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Document 52018IR1230

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Nachdenken über Europa: Die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union“

COR 2018/01230

OJ C 461, 21.12.2018, p. 5–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 461/5


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Nachdenken über Europa: Die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union“

(2018/C 461/02)

Berichterstatter:

Karl-Heinz LAMBERTZ (BE/SPE), Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, Mitglied des Parlaments und Senator der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Markku MARKKULA (FI/EVP), Erster Vizepräsident des Europäischen Ausschusses der Regionen und Mitglied des Stadtrats von Espoo

Referenzdokument:

Ersuchen des Präsidenten des Europäischen Rates Donald TUSK vom 8. November 2016 um eine Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) zum Thema „Nachdenken über Europa: Die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union“

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Präambel: Hintergrund des Beitrags der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens

1.

gestützt auf die Grundsatzerklärung zu den Aufgaben des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR), Brüssel, 21. April 2009: „Wir sind eine politische Versammlung, der gewählte Mandatsträger der regionalen und lokalen Ebene im Dienste der europäischen Integration angehören. Gestützt auf unsere politische Legitimation sorgen wir für die institutionelle Vertretung aller Gebiete, Regionen, Städte und Gemeinden der Europäischen Union. Unsere Aufgabe ist es, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in die Beschlussfassung der Union einzubinden und somit eine bessere Teilhabe der Unionsbürger zu fördern. […] Wir achten auf die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, damit die Beschlüsse der EU möglichst bürgernah und auf der am besten geeigneten Ebene gefasst und ausgeführt werden. […] Wir suchen das direkte Gespräch mit unseren Mitbürgern über die Leistungen Europas und die großen Aufgabenstellungen der Zukunft und arbeiten daran mit, die Umsetzung und die Wirkung der Gemeinschaftspolitiken auf die Gebietskörperschaften zu erklären und darzulegen.“;

2.

gestützt auf die fünf politischen Prioritäten des AdR für den Zeitraum 2015-2020 („Ein Neuanfang für die europäische Wirtschaft“, „Die Bedeutung der territorialen Dimension der EU-Rechtsvorschriften“, „Ein einfacheres, stärker vernetztes Europa“, „Stabilität und Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der Europäischen Union“, „Das Europa der Bürgerinnen und Bürger ist das Europa der Zukunft“);

3.

gestützt auf die Befassung durch den Präsidenten des Europäischen Rates vom 8. November 2016 mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme des AdR zu den Ansichten und Vorschlägen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Zukunft Europas für die Wiederherstellung des Vertrauens in das europäische Projekt (1);

4.

gestützt auf das Weißbuch der Europäischen Kommission zur Zukunft Europas — Die EU der 27 im Jahr 2025 — Überlegungen und Szenarien vom 1. März 2017 und die hierauf folgenden fünf Reflexionspapiere;

5.

gestützt auf die am 25. März 2017 unterzeichnete Erklärung von Rom, in der die Unterzeichner ihre feste Entschlossenheit zum Ausdruck bringen, „unseren Bürgerinnen und Bürgern zuzuhören, wenn sie ihre Anliegen zum Ausdruck bringen, und auf diese Anliegen einzugehen“ sowie „auf der Ebene zusammen[zu]arbeiten, auf der wirklich etwas bewirkt werden kann, sei es auf der Ebene der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten, der Regionen oder der Gemeinde; dies wird im Geiste der vertrauensvollen und loyalen Kooperation sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen der EU im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip geschehen. Wir werden auf den verschiedenen Ebenen den Spielraum vorsehen, der erforderlich ist, damit Europas Innovations- und Wachstumspotenzial gestärkt wird. Wir möchten, dass sich die Union in großen Fragen groß und in kleinen Fragen klein zeigt. Wir werden einen demokratischen, effizienten und transparenteren Beschlussfassungsprozess und bessere Ergebnisse fördern.“;

6.

gestützt auf die Absichtserklärung des Präsidenten der Europäischen Kommission (2), die auf die Fortsetzung der Debatte über das Weißbuch zur Zukunft Europas bis zu den Wahlen im Juni 2019 durch Debatten, Bürgerdialoge, Interaktion mit nationalen Parlamenten und Zusammenarbeit mit Regionen abzielt;

7.

gestützt auf den Bericht „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“ (3), in dem es heißt: „Neben der Basisebene spielen auch die Regionen eine immer wichtigere Rolle bei der Neukonzeption von Governance in der Union und ihren Mitgliedstaaten. Mit ihrer robusten sozioökonomischen Grundlage und einer gemeinsamen kulturellen Identität haben sie — als wichtige Akteure und Vermittler im Bereich Bürgerkontakte — die richtige Größenordnung, um in vielen Politikbereichen für Orientierung und eine sinnvolle Umsetzung zu sorgen“; sowie auf den „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017“ (4), in dem festgestellt wird, dass die Stärkung des Gefühls der Verbundenheit der Bürger mit der europäischen Integration sowie ihrer Teilhabe daran von entscheidender Bedeutung ist;

8.

gestützt auf die drei Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Zukunft der Europäischen Union (5);

9.

gestützt auf die Einleitung der „Bürgerkonsultationen“ in EU-Mitgliedstaaten im April 2018.

Die Ansichten und Erwartungen der Bürger und der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf ihre EU verstehen und vermitteln

a)   Die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften versuchen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Stimme zu geben

10.

weist darauf hin, dass er im Rahmen seiner im März 2016 eingeleiteten Initiative „Nachdenken über Europa“ daran arbeitet, das Vertrauen zwischen der Europäischen Union und den Menschen, die in ihr leben, durch Bürgerdialoge und Bürgerversammlungen sowie durch Treffen mit Verbänden und Versammlungen lokaler und regionaler Politiker und einer Reihe von Basisorganisationen (6) sowie nationalen und europäischen Verbänden der Gebietskörperschaften wiederherzustellen, indem er die Ansichten, Ideen und Sorgen der Menschen in Bezug auf das europäische Projekt aufnimmt und weiterträgt;

11.

macht darauf aufmerksam, dass sich bislang mehr als 176 politische Vertreter des Europäischen Ausschusses der Regionen engagiert und Bürgerdialoge als Teil der Initiative „Nachdenken über Europa“ organisiert bzw. daran teilgenommen haben. An diesen Veranstaltungen in 110 Regionen in allen Mitgliedstaaten haben über 40 000 Teilnehmer persönlich oder online teilgenommen. Mehr als 22 000 Bürger haben über eine Online-Umfrage und eine mobile App Rückmeldungen gegeben. So konnten sich die Teilnehmer an den Dialogen und die Bürger auch virtuell an der Diskussion beteiligen;

12.

