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Document 52015AE6663
Opinion of the European Economic and Social Committee on ‘Fighting poverty’ (exploratory opinion)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bekämpfung der Armut“ (Sondierungsstellungnahme)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bekämpfung der Armut“ (Sondierungsstellungnahme)
OJ C 133, 14.4.2016, p. 9–16
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.4.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 133/9 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Bekämpfung der Armut“
(Sondierungsstellungnahme)
(2016/C 133/03)
Berichterstatter: |
Seamus BOLAND |
Mitberichterstatterin: |
Marjolijn BULK |
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 ersuchte das niederländische Ministerium für Soziales und Beschäftigung den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen des niederländischen Ratsvorsitzes und gemäß Artikel 304 AEUV um Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zu folgendem Thema:
Bekämpfung der Armut
(Sondierungsstellungnahme).
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 28. Januar 2016 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 514. Plenartagung am 17./18. Februar 2016 (Sitzung vom 18. Februar) mit 197 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
1.1. |
befürwortet die Absicht des niederländischen Ratsvorsitzes, Armut und soziale Ausgrenzung durch integrierte Ansätze und in Zusammenarbeit mit den einschlägigen öffentlichen und privaten Interessenträgern zu bekämpfen. Der EWSA ist jedoch auch der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten durch einen gemeinsamen europäischen Rahmen unterstützt werden sollten, der diese Ansätze fördert und den Austausch und die Verbreitung bewährter Verfahren zur Bekämpfung der Armut und der zunehmenden Ungleichheiten erleichtert, die nicht nur ein Problem an sich bilden, weil sie Ausdruck eines Mangels an sozialer Gerechtigkeit sind, sondern die auch die Wirtschaftsleistung und das Wachstum mindern und den sozialen Zusammenhalt beeinträchtigen; |
1.2. |
unterstützt den niederländischen Ratsvorsitz in dessen Bemühungen um eine Förderung von Peer Reviews hinsichtlich auf mehreren Ebenen angewandter bewährter Verfahren zur Armutsbekämpfung, betont jedoch, dass die Gemeinden und andere Akteure, die diese bewährten Verfahren anwenden, durch solide nationale Strategien gefördert werden sollten; |
1.3. |
fordert den Rat der Europäischen Union auf, die in der Europa-2020-Strategie gemachte Zusage zu bekräftigen, d. h. die Senkung der Zahl der unter der Armutsgrenze lebenden Menschen um mindestens 20 Millionen bis 2020; |
1.4. |
empfiehlt, dass der Rat dabei den Nachhaltigkeitszielen — wie in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgelegt — Rechnung trägt und dafür sorgt, dass diese Agenda mit der Europa-2020-Strategie abgestimmt wird; |
1.5. |
ist überzeugt, dass die Steuerungsstrukturen auf Ratsebene ausgewogener sein sollten, und fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Rat „Wirtschaft und Finanzen“ und dem Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“; |
1.6. |
ist der Ansicht, dass im Europäischen Semester beschäftigungs- und sozialpolitische Ziele auf einer Stufe mit gesamtwirtschaftlichen Erwägungen stehen sollten; |
1.7. |
empfiehlt, dass das Europäische Semester mithilfe 1. spezifischer Maßnahmen zur Linderung der Armut, 2. vergleichbarer Indikatoren für die Armut und die Wirksamkeit der Maßnahmen und 3. einer obligatorischen Abschätzung der sozialen Folgen aller in den nationalen Reformprogrammen (NRP) und länderspezifischen Empfehlungen vorgeschlagenen Reformpläne in vollem Umfang dem Armutsreduzierungsziel der Europa-2020-Strategie Rechnung trägt und dieses Thema systematisch in den gesamten Prozess Eingang findet, angefangen beim Jahreswachstumsbericht über die NRP bis hin zu den länderspezifischen Empfehlungen; |
1.8. |
fordert, gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Armutsbekämpfung von der weiterhin ganz auf Austerität ausgerichteten Wirtschaftspolitik in der EU abzugehen; |
