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Document C2018/133/09

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/16/2018 — Programm Erasmus+, Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen — Die europäische Jugend vereint

OJ C 133, 16.4.2018, p. 25–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/25


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/16/2018

Programm Erasmus+, Leitaktion 3 — Unterstützung politischer Reformen

Die europäische Jugend vereint

(2018/C 133/09)

1.   EINLEITUNG — HINTERGRUND  (1)

Junge Menschen beteiligen sich aktiv an EU-Mobilitätsaktivitäten: Sie treten paneuropäischen Organisationen bei oder nehmen an weniger strukturierten, nicht formalen Begegnungen mit jungen Menschen aus anderen europäischen Ländern teil, zeigen eine positive Einstellung gegenüber dem europäischen Integrationsprozess und unterstützen diesen (2). Sie können in ihrer Eigenschaft einflussreiche Botschafter des europäischen Projekts sein und Brücken quer über den gesamten Kontinent bauen, insbesondere von Ost- nach Westeuropa, aber auch entlang der Nord-Süd-Linie, und andere mit ihrer Europa-Erfahrung und ihrer europäischen Identität inspirieren.

Das heutige Jugendprogramm Erasmus+ fördert den Jugendaustausch sowie die Mobilität junger Arbeitnehmer und unterstützt Jugendorganisationen. Erfahrungsanalysen weisen auf eine fruchtbare und aktive Zusammenarbeit zwischen Organisationen und jungen Menschen in den verschiedenen Ländern hin. Das Programm Erasmus+ gewinnt und engagiert erfolgreich junge Menschen. Es besteht großes Teilnahmeinteresse, und derzeit können nur eines von drei Mobilitätsprojekten (Jugendaustausch, Mobilität junger Arbeitnehmer) und eine von fünf Partnerschaften (transnationale Jugendinitiativen) unterstützt werden.

Präsident Jean-Claude Juncker hat in seiner Rede zur Lage der Union 2017 (3) erklärt: „Europa muss eine Union der Gleichberechtigung und der Gleichberechtigten sein. Das bedeutet Gleichberechtigung ihrer Mitglieder — ob groß oder klein, ob im Osten oder im Westen, ob im Norden oder im Süden.“ Junge Menschen sind die Hauptakteure für die Verwirklichung dieses Ziels. Sie mögen sich im Vergleich zu älteren Personen häufig weniger stark für traditionelle Formen der Beteiligung engagieren, wie etwa bei Wahlen oder als Mitglieder politischer Parteien, doch ein Großteil von ihnen erklärt Interesse an der Politik und verfügt über ein stärkeres Unionszugehörigkeitsgefühl als ältere Gruppen. Die neue Eurobarometer-Umfrage (4) über die europäische Jugend bestätigt das Interesse junger Menschen an zeitgenössischeren Formen der Bürgerbeteiligung: Mehr als die Hälfte (53 %) der Befragten erklärt, in den vergangenen zwölf Monaten an mindestens einer Art von organisierter Aktivität teilgenommen zu haben (+ 4 Prozentpunkte seit 2014), während knapp ein Drittel (31 %) aller jungen Menschen in der EU angibt, sich in den vergangenen zwölf Monaten an organisierten freiwilligen Aktivitäten beteiligt zu haben (+ 6 Prozentpunkte seit 2014).

Der Umfrage zufolge fordern junge Menschen von der EU eine Priorisierung von Themen wie Bildung und Qualifikationen, Umweltschutz, Migrationsfragen und Unionsbürgerschaft. Diese Ergebnisse decken sich mit den Ergebnissen des Projekts „Ein neues Leitmotiv für Europa“. Das Ziel des fünfjährigen Projekts „Ein neues Leitmotiv für Europa“ bestand darin, in Erfahrung zu bringen, wie nach Meinung der jungen Menschen die künftigen Prioritäten der EU im Hinblick auf die Jugend aussehen sollten. Das Projekt endete am 31. Januar 2018 mit der Überreichung der Projektergebnisse an die Kommission durch eine Gruppe junger Menschen (5).

2.   ZIELE

Die Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Die europäische Jugend vereint“ („European Youth Together“) sollten auf den Erfahrungen aufbauen, die durch das Projekt „Ein neues Leitmotiv für Europa“ (6) sowie durch andere Jugendpolitik- und Programminitiativen mit dem Ziel, die Teilhabe junger Menschen am europäischen öffentlichen Leben sowie den grenzüberschreitenden Austausch und Mobilitätsaktivitäten zu fördern, gewonnen wurden.

