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Document 52015AE3146
Opinion of the European Economic and Social Committee on ‘Building a financial ecosystem for social enterprises’ (exploratory opinion)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Schaffung eines Finanzökosystems für Sozialunternehmen (Sondierungsstellungnahme)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Schaffung eines Finanzökosystems für Sozialunternehmen (Sondierungsstellungnahme)
OJ C 13, 15.1.2016, p. 152–160
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 13/152 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema Schaffung eines Finanzökosystems für Sozialunternehmen
(Sondierungsstellungnahme)
(2016/C 013/23)
Berichterstatterinnen: |
Ariane RODERT und Marie ZVOLSKÁ |
Mit Schreiben vom 28. April 2015 und gemäß Artikel 304 AEUV ersuchte Theodoros Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft, im Namen des künftigen luxemburgischen Ratsvorsitzes den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um Erarbeitung einer Sondierungsstellungnahme zum Thema:
Schaffung eines Finanzökosystems für Sozialunternehmen
(Sondierungsstellungnahme).
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 8. September 2015 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 510. Plenartagung am 16./17. September 2015 (Sitzung vom 16. September) mit 204 gegen 2 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
1.1. |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt, dass der luxemburgische EU-Ratsvorsitz der Sozialwirtschaft Priorität einräumt und insbesondere, dass er den Schwerpunkt auf die Schaffung eines speziell zugeschnittenen Finanzökosystems legt. |
1.2. |
Der EWSA fordert die Europäische Kommission nachdrücklich auf, in ihren Anstrengungen zur Unterstützung der sozialwirtschaftlichen Agenda nicht nachzulassen und dauerhafte und förderliche politische Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Sozialwirtschaft zu gewährleisten. Dies erfordert die Neubelebung der Initiative für soziales Unternehmertum (SBI) sowie ein speziell zugeschnittenes Finanzökosystem. |
1.3. |
Der EWSA betont, dass der Zugang zu Finanzmitteln als Bestandteil eines umfassenden Ökosystems gesehen werden muss, das für Entwicklung und Wachstum der sozialwirtschaftlichen Unternehmen (SWU) erforderlich ist. |
1.4. |
Das ideale Finanzökosystem für SWU enthält Merkmale wie beispielsweise die Beteiligung verschiedener Interessenträger sowie den Einsatz von Hybridkapital und geduldigem Kapital mit Bürgschaften, die häufig von sozialwirtschaftlich ausgerichteten Finanzinstituten geleistet werden. |
1.5. |
Die Europäische Kommission sollte die Konzeption neuer Instrumente unterstützen, sicherstellen, dass die Finanzregulierung der Entwicklung zuträglich ist, die Forschung zum gesellschaftlichen Mehrwert von Investitionen in SWU fördern und die Mitgliedstaaten um Peer Reviews zu diesem Thema ersuchen. |
1.6. |
Der EWSA begrüßt, dass die Sozialwirtschaft im Rahmen der gegenwärtigen Investitionsoffensive für Europa (1) als eine Investitionspriorität festgelegt wurde und fordert die Kommission auf, diese Bestimmung voll zu nutzen. |
1.7. |
Die Europäische Kommission sollte prüfen, ob und wie Investitionen mit sozialer Wirkung Teil des Finanzökosystems für SWU sein können, und ob die zugrunde liegende Politik die Entwicklung von SWU tatsächlich fördert. |
1.8. |
Die EU muss desgleichen die Rolle der SWU anerkennen und einen entsprechenden Faktor zu ihrer Förderung in die Eigenkapitalverordnung (CRR) (2) aufnehmen. Dies wäre der Kreditvergabe der Banken an die Sozialwirtschaft sehr förderlich, ohne sich in irgendeiner Weise auf die öffentlichen Finanzen auszuwirken. |
1.9. |
Parallel zu der finanziellen Unterstützung auf EU-Ebene muss die Europäische Kommission Orientierungshilfen, Schulung und Kapazitätsaufbau für die Regierungen und die maßgeblichen Interessenträger bereitstellen. |
1.10. |
Die Mitgliedstaaten sollten als Ko-Investoren agieren, um die Einrichtung von Ethik-Fonds, Sozialinnovationsfonds und sozialen Risikokapitalfonds sowie öffentliche Bürgschaftsprogramme zu fördern. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten eine Prüfung der Möglichkeiten der Steuerermäßigung für Einkünfte (von Einzelpersonen und Unternehmen) sowie weitere steuerliche Anreize sowohl für Sparer als auch Anleger erwägen, um Investitionen in SWU zu mobilisieren. |
1.11. |
