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Document 32001D0749

2001/749/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 2001 zur vierten Änderung der Entscheidung 2001/532/EG über bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Spanien (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3221)

OJ L 280, 24.10.2001, p. 6–7 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 15/11/2001

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/749/oj

32001D0749

2001/749/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Oktober 2001 zur vierten Änderung der Entscheidung 2001/532/EG über bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Spanien (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3221)

Amtsblatt Nr. L 280 vom 24/10/2001 S. 0006 - 0007


Entscheidung der Kommission

vom 23. Oktober 2001

zur vierten Änderung der Entscheidung 2001/532/EG über bestimmte Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Spanien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3221)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2001/749/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 90/425/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/118/EWG(2), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Spanien kam es zu Ausbrüchen von klassischer Schweinepest.

(2) Angesichts des Handels mit lebenden Schweinen könnten diese Ausbrüche die Tierbestände in anderen Mitgliedstaaten gefährden.

(3) Spanien hat Maßnahmen gemäß der Richtlinie 80/217/EWG des Rates vom 22. Januar 1980 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest(3), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, getroffen.

(4) Spanien hat zusätzliche Maßnahmen zur serologischen Überwachung der klassischen Schweinepest in seinem Hoheitsgebiet getroffen.

(5) Mit der Entscheidung 2001/532/EG(4), zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/693/EG(5), hat die Kommission Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in Spanien erlassen. Diese Entscheidung wurde inzwischen dreimal geändert, um die Entwicklung der Seuchenlage zu berücksichtigen.

(6) Aufgrund der günstigen Entwicklung der Seuche in der Provinz Lerida ist die Entscheidung 2001/532/EG dahin zu ändern, dass die getroffenen Maßnahmen in den Bezirken Segrià, Garrigues und Segarra aufgehoben und in den Bezirken Pla d'Urgell, Urgell und Noguera verlängert werden.

(7) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Anhang I der Entscheidung 2001/532/EG erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Entscheidung.

(2) In Artikel 7 der Entscheidung 2001/532/EG wird das Datum "15. Oktober 2001" durch "15. November 2001" ersetzt.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten ändern ihre Handelsvorschriften, um sie mit dieser Entscheidung in Einklang zu bringen. Sie unterrichten die Kommission unverzüglich davon.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 23. Oktober 2001

Für die Kommission

David Byrne

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 29.

(2) ABl. L 62 vom 15.3.1993, S. 49.

(3) ABl. L 47 vom 21.2.1980, S. 11.

(4) ABl. L 192 vom 14.7.2001, S. 24.

(5) ABl. L 246 vom 15.9.2001, S. 34.

ANHANG

"ANHANG I

Autonome Region Katalonien: die Bezirke Pla d'Urgell, Urgell und Noguera in der Provinz Lérida."

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