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Document 32007E0520

Gemeinsame Aktion des Rates 2007/520/CFSP vom 23. Juli 2007 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo

OJ L 192, 24.7.2007, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/11/2007

ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2007/520/oj

24.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 192/28


GEMEINSAME AKTION DES RATES 2007/520/CFSP

vom 23. Juli 2007

zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP zur Einsetzung eines EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) bezüglich einer möglichen Krisenbewältigungsoperation der Europäischen Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und in möglichen anderen Bereichen im Kosovo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 10. April 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP (1) angenommen, die am 1. September 2007 ausläuft.

(2)

Am 29. Juni 2007 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee empfohlen, das Mandat des EU-Planungsteams (EUPT Kosovo) für einen weiteren Zeitraum bis zum 30. November 2007 zu verlängern.

(3)

Die EUPT Kosovo sollte erforderlichenfalls Kernpersonal für eine mögliche zukünftige Krisenbewältigungsoperation im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vor der Annahme einer neuen, die Resolution 1244 ersetzenden Resolution durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstellen und ausbilden können.

(4)

Die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP sollte daher entsprechend geändert und verlängert werden —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 2 Absatz 5 Unterabsatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

„Einstellung und Schulung von Personal als Kern für die mögliche künftige ESVP-Krisenbewältigungsoperation, wenn nötig vor der Annahme einer neuen, die Resolution 1244 ersetzenden Resolution durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, damit dieses rasch eingesetzt werden kann.“

2.

Artikel 14 erhält folgenden Wortlaut:

„Artikel 14

Überprüfung

Der Rat bewertet bis zum 30. September 2007, ob das EUPT Kosovo nach dem 30. November 2007 weitergeführt werden soll, wobei er berücksichtigt, dass ein reibungsloser Übergang zu einer möglichen EU-Krisenbewältigungsoperation im Kosovo gewährleistet sein muss.“

3.

Artikel 15 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Sie gilt bis zum 30. November 2007.“

Artikel 2

Der in Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2006/304/GASP genannte finanzielle Bezugsrahmen nach der Aufstockung gemäß Artikel 2 der Gemeinsamen Aktion 2007/334/GASP deckt die Ausgaben des Zeitraums vom 1. Januar 2007 bis 30. November 2007 ab.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 4

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juli 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. AMADO


(1)  ABl. L 112 vom 26.4.2006, S. 19. Geändert durch die Gemeinsame Aktion 2007/334/GASP (ABl. L 125 vom 15.5.2007, S. 29).


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