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Document 52016AE0351

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum — Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds [COM(2015) 639 final]

OJ C 303, 19.8.2016, p. 94–102 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/94


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum — Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

[COM(2015) 639 final]

(2016/C 303/13)

Berichterstatter:

Dimitris DIMITRIADIS

Die Europäische Kommission beschloss am 14. Dezember 2015, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum — Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

[COM(2015) 639 final].

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 14. April 2016 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 517. Plenartagung am 25./26. Mai 2016 (Sitzung vom 25. Mai) mit 182 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den neuen Ansatz nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (1), die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten und ihren Partnern zusammenzufassen und zu erläutern, um einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses zu geben. Der EWSA ist der Auffassung, dass dies die notwendige Basis für eine Bewertung und Kontrolle der wirksamen und effizienten Nutzung der im Finanzierungszeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehenden begrenzten Mittel sowie für eine bessere Überwachung der Leistungen und Fortschritte bei der Umsetzung der Indikatorzielwerte liefert.

1.2

Der EWSA unterstützt die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) zu maximieren, und schließt sich der Auffassung an, dass diesem Bemühen in der Zeit nach der Krise oberste Priorität eingeräumt werden sollte. Nichtsdestoweniger weist er darauf hin, dass sowohl auf der europäischen als auch auf der einzelstaatlichen Ebene vor allem für eine stärkere Vereinfachung für die Begünstigten sowie für eine genauere Ausrichtung auf ihre Bedürfnisse gesorgt werden muss.

1.2.1

In diesem Zusammenhang fordert der EWSA eine engere Einbindung und Zusammenarbeit von Sozialpartnern und Interessenträgern mit der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2) und ruft die Kommission dazu auf, für eine effizientere und transparentere Kommunikation bezüglich der Zusammensetzung und der Arbeit dieser hochrangigen Gruppe zu sorgen. Der EWSA ist überzeugt, dass die Sozialpartner und weitere Interessenträger dazu beitragen könnten, sowohl nachahmenswerte als auch weniger gute Beispiele zu bestimmen und Möglichkeiten der Vereinfachung in ihrem Land anzuwenden.

1.3

Der EWSA begrüßt die neuen ESIF-Bestimmungen (3), da darin eine thematische Konzentration vorgesehen ist und der Schwerpunkt auf die Möglichkeiten zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der Krise gelegt wird. Besonders begrüßenswert sind nach Auffassung des EWSA die neuen Instrumente und Ansätze wie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die Europäische Ausbildungsallianz und der neue Fonds zur Armutsbekämpfung (4).

1.4

Gleichzeitig zeigt sich der EWSA besorgt darüber, dass in den Verordnungen über die Nutzung der ESIF nicht alle Fragen geklärt werden.

1.4.1

Der EWSA warnt davor, dass immer dann, wenn die Entscheidungen und die damit verbundenen Risiken an die Mitgliedstaaten weitergegeben werden, die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass diese eine zu konservative Haltung einnehmen, um eventuelle Sanktionen durch die Kommission zu vermeiden, wodurch ein erheblicher Teil der potenziellen Begünstigten vom Zugang zu den ESIF ausgeschlossen wäre.

1.4.2

Der EWSA dringt auf vereinfachte Verfahren, damit Organisationen, die Menschen mit Behinderungen sowie besonders schutzbedürftige Begünstigte vertreten, von den Vorschriften über staatliche Beihilfen ausgenommen werden können.

1.5

Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission zur Annahme des Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften (5), der die Einbindung der Sozialpartner und anderer Interessenträger in sämtliche Phasen der Programmplanung sowie ihre Beteiligung am Beschlussfassungsprozess und an der Umsetzung und Begleitung der ESIF regelt.

1.6

Andererseits hat der EWSA gewisse Bedenken bezüglich der Art, wie diese Verordnungen und die neuen Instrumente und Ansätze in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, da die Sozialpartner aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen auf nationaler Ebene eine ungleiche Position innehaben. So wird der Europäische Verhaltenskodex für Partnerschaften beispielsweise nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt bzw. voll und ganz eingehalten: Sozialpartner werden nicht angemessen in die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einbezogen, und die Bedeutung gemeinsamen Handelns wird nicht in allen Mitgliedstaaten umfassend anerkannt, was dazu führt, dass der Beitrag, den die Sozialpartner zur Bewältigung der negativen Folgen der Krise, zur besseren Steuerung des industriellen Wandels und zur Schaffung von Beschäftigung und Wachstum leisten könnten, ungenutzt bleibt. Der EWSA schlägt der Kommission vor, die rechtlichen und die praktischen Maßnahmen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Partnerschaftsprinzips und des Verhaltenskodex bis spätestens Ende 2016 anzunehmen sowie detailliertere Bestimmungen und Maßnahmen zu erlassen, um diese unterschiedlichen Praktiken auf nationaler Ebene zu vermeiden.

