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Document 22002D0289

2002/289/EG: Beschluss Nr. 9/2001 vom 21. November 2001 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Streichung von Konformitätsbewertungsstellen aus den Listen der Sektoralen Anhänge über Telekommunikationsgeräte und elektromagnetische Verträglichkeit

OJ L 101, 17.4.2002, p. 21–22 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/289/oj

22002D0289

2002/289/EG: Beschluss Nr. 9/2001 vom 21. November 2001 des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Streichung von Konformitätsbewertungsstellen aus den Listen der Sektoralen Anhänge über Telekommunikationsgeräte und elektromagnetische Verträglichkeit

Amtsblatt Nr. L 101 vom 17/04/2002 S. 0021 - 0022


Beschluss Nr. 9/2001

vom 21. November 2001

des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Streichung von Konformitätsbewertungsstellen aus den Listen der Sektoralen Anhänge über Telekommunikationsgeräte und elektromagnetische Verträglichkeit

(2002/289/EG)

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf die Artikel 9 und 14,

in der Erwägung, dass für die Streichung von Konformitätsbewertungsstellen aus der Liste eines Sektoralen Anhangs ein Beschluss des Gemischten Ausschusses erforderlich ist -

BESCHLIESST:

1. Die Konformitätsbewertungsstelle in Anlage A wird aus der Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte "Zugang der USA zum EG-Markt" in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte gestrichen.

2. Die Konformitätsbewertungsstelle in Anlage B wird aus der Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte "Zugang der EG zum US-Markt" in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit gestrichen.

3. Die Vertragsparteien erkennen die Ergebnisse der von den Konformitätsbewertungsstellen in den Anlagen A und B vor diesem Beschluss durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren weiter an, es sei denn, eine Regelungsbehörde einer Vertragspartei beschließt aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und des Umweltschutzes oder der Nichterfuellung anderer Anforderungen im Rahmen des betreffenden Sektoralen Anhangs etwas anderes.

4. Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst und wird von den Vertretern des Gemischten Ausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Dieser Beschluss tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.

Washington D.C., den 15. November 2001

Brüssel, den 21. November 2001

Im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika

Catherine Novelli

Im Namen der Europäischen Gemeinschaft

Robert Madelin

Anlage A

Konformitätsbewertungsstelle der USA, die aus der Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte "Zugang der USA zum EG-Markt" in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über Telekommunikationsgeräte gestrichen wird

Integrity Test & Design, an Entela Company 37-7 Ayer Road Littleton, Massachusetts, 01460 USA Tel. (1-616) 247 05 15 Fax (1-616) 247 75 27

Anlage B

Konformitätsbewertungsstelle der EG, die aus der Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte "Zugang der EG zum US-Markt" in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit gestrichen wird

BULL SA BP 20845 357, avenue du Général Patton F - 49008 Angers Cedex Tel. (33) 2 41 73 75 11 Fax (33) 2 41 73 74 74

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