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Document 62015CA0022

Rechtssache C-22/15: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. Februar 2016 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Mehrwertsteuer — Richtlinie 2006/112/EG — Befreiungen — Art. 132 Abs. 1 Buchst. m — In engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen — Mehrwertsteuerbefreiung der Vermietung von Liege- und Unterstellplätzen für Boote im Rahmen von Boots- oder Freizeitaktivitäten, die mit Sport und Körperertüchtigung nicht gleichzustellen sind, an Mitglieder von Wassersportvereinigungen — Beschränkung der Befreiung auf Mitglieder von Wassersportvereinigungen, die für ihre Dienstleistungen nicht auf Arbeitnehmer zurückgreifen — Ausschluss — Art. 133 Abs. 1 Buchst. d)

OJ C 145, 25.4.2016, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.4.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 145/11


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. Februar 2016 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande

(Rechtssache C-22/15) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 132 Abs. 1 Buchst. m - In engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen - Mehrwertsteuerbefreiung der Vermietung von Liege- und Unterstellplätzen für Boote im Rahmen von Boots- oder Freizeitaktivitäten, die mit Sport und Körperertüchtigung nicht gleichzustellen sind, an Mitglieder von Wassersportvereinigungen - Beschränkung der Befreiung auf Mitglieder von Wassersportvereinigungen, die für ihre Dienstleistungen nicht auf Arbeitnehmer zurückgreifen - Ausschluss - Art. 133 Abs. 1 Buchst. d))

(2016/C 145/12)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und G. Wils)

Beklagter: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bulterman und M. Noort)

Tenor

1.

Das Königreich der Niederlande hat gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 2 Abs. 1, 24 Abs. 1 und 133 in Verbindung mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen,

indem es die Vermietung von Liege- und Unterstellplätzen für Boote an Mitglieder von Wassersportvereinigungen, die für die Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht auf Arbeitnehmer zurückgreifen, im Rahmen von Boots- oder Freizeitaktivitäten, die mit Sport und Körperertüchtigung nicht gleichzustellen sind, von der Mehrwertsteuer befreit hat und

indem es die Befreiung der Vermietung von Liege- und Unterstellplätzen für Fahrzeuge auf Wassersportvereinigungen, die für die Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht auf Arbeitnehmer zurückgreifen, beschränkt hat, wenn diese Vermietung an Personen erfolgt, die Sport ausüben und die Vermietung in engem Zusammenhang mit der Ausübung dieses Sports steht und dafür unentbehrlich ist.

2.

Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 228 vom 13.7.2015.


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