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Document 32009D1007

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2009 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

OJ L 347, 24.12.2009, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/1007/oj

24.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 347/29


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 17. Dezember 2009

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(2009/1007/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung dessen, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a im Zuge der Konzertierung vom 18. November 2009 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Mittel über die Obergrenze der Teilrubrik 1a hinaus aufzustocken, und zwar um

120 Mio. EUR für die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms;

75 Mio. EUR für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von 195 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen in Teilrubrik 1a bereitzustellen.

Dieser Betrag wird bereitgestellt, um die veranschlagten Mittel aufzustocken, und zwar um

120 Mio. EUR für die Finanzierung von Energieprojekten im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms;

75 Mio. EUR für die Stilllegung des Kernkraftwerks Kosloduj.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Straßburg am 17. Dezember 2009.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. BUZEK

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. LINDBLAD


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


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