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Document 31988D0524

88/524/EWG: Entscheidung des Rates vom 26. Juli 1988 über die Durchführung eines Aktionsplans zur Schaffung eines Marktes für Informationsdienste

OJ L 288, 21.10.1988, p. 39–43 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1990

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1988/524/oj

31988D0524

88/524/EWG: Entscheidung des Rates vom 26. Juli 1988 über die Durchführung eines Aktionsplans zur Schaffung eines Marktes für Informationsdienste

Amtsblatt Nr. L 288 vom 21/10/1988 S. 0039 - 0043


*****

ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 26. Juli 1988

über die Durchführung eines Aktionsplans zur Schaffung eines Marktes für Informationsdienste

(88/524/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Es ist notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum 31. Dezember 1992 den Binnenmarkt schrittweise zu errichten; der Binnenmarkt beinhaltet einen Raum ohne innere Grenzen, in dem der freie Austausch von Waren, Dienstleistungen und die Freizuegigkeit von Personen gewährleistet werden.

Das Gemeinschaftsprogramm zur Entwicklung des Fachinformationsmarktes in Europa, das der Rat mit dem Beschluß 84/567/EWG (4) verabschiedet hat, hat die Notwendigkeit einer wesentlich umfassenderen Gemeinschaftspolitik für den Informationsmarkt erwiesen.

Die im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs haben auf ihrer Tagung vom 29. und 30. März 1985 in Brüssel die Schaffung eines gemeinschaftlichen Informationsmarktes als besonderes Ziel gebilligt.

Der Rat hat am 18. März 1986 die Mitteilung der Kommission über ein Arbeitsprogramm zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Informationsdienste positiv aufgenommen.

In den Konsultationen der Kommission mit Vertretern der Benutzer und Anbieter von Informationsdiensten sowie mit der Beratungsgruppe hoher Beamter für die Politik des Informationsmarktes war es möglich, im gemeinsamen Einvernehmen die Ziele und vordringlichen Aktionslinien für eine Gemeinschaftspolitik zu erarbeiten, um die vielfältigen, verschiedenartigen und miteinander verflochtenen Fragen, die sich aus den Veränderungen des Informationsmarktes ergeben, in ihrer Gesamtheit anzugehen.

Die Information spielt bei der Entwicklung von Handel und Industrie anerkanntermassen eine herausragende Rolle und verleiht der gesamten europäischen Wirtschaft Leistungsfähigkeit und Kohärenz; sie ist gleichzeitig ein wesentliches Element sowohl der kulturellen Identität der Gemeinschaft als auch des Zusammenlebens in einer modernen Gesellschaft.

Die rasche Entwicklung und Konvergenz der neuen Technologien macht es ausserordentlich schwierig, den genauen Umfang des Informationsmarktes zu definieren.

Es werden dringend umfassendere Statistiken über den gemeinschaftlichen Informationsmarkt benötigt, die denen vergleichbar sind, wie sie für die traditionelleren Sektoren vorliegen.

Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Information hängt die Schaffung eines gemeinsamen Marktes der Informationsdienste untrennbar mit der Vollendung des Binnenmarktes bis Ende 1992 zusammen.

Es gibt zahlreiche technische, administrative und rechtliche Hemmnisse für die Schaffung eines Binnenmarktes für Informationsdienste, die die Entwicklung neuer Dienste behindern und in einigen Fällen zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Verfahren sowie einer Harmonisierung im Bereich des Zugangs zu den Datenbasen sollte vorrangig geprüft werden.

Die Entwicklung des Informationspotentials und der auf Information beruhenden Dienste erfordert den Einsatz neuer Technologien und die Erzielung von Einsparungen durch Kapazitätserweiterungen.

Die Wettbewerbsposition der Gemeinschaft ist in einigen Bereichen des Informationsmarktes durchaus stark, muß jedoch in anderen Bereichen gestärkt werden.

In den Mitgliedstaaten unternehmen die öffentlichen Stellen in unterschiedlichem Ausmaß verschiedene Aktionen im Bereich des Informationsmarktes.

Der wachsenden Bedeutung der Information für den Welthandel und den damit verbundenen Dienstleistungsfragen wird in internationalen Gremien verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet; dies unterstreicht die Notwendigkeit, gemeinsame Positionen der Mitgliedstaaten in diesen Gremien zu entwickeln.