SWU müssen selbst die Initiative ergreifen und Instrumente entwickeln wie Eigenkapitalisierung, Crowdfunding und Beteiligung an sozialen Finanzpartnerschaften, indem sie eigene Ressourcen sammeln und Partnerschaften initiieren. |
1.12. |
Um indes das Potenzial der SWU in vollem Umfang freizusetzen, müssen alle Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines breiten Stakeholder-Ansatzes unter Einbeziehung von Vertretern der Zivilgesellschaft nationale Aktionspläne für die Sozialwirtschaft entwickeln und umsetzen. |
2. Einführung und Kontext
2.1. |
Der EWSA begrüßt, dass Luxemburg während seines EU-Ratsvorsitzes der Sozialwirtschaft Priorität einräumt und ihren Beitrag zu Beschäftigung, sozialer Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung anerkennt. |
2.2. |
Der EWSA nimmt erfreut das Ersuchen des luxemburgischen EU Ratsvorsitzes um diese Sondierungsstellungnahme zur Kenntnis, in der das Konzept eines Finanzökosystems aus der Sicht der Sozialunternehmen untersucht und die Hauptmerkmale und notwendigen Voraussetzungen ermittelt werden sollen, um auf europäischer Ebene angemessene und effektive Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Finanzmitteln und Investitionen für die Sozialwirtschaft zu schaffen. |
2.3. |
Der EWSA nimmt außerdem die Feststellung des luxemburgischem EU-Ratsvorsitzes zur Kenntnis, dass der begrenzte Zugang zu Finanzmitteln (und insbesondere zu einer speziell zugeschnittenen Finanzierung) Wachstum und Entwicklung der Sozialwirtschaft behindert; diese Feststellung steht im Einklang mit früheren EWSA-Stellungnahmen (3), dem Standpunkt der Europäischen Kommission, der SBI (4) sowie den Arbeiten der OECD (5). |
2.4. |
Infolge der Krise und der neuen komplexen Herausforderungen für unsere Gesellschaft entsteht eine neue soziale Landschaft. Soziale Innovation unter Mobilisierung aller Bereiche der Gesellschaft ist dringend geboten. Die Sozialwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig mit mehr als 14 Mio. Beschäftigten (6), spielt eine entscheidende Rolle z. B. bei Beschäftigungsförderung und sozialer Inklusion (7) und trägt zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum bei. In vielen Mitgliedstaaten ist dieser Wirtschaftszweig jedoch immer noch zu wenig entwickelt. Zur Freisetzung seines vollen Potenzials muss ein förderliches Ökosystem entwickelt werden, bei dem Zugang zu einer speziell zugeschnittenen Finanzierung eine zentrale Rolle spielt. |
2.5. |
Angesichts des anhaltenden Engagements des EWSA für die sozialwirtschaftliche Agenda sollen in dieser Stellungnahme die besonderen Perspektiven der SWU herausgestellt werden, bei der per definitionem Gewinnerzielung als Mittel zur Erfüllung ihres in erster Linie sozialen Auftrags dient. |
2.6. |
Zur Einordnung dieser Stellungnahme bekräftigt der EWSA daher die Definition in der Strategie von Rom (8), der zufolge die Sozialwirtschaft eine durch unterschiedliche nationale und soziale Gegebenheiten bedingte Vielfalt von Organisationsformen umfasst, die jedoch durch gemeinsame Werte, Merkmale und Ziele geprägt sind. Der Begriff des sozialwirtschaftlichen Unternehmens verweist auf ein Konzept, das auf dem Primat des Menschen vor dem Kapital beruht und zu dem Organisationsformen wie beispielsweise Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Stiftungen und Vereine sowie neuere Formen von Sozialunternehmen zählen. Dabei ist hervorzuheben, dass die SWU Unternehmen sind, die Menschen gehören bzw. von Menschen — und nicht vom Finanzsystem — geschaffen wurden. |
2.7. |
Außerdem ist zu beachten, dass in dieser Stellungnahme, obgleich sie mit dem betreffenden Themenkreis im Zusammenhang steht, weder auf die Besonderheiten von Investitionen mit sozialen Auswirkungen noch auf die EuSEF-Verordnung eingegangen wird, die Gegenstand früherer EWSA-Stellungnahmen waren (9). |
3. Zugang zu Finanzmitteln — eine Herausforderung für die Sozialwirtschaft
3.1. |
Die OECD (10) hat auf die gegenwärtige Inkompatibilität im bestehenden Finanzierungsrahmen hingewiesen, der nicht den tatsächlichen Gegebenheiten der SWU und ihren Bedürfnissen entspricht; deshalb ist eine kulturelle Anpassung der finanziellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Gestaltung angemessener Instrumente erforderlich. Für eine tragfähige soziale Finanzierung ist ein integrierter Ansatz erforderlich, der sich von der traditionellen Finanzierung unterscheidet. |
3.2. |
