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Document 52017AE3200
Opinion of the European Economic and Social Committee on the ‘Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on the mid-term review on the implementation of the digital single market strategy — A connected digital single market for all’ [COM(2017) 228 final]
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt — Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle“ (COM(2017) 228 final)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt — Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle“ (COM(2017) 228 final)
OJ C 81, 2.3.2018, p. 102–110
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 81/102 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt — Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt für alle“
(COM(2017) 228 final)
(2018/C 081/14)
Berichterstatter: |
Antonio LONGO |
Befassung |
Europäische Kommission, 5.7.2017 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
|
|
Zuständige Fachgruppe |
Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch |
Annahme in der Fachgruppe |
4.10.2017 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
18.10.2017 |
Plenartagung Nr. |
529 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
111/0/0 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt den Vorschlag zur Überprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und erkennt zugleich die umfassenden Bemühungen der Kommission im Hinblick auf Gesetzesinitiativen zum Erreichen der EU-Ziele im Bereich des technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wachstums an. |
1.2. |
Der EWSA ist jedoch besorgt über die Verzögerung bei der Verabschiedung und Umsetzung der 35 vorgestellten Maßnahmen und Gesetzesinitiativen, die zu einer Vergrößerung der technologischen und kompetitiven Kluft zwischen der EU und ihren globalen Wettbewerbern führen könnte. |
1.3. |
Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt durch drei neue Gesetzesinitiativen zu Online-Plattformen, zur europäischen Datenwirtschaft und zur Cybersicherheit zu ergänzen. Der Ausschuss empfiehlt diesbezüglich einen ganzheitlichen Ansatz, der der Notwendigkeit einer verstärkten Wettbewerbsfähigkeit und eines stärkeren Schutzes digitaler Rechte sowohl innerhalb des Binnenmarkts als auch gegenüber Drittländern Rechnung trägt. |
1.4. |
Der Ausschuss unterstreicht, dass die soziale Dimension (1) der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt gestärkt werden muss. Nur durch eine politische Steuerung auf europäischer Ebene unter Beteiligung der nationalen Regierungen, der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft als Ganzes können die Herausforderungen und Risiken der digitalen Revolution bewältigt, gefährdete Bevölkerungsgruppen geschützt und den Bürgern und Unternehmen bessere Chancen geboten werden. |
1.5. |
Der EWSA spricht sich dafür aus, dass sich die EU unter Beachtung der nationalen Zuständigkeiten für eine breit angelegte Agenda für die allgemeine und berufliche digitale Bildung einsetzt, damit alle Bürger mit dem erforderlichen Wissen ausgestattet werden, um den Übergang so gut wie möglich zu meistern. Die Agenda sollte sich auf alle Bildungsebenen erstrecken (angefangen bei der Qualifizierung von Lehrkräften und Dozenten und der Überarbeitung von Lehr- und Lernplänen) und im engen Zusammenhang mit einem System der ständigen Fort- und Weiterbildung stehen, das darauf abzielt, die Kompetenzen der Arbeitnehmer aufzufrischen und anzupassen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch den Führungskräften geschenkt werden, für die in Zusammenarbeit mit den Universitäten Weiterbildungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden sollen. |
1.6. |
Die digitale Revolution wird die Beschäftigung, d. h. Arbeitsorganisation, -plätze und -aufgaben sowie Arbeitszeiten, -bedingungen und -verträge, in all ihren Facetten verändern. Der EWSA ist der Auffassung, dass der soziale Dialog in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielen kann, und fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern die mittel- und langfristigen Perspektiven zu untersuchen und wirksame Maßnahmen zu ermitteln, mit denen angemessene Gehälter, hochwertige Arbeitsplätze, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit und ein allgemeiner Zugang zu sozialer Sicherheit sichergestellt werden können. |
1.7. |
Der EWSA begrüßt die jüngsten Errungenschaften im digitalen Sektor, fordert die europäischen und nationalen Institutionen jedoch auf, auf eine korrekte und vollständige Umsetzung der rechtlichen Vorgaben (zum Beispiel bei der Abschaffung der Endkunden-Roaminggebühren) und auf die Fortsetzung der Bemühungen um eine Reduzierung der Fragmentierung und der Verzerrungen zu achten. Zu diesem Zweck empfiehlt er der Kommission, so bald wie möglich eine Verordnung zu erlassen, die die Portabilität von Online-Inhalten ermöglicht. |
1.8. |