1.9. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre eigenen integrierten nationalen Strategien für die Armutsbekämpfung zu entwickeln und sich hierbei von der „Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen“ (1) leiten zu lassen, die dank des Zusammenspiels ihrer drei Komponenten (1. angemessene Einkommensunterstützung, 2. integrative Arbeitsmärkte und 3. Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen) weitgehend als die umfassendste und wirksamste Strategie zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung erachtet wird; |
1.10. |
weist auf die hohe Kinderarmutsrate in den Mitgliedstaaten hin und betont, dass dringend die Kommissionsempfehlung „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ (2) umgesetzt werden muss, die Teil des Sozialinvestitionspakets von 2013 ist und ganz ähnlich wie die Empfehlung zur aktiven Eingliederung aufgebaut ist, denn sie enthält drei ihr ähnliche Komponenten: 1. Zugang zu angemessenen Ressourcen, 2. Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen und 3. das Recht des Kindes auf Teilhabe; |
1.11. |
bekundet seine tiefe Besorgnis über das zunehmende Maß an Armut trotz Erwerbstätigkeit, was eine kritische Überprüfung der jüngsten Reformmaßnahmen zur Förderung der Beschäftigung durch Liberalisierung der Arbeitsbeziehungen erforderlich macht; |
1.12. |
fordert die Kommission nachdrücklich dazu auf, einen gesonderten Prozess zur Verbesserung der Statistiken der EU und der Mitgliedstaaten über Armut und Ungleichheit einzuleiten. Dieser Prozess sollte zu einer Reihe genauerer gemeinsamer Indikatoren führen und damit relevante Daten für nationale und europäische Maßnahmen liefern, darunter solche, die im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Europäischen Semester stehen; |
1.13. |
wiederholt seinen Vorschlag, ein angemessenes Mindesteinkommen auf EU-Ebene einzuführen; |
1.14. |
fordert die Kommission auf, auf Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Überschuldung auf EU-Ebene und insbesondere gegen unverantwortliche Kreditvergabe und Wucher zu drängen; |
1.15. |
fordert die Kommission auf, unverzüglich neue Leitlinien für die Konsultation der Akteure im sozialen Bereich vorzuschlagen, die es ihnen ermöglichen, im Rahmen des Europäischen Semesters in strukturierter Weise in allen Phasen des Prozesses, d. h. bei der Konzipierung, Durchführung und Bewertung, einen Beitrag zu leisten; |
1.16. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren EU-Fonds besser zur Förderung der sozialen Inklusion zu nutzen, und fordert die Kommission auf, unverzüglich die Mitgliedstaaten und die Akteure zu konsultieren, um herauszufinden, ob die Entscheidung, 20 % der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderung der sozialen Inklusion und für die Armutsbekämpfung vorzusehen, auch tatsächlich umgesetzt wird, |
1.17. |
und fordert die Kommission nachdrücklich auf, in die angekündigte „europäische Säule sozialer Rechte“ Grundsätze für wirksamere und zuverlässigere soziale Standards und Systeme aufzunehmen und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu einer der wichtigsten Komponenten dieser Säule zu machen. |
2. Einleitung
2.1. |
Der niederländische Ratsvorsitz hält es für dringend erforderlich, bei der zunehmenden Armut in der EU eine Trendwende herbeizuführen. Als ein Weg, dies zu erreichen, will er den Austausch bewährter Verfahrensweisen fördern, vor allem im Hinblick auf integrierte Ansätze und die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen (öffentlichen und privaten) Interessenträgern. |
2.2. |
Auch wenn der EWSA in seinen Stellungnahmen zum Thema Armutsbekämpfung eher einen Top-Down-Ansatz verfolgt, da er überzeugt ist, dass die Armutsbekämpfung Sache der politischen Entscheidungsträger (EU-Organe und Regierungen der Mitgliedstaaten) ist, begrüßt er die Absicht des Ratsvorsitzes, Peer Reviews zu organisieren, um Bottom-up-Ansätze auszuloten, d. h. Beispiele für von den Mitgliedstaaten bei der Armutsbekämpfung verfolgte partnerschaftliche Ansätze, die mehrere Interessenträger einbeziehen, einschließlich des öffentlichen Sektors, der Sozialpartner, der Basis- und gemeinnützigen Organisationen und der Sozialwirtschaft. |