Eine zentrale Frage sind dabei die Geschäftsmodelle der SWU, die zu wenig bekannt und nachvollziehbar sind. Die Tatsache, dass die Besonderheiten dieser Modelle (wie beispielsweise begrenzte oder keine Gewinnausschüttung, eine nutzer- oder bedarfsorientierte Ausrichtung, eine gemeinsame Entscheidungsfindung, demokratische Leitungsstrukturen oder gemeinsames Eigentum) den Zugang der SWU zu den gängigen Finanzierungsmöglichkeiten und Instrumenten zur Unterstützung von KMU im Allgemeinen erschweren. |
3.3. |
SWU sind stärker als andere Geschäftsmodelle mit dem Problem konfrontiert, dass die Finanzmarktlogik nicht für die Förderung der Entwicklung von SWU ausgelegt ist. Von den Finanzmärkten werden weder der soziale Mehrwert von SWU noch ihr Gemeinwohlauftrag erfasst und belohnt. Derzeit werden den SWU häufig nur die Kosten der von ihnen erbrachten Dienstleistung vergütet, nicht der durch sie geschaffene soziale Wert. Investitionen zugunsten von SWU liefern in erster Linie einen sozialen und einen begrenzten finanziellen Ertrag. Dadurch, dass der soziale Auftrag Vorrang vor der Gewinnmaximierung hat, kann der falsche Eindruck entstehen, dass SWU ein höheres Risiko darstellen und weniger vertrauenswürdig sind als andere Unternehmen. Die verfügbaren Forschungsergebnisse, Fakten und Zahlen belegen jedoch das genaue Gegenteil (11). Investitionen in SWU sind tatsächlich keine Kosten, sondern eine Investition in die Zukunft und tragen zur Erhöhung der Beschäftigungsquoten bei. Sie stärken auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit und die Gesamtwirtschaftsleistung eines Mitgliedstaats. |
3.4. |
Es wurden verschiedene Versuche unternommen, die Instrumente für Sozialinvestitionen auf der Grundlage der Architektur traditioneller Finanzinstrumente zu fördern. Da die Logik bei Privatkapital jedoch mit Merkmalen wie kurzfristigen Exitstrategien Hand in Hand geht, wobei die Interessen der Anteilseigner und eine hohe Rentabilität der Anlagen zwangsläufig im Vordergrund stehen müssen, sind solche Instrumente für SWU untauglich, weil derartige Merkmale häufig in direkten Widerspruch zu den Geschäftsmodellen und Geschäftstätigkeiten von SWU stehen. |
3.5. |
Fragen wie Schwierigkeiten bei der Veräußerung (bei der Arbeit mit bedürftigen Personen) und keine oder begrenzte Zweitmarktchancen schaffen zusätzliche Komplikationen für traditionelle Anleger. Auch wenn diese Instrumente einige Unternehmen (oft auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Unternehmen mit einem sozialen Auftrag) erfolgreich erreichen mögen, brauchen SWU immer noch speziell zugeschnittene Finanzinstrumente. |
4. Ein förderliches und tragfähiges Finanzökosystem
4.1. |
Bei dieser Stellungnahme geht es nicht um einen umfassenden Überblick über die Bandbreite der verfügbaren Finanzinstrumente, sondern der Schwerpunkt liegt auf den notwendigen Merkmalen und Voraussetzungen für die Verbesserung des Zugangs von SWU zu Finanzmitteln. Das tatsächliche Potenzial von SWU kann nur dann erschlossen werden, wenn der Zugang zu Finanzmitteln in ein speziell zugeschnittenes und voll integriertes Ökosystem eingebettet wird mit entsprechenden Rechtsrahmen, Unternehmensentwicklungsmaßnahmen und diversen Unterstützungsmaßnahmen, die deutlich machen, dass Sozialinvestitionen sowohl eine finanzielle als auch eine nichtfinanzielle Komponente haben. |
4.2. |
Die Verbesserung der Finanzierung von SWU ist zwar entscheidend für ihre Entwicklung und Tragfähigkeit, aber zwischen der Finanzierung von SWU-Strukturen und SWU-Tätigkeiten muss klar unterschieden werden. Auch wenn beide Aspekte finanziert werden müssen, können die Konzepte und Instrumente unterschiedlich sein. Die Entwicklung einer auf die SWU zugeschnittenen Finanzierung muss sicherlich im Kontext der Förderung sozialer Initiativen und Aktionen erfolgen und ist als Mittel zur Verwirklichung des Potenzials dieses Wirtschaftszweigs zu sehen, nicht als Selbstzweck. |
4.3. |
Es muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass SWU für gewöhnlich einen Einnahmen-Mix (12) haben, bei dem der Verkauf von Waren und Dienstleistungen häufig an staatliche Finanzmittel gekoppelt ist. SWU beruhen häufig auf einem Mix von Finanzierungsströmen, die von Mitteln für ein spezifisches Projekt oder Programm auf der Grundlage politischer Ziele bis zu öffentlichen Aufträgen oder die Mittelbeschaffung für Ausdehnung oder neue Investitionen reichen. |
4.4. |