Der Ausschuss unterstreicht, wie wichtig es ist, so bald wie möglich die infrastrukturelle, regionale und kulturelle digitale Kluft zu schließen, die derzeit die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der EU hemmt und zu ungleichen Chancen und Lebensbedingungen von Bürgern und Unternehmen führt. Die bisher bereitgestellten Gelder sind zwar beträchtlich, reichen aber nicht aus, den gesamten Entwicklungsbedarf der EU zu decken. |
1.9. |
Der EWSA unterstreicht, dass der Zugang zum Internet ein Grundrecht eines jeden Bürgers und ein unerlässliches Instrument der sozialen Integration und des Wirtschaftswachstums ist und dass seine Aufnahme in die Universaldienste nicht länger aufgeschoben werden darf. |
1.10. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Strategien für elektronische Behörden- und Gesundheitsdienste zu beschleunigen, da sie sowohl eine unabdingbare Voraussetzung für die digitale Entwicklung in Europa darstellen als auch eine positive Wirkung auf die Dienstleistungsqualität und auf die Lebensqualität der Bürger haben können. |
1.11. |
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die KMU stärker unterstützt werden müssen, da digitale Technologien jetzt schon eine unabdingbare Voraussetzung für ein Bestehen am Markt darstellt. Neben der Unterstützung von Unternehmen ist eine Ad-hoc-Strategie für Start-ups nötig, die drei Kernziele verfolgt: Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Aufbau von Netzen und erleichterter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten. |
1.12. |
Der Ausschuss fordert die Kommission auf, den Schutz der digitalen Verbraucherrechte in der gesamten Union zu stärken und dabei darauf zu achten, dass die Harmonisierung zwischen den verschiedenen Vorschriften nicht zu einer Verringerung des Schutzes führt, wo dieser bereits zufriedenstellend eingeführt und gefestigt ist. |
1.13. |
Für den EWSA hat die Cybersicherheit in Bezug auf die europäische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Priorität, da sie alle Anwendungsbereiche digitaler Technologien betrifft. Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vorschlag der Kommission eine deutliche Verbesserung der Standards für Vorbeugung, Abschreckung, Reaktion, Krisenmanagement und Widerstandsfähigkeit unter Einhaltung der Grundrechte der EU vorsieht und so den Grundstein für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern legt. |
2. Der aktuelle Stand des digitalen Binnenmarkts
2.1. |
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (2) seit Mai 2015 insgesamt 35 Legislativvorschläge formuliert, von denen viele angesichts der zwischen Kommission, Parlament und Rat noch laufenden Verhandlungen noch nicht umgesetzt wurden oder auf die wirksame Durchsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten warten. In der Mitteilung über die Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wird eine erste Bilanz der eingeleiteten Initiativen und erzielten Ergebnisse gezogen. |
2.2. |
Zu den sensibleren der bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Initiativen gehören insbesondere:
|
2.3. |
Die Kommission erachtet es als wesentlich, das Paket Konnektivität (6) umzusetzen, mit dem in der gesamten EU die Schaffung digitaler Infrastrukturen von hoher Qualität gefördert werden soll, damit alle Unternehmen und Bürger in den Genuss der Vorteile der digitalen Revolution kommen. |
2.4. |
Zur Ankurbelung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels wird es wichtig sein, die Kommissionsvorschläge zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über digitale Verträge (7) umzusetzen, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verbraucherschutzbehörden auszubauen (8), die Kosten der Dienstleistungen für grenzüberschreitende Lieferungen bezahlbar zu machen (9), die Verfahren für die MwSt.-Erklärung zu vereinfachen (10), unlauteren Geschäftspraktiken entgegenzuwirken und die Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich des Urheberrechts, zu schützen (11). |
2.5. |
Um höhere Standards des Datenschutzes (12) und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (13) zu erreichen, hat die Kommission zwei Verordnungen verabschiedet, die 2018 umgesetzt werden sollen. |
2.6. |
Der rechtliche Rahmen im audiovisuellen Sektor (14) wird mit einer Überarbeitung der Rechtsvorschriften zum Urheberrecht (15) an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden, um den grenzüberschreiten Zugang zu Werken zu erleichtern und die Möglichkeiten der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur zu verbessern. |
3. Wesentlicher Inhalt der neuen Kommissionsvorschläge
3.1. |
Angesichts einer natürlichen Weiterentwicklung der digitalen Welt, die laufend infrastrukturelle und normative Anpassungen nötig macht, ist es wichtig, allen Nutzern ein sicheres, offenes und gerechtes digitales Umfeld sicherzustellen. Diese Bedingungen sind für die Stärkung des Vertrauens unerlässlich, dessen Mangel die Ausweitung des digitalen Binnenmarkts bis heute einschränkt (16). |