betont, dass sich Mandatsträger aller Fraktionen im AdR an diesen Tätigkeiten beteiligen und wo immer möglich Plattformen mit Vertretern des Europäischen Rates, Mitgliedern nationaler Parlamente, Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses teilen; unterstreicht den vorhandenen Koordinierungsbedarf zur Verbesserung der Öffentlichkeitswirkung und der Auswirkungen der Öffentlichkeitsarbeit aller Institutionen und Mitgliedstaaten;

13.

verweist auf die Ergebnisse der vom AdR in Auftrag gegebenen Umfrage unter lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, einschließlich der Mitglieder und Stellvertreter des AdR, und ihren Verbänden (7);

14.

weist darauf hin, dass die Menschen die meisten der in den Dialogen angesprochenen Probleme unter dem Blickwinkel der Situation in ihrer Region, ihrer Stadt oder ihrem lokalen Umfeld betrachten; unterstreicht diesbezüglich, dass die EU-Politiker aus den Regionen und Städten daher die Sorgen und Erwartungen der Bürger am besten kennen;

b)   Das haben uns die Bürgerinnen und Bürger mitgeteilt: Sie wollen eine EU, die auf Solidarität, Zusammenhalt und Bürgernähe fußt

15.

betont, dass die wichtigsten Anliegen, die in den Bürgerdialogen des AdR (8) zum Ausdruck kamen, die schleppende Umsetzung von Lösungen insbesondere in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Migration und in Bezug auf die allgemeine wirtschaftliche und soziale Lage betreffen;

16.

macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sich viele Bürger mehr Solidarität in der EU wünschen; dies ist ein dringender Appell, in verschiedenen Bereichen bestehende und in vielen Fällen zunehmende Ungleichheiten abzubauen, insbesondere durch die Stärkung von Zusammenhalt und Solidarität zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten und Regionen; eventuell müssen einige Politiken der Europäischen Union neu ausgerichtet und austariert werden, um dieser generellen Erwartung gerecht zu werden;

17.

verweist auf die weit verbreitete Unzufriedenheit mit der EU, die oft als zu weit entfernt und nicht vertrauenswürdig wahrgenommen wird. Gleichzeitig haben viele Menschen noch das Gefühl, dass sie nicht wissen, was die EU ist und was sie tut. Die Folge ist eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Bürger und der Fähigkeit der EU, diese Erwartungen konkret zu erfüllen. Die Bedeutung der EU für die Bewältigung der Probleme vor Ort wird nicht wahrgenommen, was auch auf zu wenig Kommunikation, irreführende Darstellungen und die Wortwahl bei der Kommunikation mit den Bürgern ebenso wie auf ihre zu geringe Beteiligung an der Beschlussfassung zurückzuführen ist;

18.

weist auf die Ergebnisse von Eurobarometer-Umfragen (9) hin, die zeigen, dass mehr als zwei Drittel der Befragten davon überzeugt sind, dass ihr Land von der Mitgliedschaft in der EU profitiert;

19.

weist in diesem Zusammenhang auf die Mitverantwortung der Mitgliedstaaten für die Suche nach Lösungen auf europäischer Ebene und die Handlungsfähigkeit der EU im Rahmen der wichtigen Agenden hin, mit denen die EU einen echten Mehrwert schaffen kann. Gleichzeitig müssen sie die erforderlichen nationalen Reformen mit einer angemessenen Finanzierung durchführen, um eine gut funktionierende Kommunal- und Regionalverwaltung zu gewährleisten, bei der die Bürger die Erfahrung machen, dass die Probleme in Angriff genommen werden;

20.

unterstreicht, dass sich in vielen lokalen Debatten und auch anhand der Ergebnisse der Umfrage gezeigt hat, dass die Generation der unter Dreißigjährigen die größte Begeisterung für die EU hegt und der Freizügigkeit und den durch die EU gebotenen Bildungsmöglichkeiten große Bedeutung beimisst; ist sich jedoch auch bewusst, dass diese Generation in vielen Ländern am härtesten von den Langzeitfolgen der Wirtschaftskrise sowie von Jugendarbeitslosigkeit getroffen wird und die hierbei von der Europäischen Union gespielte Rolle sehr kritisch sieht; sieht daher entschieden die Notwendigkeit einer sehr viel stärkeren Zukunftsausrichtung der EU-Politiken, die in das Beschlussfassungssystem der EU integriert werden muss, mit konkreten Maßnahmen und mehr Mitteln für die Bewältigung von Problemen, von denen insbesondere junge Menschen betroffen sind;

21.

betont, dass die Sorge der Bürger, dass sie bei der Beschlussfassung nicht ausreichend berücksichtigt werden, oft zu Misstrauen in unterschiedlicher Form gegenüber demokratischen Institutionen (einschließlich der EU-Institutionen) führt;

22.

hebt hervor, dass das Vertrauen in die lokalen und regionalen Regierungs- und Verwaltungsebenen im Durchschnitt höher ist als das Vertrauen in die nationale Regierung und dass es in den meisten Mitgliedstaaten auch höher ist als das Vertrauen in die EU;

23.

weist in dem Bestreben, das Vertrauen in die EU wiederherzustellen, darauf hin, wie wichtig es ist, den Bürgern zu verdeutlichen, wer für Beschlüsse auf EU-Ebene letztlich zuständig ist; ruft daher dazu auf, die demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken;

24.

erinnert daran, dass die europäische Integration ein Projekt ist, das einem Satz universeller Werte und Rechte politischen Ausdruck verleihen soll; viele Bürger sind jedoch enttäuscht von dem, was sie als Unfähigkeit der EU empfinden, ihre eigenen Werte einzuhalten und diese aufrechtzuerhalten; ist sich bewusst, dass die gemeinsamen Werte der EU-Bürger als unverzichtbare Grundlage für gegenseitiges Vertrauen und Kompromisse kontinuierlich bekräftigt werden müssen;

25.

sieht erhebliches Potenzial für die Entwicklung einer Identität bzw. eines Zugehörigkeitsgefühls als Unionsbürger unter den EU-Bürgern mit wichtigen Rechten und Pflichten, die ihren Alltag betreffen; eine solche Identität, die auf Europas reichem historischen und kulturellen Erbe beruht, wäre wichtig, um das Zugehörigkeitsgefühl des einzelnen Bürgers zum „europäischen Projekt“ zu fördern. Sie sollte vorhandene nationale, regionale und lokale Identitäten, die die Identität eines Menschen ausmachen, ergänzen und bereichern. Eine Identität kann und darf jedoch niemals aufgezwungen werden — sie kann durch Bürgerbeteiligung, kulturelle Aktivitäten und Bildung unterstützt und gefördert werden, weswegen angemessene Maßnahmen und Mittel hierfür vorgesehen werden sollten;

