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Document 52017AE0766
Opinion of the European Economic and Social Committee on the ‘Communication from the Commission to the European Parliament, the Council and the European Economic and Social Committee — Developing the EU Customs Union and its governance’ (COM(2016) 813 final)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss — Entwicklung der Zollunion der EU und ihrer Governance“ (COM(2016) 813 final)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss — Entwicklung der Zollunion der EU und ihrer Governance“ (COM(2016) 813 final)
OJ C 434, 15.12.2017, p. 43–50
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 434/43 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss — Entwicklung der Zollunion der EU und ihrer Governance“
(COM(2016) 813 final)
(2017/C 434/07)
Berichterstatter: |
Dimitris DIMITRIADIS |
Befassung |
Europäische Kommission, 17.2.2017 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
|
|
Zuständige Fachgruppe |
Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch |
Annahme in der Fachgruppe |
5.9.2017 |
Verabschiedung auf der Plenartagung |
20.9.2017 |
Plenartagung Nr. |
528 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
162/0/3 |
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) sieht in einer effizienten Zollunion eine unabdingbare Voraussetzung für den Prozess der europäischen Integration, damit der freie Warenverkehr gewährleistet ist und die Wettbewerbsfähigkeit, die Marktposition und die Verhandlungsmacht der EU gefestigt werden, jedoch auch einen wichtigen Schritt hin zur Entwicklung einer Sicherheitsunion, da sie erheblich dazu beiträgt, neu auftretende und beispiellose Bedrohungen im Bereich der Sicherheit zu bekämpfen und dabei die Sicherheit der Bürger und deren finanziellen Interessen zu schützen. |
1.2. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass das neue Zollrecht hauptsächlich auf die Vereinfachung der Verfahren und ihre Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten abzielt und die wirksame Umsetzung des Zollkodexes der Union zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene beitragen würde. |
1.3. |
Der EWSA unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Entwicklung der Governance der Zollunion, meint jedoch, dass die umfassende Errichtung einer solchen Governance Reformen auf mehreren Ebenen und dynamische technische Maßnahmen erfordert, wobei die Zuständigkeiten der EU nicht verändert werden dürfen und das Gleichgewicht zwischen den Organen nicht gestört werden darf. Der EWSA betont jedoch, dass etwaige Reformen die Erleichterung des rechtmäßigen Handels und den Schutz der Grundrechte nicht beeinträchtigen dürfen. |
1.4. |
Der EWSA ist der Ansicht, dass die effiziente Anwendung der Zollgesetzgebung zunächst bedeuten muss, dass der Spielraum für unterschiedliche Auslegungen durch die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten möglichst gering gehalten werden muss, und dass zuvor nach Maßgabe der unterschiedlichen Ressourcen, auf denen die Organisation und Tätigkeit der nationalen Behörden beruht, die Schaffung interoperabler Computersysteme und der Übergang zu einem rein digitalen Umfeld abgeschlossen werden muss. |
1.5. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass ein grundlegender Übergang zur automatischen zentralen Zollabfertigung nötig ist, um die Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Straftaten und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU besser koordinieren zu können, um die Rechte, die Interessen und die Sicherheit der Unternehmen und der europäischen Verbraucher zu schützen. Aus diesem Grund fordert der EWSA die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EStA), die diesbezüglich einen positiven Beitrag leisten könnte. |
1.6. |
Der EWSA ist überzeugt, dass eine gemeinsame europäische Zollstrategie erarbeitet werden muss, bei der die Doppelnatur der Tätigkeit der Zollbehörden berücksichtigt wird: Grenzkontrollen sowie die gemischten Aufgaben, die Zollkontrollen und die Erhebung von Zöllen und der Beitrag zur Prävention und Bekämpfung von Straftaten. Zugleich muss die Strategie die Optimierung der materiellen und personellen Ressourcen (durch Investitionen in die Erweiterung und Verbesserung der materiellen und vor allem die Weiterbildung und Einsatzbereitschaft der personellen Ressourcen) sowie die Entwicklung der administrativen Unterstützung der EU bei der Anwendung und intensiveren Überwachung der geltenden Vorschriften gewährleisten. |