3.2. |
Die Kommission hat drei Bereiche ermittelt, die intensivere Maßnahmen seitens der EU erfordern und für die demnächst Gesetzesinitiativen vorgestellt werden sollen: 1) Online-Plattformen, 2) europäische Datenwirtschaft, 3) Cybersicherheit. |
3.3. |
Die Online-Plattformen (17) definieren den digitalen Binnenmarkt neu und werden zu „Wächtern des Internet“, da sie den Zugang zu Informationen, Inhalten und Transaktionen kontrollieren. Die Kommission wird deshalb 2017 eine Initiative ausarbeiten, um die Online-Plattformen einzubinden und sie mit der Verwaltung des Internets zu betrauen. Dabei soll insbesondere das Problem missbräuchlicher Vertragsklauseln und unlauterer Handelspraktiken zwischen Plattformen und Unternehmen geregelt werden. Außerdem sollen illegale Inhalte durch die Einführung eines formellen Systems zur „Meldung und Entfernung“ schneller und wirksamer gelöscht werden können. |
3.4. |
Die Datenwirtschaft wird für Unternehmen, Bürger und öffentliche Dienste eine immer größere Rolle spielen. Die Kommission wird 2017 zwei Gesetzesinitiativen zum freien grenzüberschreitenden Fluss nicht personenbezogener Daten und zum Zugang zur Weiterverwendung von Daten, die öffentlich sind oder mit öffentlichen Geldern gesammelt wurden, veröffentlichen. Um den digitalen Markt auf die Entwicklungen des Internets der Dinge vorzubereiten, sollen schließlich Prinzipen festgelegt werden, um im Fall eines Schadens durch ein Produkt mit hoher Datenintensität die Verantwortung festzulegen. |
3.5. |
Die Kommission wird 2017 die Strategie der EU für die Cybersicherheit (18) sowie das Mandat der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) überprüfen, um diese an die neuen Herausforderungen und Risiken anzupassen. Außerdem sollen weitere Maßnahmen zu Normen, Zertifizierungen und Kennzeichnungen im Bereich der Cybersicherheit vorgeschlagen werden, um vernetzte Objekte besser vor Cyberangriffen schützen zu können. Dies bedingt auch eine stärkere öffentlich-private Partnerschaft. |
3.6. |
Zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen und der Beschäftigungsfähigkeit fordert die Kommission die rasche Umsetzung der Europäischen Agenda für Kompetenzen (19) und der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze (20). Außerdem wird die Kommission 2018 das Projekt Digitale Chance starten, um Hochschulabsolventen grenzüberschreitende Praktika im digitalen Bereich zu ermöglichen. |
3.7. |
Die Strategie für die Digitalisierung der europäischen Industrie (21) wird die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken fördern. Diese Initiative ergänzt die Ressourcen aus dem Programm Horizont 2020 (5,5 Mrd. EUR) sowie private und nationale Investitionen, mit der Unterstützung öffentlich-privater Partnerschaften. Einige wichtige Branchen wie Energie, Verkehr und Finanzen sollen im Sinne der Nachhaltigkeits- und Effizienzkriterien umfassend umgebaut werden. |
3.8. |
Der eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 (22) wird die digitale Umstellung des öffentlichen Dienstes auf nationaler und europäischer Ebene erleichtern. Die Kommission plant die größten Änderungen im Gesundheitsbereich, was mit dem Recht auf Behandlung in jedem EU-Mitgliedstaat (digitale Patientenakten und Verschreibungen) und dem wachsenden Einsatz von Technologien zur Unterstützung von Ärzten (bei Analysen, Operationen, Behandlungen …) zusammenhängt. |
3.9. |
Um die eigene Position auf globaler Ebene zu stärken, hat die EU die Mittel für Forschung und Innovation (F&I) aufgestockt und zwei wichtige technologische Initiativen auf den Weg gebracht: Cloud Computing zum Austausch und zur Weiterverwendung erworbenen Wissens und Quanteninformatik zur Lösung von Rechenproblemen, die komplexer sind, als jene, die mit heutigen Supercomputern berechnet werden. |
3.10. |
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt in den Beziehungen zwischen der EU und Drittstaaten immer mehr Gewicht erhalten wird. Dazu gehören der Schutz der neuen digitalen Rechte, der Kampf gegen den digitalen Protektionismus und die Förderung von Initiativen gegen die digitale Kluft auf globaler Ebene. |
4. Allgemeine Bemerkungen
4.1. |
Der EWSA erkennt die umfassenden Bemühungen der Kommission im Hinblick auf Gesetzesinitiativen zum Erreichen der Ziele im Bereich des technologischen, wirtschaftlichen und sozialen Wachstums an, die in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt enthalten sind. Insbesondere erachtet er diese Halbzeitüberprüfung als sehr wichtig, um die Umsetzung der genannten Strategie zu unterstützen und so die Fragmentierung und die Verzerrungen zu reduzieren. |
4.2. |
Der EWSA begrüßt die jüngst erzielten Ergebnisse wie etwa die Abschaffung der Endkunden-Roaminggebühren (23), die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Produkten (24) und die Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking (25). Diese Initiativen werden dazu beitragen, ein positiveres Bild der EU zu prägen, auch wenn noch viele Probleme zu lösen sind, um die Verbraucherrechte und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen sicherzustellen. |