2.3. |
Der EWSA teilt folglich vorbehaltlos die Auffassung, dass die Bekämpfung der Armut eines multilateralen Ansatzes bedarf und alle Beteiligten zu einer größtmöglichen Reduzierung der Armut beitragen sollten. Die in der vorliegenden Stellungnahme aufgeführten bewährten Verfahren stammen von mehreren europäischen Akteuren (3). |
3. Allgemeine Bemerkungen — Notwendigkeit der Armutsbekämpfung
3.1. |
Zwar haben die sukzessiven schweren Wirtschafts- und Finanzkrisen seit 2008 zu verstärkter Instabilität und Armut in der Europäischen Union beigetragen, doch konnten die Folgen der Krise in den meisten Mitgliedstaaten dank der Sozialschutzsysteme abgefedert werden. Mit der Finanzkrise von 2011 kehrte sich dieser Trend jedoch um, und die Sozialausgaben wurden durch Haushaltssparmaßnahmen beschnitten, was die Situation weiter verschlimmerte. Selbst die Europäische Kommission erkennt heute an, dass das im Bereich Armut gesetzte Ziel außer Reichweite ist. Aus Sicht des EWSA besteht daher gerade auch unter diesem Gesichtspunkt die dringende Notwendigkeit, von der weiterhin ganz auf Austerität ausgerichteten Wirtschaftspolitik in der EU abzurücken. |
3.2. |
Ohne den Sozialschutz würde fast die Hälfte der EU-Bürger in Armut leben. Dennoch wurden die drei Schlüsselfunktionen der Sozialfürsorgepolitik — automatische Stabilisierung, Sozialschutz und Sozialinvestitionen — aufgrund der jüngsten haushaltspolitischen Zwänge zur Bewältigung der Krise geschwächt. Das muss sich ändern. |
3.3. |
Der EWSA erkennt außerdem an, dass Armut und gesundheitliche Probleme untrennbar miteinander verknüpft sind, was bedeutet, dass die Armutsbekämpfung eine Priorität sein muss. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass in Gebieten mit einem größeren Armutsanteil auch der Gesundheitszustand der Bevölkerung im Vergleich zu wohlhabenderen Gegenden schlechter ist (4). So wurde z. B. im Vereinigten Königreich festgestellt, dass in weniger wohlhabenden Gebieten die Lebenszeit von Männern um ca. elf und von Frauen um sieben Jahre geringer ist als in bessergestellten Gebieten (5). |
3.4. |
Der EWSA ist überzeugt, dass die Strategie Europa 2020 wesentlich besser mit dem Europäischen Semester verknüpft werden müsste. Das Ziel der Armutsbekämpfung muss weiterhin den Kern dieser Strategie bilden, und die Mitgliedstaaten sollten sich deutlich ehrgeiziger zeigen. Die Summe der von den 28 einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verringerung der Armut eingegangenen Verpflichtungen bleibt hinter dem gemeinsamen Ziel der EU zurück, bis 2020 in der EU mindestens 20 Millionen Menschen aus der Armut herauszuführen. |
3.5. |
Die Verringerung der Armut fällt in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Sie könnten ihre Lage verbessern, wenn sie untereinander bewährte Verfahren austauschten, einschließlich integrierter Ansätze und der Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen (öffentlichen und privaten) Interessenträgern zur Bekämpfung der Armut. Der Rat sollte die Mitgliedstaaten dazu aufrufen, die für die Reduzierung der Armut erforderlichen integrierten Strategien zu konzipieren. |
3.6. |
Insbesondere nimmt die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu. Die Kommission sollte bewerten, wie sich die jüngsten Reformmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung durch Liberalisierung der Arbeitsbeziehungen auf die steigende Armut trotz Erwerbstätigkeit auswirken. |
3.7. |
Während des gesamten Rechtsetzungsverfahrens sollte die Abschätzung der sozialen Folgen eine wichtige Rolle spielen, um der Vielschichtigkeit von Armut und sozialer Ausgrenzung (die über die materielle Armut hinaus auch andere Formen der sozialen und wirtschaftlichen Nachteile wie z. B. den ungleichen Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und soziale Teilhabe umfassen) besser Rechnung zu tragen. |
