EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52015AP0047

P8_TA(2015)0047 Europäische langfristige Investmentfonds ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds (COM(2013)0462 — C7-0209/2013 — 2013/0214(COD)) P8_TC1-COD(2013)0214 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds

OJ C 316, 30.8.2016, p. 217–218 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 316/217


P8_TA(2015)0047

Europäische langfristige Investmentfonds ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds (COM(2013)0462 — C7-0209/2013 — 2013/0214(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2016/C 316/31)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0462),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0209/2013),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Oktober 2013 (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. Januar 2014 (2),

unter Hinweis auf der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 59 und Artikel 61 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0211/2014),

unter Hinweis auf die Abänderungen, die es in seiner Sitzung vom 17. April 2014 (3) angenommen hat,

unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 18. September 2014 über unerledigte Angelegenheiten aus der siebten Wahlperiode,

unter Hinweis auf den ergänzenden Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0021/2015),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 67 vom 6.3.2014, S. 71.

(2)  ABl. C 126 vom 26.4.2014, S. 8.

(3)  Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2014)0448.


P8_TC1-COD(2013)0214

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/760.)


Top