4.2.1. |
Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass die Abschaffung der Roaminggebühren in vielen Mitgliedstaaten nur bruchstückhaft und ungleichmäßig erfolgt, was den Verbrauchern und dem Bild der EU offensichtlich schadet. In verschiedenen Ländern melden Verbraucherschutzverbände Versuche, die Abschaffung des Roamings zu umgehen, hauptsächlich durch die Begrenzung des für das Online-Surfen verfügbaren Datenvolumens. Der EWSA fordert die Kommission daher auf, diesen Prozess streng zu überwachen und die Umsetzungsfristen und -verfahren zu beschleunigen und zu intensivieren. |
4.2.2. |
In Bezug auf die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten hofft der EWSA auf eine baldige konkrete Umsetzung der vom Europäischen Parlament am 18. Mai angenommenen vorläufigen Vereinbarung zwischen dem Rat und der Kommission. Die Vereinbarung sieht eine Verordnung für einen gemeinsamen EU-Ansatz im Bereich der Portabilität von Online-Inhalten vor, um den Nutzern den Zugang und die Nutzung ihrer Dienste auch dann zu ermöglichen, wenn sie sich zeitweise in einem Mitgliedstaat aufhalten, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben. |
4.3. |
Der EWSA zeigt sich besorgt darüber, dass nur einige wenige Legislativvorschläge, welche die Kommission im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt hat, tatsächlich umgesetzt wurden. Dies stellt eine ernsthafte Beschränkung sowohl für die Bewertung der Strategie im Ganzen als auch für die realistischen Aussichten betreffend das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU dar. Der Ausschuss ruft alle am Prozess der Mitbestimmung beteiligten Institutionen auf, die Verhandlungsfristen zu verkürzen, und hofft, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften zügig und kohärent umsetzen. |
4.4. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die digitale Revolution das Leben der Bürger wie auch die Art, Unternehmen zu führen, Produkte herzustellen und Produkte zu vertreiben, radikal verändern wird — mit langfristigen, heute schwer absehbaren Folgen insbesondere für den Arbeitsmarkt und die Beschäftigung. Die digitale Revolution wird auch die Arbeitsorganisation und -aufgaben sowie die Arbeitsplätze, -zeiten, -bedingungen und -verträge verändern. Der Ausschuss bekräftigt deshalb, dass die soziale Dimension (26) der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt gestärkt werden muss. Nur so können alle Herausforderungen und Risiken der digitalen Revolution bewältigt werden, sodass alle Bürger die Möglichkeit erhalten, deren Vorteile und Chancen zu nutzen. |
4.5. |
Nach Auffassung des EWSA ist es von entscheidender Bedeutung, möglichst bald eine breit angelegte europäische Agenda für die allgemeine und berufliche digitale Bildung auf den Weg zu bringen, um allen Bürgern die erforderlichen Instrumente an die Hand zu geben, um den Übergang so gut wie möglich zu meistern. Der EWSA ist sich zwar der spezifischen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in diesem Bereich bewusst, spricht sich aber dennoch dafür aus, dass im Rahmen eines solchen Programms, das an den Schulen ansetzen soll, die Kenntnisse der Lehrkräfte erweitert, die Lern- und Lehrpläne an die digitalen Technologien (einschl. E-Learning) angepasst und hochwertige Bildungs- und Ausbildungsgänge für alle Schüler und Studierenden angeboten werden. Seine natürliche Fortsetzung wird dieses Programm im lebenslangen Lernen finden, das dazu dient, die Kompetenzen aller Arbeitnehmer neu auszurichten bzw. aufzufrischen (27). |
4.6. |
Nach Ansicht des EWSA müssen Unternehmen ihre eigenen digitalen Kompetenzen zügig anpassen und dem Thema Cybersicherheit besondere Aufmerksamkeit schenken. Die EU sollte die Unternehmen bei der Durchführung hochqualifizierter Ausbildungsmaßnahmen für Führungskräfte unter Beteiligung von Hochschulen unterstützen, um das Knowhow und das Bewusstsein für die Risiken im Zusammenhang mit Datendiebstahl und Cyberkriminalität zu stärken. Als ebenso wichtig erachtet der EWSA die Ausbildung von speziell für die Sicherheit zuständigen Informatikern, und zwar mithilfe von entsprechenden Maßnahmen zur Simulierung von Cyberangriffen und zur Erprobung ihrer Reaktionsfähigkeit. |
4.7. |
Der EWSA weist trotz den Empfehlungen von 2015 (28) darauf hin, dass einige zentrale Herausforderungen der Umsetzung des digitalen Binnenmarkts noch nicht angemessen angegangen wurden. Die Verbreitung digitaler Kompetenzen, Computerkenntnisse, die Digitalisierung der Unternehmen und eGovernment sind weiterhin Grundvoraussetzungen für eine umfassende, gemeinsame und ausgewogene Entwicklung. |
4.8. |