3.8. |
Armut ist auch ein globales Problem. Die EU-Organe und die Mitgliedstaaten sollten die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele (6) (hauptsächlich Ziel 1: weltweite Beseitigung von Armut in all ihren Ausprägungen) berücksichtigen und in ihre Strategien einfließen lassen. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (7) sollte mit der Europa-2020-Strategie verknüpft werden. |
3.9. |
Dem EWSA ist die bevorstehende Einführung der „europäischen Säule sozialer Rechte“ der Kommission bekannt; nach Ansicht der Kommission wird das Konzept der „Aufwärtskonvergenz“ der Mitgliedstaaten in sozialen Fragen bei dieser „Säule“ eine bedeutende Rolle spielen. Der EWSA fordert die Kommission auf, in diese Säule Grundsätze für wirksamere und zuverlässigere soziale Standards und Systeme (8) (genauer gesagt solide soziale Standards für eine angemessene Einkommensunterstützung im Lebensverlauf, integrative Arbeitsmärkte und diskriminierungsfreier Zugang zu hochwertigen, erschwinglichen Dienstleistungen für alle) einzuschließen und somit die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu einer der wichtigsten Komponenten der Säule zu machen. |
4. Besondere Bemerkungen — zu prüfende Instrumente
4.1. |
Die Europäische Kommission hat sehr aktiv umfassende Empfehlungen vorgeschlagen, die als sehr nützlich für die Armutsbekämpfung erachtet werden. Dies trifft besonders auf die „Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen“ und die Empfehlung „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ zu. Wenn der Rat bei der Armutsbekämpfung einem „integrierten Ansatz“ Vorrang geben will, sollte er zunächst einmal die Mitgliedstaaten dazu anhalten, diese Empfehlungen aktiv zu befolgen. |
4.2. |
Das Sozialinvestitionspaket (9) von 2013 ist eine weitere sinnvolle Initiative der Kommission. Der EWSA hat die Kommission bereits aufgefordert, eine weit ambitionierte Agenda im Bereich der Sozialinvestitionen zu verfolgen und in allen Phasen des Europäischen Semesters zu forcieren (10). Bei Sozialinvestitionen handelt es sich u. a. um Maßnahmen, mit denen Einzelne und Familien darauf vorbereitet werden, auf die neuen sozialen Risiken der durch Wettbewerb gekennzeichneten Wissensgesellschaft zu reagieren, indem sie in Humankapital vom Kleinkindalter an investieren, anstatt einfach nur nach einer wirtschaftlichen oder politischen Krise den Schaden zu „reparieren“ (11). Trotz ihrer Vorzüge befolgen noch immer nicht alle Mitgliedstaaten den Ansatz der Sozialinvestitionen. Wenn der Rat bewährte Verfahren zur Armutsbekämpfung zusammentragen will, sollte er sich unbedingt die bislang im Bereich Sozialinvestitionen erzielten Erfolge ansehen und diese Art Initiative fördern (12). |
4.3. |
Mindesteinkommensregelungen in einigen Mitgliedstaaten reichen nicht aus, um die Armut zu bekämpfen (13). Zwar sind in einigen Ländern seit 2010 die Mindesteinkommensregelungen reformiert worden (u. a. in Österreich, Deutschland, Spanien und Portugal) oder Reformen sind angekündigt worden bzw. befinden sich derzeit in der Pilotphase (u. a. in Griechenland und Italien), doch sie reichen nicht aus. Der EWSA hat europäische Maßnahmen zur Förderung eines angemessenen Mindesteinkommens in Europa (14) gefordert sowie Investitionen in universelle, umfassende und angemessene Sozialschutzsysteme, die der Armutsgefährdung im Verlauf des Lebens entgegenwirken können (15). Der Rat sollte all diese Maßnahmen unterstützen. |
4.4. |
Zudem kam es während der jüngsten Krise und der Sparmaßnahmen durch die fahrlässige und verantwortungslose Vergabe von Verbraucherkrediten und die nachlässige Bewertung der Finanzkraft der Familien zu einer Überschuldungsspirale. In deren Folge leben bereits knapp 70 % der verschuldeten Menschen in Europa unterhalb des Existenzminimums, obgleich einige von ihnen Arbeit haben, jedoch zu Löhnen, die ihre Schulden nicht abdecken. Dies erfordert Maßnahmen für mehr Sorgfalt und Zurückhaltung bei der Gewährung von Verbraucherkrediten, insbesondere durch Intermediäre und Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind und außerhalb des gesetzlichen Rahmens Verbraucher zur Kreditaufnahme zu Wucherzinsen verleiten. |