1.7

Der EWSA fordert eine Halbzeitüberprüfung der Verordnungen, in denen die Investitionen aus den ESIF geregelt sind, sowie insbesondere jener zu den staatlichen Beihilfen (6), da diese Regelwerke sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den Begünstigten die größte Unklarheit stiften und das höchste Risiko für Finanzkorrekturen bergen. Dies sollte im Rahmen der Kommissionsmitteilung und des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 erfolgen. Der EWSA fordert die Kommission eindringlich dazu auf, den in den Politischen Leitlinien der Kommission Juncker (7) vorgegebenen Kurs einzuhalten, wonach „das Investitionsumfeld verbessert und für eine stärkere Inanspruchnahme der Mittel gesorgt werden“ muss.

1.8

Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein weiterer Bereich, in dem Unklarheit herrscht und es laufend zu Problemen kommt, und der EWSA bedauert, dass in den letzten zehn Jahren keine funktionierende Lösung für alle Mitgliedstaaten gefunden wurde, die eine äußerst transparente, reibungslose und effiziente Auswahl von Unterauftragnehmern bei Investitionen aus den ESIF gewährleistet. Eine weitere Schwierigkeit erwächst diesbezüglich aus den spezifischen nationalen Bestimmungen zu diesem Bereich.

1.9

Der EWSA ist der Auffassung, dass die EU-Mittel nicht nur in erster Linie zur Umsetzung der Europa-2020-Ziele, sondern auch für verstärkte Investitionen in die Realwirtschaft eingesetzt werden sollten. Die Kommission sollte künftig eine quantitative Bewertung der Wirksamkeit und der Effizienz der bereits investierten Mittel vornehmen.

1.10

Außerdem fordert der EWSA die Kommission nachdrücklich dazu auf, mehr im Hinblick auf eine flächendeckendere Anwendung des Small Business Act auf nationaler und regionaler Ebene zu unternehmen und die Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf Investitionen aus den ESIF zu dessen Umsetzung zu verpflichten.

2.   Hintergrund und Rechtsgrundlage

2.1

Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (8) sieht vor, dass die Kommission die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten und ihren Partnern zusammenfasst und erläutert, um einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse dieses Prozesses zu geben.

2.2

Die Bemühungen der Kommission zur Maximierung der Wirkung der ESIF sowie für mehr Vereinfachungen für die Begünstigten werden durch die Einrichtung der hochrangigen Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter verstärkt (9).

2.3

Die neuen ESIF-Bestimmungen (10) wurden angenommen, um ein besseres Regelwerk für den laufenden Programmplanungszeitraum zu schaffen und eine thematische Konzentration zu gewährleisten. Die Kommission hat in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern neue Instrumente und Ansätze entwickelt, etwa die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die Europäische Ausbildungsallianz oder den neuen Fonds zur Armutsbekämpfung (11).

2.4

Die Kommission hat den Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften (12) angenommen, der die Einbindung der Sozialpartner und anderer Interessenträger in sämtliche Phasen der Programmplanung sowie ihre Beteiligung am Beschlussfassungsprozess und an der Umsetzung und Begleitung der ESIF regelt.

3.   Allgemeine Bemerkungen zu Investitionen aus den ESIF vor dem Hintergrund der aktuellen sozioökonomischen Lage

3.1    Die ESIF als Hauptimpulsgeber für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und als Quelle für öffentliche Investitionen

3.1.1

In Krisenzeiten ist es normal, dass die ESIF an Bedeutung gewinnen — insbesondere in den am stärksten von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten. Jedoch dürfen die ESIF keinesfalls an die Stelle öffentlicher und insbesondere privater Investitionen treten, sondern müssen vielmehr die Voraussetzungen für die Ankurbelung dieser Investitionen schaffen. Wie bereits im Zusammenhang mit dem dritten Bereich der Investitionsoffensive für Europa (13) und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen ausgeführt, die nur dann zu einem zentralen Entwicklungsinstrument werden, wenn ein Zusammenspiel mit den ESIF möglich ist, fordert der EWSA die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Bemühungen zur Stärkung der privaten Investitionen und des Geschäftsumfelds fortzusetzen. Die Kommission sollte die Auswirkungen der Investitionen aus den Fonds auf private Investitionen bewerten und den Koeffizienten dieser Anstoßfunktion für die Realwirtschaft errechnen.

3.1.2

Der EWSA bedauert, dass sich die vorliegende Mitteilung nur auf die Ergebnisse der Verhandlungen zum laufenden Programmplanungszeitraum bezieht und darin nicht die Lehren der Vergangenheit zusammengefasst und für die Zukunft zugrunde gelegt werden. Die Kommission sollte die tatsächlichen Auswirkungen des Einsatzes von EU-Mitteln im letzten Programmplanungszeitraum eingehend prüfen sowie die positiven bzw. negativen Erfahrungen sehr genau auswerten und als Grundlage für eine Optimierung des Investitionsprozesses heranziehen.

3.1.3

Der EWSA hat den Eindruck, dass die Kommission im Titel ihrer Mitteilung zwar auf die „Investitionen in Wachstum und Arbeitsplätze“ abstellt, im Text selbst aber kein besonderer Schwerpunkt auf Beschäftigung und Schaffung von Arbeitsplätzen gelegt wird. Der EWSA empfiehlt der Kommission, den Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung und zur Senkung der Arbeitslosigkeit mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um zu bewerten, ob und in welchem Ausmaß die investierten Mittel tatsächlich Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hatten.