Die EU hat viele Milliarden in Forschung und Entwicklung sowie in den digitalen Sektor investiert und wird hier auch weiter investieren. Dennoch sind wir in Bezug auf die Schätzungen der Kommission (ungefähr 155 Mrd. EUR) noch weit von einem ausreichenden Investitionsniveau entfernt, das eine starke und ausgewogene Entwicklung im digitalen Sektor auf dem Niveau der globalen Wettbewerber sicherstellen könnte. Die Kommission hat deshalb oft erklärt, sie wolle die Investitionslücke mithilfe von öffentlich-privaten Partnerschaften schließen. |
4.8.1. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die öffentlich-privaten Partnerschaften gewiss ein wichtiger Hebel für die Entwicklung und Innovation sind, aber kein Allheilmittel darstellen. Er ruft die europäischen Institutionen deshalb auf, bei Aktionen und Finanzierungen in Bereichen mit geringer Marktmacht, sowie bei allen Initiativen, die Infrastrukturen mit hohem Mehrwert schaffen können, deren Früchte jedoch erst nach langer Zeit geerntet werden können (CEF-Programm), stärker präsent zu sein. |
4.9. |
Die steuerliche Belastung multinationaler Unternehmen, die im digitalen Bereich tätig sind, ist seit längerem Gegenstand heftiger Debatten sowie wirkkräftiger Initiativen der Institutionen. Insbesondere die nationalen Steuersysteme scheinen nicht immer eine gerechte Besteuerung der Gewinne dieser Unternehmen innerhalb der EU zu ermöglichen. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, Lösungen zu unterbreiten, mit denen im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit einer gerechten Besteuerung der Gewinne und der Vermeidung von Innovations- und Entwicklungshindernissen gefunden werden kann. |
4.10. |
Der EWSA weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die digitale Kluft zu verringern, die zu einem der wichtigsten Faktoren für wirtschaftliche, beschäftigungsspezifische und soziale Ausgrenzung zu werden droht. In diesem Kontext müssen zunächst die Strategien der EU für die allgemeine und berufliche Bildung im digitalen Bereich umgesetzt werden (Europäische Agenda für Kompetenzen und Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze). In diesem Zusammenhang empfiehlt der EWSA der Kommission, für eine schnelle und ordnungsgemäße Umsetzung der vorgenannten Strategien durch die Mitgliedstaaten zu sorgen. |
4.11. |
Der Ausschuss unterstreicht erneut das Prinzip, wonach der Zugang zum Internet ein Grundrecht eines jeden Bürgers sowie ein unerlässliches Instrument der sozialen Integration und des Wirtschaftswachstums ist. Aus diesem Grund darf die Aufnahme des Zugangs zu Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen in die Universaldienste nicht mehr aufgeschoben werden (29). Der EWSA ist außerdem der Auffassung, dass das Phänomen der digitalen Revolution nur bewältigt werden kann, wenn die Bürger aktiv einbezogen werden und sie sich der Chancen und Gefahren des Internets bewusst sind. |
4.12. |
Daher ist es wichtig, dass die EU das jährlich stattfindende Internet Governance Forum unterstützt und aktiv daran teilnimmt. Das nächste Mal findet es im Dezember 2017 in Genf unter dem Titel Shape Your Digital Future! statt. Dabei soll darüber diskutiert werden, wie die Chancen, die das Internet bietet, noch besser genutzt werden können, ohne dabei die Risiken und die damit verbundenen Herausforderungen außer Acht zu lassen. |
4.13. |
Der EWSA unterstützt das Paket Konnektivität (30) und begrüßt insbesondere die Initiativen zur Verringerung der territorialen digitalen Kluft (Wifi4EU) und zur Gewährleistung der Qualität der digitalen Kommunikation (5G-Netzanbindung). Insbesondere ist nach Auffassung des Ausschusses die Initiative Wifi4EU von wesentlicher Bedeutung, um einen vollständig vernetzten digitalen Binnenmarkt für alle Wirklichkeit werden zu lassen. Aus diesem Grund hofft er, dass das genannte Pilotprojekt, das bisher die Bereitstellung von 125 Mio. EUR vorsieht, in der EU-Politik mit angemessenem Budget strukturell umgesetzt werden kann, sodass allen Bürgern, auch jenen, die in Gebieten mit geringen kommerziellen Aktivitäten leben (Inseln, Berggebiete, Regionen in äußerster Randlage usw.), ein Zugang zum Internet mit hoher Qualität garantiert werden kann. |
4.14. |
Der EWSA befürwortet den Vorschlag, die Online-Plattformen in ein langfristiges Projekt einzubinden, um sie zu verantwortlichen Akteuren für ein gerechtes und transparentes Internet-Ökosystem zu machen. Im Rahmen dieses Prozesses muss jedoch die Fragmentierung der Gesetzgebung reduziert und dafür Sorge getragen werden, dass die Auswirkungen auf die Unternehmen (unlauterer Wettbewerb), die Beschäftigten (Arbeitsverträge) und die Verbraucher (31) (grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten) berücksichtigt und die Aufrechterhaltung der erworbenen Standards gewährleistet werden. |
4.15. |
