EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52018M8960
Prior notification of a concentration (Case M.8960 — Adient/Boeing/JV (Aircraft seats)) (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8960 — Adient/Boeing/JV (Aircraft seats)) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8960 — Adient/Boeing/JV (Aircraft seats)) (Text von Bedeutung für den EWR.)
OJ C 322, 12.9.2018, p. 19–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
12.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 322/19 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8960 — Adient/Boeing/JV (Aircraft seats))
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 322/09)
1.
Am 31. August 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Adient US LLC, kontrolliert von Adient plc („Adient“, Vereinigte Staaten), |
— |
The Boeing Company („Boeing“, Vereinigte Staaten), |
— |
Adient Aerospace, LLC (Vereinigte Staaten). |
Adient US LLC und Boeing übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Adient Aerospace, LLC.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Adient: Konzeption, Herstellung und Vermarktung einer Reihe von Sitzkomponenten und -systemen für Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge und kleine Lieferwagen,
— Boeing: weltweite Tätigkeiten in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Verkehrsflugzeugen sowie von Verteidigungs-, Raumfahrt- und Sicherheitssystemen.
— Adient Aerospace, LLC: Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Verkauf von Flugzeugsitzen.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.8960 — Adient/Boeing/JV (Aircraft seats)
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).