auch bei der Stärkung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens wurden — unter anderem mit technischer Hilfe — Fortschritte erzielt.

(8)

Um die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und das Wachstumspotenzial zu steigern, müssen Fortschritte bei den Arbeits- und Produktmarktreformen erzielt werden. Die Arbeitsmarktreformen zur Angleichung von Arbeitnehmerschutz und -rechten bei befristeten und unbefristeten Verträgen und zur Errichtung eines arbeitgeberfinanzierten Fonds für Abfindungszahlungen an Beschäftigte kommen voran. Das Privatisierungsprogramm wird nach dem neuen Privatisierungsrahmengesetz umgesetzt. Eine tiefgreifende rasche Umstrukturierung staatseigener Unternehmen steht auf der Tagesordnung der portugiesischen Regierung ganz oben. Weitere Fortschritte sind notwendig, um die Zutrittschranken in den geschützten Sektoren zu senken und so den Wettbewerb anzuregen und überzogene Renten zu verringern. Die Strukturreformen sollten energisch umgesetzt und streng überwacht werden.

(9)

Trotz der vergleichweise hohen ersten und zweiten Auszahlung ist die Kassenlage der portugiesischen Regierung nach wie vor angespannt. Grund sind der wachsende Finanzierungsbedarf staatseigener Unternehmen, die drastische Zunahme der Sparbriefauflösungen durch private Haushalte und die anhaltenden Spannungen an den Finanzmärkten.

(10)

Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert:

1.

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3)   Das gesamtstaatliche Defizit darf den Vorgaben des Defizitverfahrens entsprechend 2011 nicht über 10 068 Mio. EUR (d. h. nach aktuellen Projektionen 5,9 % des BIP), 2012 nicht über 7 645 Mio. EUR (4,5 % des BIP) und 2013 nicht über 3,0 % des BIP hinausgehen. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen sind die Kosten, die die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der portugiesischen Regierung für den Finanzsektor für den Haushalt verursachen könnte. Die Konsolidierung soll durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen der Konsolidierung auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht werden.“

2.

Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstaben a und b erhalten folgende Fassung:

„a)

Der Zielwert für das Haushaltsdefizit im Jahr 2011 wird durch eine Sondermaßnahme erreicht. Die durch die Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung übernommenen Vermögenswerte werden nicht in einer Weise verwendet, die der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Portugals abträglich ist.

b)

Portugal trifft Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Es setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens und die Einrichtung eines unabhängigen Haushaltsbeirats zählen. Der Haushaltsrahmen auf kommunaler und regionaler Ebene wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die wichtigsten Optionen für die Anpassung der jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes vorgelegt werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung arbeitet eine Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen aus, die auch einen Fahrplan dafür enthalten soll, wie und wann die Zahlungsrückstände stabilisiert werden sollen, und in der verschiedene Optionen für die Begleichung von Zahlungsrückständen geprüft werden. Was öffentlich-private Partnerschaften angeht, so geht die portugiesische Regierung keine neuen Partnerschaften dieser Art ein, bevor die Ergebnisse der im Programm vorgesehenen Überprüfung der bestehenden öffentlich-privaten Partnerschaften sowie die Vorschläge für rechtliche und institutionelle Reformen vorliegen.“

b)

Buchstabe e erhält folgende Fassung:

„e)

Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die portugiesische Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass weder der portugiesische Staat noch eine andere öffentliche Stelle in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner Vereinbarungen schließen, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Das neue Privatisierungsgesetz muss auch den Grundsätzen des freien Kapitalverkehrs entsprechen und darf weder dem Staat Sonderrechte einräumen noch die Einräumung solcher Rechte gestatten. Das Wettbewerbsrecht wird mit dem Ziel überarbeitet, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zu erhöhen.“

c)

Buchstabe h erhält folgende Fassung:

„h)

Portugal arbeitet mit der Autonomen Region Madeira eine finanzielle Vereinbarung aus, die mit dem Programm in Einklang steht. Bis diese Regelung vereinbart und im Haushalt Madeiras umgesetzt ist, überwacht Portugal den Haushaltsvollzug Madeiras genau, setzt die Übertragungen aus dem Staatshaushalt an die Regierung Madeiras weiterhin aus und honoriert keine neuen kommerziellen oder finanziellen Verpflichtungen oder Garantien der Regierung Madeiras oder deren Unternehmen, die nicht vom Finanzministerium genehmigt wurden.“

3.

