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Document 52017TA1206(12)

Bericht über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, zusammen mit der Antwort des Büros

OJ C 417, 6.12.2017, p. 79–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/79


BERICHT

über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, zusammen mit der Antwort des Büros

(2017/C 417/12)

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (nachstehend „das Büro“, auch „EASO“) mit Sitz in Valletta wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet, um die praktische Zusammenarbeit im Asylbereich zu fördern und die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer europäischen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen zu unterstützen. Seit 2015 unterstützt das Büro Griechenland und Italien im Rahmen der Migrationskrise. Im Jahr 2016 schlug die Europäische Kommission vor, das Mandat des Büros zu erweitern und seinen Aufgabenbereich erheblich auszubauen, um die strukturellen Defizite, die bei der Anwendung des Asylsystems der EU auftreten, zu beheben (2). Seit März 2016 arbeiten die in den Hotspots tätigen Teams des Büros zudem an der operativen Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und der Türkei und unterstützen den griechischen Asyldienst.

2.

Die Tabelle enthält die wichtigsten Zahlenangaben zum Büro (3).

Tabelle

Wichtigste Zahlenangaben zum Büro

 

2015

2016

Haushalt (Millionen Euro) (4)

15,9

53

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember (5)

93

125

3.

Die Tabelle zeigt, dass sich die erhebliche Ausweitung der Aufgaben des Büros in einem endgültigen Haushalt 2016 niederschlägt, der mehr als dreimal so hoch war wie im Vorjahr. Außerdem nahm die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter im Jahr 2016 um 34 % zu, und die Anpassung der Systeme und Verfahren an die neuen Umstände war noch im Gange.

4.

Dieser Bericht ist vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen und dem Prüfungsauftrag des Hofes zu sehen, der nach internationalen Prüfungsgrundsätzen ausgeführt wird.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

5.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

PRÜFUNGSURTEIL

6.

Wir haben

a)

die Jahresrechnung des Büros bestehend aus dem Jahresabschluss (6) und den Berichten über den Haushaltsvollzug (7) für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr sowie

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geprüft.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

7.

Nach unserer Beurteilung stellt die Jahresrechnung des Büros für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr die Vermögens- und Finanzlage des Büros zum 31. Dezember 2016, die Ergebnisse seiner Vorgänge und seine Cashflows sowie die Veränderungen des Nettovermögens für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seinen Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften, die auf international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor basieren, in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge

Einnahmen

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Einnahmen

8.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Einnahmen in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Zahlungen

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil

9.

Wie in den Ziffern 9.1 und 9.2 erläutert, gelangte der Hof zu Feststellungen wesentlichen Ausmaßes in Bezug auf zwei von fünf im Jahr 2016 durchgeführten großen Vergabeverfahren, für die während des Jahres Zahlungen anfielen. Dies zeigt, dass das Büro bei seinen Vergabeverfahren nicht strikt genug vorgeht.

9.1.

Zwei der drei Bieter, die an einem geprüften Vergabeverfahren für die Erbringung von Reisedienstleistungen auf Grundlage eines Dienstleistungsrahmenvertrags im Wert von 4 Millionen Euro für den Zeitraum 2016-2020 teilnahmen, wurden aufgefordert, zusätzliche Informationen zu jeweils denselben Auswahlkriterien vorzulegen. Obwohl keiner der beiden die angeforderten Informationen (Lebensläufe der Personen, die die Aufgabe beim EASO durchführen sollten) übermittelten, wurde nur ein Bieter aus diesem Grund von dem Verfahren ausgeschlossen. Der andere erhielt den Zuschlag unter der Bedingung, die entsprechenden Lebensläufe nach Zuschlag des Vertrags vorzulegen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wurde bei diesem Vergabeverfahren folglich nicht eingehalten, und der Auftrag wurde an einen Bieter vergeben, der nicht alle Auswahlkriterien erfüllte. Der Rahmenvertrag und die darauf basierenden Zahlungen des Jahres 2016 in Höhe von 920 561 Euro sind daher vorschriftswidrig.

9.2.

Einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten im Wert von 3,6 Millionen Euro über Aushilfsleistungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationskrise vergab das Büro im Februar 2016 direkt. Der Rahmenvertrag wurde an einen vorab ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer vergeben, ohne dass eines der in der EU-Haushaltsordnung vorgesehenen Vergabeverfahren zur Anwendung kam (8). Die Vergabe steht daher nicht in Einklang mit den einschlägigen EU-Vorschriften und die darauf basierenden Zahlungen des Jahres 2016 in Höhe von 592 273 Euro sind vorschriftswidrig.