2.1.   Allgemeine Ziele

Die Projekte im Rahmen der Initiative „Die europäische Jugend vereint“ sollen Netzwerke zur Förderung regionaler Partnerschaften schaffen und in enger Zusammenarbeit mit jungen Menschen aus ganz Europa (den am Programm Erasmus+ teilnehmenden Ländern) umgesetzt werden. Die Netzwerke sollen der Organisation von Begegnungen sowie der Ausbildungsförderung (z. B. für Jugendleiter) dienen und es jungen Menschen ermöglichen, selbst gemeinsame Projekte ins Leben zu rufen.

Die Initiative „Die europäische Jugend vereint“ wird Maßnahmen von mindestens fünf Jugendorganisationen aus fünf verschiedenen förderfähigen Ländern, die am Programm Erasmus+ teilnehmen, unterstützen, damit sie ihre Gedanken über die EU austauschen, eine größere Bürgerbeteiligung anregen und zur Förderung des Unionszugehörigkeitsgefühls beitragen können. Im Rahmen der Initiative sollen europäische Jugendliche aus ganz Europa — aus dem Osten, Westen, Norden und Süden — zusammengebracht werden.

Die thematischen Prioritäten sind eine aktive Bürgerbeteiligung, der Aufbau von Netzwerken, europäische Werte und Unionsbürgerschaft, demokratische Teilhabe, demokratische Widerstandsfähigkeit und soziale Inklusion im Bezug auf Jugend.

2.2.   Spezifische Ziele

Mit der Initiative wird im Besonderen Folgendes unterstützt:

die Förderung und Entwicklung einer stärker strukturierten Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Jugendorganisationen zum Aufbau oder zur Stärkung von Partnerschaften;

Jugendorganisationen, die sich an Initiativen zur Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Prozess und in der Gesellschaft beteiligen, indem sie Schulungen organisieren, Gemeinsamkeiten zwischen jungen Europäerinnen und Europäern aufzeigen sowie Diskussionen und Debatten über ihre Verbindung zur EU, ihre Werte und demokratischen Grundlagen anregen; dies umfasst die Organisation von Veranstaltungen im Vorfeld der Europawahl 2019;

die Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen von jungen Menschen an der Politik, an Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, indem schutzbedürftige und sozioökonomisch benachteiligte Jugendliche beteiligt werden.

Die Initiative richtet sich an regierungsunabhängige Jugendorganisationen, öffentliche Einrichtungen und informelle Gruppen von jungen Menschen, die Projekte vorschlagen, an denen mindestens fünf Partner beteiligt sind, die über die Kapazität verfügen, junge Menschen im Rahmen von Partnerschaften, die sich über verschiedene, am Programm Erasmus+ beteiligte Länder und deren Regionen erstrecken, zu mobilisieren.

3.   FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN

Anträge, die die folgenden Kriterien erfüllen, werden einer eingehenden Bewertung unterzogen.

Es werden ausschließlich Anträge juristischer Personen, die in einem der folgenden Programmländer niedergelassen sind, in Betracht gezogen (7).

3.1.   Förderfähige Antragsteller

Teilnehmen können:

gemeinnützige Organisationen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen einschließlich regierungsunabhängige europäische Jugendorganisationen;

soziale Unternehmen;

öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene;

Regionenverbände;

europäische Verbände für territoriale Zusammenarbeit;

gewinnorientierte Einrichtungen, die im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen aktiv sind;

mit Sitz in einem Land, das am Programm Erasmus+ teilnimmt.

Die Partnerschaften müssen sich aus mindestens fünf Partnern aus fünf verschiedenen Ländern zusammensetzen; diese Länder müssen zur Teilnahme am Programm Erasmus+ berechtigt sein. Bewerberorganisationen sollten demonstrieren, dass sie im Hinblick auf die Partner aus verschiedenen Teilen der am Programm Erasmus+ beteiligten Länder eine gute geografische Ausgewogenheit sicherstellen können. Dies bedeutet eine Partnerschaft-Verteilung auf förderfähige Länder in der Partner aus verschiedenen Regionen Ost, West, Nord und Süd kommen.

