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Document 52021M10424

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10424 — Forestal Arauco/OTPPB/Agricola Neufun JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 372/10

PUB/2021/722

OJ C 372, 16.9.2021, p. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 372/11


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10424 — Forestal Arauco/OTPPB/Agricola Neufun JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 372/10)

1.   

Am 8. September 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Forestal Arauco S.A. (Chile), letztlich kontrolliert von Inversiones Angelini y Compañía Limitada (Angelini-Gruppe),

Ontario Teachers’ Pension Plan Board (Kanada),

Agricola Neufun Spa (Chile).

Forestal Arauco S.A. und Ontario Teachers’ Pension Plan Board („OTPPB“) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Agricola Neufun SpA.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Forestal Arauco: Forstwirtschaft (Aufforstung, Wiederaufforstung, Auslichtung, Pflege, Bewirtschaftung, Nutzung und Industrialisierung gepflanzter und natürlich gewachsener Wälder), Landwirtschaft und Viehzucht, Verkauf und Ausfuhr von Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Forstwirtschaft, Industrie, Landwirtschaft und Viehzucht,

OTPPB: Verwaltung von Pensionsleistungen und Investitionen in Pensionskassenkapital im Namen aktiver und pensionierter Lehrer in der kanadischen Provinz Ontario,

Agricola Neufun Spa: Das zu gründende Gemeinschaftsunternehmen (JV) wird im Gartenbau tätig sein, einschließlich Entwicklung, Anbau, Pflege, Beerntung, Betrieb und Erhaltung von Haselnusspflanzungen und/oder anderen Pflanzungen wie Walnussbäumen in Chile. Das JV wird die Früchte dieser Haselnusssträucher und Walnussbäume vermarkten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10424 — Forestal Arauco/OTPPB/Agricola Neufun JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

Email: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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