5. Besondere Bemerkungen — Maßnahmen der politischen Steuerung
5.1. |
Infolge der Eurokrise wurden weitreichende Änderungen an der wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa vorgenommen. Besonderes Augenmerk galt hierbei der gesamtwirtschaftlichen Stabilität und „wachstumsfördernden Reformen“. Bislang ist nicht genug Gewicht auf die sozialpolitische Steuerung gelegt worden. Bei wirtschaftspolitischen Maßnahmen sollten jedoch auch bedacht werden, dass sie sich auf die Qualität der Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt auswirken. Darüber hinaus sollten die Steuerungsstrukturen auf Ratsebene ausgewogener sein und die Räte „Wirtschaft und Finanzen“ (Ecofin) und „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) intensiver zusammenarbeiten, denn eine soziale Dimension käme der WWU zugute. |
5.2. |
Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz sollten weiterhin eine aktive Rolle bei der Bewertung der nationalen Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters spielen, allerdings allmählich dazu übergehen, die entsprechenden europäischen Interessengruppen auf EU-Ebene zu konsultieren. |
5.3. |
Der zur Definition der Armut in der Europa-2020-Strategie herangezogene zusammengesetzte Armutsindikator beruht auf drei Einzelindikatoren: 1. von Armut bedrohte Menschen; 2. Menschen, die unter erheblicher materieller Entbehrung leiden, und 3. Menschen in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsintensität. Im Rahmen dieser Strategie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, auf der Grundlage dieser drei Einzelindikatoren und im Einklang mit ihren internen Prioritäten und Gegebenheiten ihre eigenen nationalen Ziele für einen Beitrag zum Gesamtziel aufzustellen. Der EWSA ist jedoch der Auffassung, dass die Freiheit der Mitgliedstaaten, unter diesen drei Indikatoren zu wählen, zu Unterschieden bei den einzelstaatlichen Ansätzen beigetragen hat, was neue Empfehlungen erforderlich machen könnte. |
5.4. |
Die vom Europäischen Netz gegen Armut und soziale Ausgrenzung (EAPN) vorgenommene Bewertung der nationalen Reformprogramme (NRP) von 2015 zeigt, dass in 88 % Armut nicht als Hauptpriorität erscheint und in keiner der länderspezifischen Empfehlungen von 2015 die Verringerung der Armut erwähnt wird (16). Daher hat das EAPN vorgeschlagen, das Europäische Semester stärker auf soziale Fragen auszurichten, angefangen bei den Jahreswachstumsberichten bis hin zu den allen Ländern in Bezug auf die Armutsbekämpfung gegebenen länderspezifischen Empfehlungen (17). Der EWSA schließt sich diesem Vorschlag an und empfiehlt, die nationalen Interessenträger in die Ausarbeitung, Durchführung und Verbreitung der NRP einzubeziehen. Generell sollten die Ergebnisse der Konsultationen mit relevanten Interessenträgern auf europäischer und nationaler Ebene als Teil des Europäischen Semesters veröffentlicht werden, damit die Mitgliedstaaten voneinander lernen können. |
5.5. |
Die Kommission sollte einen gesonderten Prozess zur Verbesserung der Statistiken der EU und der Mitgliedstaaten über Armut und Ungleichheit einleiten, um dieses vielschichtige soziale Problem besser überwachen zu können. Dieser Prozess sollte zu einer Reihe genauerer gemeinsamer Indikatoren führen und damit relevante Daten für nationale und europäische Maßnahmen liefern, darunter solche, die im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Europäischen Semester stehen. |
5.6. |
Abschätzungen der sozialen Folgen sind hilfreich für die Ermittlung armutsbezogener Risiken von Maßnahmen in einer Reihe relevanter Reformbereiche, wie Konsolidierung der Staatsfinanzen, staatliche Kreditaufnahme, Steuerwesen, Arbeitsmarkt, Finanzmarktregulierung, Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und öffentliche Investitionen. Insbesondere im Rahmen des Europäischen Semesters sollten rechtzeitig Abschätzungen der sozialen Folgen in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und einschlägigen Experten in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene durchgeführt werden. |