Nach Auffassung des EWSA ist die europäische Datenwirtschaft einer der Sektoren, in denen der Abstand der EU zur globalen Spitze der digitalen Innovation am sichtbarsten ist. Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag zur Schaffung eines normativen Rahmens, vorausgesetzt, dass dieser für den Kontext des Cloud Computing (32), der künstlichen Intelligenz und des Internets der Dinge korrekt angepasst wird, der Vertragsfreiheit unter Beseitigung der Innovationshemmnisse Rechnung trägt und eine angemessene Finanzierung seitens der EU erfährt. |
4.16. |
Für den EWSA hat die Cybersicherheit Priorität, da sie alle Anwendungsbereiche digitaler Technologien betrifft und unerlässlich ist, um die europäische Souveränität zu gewährleisten, die nur möglich ist, wenn bei der Erhebung und Verwaltung der Daten und in Bezug auf die technische Ausrüstung zur Kontrolle und Überwachung dieses Prozesses die digitale Autonomie gewährleistet ist. Angesichts des Umfangs der betroffenen Bereiche müssen die für die Cybersicherheit vorgesehenen Mittel nach Ansicht des EWSA beträchtlich aufgestockt werden. Dabei müssen die Forschungshemmnisse überwunden, anfällige Branchen des Produktionssektors (Verkehr, industrielle Produktion mit hohem Mehrwert) einbezogen und die Mitgliedstaaten bei der Stärkung der Cybersicherheitsmaßnahmen unterstützt werden. |
4.17. |
Cyberterrorismus und Cyberkriminalität stellen mittlerweile eine Bedrohung für alle Volkswirtschaften und alle Regierungen dar. Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vorschlag für eine Überarbeitung der Strategie für Cybersicherheit eine deutliche Verbesserung der Standards für Vorbeugung, Abschreckung, Reaktion, Krisenmanagement und Widerstandsfähigkeit unter Einhaltung der Grundrechte der EU vorsieht und so den Grundstein für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern legt. |
4.17.1. |
Der EWSA befürwortet den von der Kommission verfolgten Ansatz und hält fest, dass alle digitalen Produkte und vernetzten Systeme ab dem Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens sicher sein müssen, und er hofft auf eine rasche Einführung der angekündigten Vorkehrungen. |
4.17.2. |
Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission, das Mandat der ENISA (33) auszuweiten und es an die neuen globalen Bedrohungen anzupassen. Er ist insbesondere der Auffassung, dass die Überarbeitung der europäischen Strategien im Bereich der Cybersicherheit mit einer größeren Offenheit, Dialogbereitschaft und Transparenz der ENISA gegenüber den Bürgern und der organisierten Zivilgesellschaft einhergehen muss, damit ihre Initiativen und Tätigkeiten aufgewertet werden können. |
5. Besondere Bemerkungen
5.1. |
Auch wenn 90 % der europäischen Unternehmen digitale Kompetenzen verlangen, verfügten 2016 lediglich 44 % der europäischen Bürger und 37 % der Arbeiter über ein zumindest ausreichendes Niveau. Außerdem bietet fast die Hälfte der europäischen Unternehmen ihren Beschäftigten keine Weiterbildung an, was sowohl den Arbeitnehmern als auch der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe selbst schadet (34). Der EWSA bekräftigt daher die Notwendigkeit, mit Ad-Hoc-Mitteln eine umfassende Strategie für die Vermittlung von Digitalkompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung (35) zu finanzieren und dabei insbesondere die Kluft zwischen der „digitalen Generation“ und älteren Menschen (36) zu berücksichtigen, um generell alle „nicht digitalisierten“ Personen, unabhängig von Alter und Situation, zu unterstützen und zu begleiten. |
5.2. |
Was die Auswirkungen auf die Beschäftigung betrifft, so ist außerdem durchaus anzunehmen, dass die Robotisierung möglicherweise zu einem allgemeinen Rückgang der Arbeitsplätze führen wird, weil sie allmählich alle repetitiven und weniger „kreativen“ Arbeiten ersetzen wird (37). Der Ausschuss fordert die Kommission deshalb auf, über das Instrument des europäischen Sozialdialogs einen Weg einzuschlagen, um angemessene Gehälter, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit, hochwertige Arbeitsplätze sowie einen allgemeinen Zugang zu sozialer Sicherheit zu gewährleisten (38). |
5.2.1. |
Um die Herausforderung der Digitalisierung zu bewältigen, werden Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung von entscheidender Bedeutung sein. Zu diesem Zweck könnten auf europäischer Ebene Ad-hoc-Maßnahmen ergriffen werden, um Beschäftigte, deren Aufgaben von Maschinen übernommen werden oder im Zuge der Robotisierung entfallen, neu zu orientieren, und geeignete Sozialleistungen bereitzustellen, um diesen Menschen in der Phase der beruflichen Neuorientierung ein würdiges Leben zu gewährleisten. Von wesentlicher Bedeutung wird es ferner sein, diese Maßnahmen in eine großangelegte, flexible und widerstandsfähige Strategie für eine schnelle und wirksame Reaktion auf die Veränderungen im Zuge der digitalen Revolution einzubetten, um sie steuern zu können, ohne ihre negativen Auswirkungen zu spüren. |
5.3. |
