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Document 62009TA0340

Rechtssache T-340/09: Urteil des Gerichts vom 10. April 2014 — Evropaïki Dynamiki/Kommission (Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Ausschreibungsverfahren des Amtes für amtliche Veröffentlichungen — Unterstützung bei der Erbringung von Veröffentlichungs- und Kommunikationsdiensten in Zusammenhang mit der CORDIS-Website — Ablehnung der Angebote eines Bieters und Entscheidung, die Aufträge an andere Bieter zu vergeben — Nichtberücksichtigung des Angebots eines Bieters — Begründungspflicht — Art. 148 Abs. 1 und 3 der Durchführungsvorschriften — Offensichtlicher Beurteilungsfehler — Außervertragliche Haftung)

OJ C 175, 10.6.2014, p. 35–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 175/35


Urteil des Gerichts vom 10. April 2014 — Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-340/09) (1)

((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren des Amtes für amtliche Veröffentlichungen - Unterstützung bei der Erbringung von Veröffentlichungs- und Kommunikationsdiensten in Zusammenhang mit der CORDIS-Website - Ablehnung der Angebote eines Bieters und Entscheidung, die Aufträge an andere Bieter zu vergeben - Nichtberücksichtigung des Angebots eines Bieters - Begründungspflicht - Art. 148 Abs. 1 und 3 der Durchführungsvorschriften - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Außervertragliche Haftung))

2014/C 175/45

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Dermitzakis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Delaude und N. Bambara, dann S. Delaude im Beistand von Rechtsanwalt C. Erkelens)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der der Klägerin mit Schreiben vom 9. Juni 2009 mitgeteilten Entscheidung des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, ihre im Rahmen der Ausschreibung Nr. 10 017 (CORDIS) zu Los B, „Redaktionelle und Veröffentlichungsdienste“, und Los C, „Erbringung neuer digitaler Informationsdienste“, eingereichten Angebote abzulehnen und ihr im Rahmen derselben Ausschreibung zu Los E, „Entwicklung und Pflege von zentralen Diensten“, eingereichtes Angebot an die dritte Position zu setzen, sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt 90 % ihrer Kosten und 90 % der Kosten der Europäischen Kommission, während diese 10 % ihrer eigenen Kosten und 10 % der Kosten der Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis trägt.


(1)  ABl. C 267 vom 7.11.2009.


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