5.7. |
Das Europäische Semester sollte mithilfe 1. spezifischer Maßnahmen zur Linderung der Armut, 2. vergleichbarer Indikatoren für die Armut und die Wirksamkeit der Maßnahmen und 3. einer obligatorischen Abschätzung der sozialen Folgen aller in den nationalen Reformprogrammen (NRP) und länderspezifischen Empfehlungen vorgeschlagenen Reformpläne in vollem Umfang dem Armutsreduzierungsziel der Europa-2020-Strategie Rechnung tragen und dieses Thema sollte systematisch in den gesamten Prozess Eingang finden. |
5.8. |
Die Mitgliedstaaten sollten umfassende, integrierte nationale Strategien zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung konzipieren und umsetzen. Diese Strategien sollten folgende Bereiche umfassen: angemessene Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkte, hochwertige Arbeitsplätze, gleichberechtigter Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Dienstleistungen, bessere Nutzung der EU-Strukturfonds, wirtschaftliche und soziale Integration von Migranten, Bekämpfung von Diskriminierung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und einschlägigen nichtstaatlichen Akteuren. |
5.9. |
Es gilt zudem, die Überschuldung zu bekämpfen durch: Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe (strenge Regulierung der Intermediäre und der Ausgabe von Kreditkarten, Verbot aggressiver Werbung, Verbot von Wucher, Verbot der Pfändung des eigengenutzten Wohnraums und anderer Güter des Grundbedarfs), Stärkung der Verfahren der Mediation und Streitbeilegung, Unterstützung für einen Ausweg aus der Überschuldung (Politik der zweiten Chance bzw. Chance zum Neuanfang) und Information, Aufklärung sowie Prävention auf dem Gebiet der Überschuldung. |
5.10. |
Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Strukturfonds nutzen, um die soziale Inklusion aller zu fördern. Insbesondere sollte die Kommission dringend gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern prüfen, ob die Entscheidung des Rates, 20 % der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderung der sozialen Inklusion und für die Armutsbekämpfung (18) vorzusehen, umgesetzt wird. |
6. Besondere Bemerkungen — Maßnahmen zur Einbindung der Interessenträger
6.1. |
Die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, eine der Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie, ist eine breit angelegte übergeordnete Struktur, die ein großes Spektrum an Maßnahmen umfasst, die zur Erreichung des von Europa in Bezug auf die Armut gesetzten Ziels beitragen sollen (19). Sie hätte die Grundlage für ein gemeinsames Engagement der nationalen Regierungen, der EU-Institutionen und wichtiger Interessenträger für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung bilden sollen, bislang dient sie jedoch nur als Plattform für Diskussionen und hat zu keinen greifbaren Ergebnissen in Bezug auf die Erreichung des Armutsbekämpfungsziels geführt. Der Rat und die Kommission sollten darüber nachdenken, wie sie sie zu einer Plattform machen können, die bewährte Verfahren für die Armutsbekämpfung fördert, und dafür sorgen, dass sie direkt mit den wichtigsten EU-Prozessen (z. B. dem Europäischen Semester und der Europa-2020-Strategie) verknüpft wird. |
6.2. |
Der EWSA verweist auf Erwägungsgrund 16 der ehemaligen integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung, in denen ausdrücklich festgestellt wird, dass die Europa-2020-Strategie „je nach Bedarf in Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und kommunalen Behörden und in enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten sowie den Sozialpartnern und den Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt, überwacht und evaluiert werden“ (20) sollte. Dieser Auszug verdeutlicht, dass die Art und Weise, in der die europäischen und einzelstaatlichen Interessenträger in der Konzipierungs-, Durchführungs- und Bewertungsphase des Europäischen Semesters konsultiert werden, verbessert werden muss. |
