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Document 52018XC0627(02)

Veröffentlichung von Anträgen auf Änderung eines traditionellen Begriffs gemäß Artikel 42a der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

OJ C 223, 27.6.2018, p. 14–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.6.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 223/14


Veröffentlichung von Anträgen auf Änderung eines traditionellen Begriffs gemäß Artikel 42a der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, der traditionellen Begriffe sowie der Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Weinbauerzeugnisse

(2018/C 223/12)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

Antrag auf Änderung des traditionellen Begriffs

„CRU CLASSÉ“

Eingangsdatum :

Sprache des Antrags : Französisch

Aktenzeichen : TDT-FR-A1646

Antragsteller :

Ministère de l’agriculture et de l'alimentation

DGPE

3, rue Barbet de Jouy

75349 Paris SP

FRANKREICH

Bezeichnung : Cru classé

„Cru classé“ ist ein traditioneller Begriff gemäß Artikel 112 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Der traditionelle Begriff „Cru classé“ kann von den Begriffen „grand“, „premier grand“, „deuxième“, „troisième“, „quatrième“ oder „cinquième“ begleitet werden.

Sprache des traditionellen Begriffs : Französisch

Verzeichnis der betroffenen geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geografischen Angaben

Der traditionelle Begriff „Cru classé“ kann verwendet werden, um Weine mit den folgenden geschützten Ursprungsbezeichnungen zu beschreiben:

Barsac

Côtes de Provence

Graves

Saint-Emilion-Grand-Cru

Médoc

Haut-Médoc

Margaux

Pauillac

Pessac-Léognan

Saint-Julien

Saint-Estèphe

Sauternes

Kategorien der Weinbauerzeugnisse

Der traditionelle Begriff „Cru classé“ kann zur Beschreibung von Weinen gemäß Anhang VII Teil II Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 verwendet werden.

Änderung

Mit der Änderung wird die Möglichkeit eingeführt, den traditionellen Begriff „Cru classé“ durch die Angabe „1855“ zu ergänzen.

Der Zweck dieser Änderung besteht darin, den traditionellen Begriff „Cru classé“, der gegebenenfalls von den Begriffen „grand“, „premier grand“, „deuxième“, „troisième“, „quatrième“ oder „cinquième“ begleitet ist, durch die Angabe „1855“ zu ergänzen. Diese Möglichkeit ist den Bordeaux-Weinen vorbehalten, die von der Chambre de Commerce de Bordeaux (Handelskammer Bordeaux) im Rahmen der Weltausstellung 1855 in Paris eingetragen wurden und zu einer der nachstehenden Ursprungsbezeichnungen gehören:

Barsac

Haut-Médoc

Margaux

Pauillac

Pessac-Léognan

Saint-Julien

Saint-Estèphe


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