In einigen Mitgliedstaaten erhalten die SWU kontinuierlich öffentliche Finanzmittel und arbeiten bei der Verfolgung einer gemeinsamen Politik oder eines Gemeinwohlziels eng mit Behörden zusammen. Darüber hinaus sind öffentliche Gelder beim Innovationsprozess (häufig im Zusammenhang mit Präventionsarbeit) und in den frühen Entwicklungsphasen von SWU besonders wichtig. Der EWSA betont daher, dass diese Form der öffentlichen Zusammenarbeit und der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand bei der Suche nach externen Finanzierungsquellen nicht in Frage gestellt werden darf und bei der Förderung des Aufbaus einer Sozialwirtschaft in bestimmten Mitgliedstaaten ganz besonders wichtig ist. |
4.5. Nutzung verschiedener Finanzierungsquellen
4.5.1. |
Öffentliche Mittel sind in vielen Mitgliedstaaten und für viele SWU nach wie vor eine wichtige Finanzierungsquelle. Die Verbindung zwischen dem sozialen Auftrag eines SWU und Zielsetzungen des Gemeinwohls auf der Grundlage von gemeinsamen Zielen und Vertrauen steht bei mit öffentlichen Geldern finanzierten Initiativen im Mittelpunkt. Der EWSA weist in diesem Zusammenhang auf seine Unterstützung für eine Weiterführung des Sozialinvestitionspakets (13) der Europäischen Kommission zur Förderung der sozialpolitischen Innovation mit einer starken Rolle für die SWU hin. Öffentliche Aufträge sind in vielen Mitgliedstaaten eine Haupteinnahmequelle für SWU. Die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse ist für SWU häufig eine Kerntätigkeit bei der Erfüllung ihres sozialen Auftrags. Diese Einnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Tragfähigkeit. Im Falle öffentlicher Auftragsvergabe muss ein Kriterium die Achtung sozialer Standards und insbesondere die Anwendung von Tarifverträgen sein. |
4.5.2. |
Bei der privaten Finanzierung reichen die verschiedenen Formen von traditionellen Instrumenten wie Geschäftsbanken, Business Angels und Risikokapital bis hin zu Schenkungen, Risikokapital für wohltätige Zwecke (venture philanthropy) und Investitionen mit sozialer Wirkung (social impact investment). Mehrere dieser Instrumente mögen zwar für die SWU taugen, aber noch besser geeignet ist die von sozial ausgerichteten Geldgebern angebotene soziale Finanzierung. |
4.5.3. |
Auch dem Interesse von Einzelpersonen an Investitionen in SWU-Initiativen insbesondere auf kommunaler Ebene sollte Beachtung geschenkt werden. Crowdfunding-Plattformen, Schenkungen und karitatives Engagement sind für SWU eine wichtige Finanzierungsquelle. |
4.5.4. |
Die Sozialwirtschaft selbst schafft Finanzmittel in Form einer Nichtausschüttung von Gewinnen, die häufig durch Steuererleichterungen gefördert wird. Die Möglichkeit der Thesaurierung von nicht an die Mitglieder ausgeschütteten Gewinnen (nicht teilbare Reserven) wird von Genossenschaften als Hauptinstrument zur Finanzierung ihres eigenen Wachstums genutzt. Ein weiteres Instrument ist die Möglichkeit der Mitglieder, sich durch freiwillige Einlagen (Social Lending), für die in bestimmten Mitgliedstaaten spezielle Rechtsvorschriften gelten, an der Finanzierung ihrer eigenen Genossenschaft zu beteiligen (14). |
4.5.5. |
Spezielle Finanzinstitute, Sozial-, Ethik- und Genossenschaftsbanken sowie Risikokapital für wohltätige Zwecke sind speziell für SWU ausgelegte Instrumente. Beispielsweise ist in Italien der Genossenschaftsentwicklungsfonds (15) speziell für die Förderung und Entwicklung von Genossenschaften vorgesehen. Dieser Fonds wird mithilfe der 3 %igen Abgabe auf die Jahresgewinne vor Steuern von Genossenschaften gebildet. Weitere Beispiele sind der Entwicklungsfonds CoopEst und das Finanzkonsortium CGM, bei denen es sich um interne Finanzierungssysteme handelt, die nur Mitgliedern offenstehen. Sie gewähren Brückenfinanzierungen und können mithilfe der starken vertraglichen Verhandlungsposition einer Gruppe Probleme beim Zugang zum normalen Bankensystem überwinden. |
4.5.6. |
Bei der Schaffung eines Marktes oder einer Plattform für diese Instrumente müssen entsprechende Überlegungen angestellt und Anreize zur Mobilisierung von Kapital bewertet werden. Die Bereitstellung von öffentlichem Kapital kann politisch motiviert sein, während privates Kapital aufgrund von steuerlichen Anreizen, Risikoteilung oder sozialwirtschaftlichem Engagement verfügbar gemacht werden kann. Unabhängig davon sollten sämtliche Anreize für private Geldgeber in einem angemessenen Verhältnis zu dem erwarteten finanziellen und sozialen Ertrag sowie der Verwendung der finanziellen Gewinne stehen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass das öffentliche Interesse, das allgemeine Interesse sowie eine effiziente Mittelverwendung (bei öffentlichen Mitteln) auch weiterhin im Mittelpunkt der Initiative stehen. |