26.

stellt fest, dass Bürger, die in wissens- und zukunftsorientierten Gesellschaften leben, die Bedürfnisse ihres örtlichen Umfelds besser erfassen können und somit besser geeignet sind, neue und innovative, auf den lokalen Bedarf abgestimmte Lösungen auszuprobieren und einzuführen;

27.

unterstützt die Forderung der Bürger nach mehr Möglichkeiten für die demokratische Teilhabe und nach einer besseren Kommunikation mit den EU-Institutionen mittels Strukturen für einen ständigen und strukturierten Dialog; dringt zu diesem Zweck darauf, die Kommunikationsstrategie der Europäischen Kommission über ihre Informationsnetze zu stärken, indem die Regionalbehörden die Euro-Info-Zentren in ihrem Gebiet koordinieren, was die Wirkung von deren Tätigkeit vervielfältigen würde;

c)   Die nachdrückliche Forderung der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nach einer vollumfänglichen Beteiligung an der Gestaltung und Durchführung des europäischen Projekts (10)

28.

stimmt mit den Vertretern der lokalen und regionalen Ebene überein, dass die Schwerpunktbereiche, auf die sich die EU konzentrieren sollte, in erster Linie die Kohäsionspolitik betreffen, gefolgt von der Sozialpolitik (einschließlich Bildung und Mobilität), wirtschaftspolitischen Maßnahmen (Beschäftigung und Wachstum), Migration und Integration, Umweltbelangen (einschließlich Klimawandel) und Sicherheit;

29.

weist darauf hin, dass sowohl die Bürgerdialoge als auch die Umfrage unter den Gebietskörperschaften ergeben, dass in Bezug auf junge Menschen eine große Frage darin besteht, wie ihnen die richtigen Möglichkeiten gegeben und wie ihre Erwartungen erfüllt werden können;

30.

unterstreicht, dass wie bei den Bürgern die Solidarität auch bei den Vertretern lokaler und regionaler Gebietskörperschaften immer wieder als ein zentraler Grundwert der Europäischen Union genannt wird;

31.

hebt hervor, dass die Mehrheit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die an der Umfrage teilgenommen haben, eine stärkere Dezentralisierung und eine bessere Aufteilung der Zuständigkeiten für wesentliche Elemente einer guten Regierungsführung hält, da sie Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Qualität der Politikgestaltung steigern, indem sie eine direkte Beteiligung der Bürger und den Dialog mit ihnen sowie ortsbezogene Lösungen ermöglichen; macht auf den Mehrwert aufmerksam, den die Beteiligung der Gebietskörperschaften an der Beschlussfassung in der EU für die politischen Maßnahmen bewirkt;

32.

stellt fest, dass sich die Gebietskörperschaften der zunehmend stärker werdenden Notwendigkeit der Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg äußerst bewusst sind, um die großen Herausforderungen unserer Zeit — den Klimawandel und Naturkatastrophen, die Globalisierung in all ihren Facetten, die Digitalisierung und ihre sozialen Folgen, Instabilität auf der ganzen Welt, den demografischen Wandel, Armut und soziale Ausgrenzung usw. — gemeinsam anzugehen. Daneben kommt ihnen eine entscheidende Aufgabe bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik zu, wozu auch grenzüberschreitende Kooperationsinitiativen wie z. B. zahlreiche Bürger- und Kleinprojekte zählen, die als täglicher Ausdruck konkreter Solidarität von besonderer Bedeutung sind;

33.

macht darauf aufmerksam, dass sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ferner wünschen, dass sich die Europäische Union stärker den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten widmet, wie z. B. dem Recht, sich frei aufzuhalten, zu arbeiten und zu studieren; weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Arbeit hin, die die Regional- und Kommunalbehörden in Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen leisten können, um die Bürger über die tatsächlichen Möglichkeiten zu informieren, die ihnen die Freizügigkeit für ihr Studium oder ihr berufliches Weiterkommen in einem anderen Mitgliedstaat bietet;

Die EU-Politik vor Ort verankern, um etwas für das Leben der Menschen zu bewirken

a)   Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen auf der lokalen Ebene

34.

betont, dass die Politik der EU die Bürger befähigen muss, die Probleme anzugehen, die für ihr Leben wichtig sind und für die alle Governance-Ebenen, von der europäischen bis zur lokalen Ebene, Antworten liefern müssen;

35.

weist darauf hin, dass die vor uns liegenden gesellschaftlichen Herausforderungen zwar auf globaler Ebene angegangen werden müssen, dass aber auf lokaler Ebene gehandelt werden muss;

36.

verweist darauf, dass die Städte und Regionen die Verbindung zwischen den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und den Bürgern sicherstellen, indem sie ihrem Aufruf zum Handeln durch die Instrumente nachkommen, die ihnen von der EU zur Verfügung gestellt werden; die 17 Nachhaltigkeitsziele können ohne die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Absprache mit ihnen nicht umgesetzt werden. Insofern sollten alle Instrumente zur Unterstützung der dezentralen Zusammenarbeit, der politischen Kohärenz und des territorialen Ansatzes umfassend genutzt werden, da sie das Potenzial der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft für die Förderung von Partnerschaft und Synergien zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen mobilisieren;

b)   Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts für die Bürger

37.

unterstreicht, dass die Verringerung der anhaltenden wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede auch künftig eine große Herausforderung für die EU bleibt;

38.

weist darauf hin, dass der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt als Ziel im EU-Vertrag festgeschrieben ist und dass für sein Zustandekommen neben strukturellen auch neue Herausforderungen angegangen, widerstandsfähige Gesellschaften und Volkswirtschaften gefördert und ein Rahmen für die Bewältigung der Globalisierung aufgestellt werden müssen;

39.

verweist auf den siebten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: „Meine Region, mein Europa, unsere Zukunft“, der zeigt, wie wichtig die Kohäsionspolitik für Europa, seine Bürger, seine Wirtschaft und seine Städte und Regionen ist und dass das mit Hilfe der Kohäsionspolitik angestrebte Ziel, nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit sozialem Fortschritt in Einklang zu bringen, nichts an Bedeutung eingebüßt hat (11);

40.

fordert eine starke Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen auf der Grundlage des Prinzips europäischer Partnerschaften, der geteilten Mittelverwaltung und der Multi-Level-Governance im Sinne der Erklärung der #CohesionAlliance;

41.

bedauert, dass die positiven Auswirkungen der Kohäsionspolitik nur wenigen Bürgern bekannt sind; ruft daher zu gemeinsamen Anstrengungen aller Governance-Ebenen auf, um die Auswirkungen der verschiedenen Elemente der Maßnahmen und Fonds der EU besser bekannt zu machen;

42.