10.

Die von den in den Ziffern 9.1-9.2 beschriebenen Sachverhalten betroffenen Beträge entsprechen 2,9 % der Gesamtausgaben des Büros im Jahr 2016.

Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen

11.

Nach unserer Beurteilung sind die der Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr zugrunde liegenden Zahlungen mit Ausnahme der Auswirkungen der in Ziffer 9 in „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ beschriebenen Sachverhalte in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Verantwortlichkeiten des Managements und der für die Überwachung Verantwortlichen

12.

Gemäß den Artikeln 310 bis 325 AEUV und den Finanzvorschriften des Büros ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und Gesamtdarstellung der Jahresrechnung auf der Grundlage international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge. Diese Verantwortlichkeit umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung interner Kontrollstrukturen, wie sie für die Aufstellung und Darstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Das Management muss außerdem sicherstellen, dass die Tätigkeiten, Finanzvorgänge und Informationen, die im Jahresabschluss ihren Niederschlag finden, mit den für sie maßgebenden Vorgaben übereinstimmen. Das Management des Büros trägt die letzte Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

13.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist das Management dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Büros zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit — sofern einschlägig — anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden.

14.

Die für die Überwachung Verantwortlichen sind verantwortlich für die Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess der Einrichtung.

Verantwortlichkeiten des Prüfers für die Prüfung der Jahresrechnung und der zugrunde liegenden Vorgänge

15.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihr zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind, sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat oder anderen zuständigen Entlastungsbehörden auf der Grundlage unserer Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass bei einer Prüfung wesentliche falsche Darstellungen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, falls solche vorliegen, stets aufgedeckt werden. Falsche Darstellungen und Verstöße können beabsichtigt oder unbeabsichtigt sein und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

16.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen in der Jahresrechnung sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung der Jahresrechnung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der vom Management ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

17.

Hinsichtlich der Einnahmen überprüfen wir den Zuschuss, den das Büro von der Kommission erhalten hat, und beurteilen seine Verfahren zur Erhebung von Gebühren und sonstigen Einnahmen, sofern dies relevant ist.

18.

Hinsichtlich der Ausgaben untersuchen wir die Zahlungsvorgänge, nachdem die Ausgaben getätigt, erfasst und akzeptiert wurden. Außer bei den Vorschüssen erfolgt diese Untersuchung bei allen Arten von Zahlungen erst, nachdem diese getätigt wurden. Vorauszahlungen werden geprüft, nachdem der Mittelempfänger deren ordnungsgemäße Verwendung nachgewiesen und das Büro die Nachweise durch Abrechnung der Vorauszahlung — noch im selben Jahr oder auch später — akzeptiert hat.

19.

Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (9) berücksichtigten wir bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zur Jahresrechnung des Büros.

20.

Die folgenden Bemerkungen stellen das Prüfungsurteil des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄßIGKEIT UND ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER VORGÄNGE

21.

Im August 2016 lancierte das Büro ein offenes Verfahren (fünf Lose) zur Vergabe eines Rahmenvertrags zur Deckung seines Bedarfs an Kulturmittlern/Dolmetschern in verschiedenen Ländern. Der Gesamtwert des Rahmenvertrags für die vier vergebenen und geprüften Lose (Lose 2-5) betrug 60 Millionen Euro über vier Jahre. Diese vier Lose wurden an denselben Bieter als ersten Auftragnehmer in der Kaskade vergeben. Dieser Auftragnehmer erfüllte die finanziellen Anforderungen der Auswahlkriterien (Jahresumsatz in Höhe von 1 Million Euro) jedoch nur für zwei der drei Vorjahre; für das andere Jahr wurde mit einer gemeinnützigen Organisation eine Verpflichtungserklärung abgeschlossen, wonach diese ihren „Umsatz“ dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt (Eignungsleihe). Gemäß Haushaltsordnung ist es möglich, hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen zurückzugreifen. Allerdings ist im vorliegenden Fall nicht klar, wie der „Umsatz“ dieser gemeinnützigen Organisation zur Verfügung gestellt werden kann. Auch ist nicht ersichtlich, wie diese angesichts der Art ihrer Tätigkeiten dazu beitragen kann, die geforderten Leistungen zu erbringen. Das Büro hätte das Angebot ablehnen müssen, da es den an die Bieter gestellten Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweislich nicht gerecht wird. Der Rahmenvertrag und alle damit verbundenen Zahlungen sind folglich vorschriftswidrig (im Jahr 2016 wurden keine Zahlungen geleistet).