6.3. |
Die mangelnde sinnvolle Beteiligung der EU-Organe und einschlägigen (öffentlichen und privaten) Interessenträger wie Sozialpartner, NRO und andere Akteure, in der Konzipierungs- und der Durchführungsphase des Europäischen Semesters wurde in der Analyse des EAPN hervorgehoben. Zur Gewährleistung einer wirksamen Einbindung der Zivilgesellschaft in allen Phasen des Europäischen Semesters muss die Kommission unverzüglich neue Leitlinien für die Teilhabe vorschlagen und die hierbei erzielten Fortschritte in den Länderberichten und sonstigen Überwachungsdokumenten mitverfolgen. |
6.4. |
Ebenso ist es notwendig, mit von Armut betroffenen Menschen in Kontakt zu treten, um ihnen Gehör zu schenken und der Abwendung besonders junger Menschen von der EU auf breiter Front entgegenzuwirken. Ein Beispiel für bewährte Verfahrensweisen ist die Jahrestagung des EAPN, auf der Menschen zusammenkommen, die unmittelbare Erfahrungen mit Armut haben. Der EWSA fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Treffen auch weiterhin finanziell gefördert und in die Konsultation über die bei der Armutsreduzierung erzielten Fortschritte im Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen werden. Darüber hinaus sollten diese Zusammenkünfte auch auf nationaler Ebene stattfinden. |
7. Besondere Bemerkungen — die Verantwortung für bewährte Verfahren der Armutsbekämpfung auf mehreren Ebenen
7.1. |
Der EWSA unterstützt die Absicht des niederländischen Ratsvorsitzes, Peer Reviews hinsichtlich auf mehreren Ebenen angewandter bewährter Verfahren der Armutsbekämpfung zu organisieren, betont jedoch, dass nicht den Gemeinden allein die Verantwortung dafür übertragen werden darf, solche Beispiele zu liefern. Aus Sicht des EWSA werden Zuständigkeiten und Garantien der zentralen Ebene durch regionale und lokale Initiativen nicht ersetzt. Die Regierungen sowie die öffentlichen und privaten Akteure müssen systematisch und auf strukturierte Weise zusammenarbeiten, wenn sie das Ziel, die Armut zu verringern, erreichen wollen. |
7.2. |
Der EWSA weist darauf hin, dass beispielsweise in den Niederlanden viele Zuständigkeiten im Bereich der sozialen Fragen auf die Kommunen verlagert wurden. Die Konzentrierung mehrerer Aufgaben auf kommunaler Ebene mag zwar kosteneffizient sein und maßgeschneiderte Lösungen ermöglichen, die den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden, doch — wie in den an die Niederlande gerichteten länderspezifischen Empfehlungen erwähnt — besteht das Risiko, dass weniger Mittel zur Verfügung stehen könnten, was vermieden werden muss. Die Dezentralisierung der Initiativen ist nicht mit Kürzungen bei den kommunalen Haushalten vereinbar. |
7.3. |
Der EWSA ist daher der Auffassung, dass es zwar auf regionaler und lokaler Ebene gewiss bewährte Verfahrensweisen gibt, diese aber nicht isoliert bleiben können und dürfen. Sie müssen durch nationale Strategien gestützt werden. |
7.4. |
Außerdem ist der EWSA der Ansicht, dass der Schwerpunkt bei der Auswahl von zu fördernden bewährten Verfahren auf evidenzbasierten Ansätzen (z. B. Fragen wie: 1. Ist diese Initiative in der Praxis durchführbar? 2. Lässt sie sich übertragen?) und der Förderung von Beziehungen zwischen den einschlägigen Akteuren liegen muss. Daneben muss ein geeigneter Rahmen für den Austausch bewährter Verfahren geschaffen werden. |
7.5. |
Diese Verfahren zeigen die Notwendigkeit, eine wirksame Sozialpolitik zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu betreiben, die sozialen Dienste umzustrukturieren, die Verfahren der Akteure im Bereich der Sozialarbeit auf die Erfüllung der Bedürfnisse von Menschen in Armut hin zu überprüfen, Anreize für die sozialen Akteure dafür zu schaffen, ihre Berufserfahrung zur Ausarbeitung sozialpolitischer Maßnahmen zu nutzen, und schließlich den Menschen, die die Integration und den sozialen Aufstieg der in Armut lebenden Menschen erleichtern, Rechte zuzuerkennen. |
Brüssel, den 18. Februar 2016
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Georges DASSIS
(1) ABl. L 307 vom 18.11.2008, S. 11.