weist auf die EU-Städteagenda als Hilfsmittel bei der Bewältigung von Problemen hin, die von der städtischen Mobilität bis zur Luftqualität, von der Kreislaufwirtschaft bis zur Inklusion von Migranten und Flüchtlingen reichen. unterstreicht zudem die Bedeutung der Partnerschaften zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, um diese Probleme wirksamer anzugehen. Außerdem bietet sie den Städten und Regionen Unterstützung bei der Entwicklung ortsbezogener Innovationsökosysteme und der Umsetzung von Strategien für intelligente Spezialisierung;

43.

hebt hervor, dass Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI) und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) wesentliche Bestandteile des europäischen Sozialmodells und der sozialen Marktwirtschaft sind und dafür sorgen, dass alle das Recht und die Möglichkeit des Zugangs zu wesentlichen Gütern und hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen haben; spricht sich für eine Erweiterung des Begriffs der DAWI um neue soziale Dienstleistungen aus, wie etwa die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Migranten, den sozialen Wohnungsbau, das Mindesteingliederungseinkommen oder die digitale Infrastruktur;

44.

ruft zu mehr europäischen Partnerschaften zwischen Gemeinden, Städten und Regionen auch durch Städtepartnerschaften auf, die weltweit als Vorreiter bei der Umsetzung bewährter Verfahren für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und die praktische Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fungieren;

c)   Bewältigung der Migration und Sicherstellung der Integration

45.

weist darauf hin, dass die europäischen Bürger im Umgang mit der Herausforderung der Migration ein Kriterium dafür sehen, wie „Solidarität“ praktisch ausgeübt wird; es muss jedoch noch ein gemeinsames Verständnis dessen entwickelt werden, was Solidarität in diesem Zusammenhang bedeutet; unterstreicht die wichtige Aufgabe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Aufnahme und Integration von Migranten sowie beim Zustandekommen einer offen, rational und human geführten Debatte über diese sensiblen Fragen;

46.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Gemeinden, Städte und Regionen sowohl in ihrer Funktion als Krisenmanager als auch für die langfristige Integration Unterstützung benötigen. Neben den Mitgliedstaaten muss die EU einen kohärenten politischen Rahmen für die Migration sowie ausreichend gezielte finanzielle und technische Unterstützung bereitstellen, um die Integration von Migranten auf der lokalen Ebene zu erleichtern;

47.

unterstreicht, dass integrationspolitische Maßnahmen für Migranten von allen Governance-Ebenen partnerschaftlich entwickelt und als Teil einer umfassenden EU-Migrationspolitik — auch durch geeignete Finanzinstrumente auf EU-Ebene — unterstützt werden müssen. Um im Interesse sowohl der Migranten als auch der Gesellschaft des Aufnahmelandes die größte Aussicht auf eine erfolgreiche Integration sicherzustellen, sind einige Faktoren, wie die beruflichen Qualifikationen und die sprachlichen Fähigkeiten der Migranten, bestehende familiäre Bindungen, ihre Präferenzen und etwaige Vorabkontakte mit einem Aufnahmeland, zu berücksichtigen;

48.

weist darauf hin, dass ein wirksames und humanes Management der EU-Außengrenzen und die Entwicklung einer umfassenden Migrationspolitik sowie eines gemeinsamen europäischen Asylsystems mit gemeinsamen hohen Standards von grundlegender Bedeutung für alle Gemeinden, Städte und Regionen sind, vor allem für diejenigen, die Flüchtlinge aufgenommen haben, und für diejenigen, die an Grenzen liegen, die besonders stark von Migration betroffen sind; betont darüber hinaus, dass eine solche Politik einen koordinierten Ansatz für den humanitären Schutz, neue Wege für die reguläre Migration einschließlich zirkulärer Migrationsprogramme sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Migrationsursachen und des Menschenhandels in all seinen Formen und insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung umfassen muss, was sowohl ein neues Maß an politischer Entschlossenheit auf allen Ebenen als auch die entsprechenden Instrumente voraussetzt;

d)   Gewährleistung der sozialen Rechte und Zugang zu Bildung sowie Förderung des Kulturerbes

49.

betont, dass die Bürger den starken Wunsch nach einer Entwicklung der sozialen Dimension der EU in allen Maßnahmen und Programmen der EU als Ergänzung der vorhandenen nationalen oder regionalen Systeme der Gleichstellung und der sozialen Sicherheit verspüren. Artikel 8 und Artikel 9 AEUV bieten hierfür eine Grundlage und sollten deshalb angemessen durchgesetzt werden. Der AdR unterstützt ferner die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der die Gebietskörperschaften eine grundlegende Rolle spielen sollten, und fordert die Aufnahme eines Protokolls über den sozialen Fortschritt in die EU-Verträge; spricht sich für die Gleichstellung der sozialen und der wirtschaftlichen Rechte aus; begrüßt, dass die europäische Säule sozialer Rechte in das Europäische Semester aufgenommen wurde; unterstützt die Idee, ein sozialpolitisches Scoreboard in das Europäische Semester aufzunehmen, und ist zudem der Auffassung, dass verbindliche soziale Zielvorgaben in das Primärrecht der EU integriert werden müssen;

50.

betont, dass soziale Investitionen nicht nur unter dem Aspekt der Kosten für die öffentliche Hand betrachtet werden dürfen. Die Finanzierung der Sozialpolitik und der Schutz der sozialen Rechte, wie auf dem Sozialgipfel von Göteborg vom November 2017 festgestellt wurde, haben einen eindeutigen europäischen Mehrwert, der für die Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in den Integrationsprozess ausschlaggebend ist;

51.

hebt mit Blick auf die Beseitigung der Arbeitslosigkeit hervor, wie wichtig es ist, die Bürger durch besondere Maßnahmen zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Gruppen beim Zugang zu lokalen und fairen Arbeitsmärkten zu unterstützen; ruft ferner dazu auf, ein Konzept für soziale Zielvorgaben zu erstellen und diese in ein vorwärtsweisendes sozialpolitisches Aktionsprogramm aufzunehmen, das spezifische Maßnahmen und konkrete legislative Folgemaßnahmen für Investitionen in Menschen, Kompetenzen, Wissen, Sozialschutz und Inklusion enthält;

52.

fordert eine EU, die voll und ganz hinter der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern steht, insbesondere durch die Verhütung und Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, ein universelles, strukturelles und vielschichtiges Problem, das unkalkulierbare persönliche, soziale und wirtschaftliche Kosten mit sich bringt;

53.