Absatz 6 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstaben a bis d erhalten folgende Fassung:

„a)

Portugal setzt das Privatisierungsprogramm um. Insbesondere der Verkauf der öffentlichen Anteile an EDP wird 2012 abgeschlossen. Außerdem werden die öffentlichen Anteile an REN und GALP sowie — falls die Marktbedingungen dies zulassen — an TAP 2012 veräußert. Für Parpublica wird eine Strategie ausgearbeitet, in der die Rolle von Parpublica als öffentliches Unternehmen überdacht und die Möglichkeit einer Auflösung des Unternehmens oder seiner Zusammenfassung mit dem Gesamtstaat in Erwägung gezogen wird. Der bis Ende 2013 reichende Privatisierungsplan erstreckt sich auch auf Aeroportos de Portugal, die Frachtsparte von Comboios de Portugal, Correios de Portugal und Caixa Seguros sowie eine Reihe kleinerer Unternehmen.

b)

Die in den Buchstaben c und d genannten Maßnahmen, die sich auf mindestens 8,8 Mrd. EUR belaufen, werden in den Haushaltsplan 2012 eingestellt. Zur Schließung etwaiger Lücken, die sich aus den Haushaltsentwicklungen 2012 ergeben könnten, werden weitere, hauptsächlich ausgabenseitige Maßnahmen getroffen.

c)

Im Haushaltsplan 2012 werden Ausgabenkürzungen in Höhe von mindestens 6,7 Mrd. EUR vorgesehen, unter anderem eine Senkung der Löhne und der Beschäftigung im öffentlichen Sektor, Rentenkürzungen, eine umfassende Reorganisation der Zentralverwaltung mit dem Ziel der Vermeidung von Doppelarbeit und anderen Ineffizienzen, eine Reduzierung der Zahl der Kommunen und Gemeinden, Kürzungen im Bildungs- und Gesundheitsweisen, Kürzungen bei den Transferzahlungen an Regional- und Kommunalverwaltungen und Kürzungen bei den Investitionsausgaben sowie bei anderen im Programm genannten Ausgaben.

d)

Auf der Einnahmenseite wird der Haushaltsplan einnahmenwirksame Maßnahmen im Gesamtumfang von rund 2,1 Mrd. EUR (auf das ganze Jahr hin berechnet) vorsehen, unter anderem eine Verbreiterung der MwSt.-Bemessungsgrundlage durch Abbau von Ausnahmeregelungen und Überarbeitung der Listen der Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte, mittlere und höhere MwSt.-Sätze gelten, eine Erhöhung der Verbrauchsteuern, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Körperschafts- und Einkommensteuer durch Abbau steuerlicher Abzugsmöglichkeiten und Sonderregelungen, die Gewährleistung der Konvergenz der für Renten und Arbeitseinkommen geltenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sowie Änderungen bei der Vermögensbesteuerung durch erhebliche Einschränkung der Ausnahmeregelungen. Diese Maßnahmen werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Schattenwirtschaft ergänzt.“

b)

Buchstaben k und l erhalten folgende Fassung:

„k)

Portugal fördert eine Lohnentwicklung, die — mit Blick auf die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte — den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn dies durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. Es werden Maßnahmen getroffen, um Unzulänglichkeiten in den derzeitigen Tarifverhandlungssystemen zu beheben, einschließlich Rechtsetzungsmaßnahmen zur Neufestlegung der Kriterien und Modalitäten für die Ausweitung von Tarifverträgen und zur Erleichterung von Betriebsvereinbarungen. Von Vertragsverlängerungen wird so lange abgesehen.

l)

Es wird ein Aktionsplan zur Verbesserung der Qualität der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung aufgestellt.“

c)

Folgender Buchstabe wird eingefügt:

„p)

Portugal erlässt Maßnahmen, um die Tragfähigkeit des nationalen Elektrizitätssystems zu sichern, die dazu führen, dass die Tarifschulden 2020 abgebaut sind und spätestens ab 2013 nicht mehr steigen. Diese Maßnahmen führen zur Korrektur überzogener Renten und richten sich auf all deren Ursachen.“

4.

Absatz 7 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstaben a und b erhalten folgende Fassung:

„a)

Im Haushaltsplan 2013 werden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3,4 Mrd. EUR vorgesehen, die auf einen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits innerhalb des in Artikel 3 Absatz 3 genannten Zeitrahmens abzielen.

b)

Der Haushaltsplan wird einnahmenseitige Maßnahmen vorsehen, darunter insbesondere eine weitere Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Körperschafts- und Einkommensteuer, eine Erhöhung der Verbrauchsteuern und Änderungen bei der Vermögensbesteuerung, wodurch zusätzliche Einnahmen von annähernd 0,7 Mrd. EUR erzielt werden dürften.“

b)

Die folgenden Buchstaben werden angefügt:

„d)

Auf der Ausgabenseite wird der Haushaltsplan Kürzungen im Umfang von mindestens 2,7 Mrd. EUR enthalten, darunter Ausgabenkürzungen in der Zentralverwaltung sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen, geringere Transferzahlungen an Kommunal- und Regionalverwaltungen, einen Stellenabbau im öffentlichen Sektor und Kostensenkungen bei staatseigenen Unternehmen.

e)

Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Bürokratieabbau und Ausweitung der Reformen zur Verwaltungsvereinfachung auf alle Sektoren (einheitliche Ansprechpartner und genehmigungsfreie Projekte) sowie durch Entlastung der angespannten Kreditlage kleiner und mittlerer Unternehmen, unter anderem durch Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (3).

5.

