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Document 52017IR3666

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“

OJ C 54, 13.2.2018, p. 38–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 54/38


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Thema „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“

(2018/C 054/08)

Hauptberichterstatter:

Marcin Ociepa (PL/EKR), Vorsitzender des Stadtrats von Opole

Referenzdokument:

Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat — Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU

JOIN(2017) 21 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Kommissionsmitteilung „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ (JOIN(2017)21 final) und insbesondere die Tatsache, dass darin die bedeutende Rolle betont wird, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, gestützt auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, als zentrale Akteure für die Stärkung der Resilienz in der Nachbarschaft der EU zukommt; weist jedoch darauf hin, dass diese Rolle nicht nur hervorgehoben, sondern in konkrete politische Maßnahmen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, die Gebietskörperschaften und ihre Verbände in den Partnerländern der EU daher beispielsweise in das auswärtige Handeln der EU eingebunden werden, der Ausbau der Kapazitäten der Gebietskörperschaften in den unterschiedlichen Politikbereichen unterstützt wird usw.;

2.

stimmt der Definition des Begriffs „Resilienz“ in dem Dokument zur Globalen Strategie der EU (EUGS) zu, fordert die Europäische Kommission jedoch dazu auf, anzuerkennen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Resilienz der Gesellschaft gewährleisten und gleichzeitig einen der Grundpfeiler für eine stabile Demokratie bilden, wodurch die Resilienz des Staates gestärkt wird; ist der Auffassung, dass die EU in ihrem strategischen Konzept dem Grundsatz eines von der Basis ausgehenden Handelns Rechnung tragen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten und der Nachbarländer unterstützen und erleichtern sollte;

3.

spricht sich dezidiert für eine Ausweitung der Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der EUGS sowie unter besonderer Berücksichtigung vor allem der Beziehungen im Rahmen der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU, jedoch auch der Beziehungen zu den Drittländern, mit denen die EU-Mitgliedstaaten bevorzugte Kooperationsbeziehungen unterhalten, aus;

4.

weist auf die Notwendigkeit hin, angemessene und wirksame Instrumente für die finanzielle und technische Unterstützung zu entwickeln, die Flexibilität gegenüber auftretenden Veränderungen ermöglichen und zum Großteil für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und nicht zur Abdeckung der Verwaltungskosten der Programme eingesetzt werden sollten;

5.

hebt die Bedeutung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Partnerorganisationen wie den Vereinten Nationen und dem Internationalen Währungsfonds hervor, die es sich ebenfalls zum Ziel gemacht haben, die Resilienz zu stärken;

6.

befürwortet die vier Bausteine (bessere Analyse der Gefahren und Gründe für die mangelnde Resilienz; wirksamere Überwachung auswärtiger Spannungen, um frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können; Berücksichtigung der Resilienz bei der Planung und Finanzierung des auswärtigen Handelns; Erarbeitung internationaler Strategien und Verfahren in Bezug auf Resilienz) sowie die zehn Leitgedanken im Anhang zum strategischen Konzept für Resilienz, die eine Verknüpfung des Konzepts mit dem auswärtigen Handeln der EU gewährleisten und in denen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als unverzichtbare Akteure genannt werden, ohne die ein umfassenderer Beitrag zur Erarbeitung der Strategie, ein politischer Dialog, die Planung der Hilfen sowie die Umsetzung der Lösungen unmöglich sind;

7.

weist darauf hin, dass die Frage der Resilienz in den entsprechenden Kontext — die Entwicklungs-, Investitions- und Bildungspolitik — sowie in Vereinbarungen über die internationale Zusammenarbeit eingebettet werden muss, was eine bessere Planung der Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ermöglichen würde, darunter auch jener, die auf lokaler, regionaler und grenzübergreifender Ebene umgesetzt werden;

8.