hält Investitionen in junge Menschen für unerlässlich und fordert die EU dazu auf, die Gebietskörperschaften dabei zu unterstützen, dem Bedarf in den Bereichen Kompetenzen und Bildung nachzukommen; ruft zu einem neuen „Bündnis für Kompetenzen und Bildung“ auf, um öffentliche Investitionen in die Bildung, die Mobilität (Erasmus+), die interregionale Zusammenarbeit insbesondere in Grenzregionen und den persönlichen Austausch nicht nur im beruflichen Kontext, sondern auch im kulturellen Bereich zu fördern;

54.

fordert im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit die Einbeziehung der Regionalregierungen in die Verwaltung von Instrumenten wie dem Europäischen Sozialfonds und den Mitteln zur Unterstützung der Umsetzung der Jugendgarantie, da aktive Beschäftigungspolitik, einschließlich sozialer Innovation und Gleichstellungspolitik, häufig auf regionaler Ebene durchgeführt wird;

55.

hielte es für sinnvoll, im Bildungsbereich die gemeinsamen, von allen Europäern in verschiedenen Bereichen, wie Geschichte, Kultur, kulturelles Erbe oder dem Projekt Europa selbst, geteilten Elemente in die Lehrpläne zu integrieren; betont darüber hinaus auf jeden Fall, wie wichtig es ist, die Schüler über das Projekt Europa zu informieren, was gewöhnlich Aufgabe der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ist;

56.

erinnert daran, dass die vielfältigen Formen von Kulturerbe ein wertvolles Gut für Europa sind: ein Instrument mit potenziell großer Hebelwirkung für nachhaltigere Regionen mit einem stärkeren Zusammenhalt in der EU, das zur Stärkung der Identität in einer Region und ganz Europa beitragen kann und in besonderem Maße für das Motto der EU „In Vielfalt geeint“ steht;

57.

macht darauf aufmerksam, dass das Kulturerbe der Regionen mittels Tourismus und der Kreativwirtschaft Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliche Spillover-Effekte bieten kann, u. a. durch Innovation und Strategien für intelligente Spezialisierung;

58.

betont, dass die Europäische Union ihre sprachliche und kulturelle Vielfalt stimulieren und sie hochhalten, ihre Kenntnis fördern, Innovation und interregionale Zusammenarbeit in allen kulturellen Bereichen sowie neue Geschäftsmodelle in der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen muss;

e)   Förderung von Forschung, Innovation und Digitalisierung

59.

ist der Ansicht, dass europäische Förderprogramme auf der Grundlage von Forschung, Innovation, Austausch, Partnerschaft und Mobilität, die in „intelligenten Städten“ angeboten werden, den Bürgern bessere Dienstleistungen ermöglichen und so ihre Lebensqualität verbessern können; betont, dass auch die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik durch Forschung und Innovation dynamisiert und zukunftsorientiert werden können;

60.

fordert umfassendere Innovationen im öffentlichen Sektor und in Unternehmen, auch mit Unterstützung durch Initiativen wie „Wissenschaft trifft Regionen“, die Politiker und Wissenschaftler zusammenbringen, um eine fundierte Politikgestaltung zu erörtern, wodurch die Europäer die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft mitzugestalten;

61.

betont, dass die Digitalisierung und elektronische Behördendienste lokalen öffentlichen Verwaltungen zugutekommen. Bürger und Unternehmen wissen den europäischen Mehrwert solcher Investitionen oftmals im Rahmen der grenzüberschreitenden oder interregionalen Zusammenarbeit zu schätzen (einschließlich Breitband für alle), da sie die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft vor Ort stärken und zur Verbesserung der Lebensqualität auf lokaler und regionaler Ebene beitragen;

62.

hebt hervor, dass Städte — materielle und virtuelle — Orte sind, wo Menschen zusammenkommen, neuen Ideen begegnen, neue Möglichkeiten ausloten, die Zukunft innovativ gestalten und mehr über den Wandel der Gesellschaft und seine Auswirkungen auf die Bürger erfahren können. Die Städte können somit die EU-weite digitale Vernetzung lokaler Gemeinschaften beschleunigen;

63.

macht daher darauf aufmerksam, dass der digitale Wandel ein neues Instrument für den Zusammenhalt und ein wirksames Werkzeug für die Bewältigung der demografischen Herausforderungen ist: abgelegene und ländliche Gebiete sowie die Regionen in äußerster Randlage dürfen nicht abgehängt werden und müssen im Sinne des territorialen Zusammenhalts ihre naturbedingten Nachteile in Chancen verwandeln. Von der EU und lokalen Akteuren geförderte Innovationszentren, Living Labs, FabLabs, Design-Studios, Bibliotheken, Gründerzentren und Innovationscamps fördern die lokale Wirtschaft und erleichtern den Zugang der Interessenträger zu digitalen Technologien;

f)   Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums, Sicherung der Gemeinsamen Agrarpolitik und Förderung der lokalen Produktion

64.

stellt fest, dass die ländlichen und intermediären Gebiete 91 % des Gebiets der EU ausmachen, hier leben 60 % der Bevölkerung; verweist auf ein erhebliches Entwicklungsgefälle zwischen Stadt und Land, wo sich aus einem Gefühl des Abgehängtseins zunehmend Euroskeptizismus entwickelt; ist daher der Ansicht, dass die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik auch weiterhin als auf Solidarität fußende Instrumente eingesetzt werden sollten, um die Neubelebung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums im Zeichen der Nachhaltigkeit und der Innovation zu fördern; unterstreicht, dass die ländlichen Gebiete in allen Politikbereichen der EU berücksichtigt werden sollten;

65.

ist der Auffassung, dass die interregionale Zusammenarbeit durch die Schaffung von Synergien und Leistungsmaximierung bei den globalen Innovationsbemühungen ein Schlüsselelement für die Optimierung der Strategien zur intelligenten Spezialisierung sein kann;

66.

hebt hervor, dass sich die Art, wie wir Lebensmittel produzieren und konsumieren, lokal und global erheblich auswirkt, nicht nur auf das Wohlergehen der Bürger, die Umwelt, die Biodiversität und das Klima, sondern auch auf unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft; ruft zum Ausbau und zur Förderung lokaler Märkte und kurzer Lebensmittelversorgungsketten als Lebensmittelsysteme mit einer spezifischen lokalen Dimension auf und dringt auf die Förderung einer hochwertigen europäischen Produktion;

67.

erachtet die Kürzungen in der zweiten Säule der GAP als unverhältnismäßig und hat Sorge, dass dieser Eingriff zu Lasten des ländlichen Raums gehen und der von der EU-Kommission angestrebten Stärkung von Umwelt- und Naturschutz sowie dem Beitrag zu den Klima- und Ressourcenschutzzielen der EU entgegenstehen könnte;

g)   Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels

68.