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

22.

Auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 und in dem von den Außen- und Innenministern angenommenen Zehn-Punkte-Plan zur Migration vom 20. April 2015 wurden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Erfassung von Fingerabdrücken bei allen Migranten sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Forderung war es dringend geboten, die Kapazitäten der griechischen Behörden zur Abnahme von Fingerabdrücken zu verstärken. Die Kommission übertrug diese Aufgabe dem Büro. Dies erforderte die Anschaffung und anschließende Spende an den griechischen Staat von 90 Fingerabdruckscannern und 90 kompatiblen Computern (Ausstattung) über einen Betrag von 1,1 Millionen Euro im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung zwischen der Kommission und dem Büro. In der Finanzhilfevereinbarung war festgelegt, dass die Ausstattung an die IT-Abteilung der Polizei in Athen zu liefern und von dort auf die Hotspots auf den griechischen Inseln zu verteilen ist. Gemäß der Beschreibung der Maßnahme sollten Mitarbeiter des Büros vor Ort anwesend sein, um die ordnungsgemäße Lieferung, Einrichtung und anschließende Eigentumsübergabe an die griechische Polizei zu gewährleisten. Es waren jedoch keine Bediensteten des Büros an Ort und Stelle, um diese Forderung zu erfüllen. Überdies ging die Bestätigung der zuständigen griechischen Behörden darüber, dass das Ausstattungsmaterial im Februar und Anfang März 2016 an die Hotspots geliefert und seinem beabsichtigen Zweck zugeführt wurde, erst im Juli 2017 ein.

23.

Öffentliche Auftraggeber müssen schriftlich Aufklärung über die wesentlichen Bestandteile der Preise oder Kosten verlangen, wenn diese ungewöhnlich niedrig zu sein scheinen, und müssen dem Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme geben (10). Bei zwei Losen (Lose 3 und 5) zur Beauftragung von Kulturmittlern/Dolmetschern in verschiedenen Ländern (vgl. Ziffer 21) hat das Büro finanzielle Angebote erhalten, die 50 % bzw. 31 % unter den nächsten niedrigsten Angeboten lagen. Obwohl dies darauf hindeutet, dass die Angebote ungewöhnlich niedrig waren, erachtete es das Büro nicht als erforderlich, den Bieter diesbezüglich um weitere Erklärungen zu ersuchen.

24.

In seinem Prüfungsbericht von Oktober 2016 hob der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission hervor, dass es an einer angemessenen Planung von Vergabeverfahren in Bezug auf Verwaltungsausgaben fehlt, und dass sowohl die Überwachung von Verfahren als auch von im Zusammenhang mit Rahmenverträgen geschlossenen Einzelaufträgen Schwachstellen aufweist. Das Büro und der IAS einigten sich auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen.

25.

Im Jahr 2016 sah sich das Büro mit verschiedenen Herausforderungen in seinem operativen Umfeld konfrontiert, dazu zählten nicht nur die beträchtliche Aufstockung seiner Haushaltsmittel und die Erweiterung seiner Aufgaben, sondern auch der signifikante Anstieg der Anzahl an Vorgängen, die Neubesetzung des Postens des Rechnungsführers mit mehreren Interimslösungen sowie die Einführung eines papierlosen Arbeitsablaufsystems. Diese erheblich veränderte und instabile Lage wurde weder durch die Neuvalidierung des Rechnungsführungssystems noch durch die Einführung eines Systems für regelmäßige Ex-post-Überprüfungen von Vorgängen (11) abgefedert.

26.

Im Jahr 2014 schloss die Kommission im Namen von mehr als 50 Organen und Einrichtungen der EU (einschließlich des Büros) einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer über den Erwerb von Softwarelizenzen sowie über Wartungs- und Unterstützungsleistungen ab. Der Auftragnehmer des Rahmenvertrags fungiert als Zwischenhändler zwischen dem Büro und Lieferanten, die den Bedarf des Büros decken können. Für diese Zwischenhändlerdienste erhält der Auftragnehmer des Rahmenvertrags Aufschläge von zwei bis neun Prozent auf die Lieferantenpreise. Im Jahr 2016 wurden an den Auftragnehmer des Rahmenvertrags Zahlungen in Höhe von insgesamt 534 900 Euro geleistet. Das Büro glich die berechneten Preise und Aufschläge nicht systematisch mit den Angeboten der Lieferanten ab. Auch wurden die dem Auftragnehmer des Rahmenvertrags ausgestellten Rechnungen nicht systematisch überprüft.