schließt sich der Auffassung an, dass die Stärkung der auswärtigen Resilienz Mittel zum Zweck und kein Ziel per se ist. Es gilt daher, langfristige Maßnahmen zu ergreifen, an denen die staatlichen, gesellschaftlichen und lokalen Institutionen sowohl der EU-Mitgliedstaaten als auch der Partnerländer beteiligt sind, um die Sicherheit zu erhöhen und das Ziel langfristiger Stabilität zu verwirklichen;

9.

bekräftigt, dass zur Stärkung der Resilienz die Umsetzung nationaler, regionaler und lokaler Risikomanagementstrategien und -pläne gefördert und dafür gesorgt werden muss, dass diese unter dem Gesichtspunkt der Übereinstimmung mit dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 (1) überprüft werden; betont zudem, dass die Zusammenarbeit zwischen den Städten und Regionen ausgebaut werden sollte und dem Büro der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge und seiner Kampagne für resiliente Städte dabei eine wichtige Rolle zukommt;

10.

ist der Auffassung, dass die Maßnahmen im Migrationsbereich umfassend in den allgemeinen politischen Beziehungen mit den Partnerländern berücksichtigt werden sollten. Diese Maßnahmen sollten auf die Grundsätze der Selbstverantwortlichkeit der Partner, der Zusammenarbeit und der umfassenden Achtung des humanitären Völkerrechts und des Flüchtlingsrechts sowie der Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, darunter des Rechts auf Schutz gestützt werden;

11.

nimmt den Standpunkt der Europäischen Kommission zur geschlechtsspezifischen Dimension und zu besonders anfälligen Sektoren zur Kenntnis, weist jedoch auf die Notwendigkeit hin, auf die Frage der Resilienz der am stärksten gefährdeten Bürgerinnen und Bürger umfassender einzugehen. Je nach Wohnort sind möglicherweise unterschiedliche Bereiche und Bevölkerungsgruppen besonders schutzbedürftig, und auch das Ausmaß der Bedrohung kann daher unterschiedlich sein. Deshalb muss den genannten Bereichen und Gesellschaftsgruppen im Zuge der Stärkung der Resilienz oftmals mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

12.

erwartet, dass verstärkt Maßnahmen ergriffen werden, die auf eine raschere Umsetzung der in der EUGS festgeschriebenen Vorhaben abzielen, und betont die Bedeutung, die einem für das jeweilige Gebiet maßgeschneiderten Ansatz zukommt, der den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Ziele der EUGS im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, die Teil der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 sind, Rechnung trägt;

DIE LOKALEN UND REGIONALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN ALS WICHTIGE PARTNER BEI DER STÄRKUNG DER AUSWÄRTIGEN RESILIENZ DER EU

13.

betont die wichtige Rolle, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Stärkung der Resilienz zukommt, da sie beim Auftreten eines Risikos oder einer Bedrohung die erste Beschluss- und Reaktionsebene bilden und zudem jene Regierungsebene sind, die den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten ist und in der Rechtstaatlichkeit und Demokratie gut verankert sein müssen. Die lokalen Gebietskörperschaften sind für die Notfalldienste (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) zuständig und verfügen über die umfangreichste Kenntnis des unmittelbaren Umfelds und der örtlichen Bevölkerung, weshalb sie großen Einfluss auf die Robustheit und die Qualität der Resilienz haben;

14.

weist darauf hin, dass bei allen auf eine Stärkung der Resilienz abzielenden Maßnahmen sowie bei der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen ist;

15.

weist insbesondere auf die Bedeutung hin, die den Kapazitäten der lokalen Akteure in den Bereichen Aufklärung, Vorbeugung und Reaktion im Gefahrenfall sowie in der Folge beim Wiederaufbau zukommt — dies gilt sowohl für die Familien, Verbände und Kirchen als auch für alle Ebenen der Gebietskörperschaften;

16.

weist auf die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Risikoerkennung und -bewertung hin. Dank der erarbeiteten und erprobten Verfahrensweisen im Risikomanagement, die den lokalen Gegebenheiten und der örtlichen Bevölkerung Rechnung tragen, sind die Gebietskörperschaften in der Lage, eine Bedrohung effizient und schnell zu erkennen und das Risiko einzuschätzen. Daher sollten die Berichte und Analysen der Regionen und Gemeinden bei der Risikoerkennung und -bewertung stärker berücksichtigt werden;