weist darauf hin, dass die Bürger erwarten, dass auf globaler und lokaler Ebene gehandelt wird, um den Klimawandel einzudämmen und die Energieeffizienz zu fördern. In allen Politikbereichen der EU sollte daher auf Nachhaltigkeit geachtet werden, insbesondere mit Blick auf die Verringerung von Treibhausgasemissionen, die Energieeffizienz, sauberere Mobilität, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie durch Kohlenstoffsenken und nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster; fordert die EU auf, einen soliden rechtlichen und politischen Rahmen aufzustellen, der den Regionen und Städten die Entwicklung ihrer eigenen Initiativen zur Förderung der Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris ermöglicht;

69.

verweist auf die Bedeutung des globalen Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie und von der Basis ausgehenden Umsetzungsinitiativen für die Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris und fordert die EU auf, die Entwicklung lokal festgelegter Beiträge zur CO2-Verringerung zu unterstützen; Nachhaltigkeit und Umweltschutz sollten daher im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Verpflichtungen der EU in allen Politikbereichen der EU berücksichtigt werden;

70.

unterstreicht die Notwendigkeit größerer Synergien zwischen den auf Klimawandel und den auf Katastrophenresilienz ausgerichteten Netzen, Projekten und Abkommen wie dem Sendai-Rahmen;

h)   Zusammenarbeit über die Grenzen der EU hinaus zur Förderung von Stabilität und Entwicklung

71.

erachtet die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Städtediplomatie über die Grenzen der EU hinaus, insbesondere im Rahmen des Erweiterungsprozesses und in der EU-Nachbarschaft, als wesentlich für die Förderung von Basisdemokratie, nachhaltiger Entwicklung und Stabilität;

72.

verweist auf die wichtige Aufgabe lokaler Gebietskörperschaften bei der Gewährleistung der Sicherheit der Bürger, indem sie Gewaltbereitschaft und Radikalisierung vorbeugen und den öffentlichen Raum schützen; da Kriminalität und Terrorismus grenzüberschreitender und transnationaler Art sind, müssen die Bürger und die Gebietskörperschaften zusammenarbeiten und profitieren vom Mehrwert von Maßnahmen der EU bei gemeinsamen Projekten;

73.

unterstreicht seinen Standpunkt, dass vor jedem Vorschlag für Handelsabkommen zur Liberalisierung territoriale Folgenabschätzungen durchgeführt werden müssen; bekräftigt außerdem, dass auf nationaler und lokaler Ebene Mechanismen eingerichtet werden sollten, um Zugang zu relevanten Informationen über die Handelspolitik zu erhalten. Darüber hinaus sollten Handelsverhandlungen mit einem formellen und partizipativen Dialog zwischen den zuständigen nationalen Behörden und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einhergehen. Dies ist insbesondere dann von entscheidender Bedeutung, wenn Handelsverhandlungen auch Bereiche betreffen, in denen gemeinsame Zuständigkeiten mit den Mitgliedstaaten bestehen, da in diesen Fällen die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Ebene am häufigsten betroffen sind;

Ausreichender Spielraum für die Städte und Regionen: ein EU-Haushalt für die Zeit nach 2020, der den Zielsetzungen gerecht wird und Flexibilität zum Handeln und für Investitionen bietet

74.

unterstreicht, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) den Prioritäten und Zielen der EU zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und der Erwartungen ihrer Bürger gerecht werden muss; spricht sich für einen MFR in Höhe von 1,3 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 aus;

75.

betont, dass der EU-Haushalt nicht als Tauschgeschäft zwischen Nettozahlern und Nettoempfängern verstanden werden sollte, sondern als gemeinsames Instrument zur Verwirklichung unserer gemeinsamen Ziele durch die Schaffung eines Mehrwerts in ganz Europa; unterstützt daher die Feststellung der Kommission, dass wir alle vom MFR profitieren, wobei die positiven Auswirkungen eines gemeinsamen Marktes, von Sicherheit und Zusammenhalt den individuellen finanziellen Beitrag zur EU aufwiegen;

76.

unterstreicht, dass die Zukunft der EU von einem ehrgeizigen und effizienten EU-Haushalt abhängt, nach dem Grundsatz, dass zusätzliche Aufgaben für die EU mit zusätzlichen Mitteln und der schrittweisen Streichung der Rabatte auf nationale Beiträge einhergehen sollten;

77.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass jegliche Rezentralisierung des EU-Haushalts insbesondere durch die Untergrabung von Programmen unter geteilter Mittelverwaltung und ortsbezogener Ansätze den Zusammenhalt in der EU gefährden könnte und daher vermieden werden muss;

78.

macht darauf aufmerksam, dass die Qualität der öffentlichen Dienste ein entscheidender Faktor für das Vertrauen in die Institutionen ist, da die Bürger den Staat aus der Perspektive ihrer Erfahrungen mit der Erbringung von Dienstleistungen beurteilen; betont angesichts der Tatsache, dass mehr als ein Drittel der öffentlichen Ausgaben sowie mehr als die Hälfte der öffentlichen Investitionen auf subnationaler Ebene getätigt werden, dass das Niveau der öffentlichen Investitionen in der EU nach wie vor zu niedrig ist, um die richtigen öffentlichen Infrastrukturen und Dienste zu bieten. Die Schließung der Lücke bei den öffentlichen Investitionen ist daher von entscheidender Bedeutung;

79.

weist darauf hin, dass die Investitionskapazität der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — zehn Jahre nachdem die öffentlichen Investitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch die Finanzkrise großen Schaden genommen haben — gestärkt werden muss, indem ihnen der für die Förderung öffentlicher Investitionen erforderliche haushaltspolitische Spielraum gegeben wird, lokale Lösungen durch die Stärkung der Grundsätze der geteilten Mittelverwaltung auf der Grundlage von Partnerschaft und der Multi-Level-Governance gefördert werden und die staatliche Kofinanzierung von EU-Programmen aus den Schuldenstandberechnungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausgeklammert wird;

Aufbau unserer Union von unten nach oben: eine demokratische Erneuerung der EU ist möglich, wenn die Basis mitmacht

a)   Die EU handlungsfähiger machen: die richtigen Maßnahmen auf der richtigen Ebene

80.

ist der festen Überzeugung, dass die ordnungsgemäße Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit entscheidend für mehr Bürgernähe der Europäischen Union ist; verweist darauf, wie wichtig es ist, die Beschlüsse möglichst bürgernah zu treffen, und unterstreicht, dass die EU ein uneingeschränkt rechenschaftspflichtiges und transparentes System der Beschlussfassung braucht, bei dem die Bürger klar erkennen können, wer politisch verantwortlich und rechenschaftspflichtig für die getroffenen Beschlüsse ist (12);

81.