3.2    Ein Rahmen für wirksamere ESI-Fonds

3.2.1

Wie bereits in kürzlich verabschiedeten Stellungnahmen (14) erläutert, ist der EWSA der Ansicht, dass die Verwendung des Begriffs KMU mit seiner veralteten und äußerst weit gefassten Definition zu einem zu weit gesteckten Schwerpunkt der Maßnahmen führt, der seinerseits verhindert, dass konkrete, greifbare Ergebnisse erzielt werden. Zudem ist die Berichterstattung über die erzielten Ergebnisse ohne die Anwendung präziserer Einteilungskriterien irreführend, da nach der aktuellen Definition 98 % der europäischen Unternehmen KMU sind. Wenn so ungenaue Kriterien angelegt werden, ist es nicht möglich, Informationen zu erfassen und zu verarbeiten, um zu prüfen, inwieweit sich die Lage der verschiedenen Gruppen gefährdeter Unternehmen tatsächlich verbessert hat, handelt es sich dabei doch um Unternehmen, die wichtig für die Schaffung und Bewahrung von Arbeitsplätzen sind und die zu diesem Zweck dringend Unterstützung benötigen, etwa Kleinstunternehmen oder Unternehmen in entlegenen Gebieten bzw. im ländlichen Raum. Solche Unternehmen leisten einen wertvollen Beitrag zur regionalen Entwicklung und zum Zusammenhalt, selbst wenn sie nicht innovativ, in hohem Maße wettbewerbsfähig oder hochkomplex sind.

3.2.1.1

Der EWSA fordert nachdrücklich, die Definition von KMU umgehend zu aktualisieren, um für mehr Klarheit und eine Kategorisierung der einzelnen Arten von KMU zu sorgen, damit ihrem Bedarf besser Rechnung getragen werden kann und ihnen zusätzliche, diversifiziertere Informationsquellen zur Verfügung gestellt und die Informationsquellen sowie die Methoden zur Zusammenstellung von Informationen über die verschiedenen Arten von KMU einschließlich der Methoden zur Verarbeitung und zur Analyse statistischer Daten zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden können.

3.2.2

Die weithin propagierte Nutzung von Finanzinstrumenten wird durch zahlreiche Fälle des Missbrauchs aufgrund fehlender Informationen und einer mangelnden wirksamen Überwachung in den Mitgliedstaaten unterlaufen. So kommen die Finanzinstrumente, über die KMU Zugang zu Darlehen zu günstigen Konditionen erhalten sollen, oft nicht jenen KMU zugute, denen es an Mitteln fehlt, sondern werden stattdessen von finanziell gut ausgestatteten KMU verwendet, um ihre Finanzierungskosten weiter zu senken, was in gleichem Maße für Finanzgarantien für KMU gilt. Dies wird allerdings in den meisten Fällen wegen des Fehlens angemessener Bewertungsverfahren und in Ermangelung eines Systems für die Einholung von Rückmeldungen der Mittelempfänger nicht einmal festgestellt.

3.2.3

Die Bemühungen der Kommission, die Verfahren im Interesse der Begünstigten zu vereinfachen, sind zu begrüßen, sollten jedoch nicht ohne Beteiligung letzterer unternommen werden. Es ist in diesem Zusammenhang bedauerlich, dass die in den Mitgliedstaaten angewandten Verfahren, mit denen Rückmeldungen der Begünstigten eingeholt werden, zu bürokratisch und zu wenig zielgerichtet sind. Sehr oft sind sie nicht geeignet, die wirklichen Ursachen der Probleme zu ermitteln, und liefern deshalb auch keine praktikablen Lösungen. Die Kommission sollte den unterschiedlichen Bedürfnissen von KMU wie leichterer Zugang zu Finanzierung, umfassenderer Zugang zu Begleitmaßnahmen, Coaching und Mentoring usw. Rechnung tragen.

3.2.4

Eine der wesentlichen Hürden für die Unternehmen ist das Fehlen korrekter und rechtzeitiger Informationen. Die Kommission weist immer wieder darauf hin, dass die Informationen vollständig und zugänglich und dass alle Verfahren transparent und gleichzeitig wirksam sein müssen. In dieser Beziehung hat die Kommission selbst den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten eher verkompliziert. Unternehmen, vor allem Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, sollten wissen, wo sie nach Informationen über die verschiedenen Programme und Projekte suchen müssen, die direkt von der Kommission gefördert werden. In den Mitgliedstaaten gibt es zentrale Informationsportale für alle operationellen Programme und Finanzinstrumente, und auch auf EU-Ebene sollte es ein solches Portal geben.

