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Document 31993R0342

Verordnung (EWG) Nr. 342/93 der Kommission vom 16. Februar 1993 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren des KN-Codes 6403 mit Ursprung in Indonesien und Thailand, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

OJ L 40, 17.2.1993, p. 9–9 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1993

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1993/342/oj

31993R0342

Verordnung (EWG) Nr. 342/93 der Kommission vom 16. Februar 1993 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren des KN-Codes 6403 mit Ursprung in Indonesien und Thailand, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

Amtsblatt Nr. L 040 vom 17/02/1993 S. 0009 - 0009


VERORDNUNG (EWG) Nr. 342/93 DER KOMMISSION vom 16. Februar 1993 zur Wiedereinführung der Erhebung der Zölle für die Waren des KN-Codes 6403 mit Ursprung in Indonesien und Thailand, denen die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates vom 20. Dezember 1990 zur Anwendung allgemeiner Zollpräferenzen auf bestimmte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern im Jahr 1991 (1), verlängert für 1993 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3917/92 (2), insbesondere auf Artikel 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach den Artikeln 1 und 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 wird die Zollaussetzung für 1993 jedem der in Anhang III aufgeführten Länder und Gebiete mit Ausnahme derjenigen, die in Spalte 4 des Anhangs I genannt sind, im Rahmen der in Spalte 6 des Anhangs I festgesetzten Präferenzzollplafonds gewährt. Sobald die individuellen Plafonds auf Gemeinschaftebene erreicht sind, kann nach Artikel 7 der genannten Verordnung die Erhebung der Zölle bei der Einfuhr der betreffenden Waren mit Ursprung in jedem der betreffenden Länder und Gebiete zu jedem Zeitpunkt wiedereingeführt werden.

Für die Waren des KN-Codes 6403 mit Ursprung in Indonesien und Thailand beträgt der individuelle Plafond 4 410 000 ECU. Am 22. Januar 1993 haben die in der Gemeinschaft angerechneten Einfuhren der genannten Waren aus Indonesien und Thailand den Plafond erreicht.

Es ist angezeigt, die Erhebung der Zölle für die betreffenden Waren gegenüber Indonesien und Thailand wiedereinzuführen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Ab 20. Februar 1993 wird die Erhebung der Zölle, die aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 für 1993 ausgesetzt ist, für Einfuhren der folgenden Waren mit Ursprung in Indonesien und Thailand in die Gemeinschaft wiedereingeführt:

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Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Februar 1993

Für die Kommission

Christiane SCRIVENER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 370 vom 31. 12. 1990, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 396 vom 31. 12. 1992, S. 1.

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