Absatz 8 wird wie folgt geändert:

a)

Der Eingangstext erhält folgende Fassung:

„(8)   Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, wird Portugal das Bankensystem angemessen rekapitalisieren und dafür sorgen, dass dessen Fremdkapitalanteil in geordneter Weise abgebaut wird. Zur Wahrung der Finanzstabilität entwickelt Portugal eine mit der Kommission, der EZB und dem IWF abzustimmende Strategie für die zukünftige Struktur und Tätigkeit des portugiesischen Bankensektors. Insbesondere wird Portugal“.

b)

Buchstaben a bis g erhalten folgende Fassung:

„a)

die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten und die Emission staatlich garantierter Bankanleihen, für die im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften ein Volumen von 35 Mrd. EUR genehmigt wurde, überwachen;

b)

die Einhaltung der Pläne, die die Banken zur Erreichung einer Kernkapitalquote (Eigenkapital der Klasse 1) von 9 % bis Ende 2011 und 10 % bis spätestens Ende 2012 vorgelegt haben, streng überwachen. Die Eigenkapitalanforderungen aufgrund der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde verlangten Bewertung von Staatsschulden zu Marktpreisen werden im Juni 2012 erfüllt; dabei wird den Eigenkapitalauswirkungen des Sonderprogramms für Prüfungen vor Ort und der Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die öffentliche Sozialversicherung Rechnung getragen. Im Februar 2012 legen die Banken ihre Pläne vor, wie sie ihren Eigenkapitalbedarf 2012 zu decken gedenken. Können die Banken die Eigenkapitalanforderungen nicht fristgerecht erfüllen, könnten sie vorübergehend öffentliche Kapitalspritzen benötigen, die für private Banken über die mit 12 Mrd. EUR ausgestattete Solvenzstützungsfazilität zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen des Programm eingerichtet wurde.

c)

einen ausgewogenen und geordneten Abbau der Verschuldungsquote im Bankensektor gewährleisten, der für die dauerhafte Beseitigung von Finanzierungsungleichgewichten von zentraler Bedeutung ist. Die Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis zum Ende des Programmzeitraums auf rund 120 % abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem während der Programmlaufzeit zu verringern. Diese Finanzierungspläne werden vierteljährlich überprüft, das nächste Mal noch vor der dritten Programmüberprüfung. Sollten Banken von diesen Finanzierungsplänen abweichen, leitet die portugiesische Zentralbank angemessene Maßnahmen ein;

d)

den Verkauf des Banco Português de Negócios unter Einhaltung der EU-Beihilfevorschriften zum Abschluss bringen;

e)

für eine Verschlankung der staatseigenen Caixa Geral de Depósitos (CGD) sorgen, um die Eigenkapitalbasis für deren Bankkerngeschäft 2011 bedarfsgerecht zu erhöhen, ohne das Versicherungsgeschäft veräußern zu müssen. Diese Veräußerung soll 2012 direkt an einen Endkäufer erfolgen und dazu beitragen, dass der zusätzliche Eigenkapitalbedarf im Jahr 2012 gedeckt werden kann. Kann dieser Bedarf nicht aus gruppeninternen Quellen gedeckt werden, erhält die CGD staatliche Eigenkapitalunterstützung von außerhalb der Solvenzstützungsfazilität;

f)

sicherstellen, dass die Teilübertragung der Pensionsfonds der Banken auf die Sozialversicherung versicherungsmathematisch ausgeglichen sowie unter Einhaltung der Wettbewerbs- und -Beihilfevorschriften der Union erfolgt. Damit im Rahmen des Programmfinanzierungsplafonds nicht auf die Solvenzstützungsfazilität zurückgegriffen werden muss, bietet die portugiesische Regierung den Banken Hilfe an, die Eigenkapitalauswirkungen der Übertragung abzudecken, indem sie die übertragenen Mittel teilweise für den Erwerb von Stammaktien an den Banken verwendet. Die restlichen übertragenen Mittel werden bis zum Abschluss der dritten Überprüfung des Programms auf einem Sperrkonto eingelegt;

g)

die Ausarbeitung des Rechtsrahmens für den Zugang zu Kapital aus öffentlichen Mitteln bis Ende Januar 2012 in Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften und den im Memorandum of Understanding niedergelegten Grundsätzen abschließen;“.

c)

Die folgenden Buchstaben werden eingefügt:

„i)

sicherstellen, dass die Banken die verfügbaren Ergebnisse des Sonderprogramms für Prüfungen vor Ort vor der dritten Programmüberprüfung in die Stresstests mit einer Kernkapitalquote von 6 % einbezogen haben;

j)

den Rechtsrahmen für ein frühes Eingreifen bei Banken, deren geordnete Abwicklung und deren Einlagensicherung sowie den Rechtsrahmen für Umschuldungen von Unternehmen und privaten Haushalten bis Ende 2011 vervollständigen.“

6.

Absatz 9 erhält folgende Fassung:

„(9)   Um eine reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und die nachhaltige Korrektur der Ungleichgewichte zu unterstützen, steht die Kommission Portugal bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Abstimmung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die nötigen Korrekturen, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu erhöhen, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und negative soziale Auswirkungen, insbesondere auf die schwächsten Gruppen der portugiesischen Gesellschaft, möglichst gering zu halten.“

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 14. Dezember 2011.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. KOROLEC


(1)  ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

(2)  ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.

(3)  ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.“


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