3.2.4.1

Die zur Verfügung gestellten Informationen sollten benutzerfreundlich sein, um eine effiziente Kommunikation zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie von allen relevanten Akteuren des Förderverfahrens vollständig verstanden werden. Der EWSA fordert die Kommission auf, sich zu bemühen, Anleitungen für Einreichungen möglichst nicht zu komplex zu gestalten und auch Projekten mit großem Potenzial, die von Unternehmen selbst und nicht von professionellen Verfassern von Förderanträgen eingereicht werden, eine Chance zu geben. Der EWSA empfiehlt der Kommission nachdrücklich, die Arbeit ihres europäischen Verbindungsbüros zu evaluieren und in Fällen von Ineffizienz dringend Abhilfe zu schaffen, da die Mitarbeiter häufig unterschiedliche, verwirrende und damit unklare, ja manchmal sogar sich widersprechende Informationen bereitstellen.

3.2.5

Der EWSA empfiehlt der Kommission nachdrücklich, ein benutzerfreundliches Portal einzurichten, in dem eine kurze Beschreibung aller Finanzierungsoptionen auf EU-Ebene sowie Links zu den Internetauftritten der einzelnen Programme zu finden sind. Die Kommission hat mit dem TED-Portal, das benutzerfreundlich ist und eine Vielzahl an Informationen bietet, bereits wertvolle Erfahrungen gewonnen.

3.2.6

Dasselbe gilt für die Berichterstattung in Bezug auf Projekte, die bereits genehmigt oder gar abgeschlossen wurden. Die Kommission verfügt nicht über öffentlich zugängliche, zusammenfassende Statistiken für Projekte, deren Finanzierung durch die Länder im Rahmen einzelner Programme bereits genehmigt wurde. Die Informationen sind unvollständig und auf verschiedene elektronische Formate verteilt.

3.2.7

Es sollte gründlich geprüft werden, welche Auswirkungen die Projekte hatten, die im vergangenen Programmplanungszeitraum umgesetzt wurden, welche gescheitert sind und inwieweit die investierten Mittel zur Verwirklichung der EU-Ziele beigetragen haben. Die Auswirkungen der ESIF auf KMU und ihr Beitrag zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit wurden nicht geprüft. Die Mitgliedstaaten und die Kommission vergessen nur allzu oft, dass die meisten neuen Arbeitsplätze von KMU geschaffen werden, die deshalb gezielte Unterstützung brauchen.

3.2.8

Der EWSA fragt sich, inwieweit die Vereinfachung der Verfahren und der Kosten von den Rechnungsprüfern der Kommission berücksichtigt wird. Oft ist eine übermäßig formale, bürokratische Herangehensweise zu beobachten, die darauf schließen lässt, dass die Rechnungsprüfer mehr praktische Erfahrung in dem zu prüfenden Bereich brauchen. Der EWSA empfiehlt deshalb, die Fachleute der verschiedenen Generaldirektionen und die Rechnungsprüfer der Kommission im Detail über die Vereinfachung der Verfahren zu informieren, da die Vorschriften für die Verwendung der Mittel recht oft unterschiedlich ausgelegt werden.

3.2.9

Der EWSA empfiehlt außerdem nachdrücklich, im Rahmen des ESF vereinfachte Kostenoptionen einzuführen. So wird beispielsweise die Aufgabe der Festlegung vereinfachter Kostenoptionen gemäß Artikel 14 Absatz 1 von der Kommission fälschlicherweise an die Mitgliedstaaten delegiert (15). Im Leitfaden für die Anwendung vereinfachter Kostenoptionen gemäß Artikel 14 Absatz 1 ist festgelegt, dass sich die Mitgliedstaaten auf der Grundlage eigener Untersuchungen zu den vereinfachten Kostenoptionen äußern und die Kommission anschließend einen delegierten Rechtsakt erlässt, was das Verfahren allerdings unnötig verkompliziert und den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten einschränkt. Eine denkbare Lösung wäre, dass die Kommission standardisierte Einheitskosten und Pauschalen für typische Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) festlegt, deren Berechnung keiner Rechnungsprüfung unterliegt.

3.2.10

Der EWSA hält es für sinnvoll, die Indikatoren in den operationellen Programmen weiter zu reduzieren. Die Einführung gemeinsamer Indikatoren war ein guter Ausgangspunkt, doch weisen bestimmte operationelle Programme noch immer eine große Zahl spezifischer Indikatoren auf, von denen einige während der Verhandlungen künstlich von der Kommission aufgenommen wurden. Der EWSA ist der Auffassung, dass der Schwerpunkt bei der Überwachung der operationellen Programme weg von den spezifischen Indikatoren hin zu gemeinsamen Indikatoren verlagert werden sollte, da dies eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen operationellen Programmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglicht.

3.2.11

Der EWSA fände es begrüßenswert, wenn bei den ESIF (statt auf Leistungsindikatoren) stärker auf Ergebnisindikatoren zurückgegriffen würde, und spricht sich zudem dafür aus, den eigenen Beitrag der ESIF zum Wachstum und die Entwicklung von Umweltindikatoren stärker in den Mittelpunkt zu rücken, um dem neuen bereichsübergreifenden Schwerpunkt „Umwelt“ Rechnung zu tragen.