BEMERKUNGEN ZUR WIRTSCHAFTLICHKEIT DER HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUR LEISTUNG

27.

Im Auftrag der Kommission wurde die Leistung des Büros im Zeitraum 2011-2014 einer externen Bewertung unterzogen, für die der Abschlussbericht im Dezember 2015 vorgelegt wurde. Die Bewertung bestätigte die Relevanz des Auftrags und der Aufgaben des Büros und ergab, dass das Büro seine zentralen Aufgaben insgesamt wirksam wahrnimmt und die erwarteten Ergebnisse größtenteils erreicht worden waren. Ferner wurde in der Bewertung auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Effizienz der Tätigkeiten zu erhöhen und bei den Tätigkeiten die Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen europäischen und internationalen Organen und Einrichtungen, die sich mit Migrationsbelangen befassen, weiterhin sicherzustellen. Das Büro setzt derzeit einen Aktionsplan um, auf den es sich angesichts seines erweiterten Mandats mit dem Verwaltungsrat geeinigt hat. Der abschließende Durchführungsbericht war für Juni 2017 geplant.

28.

Das Büro erwarb und errichtete 65 Container im Gesamtwert von 852 136 Euro, die als mobile Büros in den griechischen und italienischen Hotspots genutzt werden sollen. Einige der Container wurden an Standorten platziert, an denen ähnliche, nicht im Eigentum des Büros befindliche Container standen, die in der Folge bei Ausschreitungen zerstört wurden. Das Büro hat die Container nicht gegen solche Schadensfälle versichert.

29.

Das Büro hat seine Forderungen nicht zügig eingezogen. MwSt.-Erstattungen für die Jahre 2014 (180 919 Euro) und 2015 (245 960 Euro) standen Ende 2016 noch aus.

HAUSHALTSFÜHRUNG

30.

Mit 2,5 Millionen Euro bzw. 43,9 % war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch (gegenüber 2015: 1 076 583 Euro bzw. 36,9 %). Die Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich die IT-Infrastruktur, Dienstleistungen in den Bereichen Übersetzung und Veröffentlichung, Unternehmensberatung und Kosten für Verwaltungsratssitzungen, über die gegen Ende 2016 Verträge geschlossen und/oder erst 2017 Rechnungen ausgestellt wurden.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

31.

Der Anhang enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Baudilio TOMÉ MUGURUZA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2017 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Klaus-Heiner LEHNE

Präsident


(1)  ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.

(2)  COM(2016) 271 final.

(3)  Weitere Informationen über die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Büros sind auf seiner Website www.easo.europa.eu.

(4)  Die Angaben zum Haushalt basieren auf den Mitteln für Zahlungen.

(5)  Das Personal umfasst Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete sowie abgeordnete nationale Sachverständige.

Quelle: Daten vom Büro bereitgestellt.

(6)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht, die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.

(7)  Die Berichte über den Haushaltsvollzug umfassen die Übersichten, die sämtliche Einnahmen- und Ausgabenvorgänge zusammenfassen, sowie Erläuterungen.

(8)  Gemäß Artikel 104 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) werden Konzessionsverträge oder öffentliche Aufträge, einschließlich Rahmenverträge, nach einem der in diesem Artikel aufgeführten Verfahren vergeben.

(9)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.

(10)  Artikel 151 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).

(11)  Mit Ausnahme von Vorgängen im Rahmen von Übertragungsvereinbarungen mit der Kommission.


ANHANG

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkungen des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2012

Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig: Es gab weder Anhaltspunkte dafür, dass Gewichtung und Mindestpunktzahlen für die Einladung zu den mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Reserveliste vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren, noch dafür, dass die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt worden waren.

Abgeschlossen

2013

Von allen Zahlungen wurden 446 (18 %) nach den in der Finanzregelung festgesetzten Fristen geleistet. Im Durchschnitt betrug der Zahlungsverzug 21 Tage.

Ausstehend (1)

2013

Sechs der 16 Normen für die interne Kontrolle wurden nicht vollständig umgesetzt.

