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Document 62013TN0702
Case T-702/13: Action brought on 30 December 2013 — Unicaja Banco v Commission
Rechtssache T-702/13: Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 — Unicaja Banco/Kommission
Rechtssache T-702/13: Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 — Unicaja Banco/Kommission
OJ C 52, 22.2.2014, p. 46–47
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
22.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 52/46 |
Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 — Unicaja Banco/Kommission
(Rechtssache T-702/13)
2014/C 52/89
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Unicaja Banco, SA (Málaga, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er verschiedene Maßnahmen, die gemäß dem Beschluss das sogenannte spanische True-Lease-Modell bilden, als eine neue und mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe beurteilt; |
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hilfsweise die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, die die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der behaupteten Beihilfen und als einzige Adressaten der Rückforderungsanordnung benennt; |
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hilfsweise Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Rückforderung der behaupteten Beihilfen anordnet; |
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Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er sich zur Rechtmäßigkeit privater Verträge zwischen den Investoren und anderen Marktteilnehmern äußert; |
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der Kommission die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.