3.2.12

Prinzipiell begrüßt der EWSA die Tatsache, dass den Begünstigten durch Instrumente für lokale Entwicklung (wie Integrierte territoriale Investitionen sowie von der Bürgerebene ausgehende lokale Entwicklung (community-led local development — CLLD)) mehr Flexibilität und Handlungsspielraum geboten werden sollen (16). Der EWSA fragt sich jedoch, inwieweit sich diese Instrumente tatsächlich in der Praxis einsetzen lassen, da sie sehr komplex sind und die praktische Vorgehensweise und die Aufteilung von Finanzmitteln, Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die einzelnen operationellen Programme nicht klar geregelt sind.

4.   Erwartete Errungenschaften der ESI-Fonds-Programme

4.1    FuI, IKT und Entwicklung von KMU

4.1.1

Der EWSA betont nachdrücklich, dass die internationalen wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen und Trends in Bezug auf Forschung und Innovation (FuI) sehr aufmerksam verfolgt und beobachtet und bei der Gestaltung konkreter Maßnahmen auf EU-Ebene unmittelbar berücksichtigt und dass die entsprechenden Informationen dann an die einzelnen Mitgliedstaaten weitergeleitet werden sollten. Da die Entwicklungen in diesem Bereich außerordentlich rasch verlaufen, ist es zudem nötig, einen Rahmen zu schaffen, der ein überaus hohes Maß an Flexibilität zur Anpassung der Maßnahmen ermöglicht.

4.1.2

Die Kommission muss sehr sorgfältig prüfen, welche Art von Gründer- und Technologiezentren im vergangenen Programmplanungszeitraum geschaffen wurde und ob sich diese als nachhaltig erwiesen haben. Außerdem muss sie vor einer weiteren Unterstützung dieser Einrichtungen genau prüfen, welche Ergebnisse — im Vergleich zu den wichtigsten globalen Wettbewerbern — durch ihren Beitrag zu FuI in der EU erzielt werden konnten. Es stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf den Nutzen von Gründer- und Technologiezentren für die Förderung von FuI sowie hinsichtlich der Transparenz ihrer Finanzierung im Allgemeinen. Der EWSA fordert eine eingehende Analyse sowie eine Gegenüberstellung von Investitionen und Nutzen auf der operativen Ebene sowie im Hinblick auf die Rendite, den Mehrwert und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse.

4.1.3

Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Bemühungen zur Förderung des digitalen Binnenmarkts und die genannten Errungenschaften, von denen geschätzte 14,6 Millionen Haushalte und 18,8 Millionen Menschen profitieren dürften. Es wäre jedoch nützlich zu wissen, ob diese Zahlen zu Haushalten und Menschen auf einer eingehenden Analyse beruhen, der die aktuellen Zahlen zu den europäischen Haushalten insgesamt und zur Gesamtbevölkerung zugrunde gelegt wurden. Der EWSA kann nicht beurteilen, ob die geplante Unterstützung für Unternehmen ausreichen wird, um die Verwirklichung dieser Ziele zu gewährleisten, und fordert die Kommission deshalb auf, eine gründliche Folgenabschätzung vorzunehmen, in die auch Indikatoren zur Messung der Zahl und der Qualität der neu geschaffenen Arbeitsplätze sowie der Verbesserung des Wohlergehens und des Lebensstandards der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden sollten. Die Digitalisierung von Dienstleistungen bringt nicht zwangsläufig die Schaffung menschenwürdiger und guter Arbeitsplätze mit sich. Das Fehlen einer eingehenden Prüfung der Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt gefährdet die Umsetzung der Europa-2020-Ziele. Der EWSA hat seine Bedenken bezüglich der Digitalisierung und ihrer Auswirkungen auf die Sozialschutzsysteme bereits in jüngst verabschiedeten Stellungnahmen (17) geäußert.

4.1.4

Der EWSA hält den Anteil der geförderten KMU und die erwartete Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze im Verhältnis gesehen für vollkommen unangemessen und wünscht sich diesbezüglich, dass mehr erreicht wird. Er fordert die Kommission auf, europäische Richtwerte festzulegen und die Leistungen der Mitgliedstaaten anhand dieser Parameter zu messen und aufmerksam zu verfolgen.

4.1.5

Der EWSA hat Bedenken bezüglich der Art und Weise, wie die Mittel für direkt von der Kommission finanzierte Programme auf die Unternehmen verteilt werden, da die Unternehmen in bestimmten Mitgliedstaaten ganz eindeutig in einer stärkeren Position sind. So wurden z. B. laut offiziellen Daten im Rahmen von Horizont 2020 insgesamt 36 732 förderfähige Anträge eingereicht. Die Zahlen zu den ersten hundert Aufrufen ergeben folgendes Bild: 29 794 vollständige Einreichungen bei einstufigen Aufrufen, 5 617 Projektentwürfe in der ersten Phase der zweistufigen Aufrufe und 1 321 vollständige Einreichungen in der zweiten Phase der zweistufigen Aufrufe. Die meisten Anträge stammten jedoch aus den fünf größten Mitgliedstaaten — dem Vereinigten Königreich, Italien, Deutschland, Spanien und Frankreich. In diesen Ländern wurden bisher viele Projekte genehmigt, während andere Länder sehr geringe Erfolgsraten aufweisen. Der EWSA empfiehlt deshalb nachdrücklich, umgehend eine eingehende Analyse der Situation vorzunehmen und Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen, mit denen die Verbreitung von Informationen verbessert sowie ein gleichberechtigter Zugang und eine geografische Ausgewogenheit gewährleistet werden.