Der EWSA bekräftigt seine Unterstützung für den Aktionsplan für elektronische Behördendienste, mit dem nutzerfreundliche, personalisierte und grenzübergreifende digitale Dienstleistungen gewährleistet werden sollen. Dennoch ist er der Auffassung, dass diese Ziele angesichts der Verzögerungen bei der Umsetzung der Strategie auf nationaler Ebene und der fehlenden flächendeckenden und auf europäischer Ebene vernetzten digitalen Infrastruktur zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreicht werden können. Der EWSA konstatiert anhaltende Probleme beim Grundsatz der einmaligen Erfassung sowie Verzögerungen bei der Schaffung eines zentralen digitalen Zugangstors. Er bekräftigt darüber hinaus die Notwendigkeit einer Erneuerung von Systemen im Einklang mit den neuesten Technologien und einer größeren Offenheit gegenüber den Nutzern bei der Möglichkeit der Änderung oder Löschung ihrer eigenen Daten (Recht auf Vergessenwerden) (39). |
5.4. |
Der EWSA sieht im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste (eHealth) ähnliche Probleme wie bei den elektronischen Behördendiensten (eGovernment). Er schlägt deshalb vor, Anreize für die Schaffung fortschrittlicher digitaler Infrastrukturen zu schaffen, die Zusammenarbeit mit den FuE-Branchen zu stärken und die Nutzer und Gesundheitsfachkräfte aktiver einzubeziehen (40). |
5.5. |
Der EWSA unterstützt die Mitteilung zur Digitalisierung der europäischen Wirtschaft und weist darauf hin, dass kein Mitgliedstaat allein in der Lage ist, alle Chancen der digitalen Revolution zu nutzen. Die EU hingegen kann sich den wichtigsten globalen Wettbewerbern stellen, vorausgesetzt, dass eine gemeinsame Strategie zur Stärkung der industriellen Basis Europas (Industrie 4.0) als unabhängiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit entwickelt wird, die in der Lage ist, Investitionen anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Ziel einer Industrieproduktion von 20 % des europäischen BIP bis 2020 einzuhalten (41). |
5.6. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, die digitale Innovation in allen Betrieben zu unterstützen und dabei besonderes Augenmerk auf KMU zu legen, die große Vorteile von der Digitalisierung erwarten können (Vereinfachung und Bürokratieabbau), die aber ohne angemessene Unterstützung vom Markt ausgeschlossen zu werden drohen. Die Digitalisierung jedes Unternehmens ist bereits heute eine notwendige, aber nicht ausreichende Bedingung für ein Bestehen am Markt, und die KMU, die über weniger Instrumente und Ressourcen verfügen, könnten größere Schwierigkeiten haben, sich an den Wandel anzupassen. |
5.7. |
Der EWSA sieht es als Notwendigkeit, Start-ups als besondere Wegbereiter der digitalen Innovation, des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung zu unterstützen und ihre Entwicklung und Konsolidierung zu fördern (Scale-up). Insbesondere wird für die verschiedenen Unternehmenstypen ein übergreifender Ansatz empfohlen, der drei Kernziele verfolgt: Vereinfachung der Rechtsvorschriften, Aufbau von Netzen und erleichterter Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten (42). |
5.8. |
Der EWSA betrachtet den grenzüberschreitenden elektronischen Handel als einen der Schlüsselbereiche für die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts. Der Ausschuss bekräftigt seine Forderung nach intensiveren Maßnahmen, um die Kosten der Paketzustellung für alle erschwinglich zu machen (43). Außerdem wird empfohlen, angesichts des gewählten Legislativinstruments (zwei Richtlinien), das Verwirrung stiften könnte, ohne den Rechtsrahmen zu vereinfachen, die Vertragsvorschriften für die Bereitstellung digitaler Inhalte besser zu harmonisieren (44). |
5.9. |
Der EWSA begrüßt die von der Kommission bereitgestellten Informationen über die Ergebnisse, die im Verbraucherschutz mit der Plattform für die Online-Streitbeilegung (45) erreicht wurden, ist jedoch der Auffassung, dass noch viel zu tun ist, um die Plattform besser bekannt zu machen und das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel zu stärken. Er hofft ganz besonders, dass die Instrumente zur außergerichtlichen Streitbeilegung, vor allem im grenzüberschreitenden Bereich, ausgebaut werden. Außerdem werden Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes (46), der audiovisuellen Mediendienste (47), der Betrugsbekämpfung und des Schutzes von Urheberrechten (48) angemahnt, wobei insbesondere auf den Schutz der Nutzer, vor allem der am meisten gefährdeten Nutzer, vor Belästigungen im Internet, fake news und allen Formen der Aufforderung zu Gewalt zu achten ist. |
5.10. |
Der EWSA befürwortet ebenso den von der Kommission eingeleiteten Prozess zur Harmonisierung des Verbraucherschutzes auf europäischer Ebene, vorausgesetzt, dass bereits eingeführte höhere Verbraucherschutzstandards unverändert bleiben und der Schutz von Nutzern digitaler Dienste in der EU insgesamt verbessert wird. |
5.11. |
Der EWSA fordert die Kommission auf, die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt noch übergreifender zu gestalten und sie mit anderen für die Entwicklung Europas wichtigen Sektoren und Strategien wie Energie, Kreislaufwirtschaft (49) und Verkehr (50) innerhalb des weiteren Rahmens der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu verknüpfen. Diese Strategie könnte in der Tat einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits-, Vereinfachungs- und Effizienzziele leisten. |