4.6. Grundsätze für die Schaffung eines zweckdienlichen finanziellen Ökosystems
4.6.1. |
Die Schaffung eines Finanzökosystems für SWU beruht auf einem Konzept der Beteiligung verschiedener Interessenträger, bei dem unterschiedliche Ressourcen und Instrumente zusammengebracht werden. Bei dieser Form des Multi-Stakeholder-Ansatzes bzw. eines sozialen und solidarischen Finanzsystems werden finanzielle und nicht finanzielle Ressourcen kombiniert. Dieser Ansatz basiert auf Vertrauen und finanzieller Unterstützung unter Beteiligung mehrerer Akteure (SWU, Sparer, öffentliche Mittel, Pensionsfonds und Finanzinstitute usw.), die Beziehungen (finanzielle Intermediation, Sozialisierung und Unterstützungen) mit gemeinsamen Zielen und Regeln aufbauen. Der Erfolg dieses Ansatzes liegt z. B. in Quebec auf der Hand und sollte im europäischen Kontext weiter sondiert werden (16). |
4.6.2. |
Es ist grundlegend, für die finanzielle Unterstützung einen lebenszyklusbezogenen Ansatz zu konzipieren. Zuschüsse oder finanzierte Pilotprojekte scheitern oft in der zweiten Phase, da angemessene Instrumente fehlen, die den SWU Größenwachstum und Tragfähigkeit ermöglichen würden. Es müssen spezifische Instrumente und geeignete politische Rahmenbedingungen für jede Entwicklungsphase (Vorbereitungsphase, Gründungs-/Pilotphase, Konsolidierung und Wachstum) konzipiert werden, die den jeweiligen spezifischen Bedürfnissen gerecht werden. |
4.6.3. |
Traditionelles Risikokapital basiert auf dem raschen Ertrag der Anlagen, was normalerweise eine Einflussnahme über die Eigentumsstruktur voraussetzt. Dies zu erreichen ist in der Sozialwirtschaft besonders schwierig und widerspricht dem Geschäftsmodell und den Aktivitäten von SWU. Deshalb sind in diesem Bereich Bürgschaftsprogramme und Ko-Investitionsverfahren zur Teilung von Verantwortung und Risiko von zentraler Bedeutung. Bei der Entwicklung von Programmen zur Abfederung des anfänglichen Risikos bei Finanzierungen sollten bereits bestehende, bewährte Bürgschaftsregelungen (die häufig auf öffentlichen Mitteln basieren) kritisch gewürdigt werden. |
4.6.4. |
Die Geldgeber der Sozialwirtschaft sind häufig ideal dafür geeignet, sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Unterstützung zu leisten, wie z. B. Programme zur Förderung der Investitionsbereitschaft, allgemeine Orientierungshilfen und Unterstützung für die Unternehmensentwicklung. Diese Form der Unterstützung ist von zentraler Bedeutung, um die Gefahr eines Scheiterns zu verringern. Allgemeines Coaching in Finanzfragen sowie Finanzbildung sind in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen. |
4.6.5. |
Die Messung der sozialen Wirkung steht im Zentrum der sozialen Finanzierung (17), damit neben der finanziellen Rendite auch die soziale Wirkung verdeutlicht wird. Dies ist die einzige Möglichkeit, um den durch die Aktivitäten der SWU tatsächlich geschaffenen Wert und das volle Ausmaß der Kapitalrentabilität (ROI) — sowohl in sozialer als auch finanzieller Hinsicht — zu erfassen. |
4.7. Ein Ökosystem auf der Grundlage von Mischkapital
4.7.1. |
Besondere Aufmerksamkeit verdienen hybride Finanzierungsformen, die für Unternehmen der Sozialwirtschaft als besser geeignet gelten, weil sie Elemente zur Bewertung des Gemeinwohls mit finanziellen Anreizen verbinden. Hybridkapital ist eine Kombination aus Zuschüssen (öffentlichen Zuschüssen, gemeinnützigen Fonds, Schenkungen) und Aktienkapital sowie Schuldtiteln bzw. Instrumenten der Risikoteilung. Finanzierungsinstrumente für Hybridkapital umfassen rückzahlbare und nicht rückzahlbare Zuschüsse, wandelbare Zuschüsse und Vereinbarungen über die Aufteilung der Gewinne. Hybridkapital ist oft mit einem engen Zusammenspiel zwischen öffentlichem und privatem Kapital und einem gemeinsamen politischen Ziel verbunden, hängt aber auch mit ab von einem Interessensausgleich zwischen den Stakeholdern. |
4.7.2. |
Weitere für SWU geeignete Finanzierungslösungen sind Formen geduldigen Kapitals. In Frankreich und der Provinz Québec in Kanada (18) z. B. führen soziale und solidarische Bürgschaften und Investmentfonds Kapital aus verschiedenen Quellen und verschiedener Akteure wie Privatpersonen, öffentliche Fonds und Pensionsfonds zusammen. Sie stellen Fremd- und Eigenkapitalinstrumente bereit, die auf dem Grundsatz niedrigerer Renditen (im Vergleich zu normalem Risikokapital) mit einer längeren Laufzeit (sieben Jahre und mehr) beruhen. Letzteres ist besonders wichtig, da die Aktivitäten der SWU häufig auf der Kontinuität ihrer Dienste beruhen. |