Dem Bedarf und den legitimen Ansprüchen der Benutzer von Informationsdiensten, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, sowie der am wenigsten begünstigten Gebiete der Gemeinschaft sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Die Gemeinschaft verfügt bereits über Instrumente, die bei der Verwirklichung einer solchen Politik hilfreich sein können.

Die Mechanismen der Finanzierungsinstrumente auf Gemeinschaftsebene können zur Verwirklichung des gegenwärtigen Aktionsplans beitragen, insbesondere bei den Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben, die dazu bestimmt sind, die Entwicklung des Marktes für Informationsdienste voranzutreiben.

Ein Teil der für notwendig erachteten Mittel, d.h. der zur Finanzierung von Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben bestimmte Betrag, kann insbesondere dazu dienen, gegebenenfalls zusätzliche Finanzierungsquellen seitens interessierter Partner zu mobilisieren, und somit eine Multiplikatorwirkung auf die Entwicklung des europäischen Marktes für Informationsdienste ausüben.

Jede Informationsmarktpolitik muß komplementär zu den anderen Gemeinschaftsinitiativen sein, die zur Zeit insbesondere im Telekommunikationsbereich durchgeführt werden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Hiermit werden die Ziele und Leitlinien des von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsplans gebilligt: dieser Aktionsplan hat folgende Ziele:

- Errichtung des Binnenmarktes der Informationsdienste bis Ende 1992 in Übereinstimmung mit dem Weißbuch über die Vollendung des Binnenmarktes;

- Stimulierung und Stärkung der wettbewerbsfähigen Angebotskapazität der europäischen Lieferanten von Informationsdiensten, wobei unter anderem die Funktion und die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt werden;

- Förderung der Benutzung fortschrittlicher Informationsdienste in der Gemeinschaft im Blick auf den Weltmarkt,

- Verstärkung der gemeinsamen Bemühungen um den Zusammenhalt der Gemeinschaft im Bereich der die Informationsdienste betreffenden Politiken.

Artikel 2

Zur Erreichung der Ziele nach Artikel 1 werden unter der Verantwortung der Kommission gemäß dem Aktionsplan im Anhang folgende Aktionen unternommen:

- Einsetzung eines europäischen Observatoriums für den Informationsmarkt mit dem Ziel, die Erstellung umfassenderer Statistiken zu fördern und die Wettbewerbsstärken und -schwächen der Gemeinschaft in diesem Sektor aufzuzeigen, damit die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Politik über faktische Grundlagen verfügt;

- Vorlage von Vorschlägen an den Rat, die auf die Beseitigung rechtlicher, administrativer und technischer Hindernisse abzielen, die der Errichtung des Informationsmarktes entgegenstehen;

- Verbesserung der Bedingungen für die Informationsübermittlung und den Zugang zu Informationsdiensten durch eine stärkere Standardisierung und Vereinfachung;

- Ausarbeitung von Initiativen bezueglich der Rolle des öffentlichen Sektors auf dem Informationsmarkt mit dem Ziel, das Zusammenwirken dieses Sektors mit dem privatwirtschaftlichen Sektor zu verbessern;

- Initiierung von Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben, die die Schaffung des Europäischen Marktes für Informationsdienste voranbringen;

- Vorbereitung einer spezifischen Aktion zugunsten von Bibliotheken aufgrund der Entschließung des Rates vom 27. September 1985 (1);

- Förderung der Nutzung und des weiteren Ausbaus der auf dem Markt verfügbaren europäischen Informationsdienste.

Diese Aktionen dürfen sich nicht mit den Tätigkeiten überschneiden, die im Rahmen gemeinschaftlicher oder einzelstaatlicher Programme in diesen Bereichen durchgeführt werden. Bei der Durchführung dieser Aktionen greift die Kommission soweit wie möglich auf die bestehenden Instrumente und Verfahren zurück.

Artikel 3

Die Durchführung der in Artikel 2 genannten Aktionen beginnt zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung.

Artikel 4

Die zur Verwirklichung der genannten Aktionen für erforderlich erachteten Mittel belaufen sich auf 15 Millionen ECU für das Jahr 1989 und auf 21 Millionen ECU für das Jahr 1990.

Die Vertragspartner haben in der Regel einen wesentlichen Teil der Finanzierung zu übernehmen, der mindestens 50 % der Gesamtkosten beträgt.