Im Gange (2)

2013

Bei der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf: Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nach Prüfung der Bewerbungen ausgearbeitet, wodurch sich das Risiko erhöht, dass Fragen durch einzelne Bewerbungen beeinflusst werden; die Prüfungsausschüsse vergaben nicht immer Punkte für alle in den Stellenausschreibungen enthaltenen Auswahlkriterien; gemäß der von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterzeichneten Erklärung über Interessenkonflikte gelten nur persönliche Beziehungen als potenzielle Interessenkonflikte, während berufliche Beziehungen ausdrücklich ausgenommen sind; bei einem spezifischen Einstellungsverfahren wurde eine Unstimmigkeit zwischen einem in der Stellenausschreibung aufgeführten Zulassungskriterium und dem entsprechenden Auswahlkriterium hinsichtlich der Dauer der nachgewiesenen Berufserfahrung festgestellt.

Abgeschlossen

2014

Das Büro leistete 1 062 Zahlungen (28,6  %) nach den in der Finanzregelung festgesetzten Fristen. Im Durchschnitt betrug der Zahlungsverzug 24 Tage.

Ausstehend (1)

2014

Das Büro hat eine hohe Personalfluktuation: 14 Bedienstete, von denen vier Schlüsselpositionen innehatten, verließen das Büro im Jahr 2014. Diese hohe Personalfluktuation stellt ein beträchtliches Risiko für das Erreichen der im jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramm festgelegten Ziele dar.

Im Gange (3)

2014

Gemäß einem Beschluss des Exekutivdirektors werden Teilnehmer an vom Büro organisierten Sitzungen im Hinblick auf die Kostenerstattung in eine von drei Kategorien (A, B oder C) eingestuft. Im Jahr 2014 wurden Sitzungsteilnehmern insgesamt 997 506  Euro erstattet. Teilnehmer der Kategorie „A“, die eine spezielle Aufgabe in den Sitzungen übernehmen sollen, erhalten eine pauschale Erstattung für Reise- und Aufenthaltskosten, während Teilnehmer der Kategorie „B“ lediglich eine pauschale Erstattung ihrer Reisekosten erhalten. Teilnehmer der Kategorie „C“ haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Die Anzahl der Teilnehmer, die als Empfänger von Erstattungen der Kategorie „A“ eingestuft wurden, stieg von 61 % im Jahr 2013 auf 69 % im Jahr 2014. Unterlagen zur Begründung der Einstufung der Teilnehmer in die drei Kategorien sind nicht vorhanden.

Im Gange (4)

2015

Das Büro hat lediglich 14,5  Millionen Euro bzw. 93,7  % der bewilligten Mittel gebunden (2014: 12,4  Millionen Euro bzw. 84,7  %). Mit 1 076 583  Euro bzw. 36,9  % (2014: 635 492  Euro bzw. 28,7  %) war die Rate der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) hoch. Die Mittelübertragungen betreffen hauptsächlich Beratungsleistungen für IKT-Entwicklungen, für die im letzten Quartal 2015 Verträge abgeschlossen wurden (0,4 Millionen Euro) und Investitionen in die IT-Infrastruktur (0,3  Millionen Euro) mit Blick auf die zu erwartende Einstellung von zusätzlichem Personal infolge der Ende 2015 von der Haushaltsbehörde getroffenen Entscheidung, die Zahl der Planstellen zu erhöhen.

n. z.

2015

Der Exekutivdirektor des Büros billigte im November 2015 eine neue Politik für die Einstellung von Zeit- und Vertragsbediensteten. Mit der neuen Politik werden die meisten der vom Hof bei vergangenen Prüfungen festgestellten Probleme angegangen. Der Hof wird die Umsetzung 2016 weiterverfolgen, da in dem Jahr mit einer erheblichen Zahl von Einstellungen gerechnet wird.

Abgeschlossen


(1)  Im Jahr 2016 leistete das Büro 2 007 Zahlungen (41,29 %) (2015: 1 024 bzw. 29,2 %) nach den in der Finanzregelung festgesetzten Fristen. Im Durchschnitt betrug der Zahlungsverzug 35 Tage (2015: 29 Tage).

(2)  Ende 2016 musste noch eine Norm umgesetzt werden.

(3)  17 Bedienstete verließen das Büro im Jahr 2016 und 70 neue Bedienstete wurden eingestellt. Gemäß dem Stellenplan für das Jahr 2016 wurde das Personal des Büros um 50 neue Stellen aufgestockt.

(4)  Im Jahr 2015 wurden Sitzungsteilnehmern insgesamt 987 515 Euro erstattet. Die Anzahl der Teilnehmer, die als Empfänger von Erstattungen der Kategorie „A“ eingestuft wurden, sank von 69 % im Jahr 2014 auf 52 % im Jahr 2015. Im Jahr 2016 wurden Sitzungsteilnehmern insgesamt 1 012 147 Euro erstattet. Die Anzahl der Teilnehmer, die als Empfänger von Erstattungen der Kategorie „A“ eingestuft wurden, sank von 52 % im Jahr 2015 auf 37 % im Jahr 2016.