5. Politische Empfehlungen
5.1. |
Angesichts der Unterschiede in Europa und den breit gefächerten Bedürfnissen der Sozialwirtschaft werden die folgenden Empfehlungen nach den Zuständigkeiten der verschiedenen politischen Entscheidungsebenen zusammengefasst. |
5.2. Die europäischen Organe
5.2.1. |
Die EU-Organe sollten als Katalysatoren wirken und eine unterstützende, befähigende und mobilisierende Funktion für alle Akteure des Finanzökosystems für SWU ausüben. Zudem müssen sie sich auch weiterhin für die Entwicklung der Sozialwirtschaft in Europa engagieren, indem sie günstige politische Rahmenbedingungen für die allgemeine Entwicklung der Sozialwirtschaft durch die Erneuerung der Agenda für das soziale Unternehmertum (SBI) gewährleisten. |
5.2.2. |
Die Kommission sollte SWU weiterhin über Intermediäre Finanzmittel zukommen lassen, um die Entstehung, Erprobung und Innovation neuer Instrumente zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Finanzregulierung diese Entwicklung ermöglicht und nicht behindert. |
5.2.3. |
Die Kommission sollte auch die Erprobung weniger strenger Vorschriften erwägen, um Kapital für die Sozialwirtschaft zu mobilisieren. |
5.2.4. |
Die Kommission sollte prüfen, wie die SWU durch Crowdfunding oder Instrumente der partizipativen Wirtschaft unterstützt werden können. Sie sollte die Organisation einer Präsentation von Crowdfunding und partizipativen Initiativen für SWU erwägen. Beispiele dafür gibt es in den Mitgliedstaaten, die möglicherweise mit der Plattform für soziale Innovation und den Horizont 2020-Programmen verknüpft werden könnten. |
5.2.5. |
Die Kommission sollte die Forschung über den gesellschaftlichen Mehrwert von Investitionen in SWU fördern. Dabei könnte analysiert werden, wie sozialer und wirtschaftlicher Mehrwert geschaffen und erfasst wird, und wie wirksam die verschiedenen Finanzierungsinstrumente sind. |
5.2.6. |
Der EWSA begrüßt, dass die Sozialwirtschaft im Rahmen der gegenwärtigen Investitionsoffensive für Europa als eine Investitionspriorität festgelegt wurde und fordert die Kommission auf, diese Bestimmung voll zu nutzen. Vor allem sollten beispielsweise im Gesundheits- und Pflegesektor umfangreiche und kapitalintensive Investitionen erwogen werden. Es ist wichtig, bei der Bewertung und Auswahl von Investitionen stets Gemeinwohlkriterien zu berücksichtigen, um sozialen Mehrwert besser erfassen zu können. |
5.2.7. |
Im Zuge der Kapitalmarktunion werden Investitionen in Umwelt, Soziales und Corporate Governance immer wichtiger, ebenso wie die Tatsache, dass bei öffentlichen und privaten Finanzierungen zur Verbesserung des Angebots an Investitionen zusammengearbeitet werden kann. Die Kommission muss bei ihrer Regulierung sicherstellen, dass die Förderung der Sozialunternehmen mit den Vorschlägen zur Kapitalmarktunion verknüpft wird. |
5.2.8. |
Europäische Fonds spielen bei der Unterstützung der SWU eine wichtige Rolle. ESIF könnte als Impulsgeber für Maßnahmen der Mitgliedstaaten dienen mittels Bereitstellung von Bürgschaften oder finanzieller Hebelung zur Förderung von Sozialhilfefonds in ganz Europa. EaSI und COSME-Mittel sollten von der Kommission zur Steigerung der Investitionskapazität von Finanzintermediären und der Investitionsbereitschaft von SWU eingesetzt werden. Die Kommission sollte eine ausgewogene Beteiligung am Horizont-2020-Programm sicherstellen, die SWU eine Teilnahme an Querschnittsprojekten ermöglicht. Die Kommission sollte die Nutzung solcher Mittel für SWU sowohl in politischer als auch technischer Perspektive genau überwachen und darüber Bericht erstatten. |
5.2.9. |
Die Kommission und die EIB bzw. der EIF sollten sicherstellen, dass Finanzierungsmechanismen auf EU-Ebene einschließlich des Aktionsplans zur KMU-Finanzierung für SWU zugänglich sind, indem SWU systematisch in die KMU-Politik integriert werden, indem Finanzierungsfazilitäten zur Verfügung gestellt und die Verfahren vereinfacht werden. Dabei müssen „sozialwirtschaftliche Unternehmen“ namentlich aufgeführt werden, um ganz klar sicherzustellen, dass unterschiedliche Unternehmen berücksichtigt werden und die Sichtbarkeit erhöht wird. |
5.2.10. |
