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Document 52020AP0189
European Parliament legislative resolution of 10 July 2020 on the proposal for a Council decision amending Directives (EU) 2017/2455 and (EU) 2019/1995 as regards the dates of transposition and application due to the outbreak of the COVID-19 crisis (COM(2020)0198 — C9-0137/2020 — 2020/0082(CNS))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2020 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise (COM(2020)0198 — C9-0137/2020 — 2020/0082(CNS))
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2020 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise (COM(2020)0198 — C9-0137/2020 — 2020/0082(CNS))
OJ C 371, 15.9.2021, p. 129–133
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.9.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 371/129 |
P9_TA(2020)0189
Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise *
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2020 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 in Bezug auf die Umsetzungsfrist und den Geltungsbeginn aufgrund des Ausbruchs der COVID-19-Krise (COM(2020)0198 — C9-0137/2020 — 2020/0082(CNS))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren — Anhörung)
(2021/C 371/25)
Das Europäische Parlament,
— |
unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2020)0198), |
— |
gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9-0137/2020), |
— |
gestützt auf Artikel 82 seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0122/2020), |
1. |
billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung; |
2. |
fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 293 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entsprechend zu ändern; |
3. |
fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; |
4. |
fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; |
5. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
Abänderung 1
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 3 a (neu)
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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|
|
Abänderung 2
Vorschlag für einen Beschluss
Erwägung 4
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Abänderung 3
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1 — Absatz 1 — Nummer 1 — Buchstabe a
Richtlinie (EU) 2017/2455
Artikel 2 — Überschrift
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG mit Wirkung vom 1. Juli 2021 |
Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG mit Wirkung vom 1. April 2021 |
Abänderung 4
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1 — Absatz 1 — Nummer 1 — Buchstabe b
Richtlinie (EU) 2017/2455
Artikel 2 — Absatz 1 — Einleitung
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 wird die Richtlinie 2006/112/EG wie folgt geändert: |
Mit Wirkung vom 1. April 2021 wird die Richtlinie 2006/112/EG wie folgt geändert: |
Abänderung 5
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1 — Absatz 1 — Nummer 2
Richtlinie (EU) 2017/2455
Artikel 3 — Absatz 1
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 wird Titel IV der Richtlinie 2009/132/EG aufgehoben. |
Mit Wirkung vom 1. April 2021 wird Titel IV der Richtlinie 2009/132/EG aufgehoben. |
Abänderung 6
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1 — Absatz 1 — Nummer 3 — Buchstabe a
Richtlinie (EU) 2017/2455
Artikel 4 — Absatz 1 — Unterabsatz 2
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 30. Juni 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um den Artikeln 2 und 3 dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 31. März 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um den Artikeln 2 und 3 dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
Abänderung 7
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 1 — Absatz 1 — Nummer 3 — Buchstabe b
Richtlinie (EU) 2017/2455
Artikel 4 — Absatz 1 — Unterabsatz 4
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Sie wenden die Vorschriften, die erforderlich sind, um den Artikeln 2 und 3 dieser Richtlinie nachzukommen, ab dem 1. Juli 2021 an. |
Sie wenden die Vorschriften, die erforderlich sind, um den Artikeln 2 und 3 dieser Richtlinie nachzukommen, ab dem 1. April 2021 an. |
Abänderung 8
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 2 — Absatz 1
Richtlinie (EU) 2019/1995
Artikel 2 — Absatz 1 — Unterabsatz 1
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 30. Juni 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 31. März 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
Abänderung 9
Vorschlag für einen Beschluss
Artikel 2 — Absatz 1
Richtlinie (EU) 2019/1995
Artikel 2 — Absatz 1 — Unterabsatz 2
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Sie wenden diese Vorschriften ab dem 1. Juli 2021 an. |
Sie wenden diese Vorschriften ab dem 1. April 2021 an. |