betont, dass gemeinsame Verantwortung und eine enge Verknüpfung zwischen dem Grundsatz der Multi-Level-Governance und dem Subsidiaritätsprinzip entscheidende Faktoren für eine wirklich demokratische Europäische Union sind;

82.

weist darauf hin, dass die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips die künftige Leitplanke der EU sein muss. Dies bedeutet „dort mehr EU, wo es mehr EU braucht“ und „dort weniger Europa, wo es weniger EU braucht“, was zu einer effizienteren und leistungsfähigeren Europäischen Union führt. Allein das Argument des Schutzes der Interessen der Mitgliedstaaten vor Eingriffen der EU ist kontraproduktiv, wenn es um die Zukunft Europas geht; ist sich seiner Rolle als einer der „Hüter“ des Subsidiaritätsprinzips bewusst und ist der Ansicht, dass das Subsidiaritätsprinzip als dynamisches politisches und rechtliches Konzept bei der Politikgestaltung und ihrer Umsetzung verstanden werden sollte, um dafür zu sorgen, dass die am besten geeignete Ebene die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit und im besten Interesse der Bürger ergreift; sieht sich durch den Abschlussbericht der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“, in dem ein neues Verständnis einer „aktiven Subsidiarität“ betont wird, in diesen Überzeugungen bestätigt; wird sich bemühen, die Empfehlungen der Taskforce in enger Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen, den nationalen Parlamenten sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten Union umzusetzen;

83.

bekräftigt seine Forderung, die Grundsätze der Multi-Level-Governance und der Partnerschaft in einem interinstitutionellen Verhaltenskodex zu verankern und umzusetzen und dafür zu sorgen, dass sie in der interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung ihren Widerhall finden. Der Multi-Level-Governance muss in den Rechtsvorschriften und Regelungen für die Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf die lokale und regionale Ebene und bei der künftigen Kohäsionspolitik Rechnung getragen werden (13);

84.

hält es für unverzichtbar, Zentralisierungstendenzen entgegenzuwirken und die Entwicklung geeigneter gebietsbezogener und wirksamer Lösungen vor Ort zu unterstützen, insbesondere im Rahmen der künftigen Kohäsionspolitik, als Vorbild für die Governance auch in anderen Politikbereichen;

85.

empfiehlt die Weiterentwicklung der bestehenden territorialen Folgenabschätzungen, um wirksame Abläufe für Rückmeldungen zu schaffen, die der Vielfalt der Regionen in der EU und den sehr unterschiedlichen Auswirkungen der Politik der EU auf die verschiedenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Rechnung tragen;

b)   Beteiligung der Regionen und Städte: Erneuerung der europäischen Demokratie durch Eigenverantwortung und Wirksamkeit

86.

betont, dass die EU den Menschen ein Mitspracherecht bei den Fragen geben muss, die für ihr Leben von Bedeutung sind. Die Menschen suchen Lösungen auf der lokalen Ebene, wollen stärker an der Ermittlung der Probleme beteiligt werden und an ihrer Lösung mitwirken. Mit diesem von den Bürgern ausgehenden Ansatz, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, können viele lokale Probleme gelöst werden, und es kann gezeigt werden, wie relevant die EU für die Bürger ist. Dies bedeutet auch eine Fokussierung der EU-Politik auf die Stärkung der Rolle der Städte und Regionen mit der Beteiligung der Bürger durch Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Einzelpersonen;

87.

hebt hervor, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die EU-Politik wichtig sind, indem sie als Labore für die Entwicklung und Umsetzung neuer Formen gesellschaftlicher Innovation, von Solidarität und inklusiven Maßnahmen fungieren, die die Bürger von der Europäischen Union erwarten;

88.

weist darauf hin, dass nicht alle Probleme der Bürger durch detaillierte EU-Rechtsvorschriften gelöst werden können. Beim Subsidiaritätsprinzip geht es nicht nur darum, wie weit die rechtlichen Möglichkeiten der EU reichen, gesetzgeberisch tätig zu werden, sondern auch darum, inwiefern die Lösungen für die Bürger sinnvoll sind. Wenn die Menschen die Erfahrung machen, dass sich die Lösungen der EU in ihrem Alltag nicht bewähren, wird dies nur den Widerstand gegen die EU verstärken;

89.

ist überzeugt, dass sich das institutionelle System der EU auch weiterhin kontinuierlich weiterentwickeln und im Interesse einer inklusiven, transparenten, demokratischen und wirksamen Beschlussfassung neuen Herausforderungen angepasst werden muss; unterstreicht, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, wie sie der AdR vertritt, umfassender anerkannt werden muss, sowohl im Tagesgeschäft der EU als auch bei künftigen Anpassungen der EU-Verträge, bei denen der AdR in jedem künftigen Konvent voll stimmberechtigt vertreten sein sollte;

90.

hält es für unverzichtbar, die lokale und regionale Dimension in das Europäische Semester einzubringen. Die Gebietskörperschaften sollten daher ab Beginn der Vorbereitung des Jahreswachstumsberichts an der Aufstellung der Länderberichte und der nationalen Reformprogramme beteiligt werden; hält es für erforderlich, das Scoreboard für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht um regionale Indikatoren zu ergänzen, die zur Förderung und stärkeren Berücksichtigung der regionalen Dimension im Europäischen Semester beitragen werden;

91.

hält es ferner für erforderlich, die demokratische Legitimität der Europäischen Union und insbesondere der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu stärken, wobei die Grundsätze des sozialen Fortschritts und der Chancengleichheit im Zentrum der EU-Beschlussfassung stehen müssen, sodass Beschäftigung und Sozialstandards nicht nur als marginale Größen der makroökonomischen Anpassung behandelt werden;

92.

ist der Auffassung, dass eine bessere Einbindung der Regionen und der regionalen Parlamente in den Beschlussfassungsprozess der EU die demokratische Kontrolle und Rechenschaftspflicht verbessern könnte;

c)   Erleichterung der Bürgerbeteiligung an der EU-Politik und gemeinsamer Aufbau eines ständigen Dialogs mit den Menschen auch nach 2019

93.

macht ferner darauf aufmerksam, dass die EU nur dann Vertrauen und Glaubwürdigkeit gewinnen wird, wenn sie konkrete Ergebnisse liefert und die Bürger klarere Erklärungen für den europäischen Mehrwert sowie für die erforderlichen Kompromisse, auf denen die auf EU-Ebene gefassten Beschlüsse beruhen, und die entsprechenden Begründungen erhalten; fordert diesbezüglich sehr viel größere Anstrengungen im Bereich der Unterstützung von mehrsprachigen europäischen Medien und Informationsformaten, auch in leicht verständlicher Darstellung, die Entwicklung und den Einsatz von Modulen für europäische Staatsbürgerkunde für verschiedene Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine erhebliche Aufstockung der Unterstützung für direkte Treffen zwischen den Menschen über europäische Grenzen hinweg (Austauschprogramme auf der Ebene der allgemeinen und beruflichen Bildung, Städtepartnerschaften usw.);