ANTWORT DES BÜROS

9.1.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, merkt jedoch an, dass das EASO seine Entscheidung aufgrund der Tatsache gefällt hat, dass das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, der einzige Bieter war, der über die Kapazität zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verfügte.

9.2.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zu Kenntnis und wird sicherstellen, dass derartige Situationen in Zukunft vermieden werden. Die Maßnahmen des EASO erfolgten aufgrund einer besonderen Dringlichkeitssituation durch die Flüchtlingskrise, die sich zum damaligen Zeitpunkt auf ihrem Höhepunkt befand, und einer zusätzlich verschärften Situation durch die Notwendigkeit, die Beschlüsse des Rates über dem Büro übertragene Dringlichkeitsaufgaben umzusetzen und den Mangel an Experten aus den Mitgliedstaaten auszugleichen.

Der unter diesen außergewöhnlichen Umständen ausgewählte Auftragnehmer war derselbe, der zuvor von einer anderen EU-Agentur in Griechenland unter Vertrag genommen worden war. Das EASO verließ sich auf die Überprüfung der Zulässigkeit und der finanziellen Kapazitäten, die von dieser Agentur durchgeführt worden war. Die Entscheidung wurde in einem Antrag auf Gewährung einer Ausnahme dokumentiert und genehmigt.

Inzwischen hat das EASO eine neue offene Ausschreibung zur Vergabe eines neuen Rahmenvertrags eingeleitet.

21.

Das Büro nimmt die Auffassung des Hofes zur Kenntnis. Das EASO bemühte sich, im Rahmen der geltenden Vorschrift zu handeln. Die Rechtsprechung zur Stützung auf getrennte Einheiten lässt einen gewissen Auslegungsspielraum und das EASO war der Auffassung, in korrekter Weise gehandelt zu haben.

22.

Das EASO reagierte auf den dringenden Bedarf an mehr Kapazitäten für die Abnahme von Fingerabdrücken in Griechenland durch Bereitstellung der Ausrüstung an die griechische Polizei am 12. Februar 2016 und 2. März 2016.

Daher musste es mit dem Verfahren beginnen, bevor der Beihilfevertrag am 3. März 2016 unterzeichnet wurde. Die EASO-Mitarbeiter konnten zur Bestätigung der Einrichtung der EURODAC-Geräte nicht vor Ort sein, da die Beihilfe unterzeichnet wurde, nachdem die Geräte bereits geliefert worden waren und die Polizei mit der Verteilung an die Hotspots begonnen hatte.

Das Büro hatte die Bestätigung der Lieferung und Einrichtung der Geräte in den Hotspots von den griechischen Behörden erstmals am 23. Mai 2016 erbeten, diese aber erst am 20. Juli 2017 erhalten.

23.

Das Büro nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis.

24.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und verweist auf die Tatsache, dass viele der im Plan enthaltenen Maßnahmen bereits umgesetzt worden sind.

25.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, verweist jedoch auf die Tatsache, dass für den Rechnungsabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vonseiten eines unabhängigen externen Rechnungsprüfers ausgestellt wurde. Dennoch ist die erneute Überprüfung des Rechnungsführungssystems für 2017 vorgesehen. Mittelfristig ist eine Strategie für die Ex-post-Überprüfung geplant.

26.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und informiert den Hof, dass in Einklang mit der Auffassung des Hofes hinsichtlich der Einführung einer systematischen Kontrolle das Büro ab dem 1. Januar 2018 systematische Kontrollen für alle Angebote über 135 000 Euro einführen wird.

28.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, verweist jedoch auf die Tatsache, dass die Leitung des EASO beschlossen hat, dass der Abschluss einer Versicherung nicht kosteneffizient ist.

29.

Die nationalen Behörden hatten den Wechsel von einer jährlichen zu einer vierteljährlichen Mehrwertsteuererstattung gefordert, was dazu führte, dass vierteljährliche Mehrwertsteuererstattungsanträge für die Jahre 2014 und 2015 erneut vorzulegen waren.

30.

Das Büro nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis, verweist jedoch auf die Tatsache, dass aufgrund von Haushaltsberichtigungen im zweiten Halbjahr sich im letzten Vierteljahr Zahlungen für die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen anhäuften, was zu den vom Hof festgestellten Auswirkungen führte.


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