3.2.   Förderfähige Länder

EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;

Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Island, Liechtenstein, Norwegen;

Kandidatenländer, für die eine Heranführungsstrategie besteht, gemäß den allgemeinen Grundsätzen und den allgemeinen Bedingungen und Modalitäten der Rahmenabkommen, die mit diesen Ländern im Hinblick auf ihre Teilnahme an EU-Programmen geschlossen werden: ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei.

3.3.   Förderfähige Aktivitäten

Die Finanzhilfe der Europäischen Union im Rahmen dieser Aufforderung erfolgt in Form eines maßnahmenbezogenen Zuschusses zur anteiligen Förderung von Ausgaben, die den ausgewählten Einrichtungen im Rahmen der Durchführung einer Reihe von Aktivitäten entstehen. Diese Aktivitäten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den allgemeinen und spezifischen Zielen dieser Aufforderung stehen und in einer Projektbeschreibung niedergelegt sein, die den gesamten Zeitraum abdeckt, für den der Zuschuss beantragt wird.

Die folgenden Aktivitäten sind förderfähig:

Mobilitätsaktivitäten, einschließlich groß angelegter Jugendbegegnungen;

Aktivitäten, die jungen Menschen den Zugang zu und die Teilhabe an der EU-Politikagenda erleichtern;

Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren; Netzwerkbildung und Partnerschaften mit anderen Jugendorganisationen; Teilnahme an Sitzungen oder Seminaren mit anderen Interessenträgern und/oder politischen Entscheidungsträgern, auch im Hinblick auf eine Steigerung des politischen Einflusses auf Zielgruppen, Sektoren und/oder Systeme;

Initiativen und Veranstaltungen zur Entwicklung europäischer Nichtregierungsorganisationen/Organisationen der Zivilgesellschaft/EU-weiter Netzwerke;

Sensibilisierungs-, Informations-, Verbreitungs- und Förderaktivitäten (Seminare, Workshops, Kampagnen, Sitzungen, öffentliche Debatten, Konsultationen usw.) zu EU-politischen Prioritäten im Bereich Jugend.

Es sollte sich um grenzübergreifende, auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durchgeführte Aktivitäten handeln.

Zusätzliche Förderfähigkeitskriterien für Mobilitätsaktivitäten/Jugendbegegnungen:

Dauer: zwischen fünf und 21 Tagen, ausschließlich der Reisezeit;

Veranstaltungsort(e) der Aktivität: die Aktivitäten müssen im Land des Antragstellers/in den Ländern der Partner stattfinden;

Teilnahmeberechtigte: junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren, die in den Ländern der Empfänger- und/oder Entsendeorganisationen ansässig sind;

Teilnehmerzahl: mindestens 16 und höchstens 180 Teilnehmer (Gruppenleiter nicht inbegriffen); mindestens vier Teilnehmer pro Gruppe (Gruppenleiter nicht inbegriffen); jede nationale Gruppe muss über mindestens einen Gruppenleiter verfügen, bei der bzw. dem es sich um einen Erwachsenen handelt, die bzw. der die jungen Menschen, die an einer Mobilitätsaktivität/einem Jugendaustausch teilnehmen, begleitet, um effektives Lernen, Schutz und Sicherheit für die Jugendlichen sicherzustellen.

4.   PROJEKTERGEBNISSE UND PROJEKTDAUER

Die geförderten Projekte sollten ihren erwarteten Beitrag zur allgemeinen EU-Politikagenda im Bereich Jugend demonstrieren, indem sie

auf den Ergebnissen der Initiative „Ein neues Leitmotiv für Europa“ (oder anderen ähnlichen Diskursprojekten) aufbauen und diese mit der politischen Entwicklung auf lokaler/regionaler/nationaler/europäischer Ebene verknüpfen;

die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben sowie ihre Auseinandersetzung mit Entscheidungsträgern verbessern (Befähigung, neue Qualifikationen, Einbeziehung junger Menschen in die Projektgestaltung usw.);

zur Verbesserung der Kapazität des Jugendsektors, transnational zu arbeiten, beitragen sowie transnationales Lernen und transnationale Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern fördern;

bestehende bewährte Verfahren und ihre Reichweite über das bzw. die reguläre(n) Netz(e) hinaus ausweiten;

ihre Ergebnisse in einer wirksamen und attraktiven Weise unter jungen, an Jugendorganisationen beteiligen Menschen verbreiten, um den Weg für systematischere Partnerschaften zu ebnen, sowie ihre Ergebnisse Jugendlichen näherbringen, die keinen Bezug zu Jugendstrukturen haben oder aus benachteiligten Verhältnissen stammen;

Die Projektdauer muss zwischen neun und 24 Monaten betragen. Sie kann nicht verlängert werden.