17.

weist darauf hin, dass der Erfahrung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassender Rechnung getragen werden muss, um die Zusammenarbeit zwischen den EU-Akteuren (aus den Bereichen Politik, humanitäre Hilfe und Entwicklung) bei der Überwindung der Langzeitkrisen in der Nachbarschaft der EU zu stärken, u. a. durch ein Netz von Kontakten, bewährte Verfahren, Förderung des Dialogs usw. Hier sollte die EU ihr enormes Potenzial zum Tragen bringen, das aus der Erfahrung ihrer östlichen und südlichen Regionen bzw. ihrer Gebiete in äußerster Randlage erwächst, die aufgrund ihrer geostrategischen Lage seit Jahren eng mit ihren Nachbarländern zusammenarbeiten;

18.

hebt hervor, dass die Kapazitäten der Gemeinden im Bereich des Risikomanagements und der frühzeitigen Reaktion laufend ausgebaut werden müssen;

19.

fordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Schutzes kritischer Infrastruktur zu unterstützen, wobei der Finanzierung dieses Schutzes sowie der Ausstattung mit entsprechenden Hilfsmitteln und Ressourcen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

20.

weist darauf hin, dass die Arbeit der unterschiedlichen grenzübergreifenden Einrichtungen und der Euroregionen, insbesondere jener, die an einer EU-Außengrenze gelegen sind, stärker gefördert werden muss, um die Resilienz durch die Umsetzung regionaler grenzübergreifender Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Sicherheits-, Sozial-, Bildungs-, Wirtschafts- und Kulturpolitik zu stärken;

21.

weist zudem darauf hin, dass vermehrt Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Bereitstellung von Informationen über Bedrohungen und Schocks, die die Resilienz negativ beeinflussen können, effizienter zu gestalten. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen unbedingt in die Informationsmaßnahmen in diesem Bereich dauerhaft eingebunden werden;

22.

betont, dass erprobte Lösungen, Verfahren und vorbildliche Vorgehensweisen, die in den Regionen von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erarbeitet wurden, von der nationalen Ebene übernommen werden müssen und es angezeigt wäre, ein Verzeichnis der bewährten Praktiken der Gebietskörperschaften zu erarbeiten und den Regionen und Gemeinden der EU sowie der Gebiete, die Teil der EU-Nachbarschaftspolitik sind, zur Verfügung zu stellen;

23.

empfiehlt, besonderes Augenmerk auf die Frage der Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Bildung zu legen, ist diese doch für den Aufbau einer resilienten Gesellschaft von grundlegender Bedeutung; fordert die Institutionen der Europäischen Union nachdrücklich auf, die Gebietskörperschaften auf diesem Gebiet zu unterstützen und dabei das Subsidiaritätsprinzip zu wahren;

24.

empfiehlt Maßnahmen zu ergreifen, um in den lokalen Gemeinschaften das Bewusstsein für mögliche Gefahren — insbesondere hybride Bedrohungen, aber auch solche in Bezug auf die Energiesicherheit — zu schärfen und das lokale Umfeld für diese Gefahren zu wappnen. Diese Maßnahmen sollten in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen aus der Region, den für die Sicherheit zuständigen Behörden sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden;

25.

unterstreicht die Rolle der Zivilgesellschaft als einem der Schlüsselakteure beim Aufbau von Resilienz; weist insbesondere auf die Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ihnen hin. Bürgerschaftliches Engagement und gemeinnützige Organisationen ermöglichen die Planung und Durchführung moderner, kreativer Kampagnen und Aufklärungsmaßnahmen und humanitärer Hilfe sowie die Entwicklung gemeinwohlorientierter Einstellungen in der Gesellschaft der Partnerländer, insbesondere in den Staaten mit einem hohen Risiko für das Auftreten hybrider Bedrohungen;

26.