Artikel 5

Während des zweiten Halbjahres 1989 wird die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bewertungsbericht über die mit der Durchführung der Aktionen erzielten Erzeugnisse übermitteln und kann Orientierungen vorlegen, die sich daraus für die eventuelle Fortsetzung der Aktionen bis Ende 1992 ergeben.

Ferner unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat in den Jahren 1989 und 1990 einen Bericht über die wichtigsten Ereignisse und Entwicklungen auf dem Informationsmarkt.

Artikel 6

(1) Die Kommission wird von einem Beratenden Ausschuß, nachstehend »Ausschuß" genannt, unterstützt, der sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu fassenden Beschlüsse. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage - erforderlichenfalls durch eine Abstimmung - festsetzen kann.

Die Stellungnahme wird in das Protokoll des Ausschusses aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht, die Aufnahme seines Standpunkts in das Protokoll zu verlangen.

Die Kommission berücksichtigt so weit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet ihn darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtigt hat.

Der Ausschuß unterstützt die Kommission bei ihren allgemeinen Arbeiten zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Informationsdienste, und zwar insbesondere bei der Festlegung von Gemeinschaftspolitiken, um Überschneidungen mit einzelstaatlichen Aktionen zu vermeiden.

(2) Bei der Durchführung des Aktionsplans nach Artikel 2 hört die Kommission den Ausschuß insbesondere zu folgenden Fragen an:

- Prioritäten des Aktionsplans,

- Inhalt der Ausschreibungen und der Aufrufe zu Interessenbekundungen,

- Kriterien für die Auswahl der Projekte und der Vertragspartner,

- Finanzvolumen der Prioritäten,

- Bewertung der Projekte,

- Abweichungen von Artikel 4 Absatz 2,

- Bewertung des Programms im Hinblick auf die Ausarbeitung des Berichts nach Artikel 5.

Artikel 7

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 1988.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Y. PAPANTONIOU

(1) ABl. Nr. C 249 vom 17. 9. 1987, S. 6.

(2) ABl. Nr. C 13 vom 18. 1. 1988, S. 69.

(3) ABl. Nr. C 356 vom 31. 12. 1987, S. 1.

(4) ABl. Nr. L 314 vom 4. 12. 1984, S. 19.

(1) ABl. Nr. C 271 vom 23. 10. 1985, S. 1.

ANHANG

AKTIONSPLAN ZUR SCHAFFUNG EINES GEMEINSCHAFTSMARKTES

FÜR INFORMATIONSDIENSTE

1989-1990

1. Observatorium für den Informationsmarkt

Bei der Kommission wird ein Observatorium für den Informationsmarkt (OIM) mit dem Ziel geschaffen, die statistischen Erkenntnisse über den Informationsmarkt in der Gemeinschaft zu verbessern und der Kommission die faktischen Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu liefern. Das OIM soll die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, Unternehmen und anderer Gremien, die an der Entwicklung dieses Marktes interessiert sind, ergänzen. Die Tätigkeit des OIM tritt somit nicht an die Stelle der Anstrengungen der Mitgliedstaaten, Unternehmen und anderer Gremien, sondern wird parallel dazu durchgeführt. Das OIM soll

- eng mit den Sachverständigen der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Qualität und Verfügbarkeit von Statistiken über den Informationsmarkt zu verbessern, indem Mittel und Wege gesucht werden, die Statistiken nach einem gemeinsamen theoretischen Konzept zu erstellen, und

- Angaben über den Informationsmarkt sammeln und Analysen vornehmen, um der Kommission die faktischen Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu liefern.

Die Ergebnisse der Datensammlung und der Analysen werden veröffentlicht.

Mittelausstattung: 1,8 Millionen ECU.

2. Beseitigung technischer, administrativer und rechtlicher Hindernisse

Die Kommission untersucht mit den Informationslieferanten und -benutzern den Bedarf nach einer Vereinfachung und Standardisierung des Zugangs zu Datenbankdiensten und die Aussichten für eine Einigung über eine derartige Standardisierung.

Die Kommission untersucht die Art der rechtlichen und administrativen Hindernisse und die Möglichkeiten ihrer Beseitigung. Die Kontroll- und Beratungstätigkeit der Beratenden Gruppe für Rechtsfragen wird in folgenden prioritären Bereichen fortgesetzt: geistiges Eigentum, Feststellung der Echtheit elektronischer Unterschriften, Computerbetrug, Haftung im Zusammenhang mit Informationsdiensten, Vertraulichkeit von Informationsdiensten, Vertraulichkeit von Datenbank-Nachforschungen und Schutz der Privatsphäre.

