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Document 32012D0092
2012/92/EU: Council Implementing Decision of 14 December 2011 amending Implementing Decision 2011/344/EU on granting Union financial assistance to Portugal
2012/92/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
2012/92/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 14. Dezember 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
OJ L 46, 17.2.2012, p. 40–44
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
17.2.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 46/40 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
vom 14. Dezember 2011
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
(2012/92/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Auf Antrag Portugals hat der Rat dem Land finanziellen Beistand gewährt (Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates (2)), um ein rigoroses Wirtschafts- und Haushaltskonsolidierungsprogramm (im Folgenden „Programm“) zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll. |
(2) |
Nach den aktuellen Kommissionsprojektionen für das nominale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (-0,6 % im Jahr 2011, -1,9 % im Jahr 2012, 1,9 % im Jahr 2013 und 3,9 % im Jahr 2014) steht der Haushaltskonsolidierungspfad sowohl mit der gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV an Portugal gerichteten Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 zur Beendigung der Lage eines übermäßigen öffentlichen Defizits als auch mit dem Pfad für die Schuldenstandsentwicklung (107,2 % des BIP im Jahr 2011, 116,2 % des BIP im Jahr 2012, 118,1 % des BIP im Jahr 2013 und 116 % des BIP im Jahr 2014) in Einklang. Demnach würde der Anstieg des Schuldenstands 2013 gestoppt und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau im Anschluss daran auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Schuldenstandsentwicklung wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, darunter die Übernahme von Finanzaktiva in erheblichem Umfang, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und Finanzierung von staatseigenen Unternehmen, sowie Differenzen zwischen aufgelaufenen und kassenwirksamen Zinszahlungen. |
(3) |
Das vierteljährliche quantitative Leistungsziel für den gesamtstaatlichen Kassensaldo wurde im zweiten Quartal 2011 und nach vorläufigen Daten auch im dritten Quartal 2011 erreicht. Allerdings wird aufgrund der Anfang November verfügbaren Daten auf Basis des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) für das Gesamtjahr 2011 nun eine Haushaltslücke von rund 1,5 % des BIP projiziert. Diese Haushaltslücke war zum Teil bereits im August aufgetreten, insbesondere aufgrund von Überschreitungen bei den laufenden Ausgaben, Ausfällen bei den steuerfremden Einnahmen und unplanmäßig hohen Investitionsausgaben. Die portugiesische Regierung hatte eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, um den Fehlbetrag zu verringern, insbesondere einen einmaligen Einkommensteueraufschlag und eine Erhöhung des MwSt.-Satzes für Erdgas und Elektrizität, die von 2012 auf den 1. Oktober 2011 vorgezogen wurde. Doch diese Maßnahmen reichten nicht aus, um die Haushaltslücke zu schließen, zumal in letzter Zeit weitere Zielverfehlungen festgestellt wurden, unter anderem höhere Zinszahlungen, niedrigere Kapitalerträge und geringere Immobilienverkäufe als geplant. Die portugiesische Regierung bemüht sich um eine Einigung mit den Banken über eine Teilübertragung von deren Pensionsfonds auf die staatliche Sozialversicherung, die in voller Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften der Union erfolgen und auf die ausnahmsweise zurückgegriffen werden soll, um das Defizitziel von 5,9 % des BIP im Jahr 2011 zu erreichen. Die portugiesische Regierung hat zugesagt, zur Erreichung der Programmziele der kommenden Jahre keine weiteren Pensionsfondsübertragungen vorzunehmen. |
(4) |
Bei der Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung sind aufgrund eines verbesserten Berichtswesens und einer verbesserten Überwachung sowie aufgrund der Reformierung des Haushaltsrahmens gemäß den Empfehlungen der Mitarbeiter von Kommission und Internationalem Währungsfonds (IWF) Fortschritte zu verzeichnen. |
(5) |
Die Zahlungsrückstände sollten im Programmzeitraum erheblich abgebaut werden. Zu diesem Zweck sollte eine Strategie für die Validierung und Begleichung der Zahlungsrückstände gesamtstaatlicher Einheiten und nicht zum Gesamtstaat zählender staatseigener Unternehmen ausgearbeitet werden. Diese Strategie sollte einen Fahrplan enthalten, der festlegt, wie und wann die Zahlungsrückstände stabilisiert werden sollten. Außerdem sollten darin verschiedene Optionen für die Begleichung von Zahlungsrückständen geprüft werden, die geeignete Anreize setzen, unter anderem die Möglichkeit von Abschlägen bei frühzeitiger Begleichung und eine Belohnung für Einheiten, die keine weiteren Zahlungsrückstände entstehen lassen. |