(2) ABl. L 59 vom 2.3.2013, S. 5.
(3) Finnland: EAPN (2011), Active Inclusion. Making it happen, S. 49.
Finnland/Deutschland: Eurofound (2012), Active inclusion of young people with disabilities or health problems, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, S. 62-63.
Kroatien: http://www.humananova.org/en/news/0/60/the-impact-of-social-cooperative-humana-nova-in-2013th-year/.
Österreich, Belgien, Norwegen und Slowenien: http://www.easpd.eu/en/content/investt und http://investt.eu/.
Schweden: http://www.eurodiaconia.org/files/Events/CROSSROADS_20111209_2__AM_2.pdf.
Vereinigtes Königreich: EAPN (2011), Active Inclusion. Making it happen, S. 30.
Schottland: http://links.alliance-scotland.org.uk/.
Lettland: EU Alliance for Investing in Children, Implementation Handbook: Putting the Investing in Children Recommendation into Practice, S. 69-74.
Spanien: EU Alliance for Investing in Children (2015), Implementation Handbook: Putting the Investing in Children Recommendation into Practice, S. 87-92.
Deutschland: Social Inclusion and Dignity in Old Age — Promoting participatory approaches to use reference budgets, S. 46-50.
Bulgarien und Rumänien: http://amalipe.com/index.php?nav=projects&id=57&lang=2.
Spanien: EAPN (2011), Active Inclusion. Making it happen, S. 21.
(4) R. Davidson, R. Mitchell und K. Hunt. (2008), Location, location, location: The role of experience of advantage in lay perceptions of area inequalities in health, Health & Place, 14(2), Seite 167-81.
(5) http://www.audit-scotland.gov.uk/docs/health/2012/nr_121213_health_inequalities.pdf.
(6) https://sustainabledevelopment.un.org/index.php?menu=1300.
(7) http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/70/1&Lang=E.
(8) ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 40.
(9) COM(2013) 83 final und Anhänge.
(10) ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 21.
(11) Hemerijck 2014 und Social Justice Ireland „Europe: A union for the powerless as well as the powerful“.
(12) Siehe „Social Investment in Europe — A study of national policies“, Europäische Kommission, 2015.
(13) Bouget et al. 2015 und Social Justice Ireland „Europe: A union for the powerless as well as the powerful“.
(14) Siehe ABl. C 170 vom 5.6.2014, S. 23.
(15) Siehe Fußnote 10.
(16) Obwohl z. B. Bulgarien 2015 eine extrem hohe Armutsquote zu verzeichnen hatte, wurde in keinen länderspezifischen Empfehlungen von 2015 darauf hingewiesen.
(17) Siehe EAPN (2015) „Can the Semester deliver on poverty and participation? EAPN Assessment of the National Reform Programmes 2015“.
(18) Siehe http://ec.europa.eu/esf/main.jsp?catId=62&langId=de.
(19) Siehe http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=961 und ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 130.
(20) http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14338-2010-INIT/de/pdf.
ANHANG
Folgender abgelehnter Änderungsantrag erhielt mindestens ein Viertel der Stimmen:
Änderungsantrag 15 (von Lech PILAWSKI)
Ziffer 1.15
Ändern:
fordert die Kommission nachdrücklich auf, in die angekündigte „europäische Säule sozialer Rechte“ Grundsätze für wirksamere und zuverlässigere soziale Standards und Systeme aufzunehmen und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu einer der wichtigsten Komponenten dieser Säule zu machen. Die Europäische Kommission sollte, wenn sie Lösungen im Rahmen der „europäischen Säule sozialer Rechte“ vorschlägt, dem unterschiedlichen Grad der sozioökonomischen Entwicklung der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen und die möglichen Folgen, insbesondere einer Anhebung der Sozialstandards, auf die Beschäftigung und das Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung in diesen Ländern bedenken;
Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt und mit 59 gegen 131 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt.