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Document 52019M9523

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9523 — Munich RE/DIF/Green Investment Group/Covanta/Dublin Waste-To-Energy facility) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR.)

OJ C 307, 11.9.2019, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.9.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 307/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9523 — Munich RE/DIF/Green Investment Group/Covanta/Dublin Waste-To-Energy facility)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2019/C 307/06)

1.   

Am 2. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München („Munich Re“, Deutschland),

DIF Infrastructure V Cooperatief U.A („DIF“), kontrolliert von der DIF Management Holding BV (Niederlande),

Green Investment Group Limited („GIG“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von der Macquarie Group (Australien),

Covanta Holding Corporation („Covanta“, USA),

Covanta Europe Assets Limited („Müllverbrennungsanlage Dublin“, Irland).

Munich Re, DIF, GIG und Covanta übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Müllverbrennungsanlage Dublin, die derzeit von DIF, GIG und Covanta gemeinsam kontrolliert wird.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Munich Re ist vorwiegend im Rückversicherungs- und Versicherungsgeschäft tätig.

DIF ist ein Infrastrukturinvestitionsfonds.

GIG ist auf Principal Investments in umweltfreundliche Infrastruktur, auf die Projektdurchführung und Portfolioverwaltung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen spezialisiert.

Covanta ist in erster Linie in den Bereichen Abfallentsorgung und Energie tätig.

Die Müllverbrennungsanlage Dublin ist in der Abfallbeseitigung und Stromerzeugung tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9523 — Munich RE/DIF/Green Investment Group/Covanta/Dublin Waste-To-Energy facility

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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