(6) |
Angesichts der erheblichen Belastung, die die Autonome Region Madeira für die öffentlichen Finanzen Portugals darstellt, sollte die portugiesische Regierung eine Finanzierungsregelung mit dieser Region ausarbeiten, die die noch immer hohen fiskalischen Risiken eindämmen soll. Die Regelung sollte so gestaltet werden, dass sie mit dem Programm in Einklang steht, und unter anderem eine Schuldentragfähigkeitsanalyse einschließen. |
(7) |
Die portugiesischen Banken sollen daran arbeiten, die im Programm vorgeschriebenen höheren Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, wobei auch der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde geleiteten Übung auf der Grundlage der Bewertung der Risikopositionen der Staaten gemäß Marktpreisen von Ende September, dem Sonderprogramm für Prüfungen vor Ort und der Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung Rechnung getragen wird. Ein Rahmengesetz, das die vorübergehende Unterstützung der Banken mit öffentlichen Mitteln ermöglichen soll, ist in Arbeit. Ein ausgewogener und geordneter Abbau der Verschuldungsquote im Bankensektor ist nach wie vor von zentraler Bedeutung, wobei eine angemessene Kreditversorgung der produktiven Wirtschaftszweige aufrechtzuerhalten ist. Der Verkauf des Banco Português de Negócios steht kurz vor dem Abschluss, muss allerdings noch von den Wettbewerbsbehörden der Union genehmigt werden. Auch bei der Stärkung des Aufsichts- und Regulierungsrahmens wurden — unter anderem mit technischer Hilfe — Fortschritte erzielt. |
(8) |
Um die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und das Wachstumspotenzial zu steigern, müssen Fortschritte bei den Arbeits- und Produktmarktreformen erzielt werden. Die Arbeitsmarktreformen zur Angleichung von Arbeitnehmerschutz und -rechten bei befristeten und unbefristeten Verträgen und zur Errichtung eines arbeitgeberfinanzierten Fonds für Abfindungszahlungen an Beschäftigte kommen voran. Das Privatisierungsprogramm wird nach dem neuen Privatisierungsrahmengesetz umgesetzt. Eine tiefgreifende rasche Umstrukturierung staatseigener Unternehmen steht auf der Tagesordnung der portugiesischen Regierung ganz oben. Weitere Fortschritte sind notwendig, um die Zutrittschranken in den geschützten Sektoren zu senken und so den Wettbewerb anzuregen und überzogene Renten zu verringern. Die Strukturreformen sollten energisch umgesetzt und streng überwacht werden. |
(9) |
Trotz der vergleichweise hohen ersten und zweiten Auszahlung ist die Kassenlage der portugiesischen Regierung nach wie vor angespannt. Grund sind der wachsende Finanzierungsbedarf staatseigener Unternehmen, die drastische Zunahme der Sparbriefauflösungen durch private Haushalte und die anhaltenden Spannungen an den Finanzmärkten. |
(10) |
Angesichts dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert:
1. |
Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Das gesamtstaatliche Defizit darf den Vorgaben des Defizitverfahrens entsprechend 2011 nicht über 10 068 Mio. EUR (d. h. nach aktuellen Projektionen 5,9 % des BIP), 2012 nicht über 7 645 Mio. EUR (4,5 % des BIP) und 2013 nicht über 3,0 % des BIP hinausgehen. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen sind die Kosten, die die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der portugiesischen Regierung für den Finanzsektor für den Haushalt verursachen könnte. Die Konsolidierung soll durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen der Konsolidierung auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht werden.“ |
2. |
Absatz 5 wird wie folgt geändert:
|
3. |
Absatz 6 wird wie folgt geändert:
|
4. |
Absatz 7 wird wie folgt geändert:
|
5. |
Absatz 8 wird wie folgt geändert:
|
6. |
Absatz 9 erhält folgende Fassung: „(9) Um eine reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und die nachhaltige Korrektur der Ungleichgewichte zu unterstützen, steht die Kommission Portugal bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Abstimmung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die nötigen Korrekturen, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu erhöhen, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und negative soziale Auswirkungen, insbesondere auf die schwächsten Gruppen der portugiesischen Gesellschaft, möglichst gering zu halten.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 14. Dezember 2011.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. KOROLEC
(1) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.
(2) ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.
(3) ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.“