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Document 62013TA0395

Rechtssache T-395/13: Urteil des Gerichts vom 18. September 2015 — Miettinen/Rat (Zugang zu Dokumenten — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zu den Vorschlägen für eine Richtlinie und eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation — Teilweise Verweigerung des Zugangs — Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung — Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses)

OJ C 363, 3.11.2015, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 363/32


Urteil des Gerichts vom 18. September 2015 — Miettinen/Rat

(Rechtssache T-395/13) (1)

((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zu den Vorschlägen für eine Richtlinie und eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung - Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses))

(2015/C 363/40)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Samuli Miettinen (Espoo, Finnland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt O. Brouwer und Rechtsanwältin E. Raedts)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst K. Pellinghelli, P. Plaza García und K. Toomus, dann P. Plaza García, A. Jensen und M. Bauer)

Streithelfer zur Unterstützung des Klägers: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Falk, C. Meyer-Seitz, U. Persson, E. Karlsson, L. Swedenborg und C. Hagerman, dann A. Falk, C. Meyer-Seitz, U. Persson, N. Otte Widgren, K. Sparrman, E. Karlsson, L. Swedenborg und F. Sjövall) und Republik Estland (Prozessbevollmächtigte: N. Grünberg)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates vom 13. Mai 2013, mit dem der vollständige Zugang zum Dokument Nr. 12979/12 vom 27. Juli 2012 verweigert wurde, das das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zu den Vorschlägen für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, für eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation und für weitere Rechtsakte zur Harmonisierung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Bereich der Finanzdienstleistungen enthält

Tenor

1.

Der Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Mai 2013, mit dem der vollständige Zugang zum Dokument Nr. 12979/12 vom 27. Juli 2012 verweigert wurde, das das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zu den Vorschlägen für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, für eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation und für weitere Rechtsakte zur Harmonisierung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Bereich der Finanzdienstleistungen enthält, sowie das Schreiben des Rates vom 23. Juli 2013 werden für nichtig erklärt.

2.

Der Rat trägt seine eigenen Kosten sowie die Herrn Samuli Miettinen entstandenen Kosten.

3.

Das Königreich Schweden und die Republik Estland tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 274 vom 21.9.2013.


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