5.   VERGABEKRITERIEN

Förderfähige Anträge werden anhand von Ausschluss-, Auswahl- und Vergabekriterien beurteilt. Die Ausschluss- und Auswahlkriterien können dem Leitfaden für Antragsteller entnommen werden: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de

Folgende Vergabekriterien werden der Finanzierung eines Antrags zugrunde gelegt:

Relevanz des Projekts (25 %);

Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (25 %);

Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (25 %),

einschließlich der Art und Weise, wie junge Menschen in alle Phasen der Projektdurchführung einbezogen und die Ost-West- und Nord-Süd-Linien berücksichtigt werden;

Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (25 %).

Für EU-Finanzhilfen kommen nur Vorschläge in Betracht, die

mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (d. h. der Punktzahl für die vier Vergabekriterien insgesamt)

und

mindestens 50 % der möglichen Punktzahl für jedes einzelne Kriterium

erreichen.

6.   MITTELAUSSTATTUNG

Insgesamt stehen für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 5 000 000 EUR zur Verfügung.

Der finanzielle Beitrag der EU beträgt mindestens 100 000 EUR und höchstens 500 000 EUR. Er ist auf einen Kofinanzierungssatz von höchstens 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten begrenzt.

Die Agentur behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben.

7.   EINREICHUNGSVERFAHREN UND FRIST

Das Antragspaket ist online unter Verwendung des korrekten, ordnungsgemäß ausgefüllten elektronischen Formulars (e-Formular) einzureichen, das alle relevanten Anhänge und Belegunterlagen enthält.

Das e-Formular ist in Englisch, Französisch und Deutsch unter folgender Internetadresse abrufbar:

http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de

Es ist ordnungsgemäß in einer der EU-Amtssprachen auszufüllen.

Das ordnungsgemäß ausgefüllte e-Formular ist bis zum 25. Mai 2018 um 12.00 Uhr (mittags, Brüsseler Ortszeit) zusammen mit den entsprechenden Anhängen (8) online einzureichen:

Für die Übermittlung zusätzlicher verbindlich vorgeschriebener verwaltungsbezogener Anhänge per E-Mail an die Exekutivagentur gilt derselbe Abgabetermin.

Die Antragsteller sind aufgefordert, sämtliche Informationen über die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/16/2018 und das Einreichungsverfahren sorgfältig zu lesen und die Unterlagen zu verwenden, die Teil des Antrags (Antragspaket) sind und abgerufen werden können unter:

https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de

8.   VOLLSTÄNDIGE INFORMATIONEN ZUR AUFFORDERUNG

Alle Informationen zur Aufforderung EACEA/16/2018, einschließlich des Leitfadens für Antragsteller, sind auf der folgenden Website abrufbar:

https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/forderung_de

Kontakt per E-Mail:

EACEA-YOUTH@ec.europa.eu


(1)  Siehe C(2018)774 vom 15.2.2018 (WPI 3.18): https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/c-2018-774-en.pdf

(2)  Siehe das „European Youth“-Eurobarometer 455 (September 2017), veröffentlicht im Januar 2018: http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/survey/getsurveydetail/instruments/flash/surveyky/2163

(3)  http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-17-3165_de.htm

(4)  https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/c-2018-774-en.pdf

(5)  https://europa.eu/youth/have-your-say/new-narrative-for-europe_de

(6)  Siehe https://europa.eu/youth/have-your-say/new-narrative-for-europe_de

(7)  http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus2/files/files/resources/erasmus-plus-programme-guide_en.pdf

(8)  Weitere Verwaltungsdokumente, die gemäß dem Leitfaden für Antragsteller einzureichen sind, müssen bis spätestens 25. Mai 2018 (mittags, Brüsseler Ortszeit) per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur übermittelt werden: EACEA-YOUTH@ec.europa.eu


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