betont, dass die Bemühungen zur Bekämpfung der von Drittstaaten im Rahmen der hybriden Kriegsführung betriebenen feindseligen Propaganda verstärkt werden müssen; begrüßt die Einrichtung der East StratCom Task Force innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes und empfiehlt den Ausbau der Zusammenarbeit dieser Arbeitsgruppe mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden;

27.

weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung verstärkt werden muss. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind die Regierungsebene mit der größten Bürgernähe und kennen somit die lokalen Gemeinschaften nicht nur am besten, sondern spielen auch eine entscheidende Rolle bei ihrer Führung und Vertretung;

DIE ROLLE DES INTERNATIONALEN UMFELDS BEIM AUFBAU VON RESILIENZ

28.

verweist auf die eigenen Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der Versammlung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europa-Mittelmeer (ARLEM) und der Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Östlichen Partnerschaft (CORLEAP) sowie der Gemischten Beratenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen; empfiehlt die Nutzung dieser Foren und ihrer Erfahrungen bei der Stärkung der Resilienz der Länder, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen;

29.

betont die Bedeutung des Austauschs von Sachverstand, Wissen und bewährten Vorgehensweisen zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus der EU und aus Drittstaaten sowohl auf politischer als auch auf administrativer Ebene; hebt die positive Rolle hervor, die der AdR in dieser Hinsicht in Bezug auf Libyen (im Wege der Nikosia-Initiative) und die Ukraine (im Rahmen des Programms U-LEAD) spielt;

30.

stimmt mit der Mitteilung der Kommission überein, dass die umfassende Zusammenarbeit mit der OSZE zur Verhütung gewaltsamer Konflikte weiter ausgebaut werden muss; weist zudem auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union und anderen internationalen Partnern beim Aufbau der Resilienz zu verstärken;

31.

begrüßt, dass die EU dafür sorgen will, dass sich bewährte Verfahren und Standards der EU — einschließlich jener, die sich aus der Arbeit und den Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ergeben — in einschlägigen multilateralen Instrumenten und Politikkonzepten widerspiegeln, auch im Rahmen der ILO, der WHO und der G20;

32.

teilt die Auffassung, dass der Aufbau von Resilienz eine mehrdimensionale Aufgabe ist. Der AdR betrachtet Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Sicherheit, Wirtschaft, Soziales und Bildung, durch die eine inklusive und nachhaltige Entwicklung ermöglicht wird, als vorrangig. Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesen Bereichen steht außer Frage. In Bezug auf das geografische Gebiet weist der AdR darauf hin, dass den Partnern im Mittelmeerraum und der Östlichen Partnerschaft Priorität eingeräumt werden sollte. Gleichzeitig gilt es, die Rolle und den Einfluss der Länder des Nahen Ostens und Zentralasiens auf die Resilienz der EU nicht aus den Augen zu verlieren;

33.

teilt die Auffassung, dass im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ Forschungsarbeiten im Hinblick auf die Stärkung der Resilienz durchgeführt werden sollten, insbesondere in Bezug auf die Themen Sicherheit, Wirtschaft, Sozialwissenschaften, sichere Nahrungsmittel- und Wasserversorgung, Migration und Vertreibung. Der AdR weist darauf hin, dass in stärkerem Maße akademische Einrichtungen vor Ort, die das wissenschaftliche Zentrum der Regionen bilden, in diese Arbeit einbezogen werden müssen. Zu diesem Zweck sind verstärkte Maßnahmen zur Förderung auf institutioneller und sozialer Ebene erforderlich;

34.

teilt die Auffassung, dass die strategische Kommunikation ein wirksames Instrument im Kampf gegen den Terrorismus und extremistische Bewegungen und zum Schutz vor Cyberkriminalität ist. Der AdR hält es für unerlässlich, die EU und die Partnerländer so bald wie möglich vor dem Einfluss externer Desinformationsmaßnahmen zu schützen, die darauf abzielen, die politischen und gesellschaftlichen Systeme, die das Fundament unserer Identität, Sicherheit und Stabilität bilden, zu diskreditieren;

35.