Die Kommission sollte prüfen, ob, inwiefern und unter welchen Bedingungen Investitionen mit sozialen Auswirkungen eine Komponente des finanziellen Ökosystems für SWU sein können. Die Erfahrungen und Versuche mit dem Beschleuniger für Sozialinvestitionen des EIF sowie der vor Kurzem erfolgte Start der Bürgschaftsprogramme der Kommission (19) werden interessante Anschauung bieten. Zudem werden die jüngsten Berichte von OECD (20) und EMES (21) wichtige Beiträge dazu leisten, ob sozialwirksame Anleihen und die entsprechenden Maßnahmen die Entwicklung von SWU tatsächlich unterstützen. |
5.2.11. |
Die Finanzvorschriften von Basel III sind eine Bedrohung für das Finanzökosystem der Sozialwirtschaft. Es ist von elementarer Bedeutung, dass die Regelungen die „Artenvielfalt“ des Finanzsystems bewahren, anstatt willkürliche Vorschriften einzuführen. Eine wichtige Frage, die gelöst werden muss, ist die Behandlung der Kredite für die Sozialwirtschaft gemäß den aufsichtsrechtlichen Vorschriften (Basel III, CRD IV/CRR). Derzeit sind für die Kreditvergabe an Sozialunternehmen keine bilanztechnischen Erleichterungen vorgesehen, obwohl die Sozialwirtschaft nicht als risikoreich gilt, und die Kreditvergabe an solche Unternehmen wird auch nicht gefördert. Die EU hat hingegen gemäß dem Ausgleichsfaktor für KMU der Eigenkapitalverordnung (CRR) Kapitalentlastungen für Banken vorgesehen, die Kredite an KMU und Haushalte vergeben. Sie sollte ebenso SWU anerkennen und einen Unterstützungsfaktor für Sozialunternehmen einführen, bspw. im Zuge einer Änderung des derzeitigen Artikel 501 Absatz 1 der Eigenkapitalverordnung. Dies wäre der Kreditvergabe der Banken an die Sozialwirtschaft sehr zuträglich, ohne dass sich dies in irgendeiner Weise auf die öffentlichen Finanzen auswirken würde. |
5.2.12. |
Da finanzielle Innovation für die Sozialwirtschaft in erster Linie auf der lokalen, regionalen und nationalen Ebene stattfindet, befindet sich die Kommission in der idealen Lage, Informationen über innovative Finanzinstrumente und Lösungen zu sammeln und zu verbreiten, um so fundierte politische Entscheidungen zu ermöglichen. Hier könnte eine EU-weite Synthese und Überwachung der Austauschs über neue Finanzinitiativen und -instrumente auf Ebene der Mitgliedstaaten sinnvoll sein. |
5.2.13. |
Parallel zu der finanziellen Unterstützung auf EU-Ebene muss die Kommission Orientierungshilfen, Schulung und Kapazitätsaufbau für die Regierungen und die maßgeblichen Interessenträger bereitstellen. Der EWSA fordert daher, ein Handbuch mit Orientierungshilfen für den Aufbau des finanziellen Ökosystems für die Sozialwirtschaft und das Design und die Umsetzung entsprechender Finanzinstrumente zu konzipieren. Ebenso sollten bewährte Verfahren bezüglich allgemeiner Orientierungshilfen auf Ebene der Mitgliedstaaten wie z. B. Programme zur Verbesserung der Investitionsfähigkeit geteilt und ausgebaut werden. |
5.2.14. |
Der EWSA begrüßt das Interesse der Kommission, in Zusammenarbeit mit der Sachverständigengruppe für Sozialunternehmertum der Kommission (GECES) eine Arbeitsgruppe für soziale Finanzen einzurichten. Diese könnte als Ressourcenbasis für die Politikentwicklung und die Überwachung der Lage und der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten dienen. |
5.2.15. |
Peer Reviews bezüglich der Aktivitäten und Strukturen von SWU sollten erwogen werden, um den Austausch über Instrumente und bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten anzuregen. |
5.2.16. |
Die Kommission sollte Vorteile und Herausforderungen für die Mitgliedstaaten bezüglich steuerlicher Anreize prüfen. Dies ist sowohl für SWU im Allgemeinen relevant, aber auch zur Mobilisierung von Kapital privater Sparer und sozialer Finanzierungseinrichtungen. Dieser Aspekt sollte eingedenk der Tatsache untersucht werden, dass SWU in Bezug auf den Zugang zu (öffentlichen oder privaten) Finanzierungen heute im Vergleich zu anderen Unternehmen benachteiligt sind. |
5.3. |
Mitgliedstaaten und lokale und regionale Gebietskörperschaften |
5.3.1. |
Die staatlichen Stellen spielen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine zentrale Rolle in puncto politische Rahmenbedingungen und Unterstützung für die Entwicklung und das Wachstum der Sozialwirtschaft. Nur wenige Mitgliedstaaten haben ein angemessenes Unterstützungssystem; die Mitgliedstaaten müssen aufgefordert werden, nationale Unterstützungssysteme für die Sozialwirtschaft im Einklang mit der Initiative für soziales Unternehmertum zu entwickeln und umzusetzen. Besonderes Augenmerk sollte auf den Zugang zu maßgeschneiderter finanzieller Unterstützung sowohl auf nationaler als auch auf lokaler/regionaler Ebene gelegt werden. Derartige Initiativen könnten eventuell im Rahmen von GECES unterbreitet werden. |