4.1.6

Dasselbe gilt für Großprojekte und die bestellten Gutachter: Auch hier ist der Anteil der neuen Mitgliedstaaten deutlich geringer. Dies erklärt, warum manche Länder ein schwaches Innovationsprofil aufweisen — sie haben keinen Zugang zu Finanzmitteln direkt aus der EU. Dieses Problem muss schnell und wirksam gelöst werden.

4.2    Umwelt, Klimawandel, Energie und Verkehr

4.2.1

Der EWSA begrüßt den geschätzten Beitrag zur Energieeffizienz, meint jedoch, dass dieser Beitrag besser in relativen Zahlen zum Ausdruck gebracht werden sollte, da dies ein klareres Bild ergeben würde, inwieweit die Umwelt- und Klimaschutzziele generell verwirklicht werden.

4.2.2

In der Mitteilung heißt es, dass sechs Mitgliedstaaten planen, etwa zwei Milliarden Euro in eine intelligente Strom- und Gasinfrastruktur zu investieren. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Kommission sichergestellt hat, dass diese Pläne Synergien und einen zusätzlichen Nutzen auf EU-Ebene bewirken, oder ob sie völlig unkoordiniert bleiben.

4.2.3

Der EWSA weist darauf hin, dass nicht geprüft und bewertet wurde, wie effizient die Nutzung erneuerbarer Energieträger ist und wie sie zur Eindämmung des Klimawandels beiträgt, und hierfür auch keine Vorgehensweise festgelegt wurde. Unklar ist, ob der Klimawandel auf die Verschmutzung infolge der Verwendung konventioneller Energiequellen, auf die Industrieproduktion oder auf den zunehmenden Autoverkehr und dessen Gasemissionen in die Umwelt zurückzuführen ist. Die Einführung alternativer Energieträger kann sich negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken, da die Energieerzeugung teurer ist. Um dies zu vermeiden, muss nach Win-Win-Lösungen gesucht werden.

4.2.3.1

Der EWSA empfiehlt im Hinblick auf diese Frage der Wettbewerbsfähigkeit, dass die Kommission die tatsächlichen Auswirkungen des Einsatzes erneuerbarer Energieträger sowie den Grad der Verschmutzung durch die einzelnen konventionellen Quellen prüft. Die für die Eindämmung des Klimawandels bestimmten Mittel können so gezielter eingesetzt werden, beispielsweise für die Entwicklung neuer Technologien für saubere Kraftfahrzeuge, die sich durch geringe Kosten und eine hohe Sicherheit auszeichnen.

4.3    Beschäftigung, soziale Inklusion und Bildung

4.3.1

Der EWSA stellt mit großem Bedauern fest, dass es noch immer keine schlüssige und integrierte Politik in Einwanderungsfragen und zur Steuerung der Flüchtlingsströme gibt. Angesichts der Tausenden von jungen Menschen und Kindern, die in den vergangenen zwei Jahren nach Europa gekommen sind, ist die Gefahr groß, dass Menschen unter die EU-Armutsgrenze rutschen. Zudem unterscheiden sich die diesbezüglichen Instrumente und Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten.

4.3.2

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Integration von Flüchtlingen eine wichtige und dringliche politische Aufgabe ist, aber die Regionalpolitik und regionale Mittel nicht ausreichen, um diese komplexe Herausforderung zu bewältigen. Hierzu bedarf es gezielter politischer Maßnahmen und eigener Mittel.

4.3.3

Bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist es zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Der EWSA hat sich stets für eine aktive Einbindung der Zivilgesellschaft in die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eingesetzt und fordert weiterhin insbesondere, dass die Mitgliedstaaten Jugendorganisationen und -dienste an deren Umsetzung beteiligen. Der EWSA ist der Auffassung, dass weitere Analysen nötig sind, um die Gründe für das langsame Anlaufen dieser Beschäftigungsinitiative zu ermitteln. Da die Jugendarbeitslosigkeit ein ernstes Problem für die Arbeitsmärkte zahlreicher EU-Länder darstellt, sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen effizienter umgesetzt wird. Eine mögliche Lösung wäre, die in Artikel 22 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 779/2015 festgelegte Frist zu verlängern. Der Leitfaden für die Überprüfung wurde am 17. September 2015 von der Kommission angenommen, weshalb die Mitgliedstaaten nicht genügend Zeit haben, ihre Verwaltungsstrukturen so anzupassen, dass die Frist eingehalten werden kann.

4.3.4

Die Kommission sollte ein eigenes Internetportal für die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einrichten und entsprechende Daten zu den bereits erreichten Zielen vorlegen. Der EWSA empfiehlt der Kommission, Informationen von den Mitgliedstaaten einzuholen, da seit dem Start der Initiative schon zwei Jahre vergangen sind.