Die Kommission unterstützt eine Verbesserung der Bedingungen für die Verbreitung der Informationsdienste durch die Post- und Telekommunikationsdienste dadurch, daß sie gemeinsame Vorhaben von Verlegern und Postbehörden fördert und sich weiterhin um eine Verbesserung des gemeinschaftlichen Fernmeldewesens bemüht.

Mittelausstattung: 1,5 Millionen ECU.

3. Verbesserung des Zusammenwirkens zwischen öffentlichem und privatwirtschaftlichem Sektor

Es werden Untersuchungen und Seminare durchgeführt zur Ausarbeitung von Leitlinien, Empfehlungen usw. für die

- Förderung der Entwicklung europäischer Informationsdienste;

- Unterstützung des öffentlichen Sektors bei den Beschlüssen darüber, wie Informationen zugänglich gemacht werden können;

- Förderung der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors durch den privatwirtschaftlichen Sektor;

- Verbesserung der Weitergabe der Erfahrungen in den Mitgliedstaaten bei der Förderung der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors durch den privatwirtschaftlichen Sektor;

- Verbesserung der Transparenz der staatlichen Politik hinsichtlich einer solchen Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors durch den privatwirtschaftlichen Sektor, z.B. der Bedingungen für die direkte Bereitstellung von Datenbankdiensten durch den öffentlichen Sektor, der Preispolitik usw.

Mittelausstattung: 0,2 Millionen ECU.

4. Initiierung von Pilotprojekten und Demonstrationsvorhaben

Gemäß den in dem Aufruf zu Interessenbekundungen (ABl. Nr. C 188 vom 17. 7. 1987) dargelegten Bedingungen und Kriterien wird die Kommission:

- die eingegangenen Interessenbekundungen untersuchen und bewerten;

- Projektideen mit ähnlichen oder ergänzenden Zielsetzungen gruppieren und mit Hilfe von Sachverständigen Vorschläge für Vorbereitungs- und Durchführbarkeitsstudien entwickeln;

- mit möglichen Partnern verhandeln (z.B. Grossunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, Partner aus weniger begünstigten Gebieten, einzelnen Ländern); - gemäß den in dem Aufruf zu Interessenbekundungen dargelegten Zielsetzungen Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben einleiten, z.B. in neuen Anwendungsgebieten und zur Demonstrierung eines innovativen Technologieeinsatzes;

- die Vorhaben weiterführen, die im Rahmen des fünfjährigen Aktionsplans zur Entwicklung des Fachinformationsmarktes eingeleitet worden sind, z.B. der Werkstoff-Datenbank.

Mittelausstattung: 23 Millionen ECU.

5. Förderung der Benutzung europäischer Informationsdienste

Ergänzung der Anstrengungen der Informationslieferanten des privatwirtschaftlichen Sektors und der Mitgliedstaaten durch

- Bereitstellung von Sachinformationen über die innerhalb der Gemeinschaft angebotenen Dienste, z.B. mittels mehrsprachiger Indexe;

- Beratung und Ausbildung der Benutzer, sofern dies nicht bereits bei den Informationslieferanten geschieht, unter anderem durch den Ausbau von Begleitdiensten für die Benutzer;

- Schaffung von Absatzmärkten für neue Dienstleistungen, sofern dies von gemeinschaftlichen Informationslieferanten gewünscht wird;

- Durchführung einer Werbekampagne für die Benutzung der gemeinschaftlichen Informationsdienste.

Für diese Tätigkeiten wird die bestehende Infrastruktur der Kommission, wie das Hostzentrum ECHO, eingesetzt.

Mittelausstattung: 7 Millionen ECU.

6. Vorbereitung einer Aktion zugunsten der Bibliotheken aufgrund der Entschließung des Rates vom 27. September 1985

Vorbereitung eines Vorhabens zur Herstellung einer Verbindung zwischen den Bibliotheken in der Gemeinschaft; Unterstützung der Benutzung von Bibliotheken und Förderung der Einführung neuer Informationstechnologien.

Mittelausstattung: 2,5 Millionen ECU.

Mittelausstattung insgesamt: 36 Millionen ECU.

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