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Document 62014TN0665

Rechtssache T-665/14 P: Rechtsmittel, eingelegt am 17. September 2014 von Robert Klar und Francisco Fernandez Fernandez gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Juli 2014 in der Rechtssache F-114/13, Klar und Fernandez Fernandez/Kommission

OJ C 380, 27.10.2014, p. 24–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 380/24


Rechtsmittel, eingelegt am 17. September 2014 von Robert Klar und Francisco Fernandez Fernandez gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Juli 2014 in der Rechtssache F-114/13, Klar und Fernandez Fernandez/Kommission

(Rechtssache T-665/14 P)

2014/C 380/32

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Robert Klar (Grevenmacher, Luxemburg) und Francisco Fernandez Fernandez (Steinsel, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführer beantragen,

den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 16. Juli 2014 aufzuheben;

die Rechtssache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zur Entscheidung in der Sache zurückzuverweisen;

die gesamten Kosten des Rechtszuges der Europäischen Kommission aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung des Rechtsmittels machen die Rechtsmittelführer einen einzigen Rechtsmittelgrund geltend, mit dem sie rügen, dass das Gericht für den öffentlichen Dienst die Ansicht, dass die Klage mangels eines ordnungsgemäßen Vorverfahrens offensichtlich unzulässig sei, zu Unrecht vertreten habe, da die Notiz der Anstellungsbehörde von Oktober 2012 weder aufgrund ihres Wortlauts noch ihres Kontextes noch ihrer Form eine beschwerende Maßnahme sei, deren Zustellung die Beschwerdefrist in Lauf gesetzt habe.


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