4.3.5

Die Kommission sollte sich darüber im Klaren sein, dass beschäftigungslose Jugendliche keine homogene Gruppe bilden und daher im Hinblick auf eine umfassende Eingliederung in die allgemeine und berufliche Bildung und den Arbeitsmarkt in unterschiedlichem Ausmaß unterstützt und gefördert werden müssen. Bei allen Maßnahmen muss dem tatsächlichen Bedarf auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt Rechnung getragen werden, um für die Zukunft bessere Beschäftigungschancen zu gewährleisten. Der EWSA empfiehlt daher, junge Menschen und ihre Verbände in enger Zusammenarbeit mit potenziellen Arbeitgebern und deren Vertretungsorganisationen stärker in die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzubinden und von rein verwaltungstechnischen Ansätzen abzusehen, die keine Flexibilität bei den nationalen Aktionsplänen für die Beschäftigungsinitiative bieten.

4.3.6

Bildung ist der Schlüssel für wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung in den Mitgliedstaaten und für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den Weltmärkten. Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in allen Mitgliedstaaten hat sehr schwerwiegende negative Folgen. Zudem ist die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage in einigen Branchen ganz besonders groß, so etwa im Ingenieurwesen, in den Spitzentechnologien und im Telekommunikationsbereich. Der EWSA ist der Auffassung, dass die wachsende Kluft zwischen der tatsächlichen Lage auf dem Arbeitsmarkt einerseits und dem Bildungssystem andererseits in den kommenden zehn bis fünfzehn Jahren zu spezifischen strukturellen Hindernissen für die Produktion führen wird. Der EWSA empfiehlt, die Mittel für Bildung gezielter zur Steigerung der Attraktivität und der Qualität der beruflichen Bildung einzusetzen und Reformen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Bildung wirksamer auf den Bedarf des Arbeitsmarkts ausgerichtet ist und mit dem Bedarf der Mitgliedstaaten in Bezug auf die einzelnen Berufe, Sparten, Branchen und Wirtschaftszweige übereinstimmt. Außerdem sollte die Kommission mehr in die Erwachsenenbildung investieren, sind doch die meisten Arbeitslosen und die meisten Beschäftigten Erwachsene. Diese brauchen Fachqualifikationen und müssen insbesondere ihre Kenntnisse im Bereich der neuen Technologien auf den neuesten Stand bringen.

4.4    Stärkung der institutionellen Kapazitäten und effizientere öffentliche Verwaltung

4.4.1

Zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten der öffentlichen Verwaltungen sollten in den einzelnen Mitgliedstaaten Funktionsanalysen durchgeführt und es sollte eine europäische Plattform für den Informationsaustausch eingerichtet werden. Im Vorfeld von Reformen der öffentlichen Verwaltungen und der Justizsysteme der Mitgliedstaaten sollte geprüft werden, inwieweit die in früheren Programmplanungszeiträumen aufgewandten Mittel gegriffen haben.

4.4.2

Der EWSA ist darüber besorgt, dass die Kommission im Programmplanungszeitraum 2007-2013 eine Art von Ex-post-Konditionalität angewandt hat. Mit den neuen Maßnahmen wird für den laufenden Programmplanungszeitraum — neben einer umstritteneren Form der makroökonomischen Konditionalität — eine Ex-ante-Konditionalität eingeführt, bei der noch vor einer Investitionszusage bewertet wird, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Mittelausschöpfung gegeben sind. Im Falle der makroökonomischen Konditionalität hängt eine Mittelzuweisung davon ab, ob die Staaten bzw. Regionen bereits über ein starkes Wirtschaftswachstum, eine gut organisierte Verwaltung sowie hochwertige öffentliche Dienstleistungen verfügen. Die Kommission behält sich das Recht vor, die Förderung auszusetzen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

4.4.3

Der EWSA ist der Auffassung, dass Vereinfachung einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms ist. Obwohl der Regelungsrahmen für den jetzigen Programmplanungszeitraum ausreichend Anreize für eine Beschleunigung des Prozesses bietet, könnte die Kommission den Mitgliedstaaten noch mehr maßgeschneiderte Unterstützung bieten. Die Kommission sollte sich klarer dazu äußern, ob die unterschiedlichen Vorgehensweisen akzeptabel sind, damit die Mitgliedstaaten mit weniger Erfahrung die verschiedenen Vereinfachungsmöglichkeiten (z. B. die vereinfachten Kostenoptionen) mit größerer Zuversicht hinsichtlich des Endergebnisses nutzen können. Der EWSA ist darüber besorgt, dass in der Mitteilung 750 von den Mitgliedstaaten zu erfüllende Ex-ante-Konditionalitäten genannt werden (18).

5.   Europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG

Der EWSA empfiehlt der Kommission nachdrücklich, mehr Indikatoren für die Messung der Lebensqualität und der Qualität des Wirtschaftswachstums festzulegen, die nicht auf dem BIP beruhen.

5.1

Angesichts der nach wie vor bestehenden Verschuldung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hat der EWSA Bedenken bezüglich der Wirksamkeit der Programme, wobei der Anstieg der öffentlichen Verschuldung vornehmlich auf die Aktivitäten der zentralen nationalen Behörden zurückzuführen ist. Dies bedeutet, dass manche Regionen bzw. Gemeinden von einer Finanzierung ausgeschlossen sind.