5.3.2. |
Die Mitgliedstaaten könnten als Ko-Investoren agieren, um die Einrichtung von Ethik-Fonds, Fonds für soziale Innovation und soziale Risikokapitalfonds zu fördern. Ein zentraler Aspekt ist die Bereitstellung öffentlicher Bürgschaftsprogramme oder das Ergreifen von Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital aus Pensionsfonds, Kreditgenossenschaften usw. |
5.3.3. |
Die Mitgliedstaaten sollten Möglichkeiten eruieren, Finanzierungen mittels staatlicher Bürgschaftsfonds sicherzustellen, um der Sozialwirtschaft Zugang zu traditionellen Finanzierungen zu ermöglichen. |
5.3.4. |
Die Mitgliedstaaten können die Kapitalisierung von Sozialinvestitionsfonds erwägen, indem sie die Möglichkeiten von Steuerermäßigungen für Einkünfte (von Einzelpersonen und Unternehmen) sowie weitere steuerliche Anreize sowohl für Sparer als auch Anleger prüfen, um Investitionen in SWU attraktiv zu machen. Treibende Kraft bei diesen Steuerermäßigungen sollte indes die Schaffung sozialen Mehrwerts durch Sozialunternehmen sein. |
5.3.5. |
Der EWSA legt den Mitgliedstaaten nahe, geeignete Vorschriften für die Sozialwirtschaft im Bereich der Mikrofinanzierung zu konzipieren, wie dies bereits von der Kommission (22) betont wurde. |
5.3.6. |
Den Finanzintermediären kommt bei der Entwicklung der Sozialwirtschaft eine zentrale Rolle zu. Die Mitgliedstaaten sollten mithilfe eines günstigen regulatorischen Umfelds die Entstehung von Intermediären für soziale Finanzierungen fördern, seien es Genossenschafts- oder Ethikbanken oder Geschäftsbanken mit spezifischen Geschäftsbereichen für die Sozialwirtschaft, die Sozialfinanzierungsfonds und -instrumente bereitstellen. |
5.3.7. |
Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt bei der Bereitstellung der Infrastrukturen und der Umsetzung der Initiativen eine besondere Rolle zu. Zudem sollten sie dazu angehalten werden, Initiativen für die Multi-Stakeholder-Zusammenarbeit zur Unterstützung der lokalen/regionalen Entwicklung zu ergreifen. Der EFRE leistet hierbei ganz wichtige Unterstützung. |
5.4. |
Sonstige Beteiligte |
5.4.1. |
SWU müssen selbst die Initiative ergreifen und Instrumente entwickeln wie Eigenkapitalisierung, Crowdfunding und Beteiligung an sozialen Finanzpartnerschaften, indem sie eigene Ressourcen sammeln und Partnerschaften initiieren. |
5.4.2. |
Dabei müssen SWU auch mehr mit externen Partnern wie privaten Geschäftsbanken und verschiedenen Intermediären zusammenarbeiten. Das mag zwar nicht in allen Lagen sinnvoll sein, könnte in einigen Entwicklungsstadien jedoch durchaus von Nutzen sein. Von zentraler Bedeutung ist indes, unter geeigneten Voraussetzungen im Finanzsektor das Interesse für SWU zu wecken und entsprechendes Wissen zu mehren. |
Brüssel, den 16. September 2015.
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Henri MALOSSE
(1) Erwägungsgrund 17 und Artikel 9 Absatz 2.
(2) http://ec.europa.eu/finance/bank/regcapital/legislation-in-force/index_de.htm
(3) ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 1. ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 44. ABl. C 229 vom 31.7.2012, S. 55. ABl. C 458 vom 19.12.2014, S. 14.
(4) KOM(2011) 682 endg.
(5) http://browse.oecdbookshop.org/oecd/pdfs/product/8409011e.pdf
(6) http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=7523
(7) http://www.oecd.org/cfe/leed/130228_Job%20Creation%20throught%20the%20Social%20Economy%20and%20Social Entrepreneurship_RC_FINALBIS.pdf
(8) http://socialeconomyrome.it/files/Rome%20strategy_EN.pdf
(9) ABl. C 458 vom 19.12.2014, S. 14.
(10) Siehe Fußnote 5.
(11) http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_emp/---emp_ent/documents/publication/wcms_108416.pdf
(12) Studie der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2149
OECD — Kurzdossier: http://www.oecd.org/cfe/leed/Social%20entrepreneurship%20policy%20brief%20DE_FINAL.pdf
(13) http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1044&langId=de
(14) Siehe z. B. Gesetz Nr. 127/71 in Italien.
(15) Italienisches Gesetz Nr. 59/92.
(16) http://www.reliess.org/centredoc/upload/FinanceQc_va.pdf
(17) ABl. C 170 vom 5.6.2014, S. 18.
(18) http://capfinance.ca
(19) http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1084&langId=de
(20) http://www.oecd.org/cfe/leed/SIBsExpertSeminar-SummaryReport-FINAL.pdf
(21) http://5emesconf.exordo.com/files/papers/101/final_draft/Godina-Maier-Barbetta_-_Paradoxes_and_Potentials_of_Social_Impact_Bonds_-_16_06_2015.pdf
(22) COM(2007) 708 final.