1.7. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass folgende Aspekte bei der Konzipierung der Strategie berücksichtigt werden müssen: die Vielfalt der wirtschaftlichen Akteure, die die Zollgesetzgebung anwenden sollen, die Tatsache, dass neue Technologien und Innovation unverzüglich angewandt werden müssen, wobei die personenbezogenen Daten der Bürger und die der Unternehmen sowie das geistige, gewerbliche und kommerzielle Eigentum umfassend zu schützen sind, sowie der menschliche Faktor, der nach wie vor die treibende Kraft bei den Zollbehörden ist. Besonderes Augenmerk muss den Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Verbrauchern gelten. |
1.8. |
Der EWSA hält die Verbesserung der Funktionsweise des dezentralen Modells durch Verwaltungszusammenarbeit für erforderlich, wobei ein Unterstützungsgremium bzw. -organ unter Leitung der Kommission und unter Beteiligung der Gruppe für Zollpolitik die zentrale Koordinierung übernimmt. So soll Unterstützung in Fragen der Umsetzung des Zollkodexes der Union geboten werden. Das genannte Gremium soll zudem mit der Durchführung von Programmen für operative Maßnahmen sowie für Weiterbildung speziell zu Fragen der Sicherheit, der Gewährleistung einer hohen Spezialisierung und der Förderung des Fachwissens der im Zollbereich Tätigen betraut sein. Zugleich kann es Leitlinien ausarbeiten, in denen dargelegt wird, auf welche Weise rasch und unmittelbar auf neue Herausforderungen reagiert werden sollte. |
1.9. |
Der EWSA hält es auch für ganz besonders wichtig, dass die Programme Zoll 2020 und Fiscalis 2020 erweitert und gestärkt werden, die entscheidend zur gezielten Ausschöpfung der Mittel für die Governance beitragen können (Bildung, Verbreitung von Informationen, operative Maßnahmen, Ausrüstungen u. ä.). |
1.10. |
Der EWSA erwartet eine Intensivierung des Verfahrens für den Abschluss von Abkommen über gegenseitige Amtshilfe mit den Handelspartnern, und zwar im vollen Einklang mit der sich ständig ausweitenden Handelszusammenarbeit mit Drittstaaten und mit dem Übereinkommen über Handelserleichterungen der Welthandelsorganisation (WTO). |
1.11. |
Der EWSA hält es für erforderlich, zentrale Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheit und die Gefahrenabwehr zu ergreifen, bei denen die Zollbehörden bereits jetzt vor Herausforderungen stehen. Er meint deshalb, dass eine weitere Institutionalisierung und zentrale Koordinierung bei der Zusammenarbeit der Zoll- und Polizeibehörden nötig ist. Auch die horizontale Zusammenarbeit der europäischen Organisationen und dezentralen Dienste muss gestärkt werden, um die Maßnahmen zu intensivieren und zu stärken und die Präsenz der Union an den Außengrenzen über die Mitgliedstaaten zu stärken. Die Zusammenarbeit muss unter anderem auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und des Waffenschmuggels sowie die bessere Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und der entsprechenden Technologie abzielen. Zudem müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Produktfälschung und -piraterie effizient und wirksam zu bekämpfen. |
1.12. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass alle künftigen Maßnahmen unbedingt auch einen offenen Dialog mit den Interessenträgern (Unternehmen, Verbraucher, Zollbehörden, Beschäftigte der Zollämter, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft) umfassen müssen, damit die zu lösenden Probleme möglichst umfassend und vollständig erfasst und zugleich die Anliegen aller Beteiligten berücksichtigt werden können. |
1.13. |
Und schließlich sind bei dem für die Modernisierung der Zollunion gewählten Verfahren nach Ansicht des EWSA auch die nach dem Brexit eintretenden Veränderungen der Außengrenzen der Union zu berücksichtigen. |
2. Allgemeine Bemerkungen zur Zollunion
2.1. |
Die Zollunion war stets eine unabdingbare Voraussetzung für die europäische Integration und insbesondere für die Gewährleistung einer einheitlichen und reibungslosen Anwendung des freien Warenverkehrs auf sichere, transparente, umwelt- und verbraucherfreundliche sowie für die Bekämpfung grenzübergreifender Straftaten effiziente Weise (1). |
2.2. |
Die Zollunion ist ein Eckpfeiler des Binnenmarkts und muss daher in vollem Umfang seinen Erfordernissen entsprechen. Sie leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union auf dem Weltmarkt. Zudem sind die Einfuhrzölle von besonderer Bedeutung für den EU-Haushalt. 2015 beliefen sich die Einnahmen auf 18,6 Milliarden Euro, was etwa 13,6 % des EU-Haushalts entspricht. |
2.3. |
Neben Schutzmaßnahmen wie Verboten und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Gefahrenabwehr im Interesse der Unionsbürger erforderte die Schaffung der Zollunion auch die Ergreifung bzw. Reform von Maßnahmen wie die Festlegung einer gemeinsamen Handelspolitik und eines gemeinsamen Außenzolltarifs und die Einführung eines Präferenzzolls, der im Rahmen von Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Nachbarländern sowie den potenziellen Bewerberländern, aber auch im Rahmen von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten vereinbart wurde. |
2.4. |
Ziel der Zollunion ist die Förderung des legalen Handels, sie dient aber auch der Bekämpfung von Betrug sowie der Unterbindung des illegalen Verbringens von Gütern sowie von Finanztransaktionen, die für illegale oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können. |
3. Inhalt der Kommissionsmitteilung
3.1. |
Mit ihrer Mitteilung will die Kommission einen Dialog über die Modernisierung der Zollunion einleiten. Anlass dafür sind neue Bedingungen, die sich aufgrund folgender Aspekte ergeben haben:
im Hinblick auf eine strukturelle Reform der grundlegenden Aspekte der Zollunion und die Schaffung einer neuen Lenkungsstruktur. |
3.2. |
Die Kommission betont in der Mitteilung, dass die Effizienz durch die Modernisierung der Architektur der Zollunion erhöht werden muss, um die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der EU zu stärken und Strukturen zu schaffen, die anpassungsfähig und flexibel sind und weiterentwickelt werden können. |
3.3. |
In der vorliegenden Mitteilung wird nicht vorgeschlagen, die Zuständigkeiten der EU auf neue Bereiche auszudehnen, sondern vielmehr um den Versuch einer Modernisierung der Zollunion durch Stärkung ihrer Flexibilität und Effizienz, damit den sich ständig wandelnden Bedingungen Rechnung getragen werden kann. |
4. Zu berücksichtigende problematische Aspekte
4.1. |
Mit der Änderung des Zollkodexes der Union gingen erhebliche Änderungen einher, die den Handel vereinfachen und erleichtern sollen. In ihrer Gesamtheit sind die Zollgesetzgebung und die Vorschriften für den freien Warenverkehr dennoch nach wie vor besonders kompliziert, wenn man bedenkt, dass gegenwärtig etwa 1 127 Rechtstexte gelten (Vereinbarungen, Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse) (2). Dies macht es für alle, die mit dem europäischen Recht nicht ausreichend vertraut sind, schwierig, die einschlägigen Bestimmungen heranzuziehen. |
4.2. |
Die frühere Regelung enthielt eindeutig größere Unklarheiten und ließ zu, dass interne Bestimmungen des nationalen Rechts Eingang fanden, was zu zweifelhaften Resultaten führte und zu Lasten der einheitlichen Anwendung ging. Die umfassende Kodifizierung durch den Zollkodex der Union führt dazu, dass europäisches Recht direkt anwendbar ist und unmittelbare Wirkung entfaltet, auch wenn es nach wie vor ausschließlich von den nationalen Zollsystemen angewandt wird, die sich in ihrer Organisation erheblich unterscheiden. Ergebnis dessen sind Zersplitterung, zusätzlicher Verwaltungsaufwand, bürokratische Fehlfunktionen und Verzögerungen (3). Darüber hinaus führt der außerordentlich lange Übergangszeitraum zu Unsicherheit und kann sich nachteilig für die Unternehmen, insbesondere für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Verbraucher, auswirken. |
4.3. |
Von jeher sind die Zollbehörden zuständig für die Erhebung der Zölle und indirekten Steuern, sie sind nunmehr jedoch auch gefordert, zur Stärkung der Außengrenzen der EU und zur Bekämpfung illegaler Praktiken beizutragen, die innerhalb und außerhalb der EU Schaden verursachen können. |
4.4. |
Die EU-Erweiterungen haben das dezentrale Modell, das die Koordinierung und Weiterbildung von mehr als 120 000 Zollbediensteten erfordert, zusätzlich auf die Probe gestellt, da sich die Zollsysteme, die Kontrollverfahren, die materielle Infrastruktur (für die nunmehr High-Tech-Systeme nötig sind), die Personalausstattung der Zollämter und die Ressourcen erheblich unterscheiden. |
4.5. |
Die Anwendung neuer Technologien in der europäischen Industrie und die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts sowie die vorgeschlagene Reform des Mehrwertsteuersystems gehen zwar in die richtige Richtung, erfordern jedoch noch mehr Flexibilität und Anpassung der Zollverfahren an den komplexen Charakter des Handels. Dasselbe gilt für die sich entwickelnden Produktions- und Verbrauchsmuster, den zunehmenden internationalen Handel, die globalen Bedrohungen für die Entwicklung des Welthandels, in dessen Rahmen sich auch die Handelspolitik der EU bewegt. |
5. Begriff und Grundprinzipien der Governance der Zollunion
5.1. |
Die Zollgovernance muss auf folgenden Elementen beruhen:
|
6. Notwendige allgemeine Reformen
6.1. |
Nach den Vorschlägen der Kommission, die der EWSA unterstützt, muss die operative Vision der Zollunion weiterentwickelt werden zu einer kohärenten Strategie mit einem klaren Zeitplan, die sich auf die oben dargelegten Prinzipien sowie die im folgenden erläuterten Aspekte gründet. |
6.2. |
Es müssen eine Folgenabschätzung und ein Bericht zur Bewertung des neuen Zollkodexes der Union (mit einem Zwischenbericht noch vor Ende 2017) vorgelegt werden, und zwar nach dem Vorbild früherer, umfassenderer Folgenabschätzungen und für alle Tätigkeitsbereiche (4), so dass die Strategie darauf ausgerichtet wird, Problembereiche, Schwächen, Überschneidungen, Inkonsequenzen und Maßnahmen, die mittlerweile veraltet sind, zu beseitigen und die folgenden Schritte ausgehend von einer soliden Grundlage erfolgen können (5). In der Folgenabschätzung muss insbesondere auch auf die Folgen für die Beschäftigten der Zollämter eingegangen werden. |
6.3. |
Der Schwerpunkt muss darauf gelegt werden, dass Zoll- und Verwaltungsbehörden Informationen und bewährte Vorgehensweisen austauschen und dabei systematisch und konsequent IT einsetzen. Dazu muss geprüft werden, ob die bestehenden Datenbanken für die Zwecke des Zolls genutzt werden können. |
6.4. |
Ein dezentrales und unternehmensfreundliches Modell, das sich auf die Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten stützt, kann nur erfolgreich sein, wenn es sich nach den nationalen Verwaltungsbehörden richtet. Nötig ist folglich die Schaffung ständiger und flexibler institutioneller Strukturen. Deshalb wird vorgeschlagen, unter Leitung der Kommission und unter Beteiligung der Gruppe für Zollpolitik ein Unterstützungsgremium bzw. -organ mit folgender Zielsetzung zu schaffen:
In Bezug auf dieses Gremium bekräftigt der EWSA seine Position und empfiehlt die Schaffung eines Soforteinsatzteams der EU, das die besondere und wichtige Arbeit der Zollbehörden unterstützt, insbesondere der Zollämter an den Außengrenzen der EU. |
6.5. |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die Gruppe für Zollpolitik der Kommission, die informell tätig ist und bislang nur über minimale Zuständigkeiten und nur sehr wenig Einfluss verfügt, eine wichtige Rolle in der neuen Phase der Governance der Zollunion spielen kann (7). Der EWSA schlägt vor, ihr eine Geschäftsordnung zu geben, und fordert die Mitgliedstaaten auf, im Sinne einer reibungslosen Tätigkeit der Gruppe zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus ist auch der umfassende Ausbau der bestehenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Sachverständigengruppen in Fragen der Zollpolitik in den Augen des EWSA von Bedeutung. |
6.6. |
Das Programm Zoll 2020 hat nach Auffassung des EWSA positive Ergebnisse in Bezug auf die Verbreitung und Weitergabe von Informationen über die Zollunion an Zollbedienstete sowie Unternehmen gebracht und ist somit ein nützliches Werkzeug für die Kooperation der EU mit den Bewerberländern sowie den möglichen Bewerberländern (8). Seine Ausweitung und Verlängerung über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus wird deshalb zur Verbreitung horizontaler Maßnahmen (9) zu folgenden Aspekten beitragen:
|
6.7. |
Der EWSA ist zudem der Auffassung, dass das Programm Fiscalis 2020, das auf die Verbesserung der Steuersysteme der Mitgliedstaaten abzielt, in gleicher Weise zur Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen und zur Förderung einer besseren Zusammenarbeit von Steuer- und Zollbehörden auf zwischenstaatlicher Ebene beitragen könnte. |
6.8. |
Der EWSA unterstützt die Bemühungen der Kommission, die unter anderem auch in ihrer Mitteilung zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer zum Ausdruck kommen, die Zusammenarbeit durch die Schaffung eines Instrumentariums zu fördern, das den gesetzgebenden und sonstigen Gremien der Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen Steuerbetrug im Bereich der Mehrwertsteuer zur Verfügung steht. Dieses Instrumentarium soll dem besseren Übergang zum endgültigen Mehrwertsteuersystem in der EU für den grenzüberschreitenden Handel auf der Grundlage des Bestimmungslandprinzips dienen. |
6.9. |
Der EWSA unterstützt Initiativen nach den Standards und im Rahmen des Dialogs der Weltzollorganisation und begrüßt deshalb, dass es den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sowie einheitliche Akkreditierungen und Bewilligungen gibt. Aus diesem Grund fordert er die Kommission auf, ihren möglichen Ausbau zu prüfen, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die administrativen Hürden für die Unternehmen weiter zu verringern. |
6.10. |
In diesem Zusammenhang hält es der EWSA auch für nötig, sich um die Einhaltung und Anwendung des WTO-Übereinkommens über Handelserleichterungen zu bemühen, mit dem die internationalen Verfahren für Importe und Exporte, Zollformalitäten sowie die Bestimmungen für die Durchfuhr vereinfacht und präzisiert werden. Darüber hinaus sollte das Verfahren für den Abschluss von Abkommen über gegenseitige Amtshilfe mit den Handelspartnern intensiviert werden, um der sich ständig ausweitenden Handelszusammenarbeit mit Drittstaaten vollauf Rechnung zu tragen. |
6.11. |
Der EWSA begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsrahmen in Bezug auf Zollrechtsverletzungen und Sanktionen, bei dem es leider erhebliche Verzögerungen gab und dessen Annahme durch die Positionierung das Parlament in erster Lesung, im Verein mit der bereits verabschiedeten Stellungnahme des EWSA (10), zu mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit beitragen wird. |
6.12. |
Der EWSA hält es für unabdingbar, auf der Grundlage des Prinzips der einzigen Prüfung eine einheitliche europäische Anlaufstelle (Portal) zu schaffen, die den Verwaltungsaufwand minimieren und die Zollabfertigung drastisch vereinfachen wird. Dies erfordert den unverzüglichen Aufbau einer Datenbank der Bewilligungen auf EU-Ebene und deren automatische Prüfung. |
6.13. |
Der EWSA ist besorgt über die Veränderungen, die sich infolge des Brexits an den EU-Grenzen vollziehen werden. Dennoch spricht er sich dafür aus, dass die Verhandlungen in voller Transparenz und in gutem Glauben geführt werden. Er ist der Auffassung, dass das Festhalten am Friedensprozess in Nordirland gewährleistet sein muss und dass eine „harte Grenze“ vermieden werden muss, jedoch so, dass der Union und ihren Interessen kein Schaden entsteht. |
7. Notwendige Reformen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltmaßnahmen)
7.1. |
Der Fokus muss auf den Schutz der Grenzen der EU vor Bedrohungen durch Schaffung von Synergien mit Nachbarstaaten oder Bewerberländern sowie potenziellen Bewerberländern und ihren Zollbehörden gerichtet sein, um Gefahren, die sich aus außergewöhnlichen sicherheitsrelevanten Aspekten ergeben, bewältigen zu können (Betrug und damit zusammenhängende rechtswidrige Handlungen, Terrorismus, Vorfälle in den Bereichen Gesundheitsschutz, Tier- und Pflanzenschutz sowie Umweltschutz), wobei aus denselben Gründen zugleich die Möglichkeiten der Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zu prüfen sind, insbesondere im Verhältnis zu möglichen und aktuellen Handelspartnern. |
7.2. |
Es muss systematisch geprüft werden, inwieweit andere, seit mehr als einem Jahrzehnt unverändert geltende Rechtsvorschriften, die wesentlichen Einfluss auf die Governance der Zollunion haben, reformbedürftig sind. Die REFIT-Plattform könnte ein nützliches Instrument sein, mit dessen Hilfe geprüft werden kann, ob der rechtliche Rahmen der Zollvorschriften diesbezüglich geeignet ist. Der EWSA betont jedoch, dass etwaige Reformen die Erleichterung des rechtmäßigen Handels und den Schutz der Grundrechte nicht beeinträchtigen dürfen. |
7.3. |
Der EWSA begrüßt die Ausarbeitung und Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans der EU für das Zollrisikomanagement und weist darauf hin, dass die Anstrengungen auf anderen Gebieten als denen des Zolls intensiviert werden müssen, wie im Fortschrittsbericht der Kommission von 2016 festgestellt wird. |
7.4. |
Schließlich begrüßt der EWSA zwar die Bemühungen auf bilateraler Ebene, ist jedoch der Auffassung, dass die Zusammenarbeit der Zoll-, Justiz- und Polizeibehörden zur effizienteren Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und des Waffenschmuggels sowie zum Schutz des geistigen Eigentums, der Güter mit doppeltem Verwendungszweck und entsprechender Technologien durch risikobasierte Kontrollen weiter institutionalisiert und zentral koordiniert werden muss, wie im Risikomanagementsystem für den Zoll und unter gebührender Berücksichtigung der Strategie und des Aktionsplans der EU für das Zollrisikomanagement sowie des Aktionsplans der Europäischen Kommission für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung festgelegt. Zudem müssen mehr Anstrengungen unternommen werden, um die Produktfälschung und -piraterie effizient und wirksam zu bekämpfen. |
7.5. |
Die Verfahren zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, auf der Grundlage der öffentlichen Konsultation und der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ müssen beschleunigt werden. |
7.6. |
Die schwarze Liste der Länder, die die Geldwäsche nicht in ausreichendem Maße bekämpfen, muss für interne Zwecke erneut überprüft werden. Diese Liste wurde vom Europäischen Parlament abgelehnt, weil sie den aktuellen Gegebenheiten nicht völlig entsprach, weshalb die Kontrollen intensiviert werden müssen, wie auch in der derzeit zu ändernden Richtlinie (vierte Geldwäscherichtlinie) vorgesehen. |
7.7. |
Der EWSA fordert den Rat und das Parlament auf, die Annahme des Vorschlags über die Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft abzuschließen, die für die Ermittlungen, die Strafverfolgung und die Eröffnung von Gerichtsverfahren gegen Personen zuständig ist, die Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union begangen haben. |
7.8. |
Nach Auffassung des EWSA muss nach dem Vorbild der Strategie für die integrierte Grenzverwaltung und auf der Grundlage der Verordnung (ΕU) 2016/1624 sowie unter besonderer Bezugnahme auf die Europäische Sicherheitsagenda die horizontale Zusammenarbeit etwa zwischen folgenden europäischen (dezentralen und nicht dezentralen) Organisationen intensiviert und gestärkt werden: dem Europäischen Polizeiamt (Europol), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Ziel der Zusammenarbeit ist:
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Brüssel, den 20. September 2017
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 68.
(2) Untersuchung der Eigenkontrolle (Bewertung des Funktionierens der Zollunion durch die nationalen Zollbehörden). Bewertung der Zollunion durch die Unternehmen und sonstige Stellen (Einzelvertrag Nr. 13 zur Durchführung des Rahmenvertrags Nr. TAXUD/2010/CC/101) (GD TAXUD — 2013).
(3) Siehe z. B. Stellungnahme des EWSA über den Zustand der Zollunion, ABl. C 271 vom 19.9.2013, S. 66.
(4) Mitteilung der Kommission zum Entwurf einer Strategie für die Reform der Governance der EU-Zollunion (GD TAXUD, A1, 07/2015).
(5) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2017 zur Bewältigung der Herausforderungen in Verbindung mit der Umsetzung des Zollkodex der Union (2016/3024(RSP)) P8_TA(2017)0011.
(6) Diesen Vorschlag hat der EWSA auch in seiner Stellungnahme zum Zollkodex der Union unterbreitet, ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 68, dabei ging es um ein Institut für die Ausbildung von Zollbeamten. Die Europäische Kommission hat diesen Vorschlag im Zollkodex der Union nicht aufgegriffen.
(7) Gruppe für Zollpolitik — Ordentliche Mitglieder (auf Ebene der Generaldirektoren der Zollbehörden der EU (E00944)).
(8) Es nahmen die 28 Mitgliedstaaten sowie sechs Bewerberländer und mögliche Bewerberländer teil.
(9) Siehe zum Beispiel: http://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-cooperation-programmes/customs-2020-programme_de.
(10) Siehe ABl. C 487 vom 28.12.2016, S. 57.