weist darauf hin, dass die Fähigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich der Resilienz und Risikoanalyse im Hinblick auf die Stärkung der Widerstandsfähigkeit eine größere Rolle spielen sollten. Dies gilt insbesondere für die Regionen an den EU-Außengrenzen. Durch derartige Maßnahmen kann eine stärkere Sensibilisierung für die Konflikte in unmittelbarer Nachbarschaft der EU erreicht werden und es können verbesserte Mechanismen zur Bewertung der Art und der Auswirkungen der Risiken, des Drucks und der Schockanfälligkeit der Partnerländer ausgearbeitet werden;

SEKTORBEZOGENE UND SPEZIFISCHE MAßNAHMEN IM KONKRETEN KONTEXT DES AUFBAUS VON RESILIENZ

36.

die kontextuelle Einbettung der Resilienz erfordert ihre Berücksichtigung in den sektorspezifischen Maßnahmen der EU auf den verschiedenen Ebenen (Staat, Region, Bevölkerung vor Ort). Im Rahmen eines spezifischen Ansatzes, der den außerordentlichen Umständen des jeweiligen Tätigkeit- und Umsetzungsgebiets Rechnung trägt, können die einzelnen Politikbereiche wirksam zur Stärkung des Resilienzaufbaus beitragen;

37.

betont, dass die Bewältigung der Ursachen der irregulären Migration (Armut, Ungleichheit, Bevölkerungswachstum, fehlende Perspektiven in Beruf, Bildung und Wirtschaft, Instabilität, Konflikte, Menschenhandel, organisierte Kriminalität, Klimawandel, Umweltschäden und langfristige Folgen von Vertreibung) einer der Schlüssel für den Aufbau von Resilienz ist. Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass die Unterstützung schwächerer und stärker gefährdeter Gemeinschaften dort am wirksamsten ist, wo die unmittelbare Bedrohung besteht;

38.

empfiehlt die Entwicklung eines spezifischen Rahmens für Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit sowie zur Berücksichtigung der Rolle und der Stellung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Politikbereichen Beschäftigung und Soziales auf der Grundlage der Arbeiten der Internationalen Arbeitskonferenz;

39.

weist darauf hin, dass insbesondere auf die Sicherheit kritischer Verkehrsinfrastruktur geachtet werden muss, wobei die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei dieser Aufgabe besonders zu berücksichtigen sind, da sie häufig direkt für den Zustand der Infrastruktur und die Gebiete, durch die diese kritische Transportinfrastruktur verläuft, zuständig sind;

40.

begrüßt, dass die Kommission bestrebt ist, mit lokalen Gebietskörperschaften zusammenzuarbeiten, um die Resilienz in rasch wachsenden städtischen Gebieten zu fördern, wo ein Mangel an Planung und Investitionen in Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels und geophysikalischer Gefahren dazu führen können, dass die Bevölkerung erhebliche menschliche und wirtschaftliche Schäden erleidet, wenn Schocks und Belastungen auftreten; Ein Angehen der zugrunde liegenden Risikofaktoren durch risikogerechte öffentliche und private Investitionen hat sich als kosteneffizienter erwiesen als Abhilfemaßnahmen nach Katastrophen; betont die Rolle des sektoralen Dialogs über nachhaltige Urbanisierung mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mit dem Ziel, ihre Resilienz und Innovationskapazität im Einklang mit den Zielen der Neuen Städteagenda zu stärken;

41.

unterstreicht die besondere Bedeutung der humanitären Hilfe bei Umwelt- und Naturkatastrophen und andere Ereignissen, die eine solche Hilfe erforderlich machen. Diese Hilfe muss unter voller Beachtung der Grundsätze der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie unter Achtung der Menschenrechte gemäß der Genfer Konvention und ihren Zusatzprotokollen geleistet werden.

Brüssel, den 10. Oktober 2017

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


(1)  CDR 5035/2016 — Berichterstatter: Adam Banaszak (EKR/PL); 2646/2014 — Berichterstatter: Harvey Siggs (EKR/UK).


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