5.2

Die ESIF-Verordnung ist recht konservativ und setzt Änderungen der bestehenden Partnerschaftsvereinbarungen rechtliche Grenzen. Dieser Ansatz ist etwas praxisfern und wird im Falle einer neuen Krise nicht funktionieren. Die aufwendigen Verfahren verringern die Flexibilität bei der Umsetzung der ESIF und könnten die Umsetzung der Ziele der Europa-2020-Strategie gefährden.

5.3

Die Programme für die territoriale Zusammenarbeit sollten umfassender für lokale Gebietskörperschaften geöffnet werden, indem die in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Grundsätze der Verwaltungsteilung nicht so strikt angewandt werden. Dies ist sinnvoll, da zahlreiche Ortschaften, die verwaltungstechnisch zu einer bestimmten Gemeinde bzw. einem Gebiet gehören, an den Ausschreibungen nicht eigenständig teilnehmen, weil sie in dieser Frage die Zustimmung einer übergeordneten Behörde benötigen. Dies behindert insbesondere die Entwicklung kleiner Ortschaften in Berggebieten.

6.   Länderberichte

6.1

Die Kommission sollte die Umsetzung der Empfehlungen in den einzelnen Mitgliedstaaten entschlossener verfolgen und insbesondere darauf achten, dass diese auch in anderen Mitgliedstaaten übernommen und umgesetzt werden. Bei der Umsetzung all dieser Empfehlungen sollten die Sozialpartner stärker einbezogen werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Unzufriedenheit mit den laufenden Reformen in den letzten Jahren in vielen Ländern zugenommen hat. Oftmals werden Reformen auferlegt, ohne den Traditionen der einzelnen Nationen Rechnung zu tragen. Das EU-Recht wird in manchen Mitgliedstaaten sehr liberal und in anderen sehr konservativ ausgelegt. Deshalb bedarf es einer stärkeren Einbindung der sozialen Interessenträger.

6.2

Die Mitgliedstaaten müssen bei Programmänderungen ein sehr komplexes Verfahren durchlaufen, das zu einer Zunahme des Verwaltungsaufwands führen wird, da es mit den gleichen Verpflichtungen einhergeht wie eine Partnerschaftsvereinbarung (Leistungsindikatoren, Bedingungen usw.), was den Einsatz zusätzlicher Sachverständiger ebenso wie die Genehmigung neuer Ausgaben erfordert. Wird das vorhandene Personal durch zusätzliche Aufgaben übermäßig belastet, so kann dies geringere Arbeitseffizienz nach sich ziehen und damit das genaue Gegenteil des angestrebten Effekts bewirken.

6.3

Die in den Begleitausschüssen zu den operationellen Programmen vertretenen Sozialpartner und weiteren Interessenträger beklagen häufig die Machtfülle der Zentralverwaltungen bei der Beschlussfassung sowie den Druck, Finanzdaten vorzulegen, anstatt sich auf echte Verbesserungen zu konzentrieren. Außerdem beklagen sie das Fehlen von Kosten-Nutzen-Analysen.

Brüssel, den 25. Mai 2016.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

(2)  Beschluss der Kommission vom 10.7.2015, C(2015) 4806 final.

(3)  ABl. L 270 vom 15.10.2015, S. 1; ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289; ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259; ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259; ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.

(4)  COM(2012) 727 final; COM(2013) 144 final; ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1; ABl. L 72 vom 12.3.2014, S. 1.

(5)  ABl. L 74 vom 14.3.2014, S. 1.

(6)  ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1 ; ABl. L 204 vom 31.7.2013, S 11; ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 9.

(7)  https://ec.europa.eu/priorities/publications/president-junckers-political-guidelines_en.

(8)  Siehe Fußnote 1.

(9)  Aufgabe der Gruppe ist die Ermittlung von bewährten wie auch schlechten Verfahren und die Unterstützung der Verbreitung von Möglichkeiten zur Vereinfachung in den Behörden der Mitgliedstaaten. Die Arbeit der Gruppe wird zu den Errungenschaften der allgemeinen Ziele der besseren Rechtsetzung und der Initiative „ergebnisorientierter EU-Haushalt“ beitragen. (COM(2015) 639, S. 6).

(10)  Siehe Fußnote 2.

(11)  Siehe Fußnote 3.

(12)  Siehe Fußnote 4.

(13)  Eine Investitionsoffensive für Europa, COM(2014) 903 final.

(14)  Stellungnahme zum Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“, Informationsbericht zum Zugang zu Finanzierung für KMU sowie Stellungnahme zu Familienbetrieben als Impulsgeber für den Wirtschaftsaufschwung und bessere Arbeitsplätze.

(15)  In Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 heißt es: Zusätzlich zu den Optionen nach Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 kann die Kommission die Ausgaben der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen, die von ihr definiert werden, erstatten.

(16)  Maßnahmen der örtlichen Bevölkerung zur lokalen Entwicklung (CLLD).

(17)  ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 40.

(18)  Mitteilung der Kommission: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum — Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds, COM(2015) 639 final, S. 14.


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