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Document 62016TN0805

Rechtssache T-805/16: Klage, eingereicht am 16. November 2016 — IPPT PAN/Kommission und REA

OJ C 22, 23.1.2017, p. 47–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 22/47


Klage, eingereicht am 16. November 2016 — IPPT PAN/Kommission und REA

(Rechtssache T-805/16)

(2017/C 022/64)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Instytut Podstawowych Problemów Techniki Polskiej Akademii Nauk (IPPT PAN) (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Le Berre)

Beklagte: Europäische Kommission und Exekutivagentur für die Forschung (REA)

Anträge

Der Kläger beantragt,

den angefochtenen Beschluss der Kommission für nichtig zu erklären;

festzustellen, dass die Kommission die Zahlungsaufforderung Nr. 3241514040 (herabgesetzt durch die Gutschrift Nr. 3233160082) zu Unrecht ausgestellt hat und er den entsprechenden Betrag von 67 984,13 Euro nicht schuldet;

festzustellen, dass die Kommission und die REA dem Kläger für das Projekt SMART-NEST 69 623,94 Euro nebst Zinsen vom Tag der Entscheidung an zu zahlen haben;

festzustellen, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, der Kommission im Hinblick auf die Projekte KMM-NOE und BOOSTING BALTIC pauschalierten Schadensersatz zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Nichtigkeitsklage gemäß Art. 263 AEUV macht der Kläger sieben Klagegründe geltend.

1.

Verstoß gegen die Art. 47 und 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union betreffend den Zugang zu den Gerichten und dem Bürgerbeauftragten

2.

Verletzung der Verträge über die Projekte KMM-NOE, BOOSTING BALTIC und SMART-NEST und Verstoß gegen das anwendbare belgische Recht

3.

Verstoß gegen die Haushaltsordnung und gegen die delegierte Verordnung der Kommission zur Haushaltsordnung

4.

Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes

5.

Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

6.

Verletzung wesentlicher Formvorschriften

7.

Befugnismissbrauch durch die Kommission

Zur Stützung der Klage wegen Ansprüchen aus Verträgen gemäß Art. 272 AEUV macht der Kläger sechs Klagegründe geltend.

1.

Er habe seine Verpflichtung gemäß Art. II.19.1 der Verträge über die Projekte KMM NOE und BOOSTING BALTIC erfüllt.

2.

Die Kommission habe ihre Forderung nicht belegt.

3.

Die Kommission habe ihre Forderung nicht ordnungsgemäß geltend gemacht.

4.

Die Kommission habe ihre vertraglichen Rechte nicht so ausgeübt, wie Treu und Glauben es erforderten.

5.

Der gemäß Art. II.30 geforderte pauschalierte Schadensersatz sei unverhältnismäßig hoch und gemäß Art. 1231 des belgischen Zivilgesetzbuchs herabzusetzen.

6.

Beim Projekt SMART-NEST sei von seinem Beitrag zum Guarantee Fund noch ein Rest zurückzuzahlen.


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