5.12. |
Der EWSA hält es für notwendig, dass die EU die Investitionen in Forschung und Entwicklung erhöht, um mit den Spitzenreitern der digitalen Innovation konkurrieren zu können. Die Initiativen zur Stärkung der Infrastrukturbasis sind zwar wichtig, aber nicht ausreichend. Europa muss insbesondere so schnell wie möglich das Projekt Cloud Computing (51) gemäß der Agenda Offene Innovation, offene Wissenschaft, Weltoffenheit umsetzen. Nach Auffassung des Ausschusses ist es außerdem richtig, die Vertiefung im Bereich der Quanteninformatik und der künstlichen Intelligenz weiter zu verfolgen (52). |
5.13. |
Der EWSA befürwortet den Ansatz der Kommission zur verstärkten externen Ausweitung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, hält jedoch fest, dass bis heute in diesem Bereich sehr wenig getan wurde. Im Einzelnen erhofft sich der Ausschuss Maßnahmen auf zwei Ebenen:
|
Brüssel, den 18. Oktober 2017
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10, Ziffern 3.8 und 3.9.
(2) COM(2015) 192 final.
(3) COM(2016) 399 final.
(4) COM(2015) 627 final.
(5) COM(2016) 289 final.
(6) COM(2016) 587, 588, 589, 590, 591 final.
(7) COM(2015) 634 und 635 final.
(8) COM(2016) 283 final.
(9) COM(2016) 285 final.
(10) COM(2016) 757 final.
(11) COM(2016) 593 final.
(12) Verordnung (EU) 2016/679.
(13) COM(2017) 10 final.
(14) COM(2016) 287 final.
(15) COM(2016) 593 und 594 final.
(16) Spezial-Eurobarometer 460.
(17) COM(2016) 288 final.
(18) JOIN(2013) 1.
(19) COM(2016) 381 final.
(20) 2016/C484/01.
(21) COM(2016) 180 final.
(22) COM(2016) 179 final.
(23) ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 131; ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 162.
(24) ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 86.
(25) ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 93.
(26) ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10, Ziffern 3.8 und 3.9.
(27) ABl. C 434 vom 15.12.2017, S. 30.
(28) ABl. C 71 vom 24.2.2016, S. 65, Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, Ziffern 1.1, 1.2, 1.3 und 1.8.
(29) ABl. C 161 vom 6.6.2013, S. 8.
(30) Der EWSA hat zu jedem Vorschlag unter gemeinsamer Federführung eine Stellungnahme erarbeitet, um eine kohärente Vision und kohärente Inhalte zu gewährleisten: ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 51; ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 56; ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 65; ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 69; ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 74.
(31) ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 119.
(32) ABl. C 487 vom 28.12.2016, S. 86.
(33) ABl. C 75 vom 10.3.2017, S. 124.
(34) Europäische Kommission, Digital Transformation Scoreboard (Fortschrittsanzeiger für den digitalen Wandel), 2017.
(35) ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 1, ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 45.
(36) ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 28.
(37) „The Risk of Automation for Jobs in OECD Countries: A Comparative Analysis“, OECD, 2016. Derzeit wird heftig über die Auswirkungen der digitalen Revolution auf die Beschäftigungsniveaus debattiert. Die OECD geht davon aus, dass 9 % der Arbeitsplätze (die als repetitiv betrachtet werden) verloren gehen werden, während in anderen Untersuchungen wie z. B. der Weltbank oder anderer Institute eine Zunahme der Zahl der Arbeitsplätze oder ein Ausgleich zwischen verschwindenden und neuen Stellen prognostiziert werden. Alle Studien stimmen jedoch darin überein, dass die Arbeitswelt großen Veränderungen unterworfen sein wird und dass drastische und robuste Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen.
(38) ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 161.
(39) ABl. C 487 vom 28.12.2016, S. 99.
(40) ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 14.
(41) ABl. C 389 vom 21.10.2016, S. 50.
(42) ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 20.
(43) ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 106.
(44) ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 57.
(45) Nach Angaben von Kommissionsmitglied Jourová konnten im ersten Jahr mehr als 24 000 Fälle gelöst werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-727_de.htm.
(46) ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 107.
(47) ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 157.
(48) ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 27.
(49) ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 98.
(50) ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 85, ABl. C 345 vom 13.10.2017, S. 52.
(51) ABl. C 487 vom 28.12.2016, S. 86.
(52) ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 1.