94.

hebt hervor, dass partizipative Instrumente wie die Europäische Bürgerinitiative (EBI) (14) gestärkt werden sollten; Europäische Bürgerinitiativen können als Instrument zur Ergänzung der bestehenden Strukturen der repräsentativen Demokratie auf EU-Ebene sowie zur innovativen Gestaltung zusätzlicher Elemente der partizipativen Beschlussfassung und des ständigen Dialogs dazu beitragen, Bürger und Bürgerinnen für ein gemeinsames Ziel zu mobilisieren, die europäische Dimension wichtiger politischer Themen hervorzuheben und die Entstehung EU-weiter Debatten und der entsprechenden öffentlichen Meinung zu fördern;

95.

ruft die Mitglieder des AdR auf, auch weiterhin den Kontakt zu den Bürgern zu suchen und ihnen zuzuhören, durch lokale Veranstaltungen, Bürgerversammlungen und Bürgerdialoge, um jede Region in der EU-27 zu erreichen; fordert die EU-Organe auf, sich anzuschließen; verweist in diesem Zusammenhang auf das Ziel, bis zur Europawahl 2019 in allen EU-Regionen Bürgerdialoge zu veranstalten, und fordert seine Mitglieder auf, einschlägige Sitzungen ihrer lokalen oder regionalen Versammlungen gemeinsam mit den Bürgern vor Ort und ihren Verbänden zu organisieren, um Beiträge zu den Fragen zur Zukunft Europas zu sammeln, die in den Fragebögen des AdR und der Europäischen Kommission aufgelistet werden; unterstreicht, wie wichtig die dezentrale Kommunikation über die EU-Politik sowie über die ihr zugrunde liegenden politischen Entscheidungen ist, ebenso wie die Unterstützung der EU-Institutionen für die einschlägigen lokalen und regionalen Bemühungen und Initiativen;

96.

weist darauf hin, dass Bürgerkonsultationen auch diejenigen Bürger erreichen sollten, die bei Konsultationsverfahren oft übersehen werden bzw. nicht hieran interessiert sind; dies ist wichtig, um einen wirklich inklusiven und repräsentativen Dialog mit den Bürgern sicherzustellen, um zu vermeiden, dass die Debatte von denen dominiert wird, die bereits am stärksten für oder gegen die EU bzw. ein bestimmtes politisches Thema mobilisiert sind;

97.

betont, dass Kommunikation und der ständige Dialog mit den Bürgern in allen politischen Systemen von grundlegender Bedeutung und daher eine wesentliche Voraussetzung für die Stärkung der demokratischen Legitimität und mehr Bürgernähe der EU sind;

98.

gibt diesbezüglich zu bedenken, dass der Kontakt zu den Bürgern nicht nur im zeitlich begrenzten Vorfeld der Europawahl gesucht werden darf;

99.

verpflichtet sich, im Vorfeld der Europawahl 2019 eine Methode für ein System des ständigen und strukturierten Dialogs zwischen Bürgern und EU-Politikern und EU-Institutionen vorzuschlagen, an dem die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über den AdR auf der Grundlage eines transparenten Verfahrens zur Sammlung von Beiträgen der Bürger beteiligt sind und das ihnen ausreichend Freiraum und Informationen bietet, um die Themen zu ermitteln und zu erörtern, die den Bürgern am meisten am Herzen liegen; die Ergebnisse sollten in die Politikgestaltung der EU einfließen mit Rückmeldungen darüber, welche Resonanz die Beiträge der Bürger erzeugt haben;

100.

ist überzeugt, dass die politische Arbeit der AdR-Mitglieder durch die Rückmeldungen an die Bürger die Verbindungen zur Basis kräftigen und das Vertrauen der Menschen in die „EU-Politik“ stärken kann.

Brüssel, den 9. Oktober 2018

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  Schreiben des Präsidenten des Europäischen Rates an den Präsidenten des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 8. November 2016, http://www.cor.europa.eu/de/events/Documents/Letter%20Tusk%20Markkula_Reflecting%20on%20the%20EU_081116.pdf.

(2)  Absichtserklärung an Präsident Antonio Tajani und Ministerpräsident Jüri Ratas, 13. September 2017, https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/letter-of-intent-2017_de.pdf.

(3)  Luc Van den Brande — Sonderberater des Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker „Auf die Bürger der EU zugehen: Die Chance nutzen“, Oktober 2017.

(4)  Stellungnahme des AdR zu dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2017, COR-2017-01319, Berichterstatter: Guillermo Martínez Suárez.

(5)  Europäisches Parlament (2017) Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon, P8_TA(2017)0049; (2017) Mögliche Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union, P8_TA(2017)0048; (2017) Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet, P8_TA(2017)0050.

(6)  Z. B. Why Europe, Pulse of Europe, Stand up for Europe, Komitee zur Verteidigung der Demokratie, 1989 Generation Initiative.

(7)  London School of Economics, Reflecting on the future of the European Union, März 2018, https://cor.europa.eu/en/engage/studies/Documents/Future-EU.pdf.

(8)  AdR, Nachdenken über Europa: Wie wird Europa von den Menschen in den Regionen und Städten wahrgenommen?, April 2018, https://cor.europa.eu/en/events/Documents/COR-17-070_report_EN-web.pdf.

(9)  Eurobarometer 88 — Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union, Anhang, November 2017 http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/ResultDoc/download/DocumentKy/81142 Eurobarometer 467 — Zukunft Europas, September/Oktober 2017 http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/survey/getsurveydetail/instruments/special/surveyky/2179; vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Eurobarometer-Umfrage 89.2, Democracy on the move — European Elections: One year to go, Mai 2018, http://www.europarl.europa.eu/pdf/eurobarometre/2018/oneyearbefore2019/eb89_one_year_before_2019_eurobarometer_en_opt.pdf.

(10)  London School of Economics, Reflecting on the future of the European Union, März 2018.

(11)  Europäische Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung, Meine Region, mein Europa, unsere Zukunft: Siebter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, September 2017.

(12)  Entschließung des AdR zu dem Weißbuch der Europäischen Kommission zur Zukunft Europas — Die EU der 27 im Jahr 2025 — Überlegungen und Szenarien (ABl. C 306 vom 15.9.2017, S. 1).

(13)  Stellungnahme des AdR zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen, COR-2017-03718, Berichterstatter: Marek Woźniak.

(14)  Stellungnahme des AdR zu der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative, COR-2017-04989, Berichterstatter: Luc Van den Brande.


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